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lizenzdoc

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  1. Moin, um das Thema Office-2010 klarer darzustellen, hier eindeutige Hilfen. Immer wieder kommt das Thema auf: Office-OEM kaufen (da ja scheinbar preiswerter) und dann „irgendwie weiter“ wie mit den Volumen-Office physikalisch handhaben, etc. Fakt-1: Die Standardversion von Office-2010 gibt es (laut MS) nur als Volumen-Lizenz! Also kein OEM ! Fakt-2: Office-2010 Std + Pro aus den Volumenverträgen beinhalten Outlook 2010 mit Business Contact Manager (BCM) Den vergleichbaren Office- OEM bzw. Box-Produkten fehlt genau dieser Produktbestandteil „BCM“ Somit sollte jeder hier auf den Punkt kommen: „nicht gleich“ und somit keine legal Chance auf „irgendwelche“ Nutzung „wie“ eine Volumen-Lizenz! Fakt-3: Es gibt nur eine legal Chance > zukaufen der SA aus einem Volumenvertrag (innerh. von 90 Tagen, ab Kaufdatum der Grund-Lizenz) … aber dann wird es nie mehr preiswert … Vielleicht enden hier jetzt einige Diskussionen schon … VG, Franz
  2. hi, nicht verwirren lassen :) Wenn Du eine Volumen-Lizenz hast, darfst Du diese downgraden. Wenn Du eine Office-Lizenz aus einem Voluemvertrag hast, darfst du diese sowohl lokal auf dem Device installieren/nutzen, als auch via TS-Dienst auf einem Server installieren und von den lizenzierten Devices aus zugreifen/nutzen. (also ist eine "2-Ort(Device)-Nutzung" erlaubt. Somit benötigst Du keine weitere Office-OEM-Lizenz auf den Devices. Aber auf beide Installations-/Nutzungs-Devices müssen die Office-Produkte identisch sein. Bin mir da nicht 100%ig sicher, ob das bei der OEM u. Volumen-Lizenz bei Dir so ist. ... und der Dr. war mal wieder schneller ... :) VG, Franz
  3. Moin, ich nehme mal die Kunden in Schutz, die versuchen die richtige Lizenzierung mit einem störungsfreien Betrieb in Einklang zu bringen. Die Programm-Technik des TS-Diensts stammt aus der Zeit, in der es ausschließlich die Device-CAL-Lizenzierung gab. Die Kontrolle des Zugriffs(via LizenzManager) basiert nur auf den Zuordnungs-/Kontroll-Merkmalen IP-, Mac-Adressen. Somit berechnet der Lizenzmanager in „DEVICES“, er kann halt nicht anderes, als MAC-ADR, IP-ADR verwalten ! Das Thema „User-TS-CAL“ bleibt aber und Microsoft gesteht dies bei Kundenterminen auch ein. Um die logistischen „Engpässe“ bei der CAL-Verfügbarkeit zu umgehen, empfiehlt MS, bei der Clearingstelle einen „ausreichend größeren Token“ zu bestellen ... und den Lizenzmanager auf „USER“ einzustellen... (bei einem Audit auch kaum noch ein Problem :) ) Wie gesagt, kein Freibrief für „denkende Lizenzpiraten“, passende Stückzahlen müssen gekauft sein, aber so erledigt sich dieses sehr unangenehme Thema. VG, Franz
  4. Hallo zusammen, ich hoffe, ich bin nicht der einzige, der „etwas“ verwirrt/verunsichert wird, wenn er diesen Beitrag liest. „Gab es nicht als V-Lizenz, etc." Somit bin ich „auf der Suche nach Fakten gegangen“ Zur Erinnerung, die saubere Lizensierung: PC-Applikationen, wie hier „Office“, werden ausschließlich per Device lizenziert. Man zählt und lizenziert jetzt einzig die zugreifenden Devices. Wird „Office“ per Terminal-Dienst zur Verfügung gestellt, muss es in der Version, Edition und Sprache identisch sein, wie für das Zugriff-Device lizensiert. Fakt-1 : „269-07546 Office Pro 2003 Win32 German MVL“ +“ 021-06721 Office 2003 Win32 German MVL“ sind definitiv SKUs aus dem SELECT-Volumenvertrag, kann man auch so mehrfach im WEB finden, okay, nicht wirklich rechtsverbindlich, aber wer Zugang zu den alten SELECT-Preislisten hat wird das bestätigen können. Und wenn im SELECT, liegt OPEN zu 99% auch so. Fakt-2: Unter dem offiziellen Microsoft-Link: License Terms findet man nur EULAs > für Office-2003-Std deutsch, gekauft über einen Shop für End-User! für Office-2003-Pro deutsch, gekauft über einen Shop für End-User! für Office-2003-Small Business deutsch, gekauft über einen Shop für End-User! Ein Office-2003-Std, Office-2003-Pro, Office-2003-Small Business, wird hier nicht als „Pre-Installed“ aufgeführt, verleitet mich zu dem Gedanken, dass es dieses Produkt als OEM nicht gab! (Hat jemand andere Beleg-Doku´s?) Für alle 3 o.g. Shop-Box-Einzel-Lizenz für End-User gilt der einheitliche EULA-Text: 1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die folgenden Rechte: 1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, (a) eine Kopie der Software auf einem PC oder einem anderen Gerät zu installieren und zu verwenden und (b) eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch die Hauptbenutzerin oder den Hauptbenutzer der ersten Kopie der Software zu installieren. 1.2 Alternative Rechte für Speicherung/Netzwerkverwendung. Als Alternative zu Abschnitt 1.1(a) sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einer Netzwerk-Speichervorrichtung, wie z. B. einem Servercomputer, zu installieren und einem Zugriffsgerät, wie z. B. einem PC, zu erlauben, auf diese lizenzierte Kopie der Software über ein privates Netzwerk zuzugreifen und sie zu verwenden. Sie müssen für jedes zusätzliche Gerät, das auf die auf der Netzwerk-Speichervorrichtung installierte Software außer wie in Abschnitt 1.4 dieses EULAs gestattet zugreift und sie verwendet, eine Lizenz für die Software erwerben. Letzter Absatz schreibt: „privates Netzwerk“ … ob diese Zulassungs-Definition nun auch ein Unternehmens-Netzwerk als „privat“ einschließt, wäre jetzt die Diskussion, ich „meine“ nein, aber bin da jetzt „offen“. Wenn „Nein“ hat „user9“ mit seiner Office-2003-Lizenzierung auf dem TS-Dienst sicherlich ein „Legalitäts-Problem“ … Wenn "JA" dann wäre ja alles okay, oder? Viele Grüße, Franz
  5. Hi user09, auch bei O-2003 gab es diese Regelung schon, dass es eine Volumen-Lizenz sein musste. (siehe auch die Aussage von zahni) Wäre mal interessant woher Deine Info stammt und ob es dazu auch eine rechtsrelevante Doku dazu gibt. VG, Franz
  6. Hi Weingeist, entweder VDA oder SA, Du brauchst immer eins von den 2 aktiv. VG, Franz
  7. Moin, Office 2007 Standard (Includes Software Assurance) SKU: LS-42241 da diese Office-Lizenzen mit SA sind, kann es sich somit nur um Volumen-Lizenzen handeln! Ergo darfst Du diese auch auf dem TS-Dienst installieren. Ggf. noch die WIN-CAL und RDL(TS)-CALs dort kaufen. VG, Franz
  8. Hi Matthias, hast du dort bei "Stifter-helfen" schon mal angerufen und eure Situation angefragt? VG, Franz
  9. Merci, dann hatte ich die gleich "Lizenzrechtsbrille" wie Du auf der Nase :) VG, Franz
  10. Moin Tom, so sehe ich das bei den CALs auch! Danke. Aber ... das Office-Thema !? Habe ich das auch richtig gesehen? Ich frage lieber erneut nach, sorry. VG, Franz
  11. Moin, eine etwas heikle Situation wäre zu lösen. Ein selbständiger Consultant(also ein externer!) erhält einen schriftlichen Dienstleistungsauftrag eines SELECT-Kunden. Dazu ist von Nöten, dass der Consultant zwecks Dokumentation Office2010-Std benutzt, so wie der Kunde selbst. Der Consultant hat aber nur Office97 :). Das Office2010-STD wird auf dem Kunden-Server im TS-Dienst zur Verfügung gestellt. Der Kunde möchte jetzt aus seinem SELECT-Vertrag dem Consultant 1 Office2010-Std(+ die relevanten CALs) für die Dauer der Dienstleistung „unentgeltlich“ zur Verfügung stellen. Laut PURs 10-2010 S-7 - Universelle Lizenzbestimmungen – heißt es: Diese Lizenzbestimmungen gelten universell für Ihre Verwendung sämtlicher Software und aller Onlinedienste von Microsoft, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurden. Unter Definitionen > Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen. Da ja ein schriftlicher Vertrag gezeichnet wurde, trifft somit dies ja nicht auf den Consultant zu! Und eine: EXTERNE CONNECTOR-LIZENZEN benötige ich ja laut PURs nur für „externe Nutzer“! Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer. Ergo ist der Consultant „lizenzrechtlich“ wie ein „interner Nutzer“ zu betrachten. Nach stundenlangem Studium/Suche in den MBSA, Select-Vertrag, Select-Beitritt, Productlist und PURs, also allen relevanten Vertragsbestandteilen, befinde ich mich an dem Punkt, dass ich dem Kunden sagen werde: Da nirgendwo in den relevanten Unterlagen Microsoft Ihnen vorschreibt, dass das „lizensierte Gerat“, hier ist es ein Notebook, in Ihrem rechtlichen Besitz sein muss, muss dieses Gerät nur vorschriftsmäßig richtig lizenziert werden. D.h. 1x Office2010-Std aus dem Select-Vertrag, 1x WIN-CAL, 1x WIN-RDL-CAL(TS). Auch darf der Consultant diese Office-Lizenz auf „seinem Notebook“ lokal installieren, da es ja das „lizenzierte Gerat“ ist. Annahmen/Vermutungen/Meinungen sind nett, aber hier geht es um Fakten, die die Situation lizenzrechtlich klären. Wo habe ich einen „Denkfehler“? Oder habe ich so geschildert voll Recht? Danke für eure Hilfe! VG, Franz
  12. Da hast Du mal wieder voll recht :) Zitat aus der Productlist Seite 68: Die Berechtigung von Kunden zur Teilnahme am Home Use Program endet mit Ablauf oder Kündigung von Software Assurance für qualifizierende Desktop-Anwendungen. Wie ich vorher schon geschrieben hatte: Bitte den ganzen text in der PL lesen! Wenn der Kunde SA weiterhin haben will, dann wäre dies natürlich eine günstige Sache. VG, Franz
  13. Und für Maik habe ich noch die Thematik wegen der 4. Lizenz :) dem "Office at Home": Wenn Du aus dem OPEN-die Office-SA hinzu kaufst, hast Du via SA das "Home-Use-Right" ! Das ist jetzt eine kostengünstigere Sache! 1x SA für Office = 1x "Home-use-Right" Aber! beim "Home-Use-Right" ist einiges zu beachten, aber der Text wäre hier zu lang, sorry! Bitte lies unter dem Link die Seite 68 aus der Productlist nach, danke! Link: Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search VG, franz
  14. Moin Tom, das ist jetzt eine gute Frage! ...aber ich habe schon das passende dazu gefunden :) Wenn ein Kunde zu einem Office ( Box-Produkt ) legal eine Volumen-SA hinzukauft, dann versetzt Ihn MS in die Lage die SA-Vorteile ja zu nutzen. Z.B. Update-Recht auf die neue Version. Ann.: Der Kunde hatte Office-Pro 2007 (Box) mit einer SA aus dem OPEN-NL sauber/rechtzeitig gekauft und bezahlt. Über sein Online-Portal wurde ihm zum Erscheinungsdatum von 2010 ja der Download ermöglicht. Dieses Update-Recht der SA hat der Kunde ausgeübt und Office-Pro 2010 downgeloaded und installiert. Die SA-Rechnung hatte er ja schon vollständig bezahlt, somit gilt dies als "zeitlich unbeschränkte Lizenzen" ... oder? Somit gilt Productlist 10-2010 S-60: Rechte für neue Versionen Mit Software Assurance sind Kunden berechtigt, auf neue Versionen lizenzierter Software upzugraden, die während ihrer Software Assurance-Laufzeit zur Verfügung gestellt werden. Rechte für neue Versionen bedeutet für jedes zugrunde liegende lizenzierte Produkt, für das Software Assurance bestellt wird, das Recht, auf die neueste Version dieses Produktes, die wir während des Vertragszeitraums verfügbar machen, upzugraden oder diese anstelle des zugrunde liegenden lizenzierten Produktes zu nutzen. Beispiel: Wenn während der Software Assurance-Laufzeit eine neue Version von Microsoft Office zur Verfügung gestellt wird, werden Ihre Lizenzen automatisch auf die neue Version upgegradet. Kunden, die zeitlich unbeschränkte Lizenzen über Software Assurance erwerben, können die Upgrades nach Ablauf von Software Assurance bereitstellen. VG, Franz
  15. Ja, und nach Ablauf der SA, bleiben die SA-Vorteile erhalten! VG, Franz
  16. Hallo Maik, Wenn ein Office-SB-Ware mit der SA versehen wird, dann darfst Du es wie eine Volumen-Lizenz betrachten ! Dies bitte nicht falsch verstehen. VG, Franz
  17. Hi Maik, vorab, Preise bitte anfragen, da die ja variieren dürfen/können > kaufmännische Freiheit des MS-Partners. Irgendwie ist was bei der Lizenzierung was „durcheinander“ geraten. WINDOWS ist eine „Device-Lizenz“. D.h. für jedes Device(Gerät/Blade/Partition) wird eine WINDOWS-Voll-Lizenz benötigt. Die SA dazu bietet dann die Möglichkeit auf demselben Gerät zu virtualisieren (bis zu 4x!) und erlaubt den Zugriff, wenn dieser lizenzierte DeskTop auf einem unternehmenseigenen Server virtualisiert wird. D.h. bei deinem Fall, für das Notebook und für den Home-PC benötigst Du eine eigene WIN-Lizenzierung! WIN-SB+SA wäre die beste, preisgünstigste Lösung. OFFICE ist eine „Device-Lizenz“. D.h. für jedes Device(Gerät/Blade/Partition)) wird eine Office-Lizenz benötigt. Eine Office-Volumen-Lizenz erlaubt dem Hauptnutzer des Desktops, diese Lizenz kostenfrei auch auf seinem „Tragbaren-Gerät“ als „Zweitkopierecht“ zu installieren, wenn er auch Hauptnutzer des „Notebook“ ist. Desweiteren berechtigt, eine zusätzliche Kopie auf einem Netzwerkgerät (z.B. Server, TS-Dienst) zu installieren und vom „lizenzierten Gerät“ aus zu nutzen. (WIN-RDL-(TS)CALs nicht vergessen). Da war bis jetzt noch keine Office-SA von Nöten! Aber 1x kaufen und 3x nutzen … Eine zu kaufende Office-WAH = Work-at-Home Lizenz gibt es meines Wissens nicht in OPEN, erst ab SELECT. D.h. für den „Home-PC“ ist wiederum 1x Office zu kaufen. Ich hoffe, dies wird jetzt „durchschaubarer“! VG, Franz
  18. Hi, WINDOWS-Server, SQL-Server, Prozessor- und CAL-Lizenzierung... Es geht immer um das Thema: Ausführen von Instanzen der Software in den OSE (physisch/virtuell) und meiner Frage, reduziert auf eine einzige Partition, kann man mehr als 1 physische OSE dort erschaffen. In den PURs sind die Texte dazu stark variable … ich hab´s mal stark zusammen gestrichen. --------------------------------------- Für WIN-Datacenter(DC) S-33: auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE und eine Instanz der Serversoftware pro OSE in einer beliebigen Anzahl virtueller OSEs Für SQL-Datacenter(DC) S-64: in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller OSEs ungeachtet der Anzahl der verwendeten physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. --------------------------------------------------------- Für WIN-Enterprise(EE) S-34: Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE und eine Instanz der Serversoftware pro OSE in maximal vier virtuellen OSEs Für SQL-Enterprise(EE) nur SQL-CAL-Lizensierung S-55: gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in bis zu vier OSEs (physisch oder virtuell) auf diesem Server auszuführen. Für SQL-Enterprise(EE) nur Prozessor-Lizensierung S-65: in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller OSEs ungeachtet der Anzahl der verwendeten physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. ---------------------------------------------------- Für WIN-Standard(Std) S-36: Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE und Eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen OSE Für SQL-Standard(Std) nur SQL-CAL-Lizenzierung S-56: gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen OSE auf dem lizenzierten Server auszuführen. Für SQL-Standard(Std) Prozessor-Lizensierung S-66: Da steht nichts, ergo gelten die allg. Lizenzbestimmungen S-59+60 für SQL-Prozessor-Lizenzierung: S-60: Option 2: gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in physischen oder virtuellen OSEs auf dem lizenzierten Server auszuführen. Ist meine Verunsicherung nachvollziehbar? VG, Franz
  19. Moin, Ich bastel doch noch immer an der SQL-Matrix rum, wenn SQL-Proc-Lizenzen in VMs von WMotion zw. 4 "Blechen" über 2 Serverfarmen verschoben werden sollen. sorra, hier jetzt sauber: Die PURs 10-2011 S-7 "univ. Lizenzbestimmungen" schreiben/formulieren: Es gibt zwei Typen von OSEs: physische und virtuelle. Ein physisches Hardwaresystem kann über eine physische OSE und/oder eine oder mehrere virtuelle OSEs verfügen. Im weiteren Text Seite-55 SQL-EE steht dann: Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in bis zu vier OSEs (physisch oder virtuell) auf diesem Server auszuführen. Da ja ein SQL immer einen WIN-Server drunter benötigt, dann schreibt ja nawas oben, dass es auch mehrere physische OSEs z.B. auf einer (1) Partition geben kann, wenn ich das richtig verstehe, oder? VG, Franz
  20. kein problem! ca. Preise für 2-Jahre SA für den STD-Server so 360€ insgesamt, für jede CAL die 2-Jahre-SA so ca. 16€ jeweils VG, Franz
  21. Hi, da ich technisch wenig Ahnung habe, mich aber die PURs gerade verunsichern, frage ich lieber die Experten … Die PURs schreiben/formulieren: Es gibt zwei Typen von OSEs: physische und virtuelle. Ein physisches Hardwaresystem kann über eine physische OSE und/oder eine oder mehrere virtuelle OSEs verfügen. Im weiteren Text steht dann: Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in bis zu vier OSEs (physisch oder virtuell) auf diesem Server auszuführen. Gehe ich Recht in der Annahme, dass man auf dem physischen System aber dennoch immer nur 1 physische OSE erzeugen kann? (Ich frage, weil man den letzten Satz der PURs ja auch so verstehen könnte, als wenn man physisch auch 4 OSEs erzeugen könnte) ... VG, Franz
  22. Hi Maik, das wird jetzt etwas schwierig. OPEN NL (no level) startet ab 5 Stück, wobei da auch als "Zähler" eine SA-Bestellung gültig wäre. Dazu benötigst Du dann aber 4 weitere Produkte, wobei im "NL" auch Produkte aus dem Applikation- und Betriebssysteme-Pool dazu gemischt werden können. Also, wenn Du noch für die (bei SB-WARE mit gelieferten)5x 2008er WIN-CALs 4x die SA mitbestellst, dann hättest Du die 5 zusammen. Bei dieser kleinen Installation wohl immer eine Herausforderung. Bei der SA für den WIN-Server, bleibt Dir gerad mal das Recht auf 2 Jahre lang Update. Alle anderen Vergünstigungen via SA scheitern an der Stückzahl. Sorry, aber so ist es nun mal. VG, Franz
  23. Hi, am Ende gibt es keine reale Chance. Die gezeichneten Verträge bringen keine vergünstigte Berechtigung. Uni-Schulungs-Lizenzen dürfen außerhalb des Uni-Gelände nicht genutzt werden. Also zu normalen Preis selbst kaufen. Aber man kann immer das Gespräch mit Microsoft(Unterschleißheim) "Public-Sector/Health-Care" 089-3176-0 suchen und hoffen auf offene Ohren zu stoßen. Microsoft ist der Hersteller des gewünschten Produktes und wenn dieser sich zu einer "Ausbildung-Förderungs-Spende" :) überzeugen läßt, dann ist dies seine Entscheidung. Versuch macht kluch :) VG, Franz
  24. genau! der DL ist eine eigenständige Firma, also normaler Industrie-Kunde für Microsoft und auch sein "Ausbildungszentrum" ist seine alleinige Angelegenheit, also keine EDU-Berechtigung. Er wird "normal-Sterbliche" Preise bezahlen müssen. VG, Franz
  25. hi, wenn ein externer Dienstleister auszubildene Ärzte (denke mal "Studenten") ausbildet, leitet sich davon keine "Uni=EDU-Zugehörigkeit" ab. Finden die Schulungen beim DL statt, muss er die Lizenzen für sich selbst beschaffen. Ist er MS-Partner, stehen ihm gewisse Lizenz-Anzahlen kostenlos zur Verfügung. Findet die Schulung auf dem Uni-Gelände statt, könnte/darf die Uni zu Schulungszwecken zur Verfügung stellen. Ich kenne keine einzige Uni in Deutschland, die keinen EDU-Select-Vertrag hat! Vorteil eines Selectvertrages = 20 kostenfrei Lizenzen von jeglichem Produkt des Vertrages (bei WIN-Server sind STD, EE oder Datacenter als eigenständige Produkte zu sehen!) aber nur zu Schulungszwecken und auf dem eigenen Gelände ... Die letztere Alternative wäre ja die günstigste ... VG, Franz
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