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Was haltet ihr von Damware?


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hi

 

Ich arbeite seid 2 Jahren damit (Dameware Mini Remote Control) und könnte nicht mehr ohne. Es ist einfach genial im vergleich zu andern Tools. (schneller, einfachere administration etc.)

 

Auch die Dameware NT Utilities sind genial. Damit kann man auch sehr viel an einem PC machen, ohne direkt auf den Desktop des Clients zuzugreifen.

 

Aber wie schon gesagt, ist eigentlich nur im LAN/WAN ohne schlechtes Gewissen zu gebruachen.

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Geniales Tool, einfach und schnell. Der große Vorteil dabei ist, daß die Installation am Host beim ersten Zugriff remote erfolgen kann. Die Lizenzkosten sind nur für die Adminguests notwendig, nicht für die Hosts und es kostet nicht die Welt.

 

Einsetzbar eigentlich in jedem Netz, nur wie the_brayn schon erwähnte, nur im LAN, Standleitungsverbindung oder per VPN sicherheitstechnisch vertretbar.

 

Und leider nur für Windows. :cry:

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Die Fernbedienung ist quasi schrott. Die ist viel zu träge.

 

Der Rest der NT - Utility´s ist net schlecht. Da ist einfach alles am rechten Fleck.

 

 

Ein "Vertrag" mit der GL ist eigentlich nicht nötig. Du musst allerdings schon im Auftrag deines Arbeitgebers handeln. Der übliche Auftrag der Geschäftsleitung an dich reicht dann völlig.

 

Wichtig ist eine Vereinbarung mit den Mitarbeitern die an den "überwachbaren" Rechnern arbeiten. Das geschieht entweder im Arbeitsvertrag der Mitrabeiter oder mit dem Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung.

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hat irgend jemand einen mustervertrag, den der admin mit der GL-Leitung abschließt um Dameware zu nutzen?

Hallo,

 

der Admin als Angestellter ist nicht in der Position, mit der GL einen Vertrag (worüber denn?) abzuschliessen. Er bekommt seine Anweisungen und führt diese im gesetzlichen Rahmen aus.

Eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz einer Remoteadministrationssoftware wird zwischen GL und Arbeitnehmervertretung abgeschlossen.

Gibt es keine Arbeitnehmervertretung, keine Betriebsvereinbarung, wird der Einsatz meist in einer internen Dienstanweisung, Unternehmensrichtlinie geregelt. Die Mitarbeiter werden aktenkundig belehrt(200 Seiten durchlesen und unterschreiben ;) ).

Eine kompetente Rechtsberatung auf diesem Gebiet kann nur ein versierter Jurist bieten.

 

Gruß

 

Edgar

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Hallo,

 

der Admin als Angestellter ist nicht in der Position, mit der GL einen Vertrag (worüber denn?) abzuschliessen. Er bekommt seine Anweisungen und führt diese im gesetzlichen Rahmen aus.

Eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz einer Remoteadministrationssoftware wird zwischen GL und Arbeitnehmervertretung abgeschlossen.

Gibt es keine Arbeitnehmervertretung, keine Betriebsvereinbarung, wird der Einsatz meist in einer internen Dienstanweisung, Unternehmensrichtlinie geregelt. Die Mitarbeiter werden aktenkundig belehrt(200 Seiten durchlesen und unterschreiben ;) ).

Eine kompetente Rechtsberatung auf diesem Gebiet kann nur ein versierter Jurist bieten.

 

Gruß

 

Edgar

 

Hy Leutz.

 

Wir arbeiten auch mit Dameware in einem größeren Unternehmen.

Laut Rechtsabteilung siehts derzeit wohl aber dennoch so aus :

 

1. Habt Ihr einen liberalen Betriebsrat, kann es reichen eine Betriebsvereinbarung über die Beobachtung von Sessions etc. zu erstellen.

 

2. Gesetzgebung bei einem Rechtsstreit : Hmmm-das ist schon schwieriger, im Moment ist es so das der Gesetzgeber eher auf der Seite des "Beobachteten" steht.

Es soll und darf sowieso nicht so sein das dieses Tool zum AUfspüren von "kündigungsgründen" genutzt werden darf (Betriebsvereinbarung zwischen GL-EDV und Betriebsrat -> Bei uns wurde folgender Weg vereinbart : Meldungen über Verstöße gegen die EDV-Richtlinien des Unternehmens werden NUR und NUR an den Betriebsrat gemeldet, hat der BR keinen erfolg regelt der BR den Rest mit der GL-EDV muß Beweise loggen und sichern (BR-EDV-> 4 Augen Prinzip))

 

Dameware als Tool ist schon nicht schlecht, man sollte aber immer möglichst auf die Bordmittel der Server zurückgreifen (Ich weiß,ich weiß,die Damewaretools sind schon recht gut und umfangreich .....).

 

Dameware über VPN : Hab ich gute Erfahrungen mit gemacht wenn die Gegenstelle natürlich entsprechend gesichert ist.

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Ich bin kein Jurist, beschäftige mich aber seit Jahren mit dem Thema Fernwartung, Logfiles und ähnlichen Tools und Dateien.

 

Ein Fernwartungstool (Dameware, VNC, Terminaldienste, NetOP etc.) soll und kann für die Fernwartung einer Arbeitsstation und zur Hilfestellung eines Benutzers dienen.

 

Die Fernwartung und Hilfestellung mit dem BR und/oder Unternehmensrichtlinien klären. Und die Datenschutzgesetze studieren. Und die Unternehmessicherheit im Vorfeld definieren, Firewall, Proxy, Richtlinien usw. entsprechend einstellen, daß keine verbotenen oder nicht gewünschte Kontakte aufgenommen werden können.

 

Es darf nicht zur Überwachung eines Benutzers eingesetzt werden, auch nicht auf Wunsch oder Anforderung der Geschäftsleitung, es sei denn, diese kann einen gültigen Gerichtsbeschluss zur Überwachung eines bestimmen Benutzers vorlegen.

 

Wenn kein Gerichtsbeschluss vorhanden ist, den Arbeitgeber darauf hinweisen, daß dies evt. eine strafbare Handlung ist und die lokalen Datenschutzgesetze studieren und der Arbeitgeber soll die Hilfe der internen Rechtsabteilung bzw. eines externen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

 

Werden z. B. Daten, die mit einem entsprechenden Tool gesammelt werden, von einem Administrator an die GL übermittelt, ohne daß ein gültiger Gerichtsbeschluss vorliegt, kann der Betroffene

 

a) egal welches Vergehen er begangen hat, den Admin und den Auftraggeber auf Schadenersatz, Unterlassung, eventuell auf Schmerzensgeld, etc verklagen.

 

b) sollte das Dienstverhältnis aufgrund der übermittelten Daten gekündigt werden, den Dienstgeber auf Wiedereinstellung etc. verklagen.

 

Weiters sind die illegal ermittelnden Daten vor Gericht meist nichts wert, so daß der Benutzer, selbst wenn er eine strafbare Handlung begangen hat, keinen allzu großen Schaden davonträgt, wohl aber der Admin (der sich das meistens nicht leisten kann :shock: ) und die Geschäftsführung (die es sich eher leisten kann).

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Hallo,

 

das ist eine interessante, diskussionswürdige Darlegung.

Es darf nicht zur Überwachung eines Benutzers eingesetzt werden, auch nicht auf Wunsch oder Anforderung der Geschäftsleitung, es sei denn, diese kann einen gültigen Gerichtsbeschluss zur Überwachung eines bestimmen Benutzers vorlegen.
Kann es das überhaupt geben? Kann ein Arbeitgeben soetwas in der Hand haben und einen Angestellten daraufhin mit einer Überwachungsaufgabe beauftragen? Stellt ein Richter solch einen Beschluss an ein Unternehmen aus, darf er das? Liegt der begründete Verdacht ener strafbaren Handlung vor, ist eine Untersuchung von einer dazu autorisierten Behörde(Polizei, Staatsanwaltschaft) durchzuführen.

 

Oder nicht?

 

Wenn kein Gerichtsbeschluss vorhanden ist, den Arbeitgeber darauf hinweisen, daß dies evt. eine strafbare Handlung ist und die lokalen Datenschutzgesetze studieren und der Arbeitgeber soll die Hilfe der internen Rechtsabteilung bzw. eines externen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Nach meine Rechtsauffassung darf der Admin sich nicht an einer strafbaren Handlung beteiligen. Eine illegale Überwachung wäre das aber. Der Admin wäre Beteiligter an einer Straftat(Täter, Mittäter).
Werden z. B. Daten, die mit einem entsprechenden Tool gesammelt werden, von einem Administrator an die GL übermittelt, ohne daß ein gültiger Gerichtsbeschluss vorliegt, kann der Betroffene

 

a) egal welches Vergehen er begangen hat, den Admin und den Auftraggeber auf Schadenersatz, Unterlassung, eventuell auf Schmerzensgeld, etc verklagen.

Er könnte die Beteiligten wegen einer Straftat anzeigen.

 

Weiters sind die illegal ermittelnden Daten vor Gericht meist nichts wert, so daß der Benutzer, selbst wenn er eine strafbare Handlung begangen hat, keinen allzu großen Schaden davonträgt, wohl aber der Admin (der sich das meistens nicht leisten kann :shock: ) und die Geschäftsführung (die es sich eher leisten kann).
Aller Wahrscheinlichkeit würde das Einbringen illegal ermittelter Daten vor Gericht sofort die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen. Das sagt jedenfalls mein Nachbar, der ist Staatsanwalt. Das Thema hatte wir schon öfter.

 

Ein GF, der solche Dinge anfängt, kann ja schon mal einen Besuch am Tag der offenen Tür in der JVA Lauerhof(Lübeck) oder Neumünster machen. ;) :D

 

Gruß

 

Edgar

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Ein Gerichtsbeschluss liegt erst dann vor, wenn vom Arbeitgeber eine Anzeige gegen den betroffenen Benutzer erstattet wurde, diese den ordentlichen Rechtsweg bis zum Gerichtsbeschluß durchlaufen hat.

 

In der Regel ist dies nicht eine Sache von Tagen, sondern eine von Wochen.

 

@lefq

Stimme mit dir vollkommen überein. Kam leider nicht so raus.

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