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Dr.Melzer

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Beiträge erstellt von Dr.Melzer

  1. ich hätte da mal eine Frage zur Exchange Edge Role. Kann mir jemand sagen, ob man für die Verwendung der Edge Role auch Exchange CALs benötigt? Es erfolgt ja nur unauthentifizierter SMTP Traffic auf den Server.

     

    Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktbestimmungen vom Januar 2016:

     

     

    Produktspezifische Lizenzbestimmungen: n. z.

     

    Voraussetzungen für Externen Nutzerzugriff: Lizenziert mit Server (für den Zugriff auf Zusätzliche Funktionalität sind Basis- und Zusätzliche CALs erforderlich)

     

     

    Der Zugriff auf die Edge Roll erfolgt IMHO nur von externen Usern und ist somit durch die nackte Serverlizenz abgedeckt.

     

     

    Gegenfrage: Erfolgt ein indirekter Zugriff von internen Benutzern auf den Edge Server (die externen Benutzer benötigen ja wie wir inzwischen wissen keine Exchange CALs)?

     

    MIr geht's um die Frage, ob man bei vorhandener Server SA auf die aktuelle Exchange Version gehen kann, obwohl die CALs nicht mit SA ausgestattet sind. Sprich die Mailbox Server laufen weiterhin mit Exchange 2013 und nur der Edge läuft mit 2016.

    Windows CALs sind für den Edge wahrscheinlich auch nicht notwendig, oder?

     

    Für interne oder für externe zugriffe?

  2. Wie sieht Microsoft es denn, wenn festgelegt ist, dass jeder Benutzer einen festen Arbeitsplatz hat. Damit wäre ja sichergestellt, dass nur Benutzer A von Gerät A auf Access zugreifen darf.

    Eine Zuweisung auf Benutzerebene wird nicht akzeptiert, da sich der Benutzer grundsätzlich auch auf nicht lizenzierten Geräten anmelden kann wenn er möchte

     

    Ggf. könnte man ja noch mit Loginscripten arbeiten, ob das zugreifende Gerät in der "allowed" Liste ist.

    Ist denn die Trennung mit App-V lizenzrechtlich möglich? Oder ignoriert Microsoft dies?

    Etwas in der art ist machbar. Der Zugriff muss auf Gerätebasis erfolgen. Die Office Lizenz musst du ja laut Nutzungsbedingungen einem gerät fest zuweisen. Nur Geräte die eine entsprechende Lizenz zugewiesen bekommen haben dürfen dann die Software auf dem TS nutzen.

     

    Die Geräte musst du eineindeutig identifizieren können. Die IP ist dazu beispielsweise nicht geeignet, da diese in der Regel Dynamisch vergeben wird und auch zu leicht änderbar ist. us meiner Erfahrung ist es ok die Geräte anhand der MAC Adresse zu identifizieren.

  3. Hallo,

     

    Es kommt ja oft vor, dass von 100 Benutzern auf einem Terminalserver nur 5 die Features der Pro Plus Version wie Access benötigen.

    Würde man nun pro plus installieren, müsste es ja für die 100 zugreifenden User(devices) pro plus Lizenzen kaufen.

     

    Ist es Lizenzrechtlich in Ordnung, Office Standard für alle zu installieren und die pro plus Features wie Access dann in App-v Pakete zu packen und den Zugriff über AD Gruppen zu begrenzen?

    Die Appv Pakete würden dann aber zum gleichen RDS gestreamt und parallel zu den Standard Anwendungen genutzt.

    Nein das ist aus Lizenzsicht nicht in Ordnung. Microsoft Applikationen werden per Gerät lizenziert, nicht per User.

     

    Dazu steht in den Produktbestimmungen folgendes:

     

    Desktop-Anwendungen

    Gerätelizenz

    1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenzberechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerätund auf jedem Serverzu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist.
    2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzerdes Lizenzierten Gerätszu installieren.
    3. Eine beliebige Anzahl von Nutzern darf die auf einem Lizenzierten Gerätausgeführte Software nutzen, allerdings kann jeweils nur ein Nutzer auf die Software zugreifen und diese nutzen.
    4. Die Remoteverwendung der Software, die auf einem Lizenzierten Gerätausgeführt wird, ist dem Hauptnutzervon jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät.
    5. Die Remotenutzung der Software, die auf einem zur Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Serverausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Geräterlaubt.

     

    Den Zugriff auf Access müsstest du eineindeutig über das zugreifende Gerät steuern, nicht über den zugreifenden Nutzer.

     

    Aals Ausnahme davon kannst du mit Office 365 arbeiten, da gibt es eine Lizenzierung per User.

    • Like 1
  4. Für Windows 8 hatte Microsoft dafür ein Powershell Script bereit gestellt: https://gallery.technet.microsoft.com/scriptcenter/Remove-Windows-Store-Apps-a00ef4a4

     

    Das hat in einem Test bei mir auch noch unter Windows 10 funktioniert.

     

    Grundsätzlich solltest du aber damit sehr vorsichtig sein. Einige Apps stecken sehr tief im System und es ist nicht auszuschließen, dass du später Probleme bekommst weil Windows Updates aufgrund fehlender System-Apps nicht mehr korrekt funktionieren.

  5. .......Allerdings beinhalten schon die obigen Schritte ein nicht unerhebliches Know-How. Ob das bei Euch vorhanden ist!? =>

    Die Frage ist nicht ob hier ausreichend KnowHow vorhanden ist (du kannst davon ausgehen, dass hier ziemlich geballtes KnowHow auf sehr hohem Niveau vorhanden ist), sondern ob es funktioniert dieses KnowHow so zu transferieren, dass dir damit geholfen ist.

     

    Solange du nicht so genau wie möglich deine Anforderungen definierst und solange du nicht die Informationen bereit stellt, die benötigt werden um dir zu helfen wird das zumindest schwierig, wenn nicht unmöglich.

     

    Wir helfen dir gerne, aber dafür benötigen wir deine konstruktive Unterstützung.

     

    Im Zweifel kann es auch sein, dass wir dir empfehlen die Finger davon zu lassen (weil ein Diskussionsforum möglicherweise nicht das geeignete medium ist um so ein Projekt komplett zu designen und umzusetzen) und einen Dienstleister vor Ort einzuschalten.

  6. Man bietet mir nun eine vertragliche Haftungsfreistellung an und wenn wir ein Lizenzaudit von MS aufgrund der von Relicense verkauften Lizenzen nicht bestehen sollten, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies würde alles vertraglich festgehalten werden.

    Ich bezweifle, dass dich jemand von deiner Haftung freistellen kann. Wie soll das gehen, wenn du zum Beispiel zu einer Haftstrafe verurteilt wirst? Wer geht dann ins Gefängnis. Was denkst du wird der Richter dazu sagen wenn er dich verurteilt weil du etwas illegales gemacht hast und du dann sagst: "Kein Problem Herr Richter, das übernimmt die Firma bei der ich die Lizenzen gekauft habe." ?

     

    Dass sie dir garantieren die gekauften Lizenzen zurück zu nehmen ist ja nett, aber was ist mit dem darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Schaden (Kosten für Neuinstallation, Rechtsanwalts- und Prozesskosten, etc.)?

     

    Jetzt denke den Gedanken mal konsequent zu Ende. Da gibt es irgendwann ein Urteil, dass bestätigt, dass der Handel mit gebrauchten Lizenzen illegal ist und war. Jetzt kommen plötzlich alle Kunden der relicense AG und wollen von denen ihr Geld zurück. Die Folge wird sein, dass die relicense AG insolvent geht und keiner sein Geld sieht.

     

    Siehst du das anders?

  7. Was ich vergessen hatte zu schreiben:

     

    Im Fall UsedSoft gegen Oracle zum Thema Handel mit gebrauchten Lizenzen ist UsedSoft unterlegen: http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/ueberraschendes-Ende-des-Falles-usedSoft-vor-dem-OLG-Muenchen-usedSoft-nimmt-Berufung-zurueck-und-muss-Kosten-des-Verfahrens-tragen-332

     

    Mit Microsoft ist so ein Verfahren noch nicht ausgetragen worden, aber wenn du das Urteil im fall UsedSoft/Oracle kennst kannst du dir vorstellen wie ein Urteil Relicense vs Microsoft aussehen würde.

  8. Was ich vergessen hatte zu schreiben:

     

    Im Fall UsedSoft gegen Oracle zum Thema Handel mit gebrauchten Lizenzen ist UsedSoft unterlegen: http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/ueberraschendes-Ende-des-Falles-usedSoft-vor-dem-OLG-Muenchen-usedSoft-nimmt-Berufung-zurueck-und-muss-Kosten-des-Verfahrens-tragen-332

     

    Mit Microsoft ist so ein Verfahren noch nicht ausgetragen worden, aber wenn du das Urteil im fall UsedSoft/Oracle kennst kannst du dir vorstellen wie ein Urteil "Gebrauchtsoftware Händler"/Microsoft aussehen würde.

  9.  Kann ich dort guten Gewissens gebrauchte Volumenlizenzen erwerben?

    Solange das nicht final von einem Gericht entscheiden ist (ist es afaik noch nicht) kannst weder dort noch woanders guten Gewissens gebrauchte Microsoft Lizenzen kaufen.

     

    Ich kann mich nur wiederholen: Du hast doch selbst erhebliche Zweifel daran, sonst würdest du nicht hier fragen. Das Riskio, dass es nach einer höchstrichterlichen Entscheidung doch illegal war gebrauchte Lizenzen zu nutzen wäre mir zu hoch.

  10. Was ist davon zu halten?

    Wenig bis nichts

     

    Meiner Auffassung nach gibt es nur die MAKs aus den Volumenverträgen oder eben die individuellen Einzelplatzlizenzen. Oder gibt es auch Volumenlizenzierungen, bei denen separate Produktschlüssel generiert werden (können)? Ist das plausibel?

    Nein das ist nicht plausibel

     

    Bringt der Händler evtl. nur Begrifflichkeiten durcheinander?

    Was sagt es über einen Händler aus, wenn er die Begrifflichkeiten der eigenen Produkte durcheinander bringt?

     

    Eine Bitte habe ich: Ich suche nach einer Antwort auf meine Frage und nicht Tipps der Art "Wenn du sicher gehen willst, dann kaufe bei einem autorisieren Händler...". Mir ist klar, dass das sicherer ist, aber eben auch deutlich teurer. Und wenn das, was oben (einigermaßen) plausibel wäre, dann bin ich bereit, das dann eher geringe Risiko einzugehen.

    Dann formuliere ich es anders:

     

    Du hast da einen Händler dem du nicht traust (deswegen hast du ihm Fragen per Mail gestellt, die er aber nicht zufriedenstellend beantwortet hat und deswegen fragst du jetzt hier nach unserer Meinung). Warum kaufst du nicht bei jemandem der vertrauenswürdig ist? Nur weil der da billig ist?

     

    Würdest du ein Smartphone irgendjemandem an der Straßenecke abkaufen der dubios ist nur weil es billig ist?

     

    Ich weiß auch, dass Microsoft den Einzelverkauf von Lizenzen aus Volumenlizenzprogrammen nicht gerne sieht. Es ist, nach aktueller Rechtssprechung, aber legal, soweit ich weiß.

    Woher weisst du das es legal ist? Wo steht das?

  11. wenige sekunden. Ich habe eine Idee: Ich werde alle meine Geräte aus der Fritze entfernen und den spammer in mein Netzwerk lassen (Kein Kennwort), danach erfahre ich dann den Rechnernamen sowie IP. Mein DSL werde ich solange deaktivieren. Dann versuche ich mehr Infos herauszubekommen und ggf den Störer zu deaktivieren

    Und warum benennst du dein WLAN nicht einfach um, so wie es dir Daniel geraten hat?

  12. Gelten die 100% für alle im Netzwerk also auch an der Hauptstelle oder nur die vor Ort auf dem Server Arbeiten wegen AD usw.?

    Es geht nicht um das physische netzt (oder nur bedingt) sondern um die Server des Lizenznehmers.

     

    Wenn der Lizenznehmer (die Firma, welche den Lizenzvertrag inne hat) drei physische Netze hat, darin jeweils zwei Server und 100 Mitarbeiter dann werden 100 User CALs benötigt.

     

    Die User CAL berechtigt den lizenzierten User auf alle entsprechenden Server des Lizenznehmers zuzugreifen. Ob dazu verschiedene physische netze genutzt werden ist unerheblich.

  13. ist es bei Win 10 immer noch so? In der EULA (MSLT) von Win10 steht dazu gar nichts...

    Wenn dazu nichts im EULA steht ist es nicht möglich. Alle rechte die nicht explizit im EULA eingeräumt werden hast du nicht.

     

    OEM Software kaufst du so wie sie installiert wurde. Was nicht dabei ist (andere Sprachen) ist nicht mit gekauft.

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