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Windows XP und 2k3 Lizenzen Verständnisfrage


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Was für den einzelnen relevant ist muss er immer selbst entscheiden, aber ich sehe zum Beispiel den fehlenden Support durch MS (OEM Lizenzen werden von den OEMs supportet), kein Recht die Sprachversion zu wechseln (kann bei international aufgestellten unternehmen echte Probleme bereiten) oder (abhängig vom OEM) Einschränkungen in der Verwendung in virtuellen Maschinen.

Welche Einschränkungen im Detail bestehen kann von OEM zu OEM auch abweichen. Bei Volumenlizenzen ist das immer identisch, egal wo sie gekauft werden.

 

OK, kann ich nachvollziehen, sind für mich bisher aber keine wirklichen Gründe gewesen. Mir persönlich wäre es natürlich auch lieber wenn die Kunden einfach immer VL am besten mit SA kaufen würden, aber das ist Wunschdenken. ;)

 

Na du muss immer schauen für welches Gerät du jetzt eine Volumenlizenz, mit den damit verbundenen Vorteilen (eventuell sogar SA) hast und für welche nicht.

 

Eigentlich nicht, da alle Geräte mit OEM ausgestattet gekauft werden, kann ich hinterher natürlich die VL Lizenz den einzelnen Geräten (Anzahl der Lizenzen) zuweisen.

 

Je nach Einschränkung der Rechte bei OEM (ist bei Applikationen noch schlimmer als bei Betriebssystemen) bedeutet das einen nicht zu verachtenden Verwaltungsaufwand.

 

Mir gings nur ums OS. Und da eigentlich auch nur um Desktops. Bei Servern ist der Verwaltungsaufwand meiner Meinung nach tatsächlich höher.

 

Na alle bekannten Vorteile von Volumenlizenzen mit SA. Auch das ist davon abhängig welche Lizenzen mit SA im Detail gekauft wurden.

 

Wenn überhaupt SA gekauft wird. Ich persönlich finde das bei Client OS nicht ganz so kritisch, da kaum einer die Umgebung ständig migriert, sondern wenn dann mit neuer Hardware neu ausrollt. Und die bekommt man eben mit OEM. ;)

 

Das Downgraderecht hast du aber nur für die fünf über Open License gekauften Lizenzen, nicht für die anderen!

 

Ist klar, allerdings bei Client OS auch meist nicht gewollt, sonst hätte der Kunde ja das ältere OS gekauft. Aber ich versteh was du meinst.

 

 

Das ist ein gutes Beispiel für den erhöhten Verwalstungsaufwand denn du musst im Zweifelsfall genau darüber Buch führen welche deiner Installationen jetzt Downgradeberechtigt sind und welche nicht.

 

Wie gesagt, bei Client OS sehe ich das nur bedingt als Aufwand an.

 

Bye

Norbert

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Das Downgraderecht hast du aber nur für die fünf über Open License gekauften Lizenzen, nicht für die anderen!

 

d.h. man müsste bei allen MLK Lizenzen auf den entsprechenden PC eigentlich SBE 2007 installieren, und darf nicht SBE 2003 einsetzen?

 

Hatte da letztens mal bei unsrem Softwarehaus nachgefragt (MS Certified) ... habe da die Auskunft erhalten, dass man mit den MLK Office SB2007 in Verbindung mit dem Openlicense Office SB2007 ein Downgraderecht hat... :mad: also auch SB2003 installieren darf ...

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d.h. man müsste bei allen MLK Lizenzen auf den entsprechenden PC eigentlich SBE 2007 installieren, und darf nicht SBE 2003 einsetzen?

 

Hatte da letztens mal bei unsrem Softwarehaus nachgefragt (MS Certified) ... habe da die Auskunft erhalten, dass man mit den MLK Office SB2007 in Verbindung mit dem Openlicense Office SB2007 ein Downgraderecht hat... :mad: also auch SB2003 installieren darf ...

 

Tja, spontan würde ich sagen: Laß es dir schriftlich geben ;) Aber ich seh das ähnlich wie Dr.Melzer

 

Bye

Norbert

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Eigentlich nicht, da alle Geräte mit OEM ausgestattet gekauft werden, kann ich hinterher natürlich die VL Lizenz den einzelnen Geräten (Anzahl der Lizenzen) zuweisen.

 

Du musst die Lizenz bevor du sie nutzt einem Gerät zuweisen. Es geht nicht sie einfach beliebigen Geräten zu beliebigen Zeitpunkten zuzuweisen.

 

In den Produktnutzungsrechten steht dazu:

 

Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physikalischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

Mir gings nur ums OS. Und da eigentlich auch nur um Desktops. Bei Servern ist der Verwaltungsaufwand meiner Meinung nach tatsächlich höher.

 

Im Prinzip wird es immer dann aufwändig wenn nicht standardisiert wird. Das ist nicht nur bei Lizenzen so. Volumenlizenzverträge vereinfachen hier auch die Beschaffungs- und Verwaltungsprozesse erheblich.

 

Wenn überhaupt SA gekauft wird. Ich persönlich finde das bei Client OS nicht ganz so kritisch, da kaum einer die Umgebung ständig migriert, sondern wenn dann mit neuer Hardware neu ausrollt. Und die bekommt man eben mit OEM. ;)

 

Kaufmännisch gesehen ist es meiner Meinung nach schlau alle Lizenzen mit SA auszustatten, das nach Ende der Vertragslaufzeit nur noch die SA verlängert werden muss, was, bei mittel- bis langfristiger Planung, erheblich günstiger ist.

 

Ist klar, allerdings bei Client OS auch meist nicht gewollt, sonst hätte der Kunde ja das ältere OS gekauft. Aber ich versteh was du meinst.

 

Na oft wollen Kunden downgraden weil sie noch eine homogene ältere Umgebung betreiben (z.B. Windows XP) es aber nur das aktuellste System (z.B. Vista) zu kaufen gibt. Hier ist das Downgraderecht sehr wichtig, da heterogene Umgebungen auch einen deutlich höheren Supportaufwand bedeuten.

 

Wie gesagt, bei Client OS sehe ich das nur bedingt als Aufwand an.

 

 

Was sich besser rechnet kann pauschal nicht gesagt werden und ist von einigen Faktoren abhängig. Hier muss die Kundensituation genau betrachtet werden.

 

d.h. man müsste bei allen MLK Lizenzen auf den entsprechenden PC eigentlich SBE 2007 installieren, und darf nicht SBE 2003 einsetzen?

 

Genau das heißt es! Du glaubst doch nicht im Ernst dass du mit fünf Open Lizenzen dir das Downgraderecht für beliebig viele OEM Lizenzen kaufen kannst?

 

Hatte da letztens mal bei unsrem Softwarehaus nachgefragt (MS Certified) ... habe da die Auskunft erhalten, dass man mit den MLK Office SB2007 in Verbindung mit dem Openlicense Office SB2007 ein Downgraderecht hat... :mad: also auch SB2003 installieren darf ...

 

Das Downgraderecht hast du ja, aber halt nur für die fünf Volumenlizenzen, nicht für die OEM Lizenzen.

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Du musst die Lizenz bevor du sie nutzt einem Gerät zuweisen. Es geht nicht sie einfach beliebigen Geräten zu beliebigen Zeitpunkten zuzuweisen.

 

In den Produktnutzungsrechten steht dazu:

 

 

Das wissen wir doch beide. Ich denke wir sehen das Thema (auch untenstehende Punkte) prinzipiell gleich. Also klinke ich mich hier mal aus.

 

Bye

Norbert

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Moin zusammen,

 

sorry, dass ich mich erst jetzt wieder zu Wort melde...

Da hab ich ja ne schöne Diskussion entfacht ^^

 

Erstmal danke für die Zahlreichen Antworten und Wortmeldungen.

Hier nun ein paar Antworten:

 

 

Du liegst da vollkommen richtig. Bei OEM Lizenzen muss jeder Rechner (Server) mit der eigenen CD und dem eigenen Key installiert sein.

 

Danke für die Bestätigung. Hab schon an mir gezweifelt ;)

 

Wenn ihr die Anlage gerade baut, wann wurden denn die Rechner gekauft? Wenn es noch nicht länger al s90 Tage her ist kannst du sie noch mit SA only in einem Volumenlizenzvertrag ausstatten. Dann kannst du alle mit demselben Volumnelizenzkey installieren.

 

Leider befindet sich die Anlage schon etwas länger im Bau (Finnen sind halt nicht die schnellsten denker und macher :D)

 

Da die Lizenzen mitlerweile älter sind als 90d kann man das mit dem Volumenlizenzvertrag leider vergessen. Hatte ich auch schon vor ^^

 

Bei über 500 Rechnern sollte ein Volumenlizenzvertrag eh Standard sein.

 

Sehe ich genau so... Leider aber nicht die Finnen. Hauptsache ein günstiges Bundle.

 

Heute gibts mal wieder ein Meeting mit dem Hersteller damit das Thema endlich vom Tisch kommt.

 

Gruß

Frederik

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Ich bin da einer Meinung mit Nirbert, entweder hat dich das Systemhaus falsch beraten weil sie es selbst nicht wussten, oder du hast da etwas falsch verstanden.

 

Am besten lässt du dir die Aussage schriftlich geben, mit dem Verweis auf das rechtsverbindliche Dokument (Volumenlizenzvertrag, Produktnutzungsrechte oder Product List) ind em das steht. Den relevanten Passus sollen sie dir auch zeigen.

 

Mal sehen was sie dazu sagen. ;)

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Hey Doc!

 

Nun ich bin mir sicher, nichts falsch verstanden zu haben ;)

 

Fakt ist aber zumindest, wenn:

 

5x Openlicense Office2007 SBE da ist und man zusätzlich

20x Office2007 SBE MLK besitzt

 

man die 20 Office 2007 SBE MLK mittels dem Datenträger vom Openlicense Vertrag installieren darf.

 

Stichwort Re-imaging bei E-open

Re-imaging. Unter folgenden Bedingungen ist Re-imaging unter Verwendung der Produktmedien gestattet: Wenn ein Produkt (i) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM), (ii) als Full Packaged Product über den Einzelhandel oder (iii) unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wird, können anstelle der durch diese separate Quelle bereitgestellten Kopien die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien dazu verwendet werden, Images für andere lizenzierte Rechner zu erstellen. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt:

 

(i) Der Kunde muss unter diesem Vertrag mindestens eine Lizenz für jedes Produkt, für das Re-imaging durchgeführt werden soll, erworben haben.

 

(ii) Eine separate Lizenz muss von der separaten Quelle für jedes Re-image vorliegen.

 

(iii) Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten, die unter diesem Vertrag lizenziert werden, müssen mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten identisch sein, die von der separaten Quelle lizenziert wurden.

 

(iv) Mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden, muss der Produkttyp (z. B. Upgrade oder Vollversion) identisch sein mit dem Produkttyp von der separaten Quelle.

 

Das mit dem Downgraderecht werd ich nochmals gegenchecken.

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