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CT Nr.12 - XP "HomePro"


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Hi Zusammen.

 

Hab mir mal euer gespräch zu gemüte geführt.

Also ich seh das so wie mit den Autos bzw würd ich das mit Hardware vergleichen. Die Gesetzlage kenn ich nich genau, aber für mcih besteht kein unterschied darin ob ich jetzt minen Prozessor bis aufs letzte ausreize was er hergibt, oder meiner Software versteckte Eigenschaften entlocke. Das Potenzial is bei beiden gegebn... ohne material (welches beim Auto meistens nötig wäre) hinzuzukaufen. Und wenn es denn auch noch so einfach per reg zu machen ist, finde ich nicht das es strafbar sein sollte. Normalerweise sichert sich MS viel besser gegen solche "geldverluste" ab.

das is aber nur meine bescheidene Meinung ;)

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Hallo,

 

ob das Patchen, ändern der Eigenschaften des OS einen Lizenzverstoss ist, lasse ich hier mal dahingestellt.

 

Ich schätze mal, die Benutzung ist es auf jeden Fall. Eine Benutzung ist aber auch nach dem Patchen /Neustart schon gegeben. Es kommt auf den Lizenzverstoss an.

 

Das Ändern wesentlicher Eigenschaften eines Kfz und dessen Benutzung im Strassenverkehr ohne autorisierte Abnahme und Genehmigung ist verboten und strafbar.

 

Für das Kfz kann jeder eine Beschreibung zum Tunen veröffentlichen. Auch die Konstruktionsplane von Waffen dürfen veröffentlicht werden. Herstellen, Lagern, Benutzen, Verkaufen und Besitzen darf man sie deshalb noch nicht. Da ist das Gesetz vor.

 

SwitchOff, junger Member, Azubi am 1.Tag, der Mikroprozessor ist dein Eigentum. Du hast ihn gekauft, es gibt seitens des Herstellers, sowie seitens des Gesetzes keine Einschränkungen.

Ein Softwareprodukt wird vom Käufer nicht erworben, erworben wird das Recht zur Benutzung in der angegeben Konfiguration. Eine Änderung, und sei sie noch so einfach zu bewerkstelligen, kann bereits einen Lizenzverstoss darstellen. Nämlich dann, wenn das Interesse des Lizezgebers berührt wird. Dieses wird vom Gesetz geschützt.

Der Staat, die Staaten schützen damit auch das eigene Interesse (Steuern) und die Volkswirtschaft ganz allgemein. Ich denke, (auch) darauf kommt es letztlich an.

 

Gruß

 

Edgar

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hm... stimmt. jetzt wo dus so sagst leuchtet es mir auch ein.

Im großen und ganzen heisst es quasi: Hardware (auto, prozessor, etc.) ist des Käuders Eigentum. Und der kann damit machen was er will, solange es gegen keine Gesetze verstößt.

Software ist immer rechtlich geschützt, man darf also keine Modifikationen daran vornehmen.

 

Aber wer bestimmt was im sinne des erfinders ist? Bzw, wann ist ein Plug-in ein Plug-in und kein verstoß gegen das gesetz? (im sinne von verändern)

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Die Möglichkeit bzw. die Einfachheit das zu ändern hat mich aber schon überrascht. Was zeigt, das MS da eigentlich das gleiche Produkt unter 2 verschiedenen Strategien verkauft. Ein Urteil darüber muss sich jeder selbst bilden. Um bei den Analogien mit dem Auto zu bleiben: VW macht ja auch nichts anderes. ;)

 

Bei W2K Server war (ist) es ähnlich. Die Versionen unterscheiden sich marginal. Es gibt Inst CD´s bei denen mehrere Versionen drauf sind, es kommt halt drauf an, was man auswählt (bevor jemand auf mich einstürmt, ist offiziell, keine Raubkopie, illegale zusammenstellung oder ähnliches!).

 

Wenn ich mich richtig an die Worte meines Ausbilders erinnere unterscheiden sich die Versionen nur in ein paar RegSchlüsseln die die Funitionen steuern.

 

Also ich seh das so wie mit den Autos bzw würd ich das mit Hardware vergleichen. Die Gesetzlage kenn ich nich genau, aber für mcih besteht kein unterschied darin ob ich jetzt minen Prozessor bis aufs letzte ausreize was er hergibt, oder meiner Software versteckte Eigenschaften entlocke. Das Potenzial is bei beiden gegebn... ohne material (welches beim Auto meistens nötig wäre) hinzuzukaufen. Und wenn es denn auch noch so einfach per reg zu machen ist, finde ich nicht das es strafbar sein sollte. Normalerweise sichert sich MS viel besser gegen solche "geldverluste" ab.

 

Nicht alles was geht ist auch erlaubt. Nicht nur der Eigentums unterschied zum Auto spielt da eine Rolle. Dein Auto kann sicherlich schneller als 100 fahren. Auf Landstraßen sind aber nur 100 erlaubt. Du hälst dich ja auch dran, obwohl es auch anders gehen würde.

 

Aber wer bestimmt was im sinne des erfinders ist? Bzw, wann ist ein Plug-in ein Plug-in und kein verstoß gegen das gesetz? (im sinne von verändern)

 

Doch das ist es. Und es erleichtert das fixen von Problemen erheblich, da nur ein Patch erstellt werden muss und nur ein Code überwacht/geprüft werden muss - sicherlich auch ein grund für die Zusammenlegung der BS-Linien von MS

 

Ein Plug-in ist entweder vom Hersteller selbst oder es greift nicht in die Regelungen der Lizenzvereinbarung ein.

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