Jump to content

E-Mail Datenschutz?


SBK
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

Mich würde interessieren was in Zusammenhang mit dem Postfach eines Mitarbeiters der die Firma verlässt üblich und rechtlich zulässig ist. Konkretes Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat auf Ende August gekündet und Ihr Postfach geleert. Die Direktion meint nun dass die E-Mail-Adresse bei verschiedenen Firmen bekannt sei und man diese auf die info@domäne.ch umleiten sollte.

 

Ist dies rechtlich zulässig oder datenschutzrechtlich bedenklich? Muss die ehemalige Mitarbeiterin informiert werden, dass ihre E-Mail-Adresse umgeleitet wird (ev. treffen ja noch private Mail ein) oder nicht?

 

Gruss SBK

Link zu diesem Kommentar

Hi,

 

also in D hat man hoffentlich der Userin die private Nutzung untersagt, dieses auch glaubhaft kontrolliert und kann es nachweissen.

 

Ansonsten hat man unter Umständen das Problem, das ein ExMA sich die Nutzung der alten Mail Adresse einklagen kann.

 

eine saubere Lösung ist es, dem Server einen Bounce generieren zu lassen und in diesem mitzuteilen, dass die Anwenderin das Haus verlassen hat, und man sich doch bitte an die Info@ Adresse wenden soll.

 

Gruss

J

Link zu diesem Kommentar

Das ist dann die ganz sichere Variante, für den Arbeitgeber aber nicht unbedingt die beste, falls ihm dadurch einen Auftrag entgeht. Ich gehe mit Dir einig das der Absender eigentlich die Meldung "no user here" verstehen sollte, aus der Praxis kann ich Dir aber sagen, das der Durchschnittsbenutzer solche Mails gerne ignoriert oder sogar als SPAM (da englisch) einstuft...

 

Gruss SBK

Link zu diesem Kommentar

Hi SBK,

 

ich bin kein Anwalt, aber aus meiner Erfahrung heraus ist genau das oft problematisch:

Eine private Nutzung ist zumindest bei unserer Firma nicht explizit untersagt, dennoch versteht sich von selbst dass diese eigentlich nur für Dienstzwecke zu verwenden ist.

 

Der User könnte (genauso wie für die private Internetnutzung) dann ein Gewohnheitsrecht geltend machen. Ebenso problematisch sind dann Freigaben des Postfaches oder Stellvertreterregelungen. Wie willst Du sicherstellen, das ein Vertreter nicht die privaten Mails liest.

Ich empfehle grundsätzlich jegliche private Nutzung aller technischen (EDV, Telefon etc.) Einrichtungen im Betrieb schriftlich zu untersagen und quittieren zu lassen(z.B. mit der nächsten Lohnabrechnung). Vergehen muß man ja nicht zwingend ahnden.

 

In diesem Fall (MA hat die Firma bereits ohne genaue Regelung verlassen) würde ich die Vorschläge kombinieren:

Nachricht an den Absender, das MA die Firma verlassen hat und Kopie der Nachrichten an die info Adresse damit keine Aufträge verloren gehen.

 

HTH, Mattes

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...