Jump to content

Linzenzrecht


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Es sollte dem nichts im Weg stehn!

Da es ja dein Notebook ist und du bei beiden eine gültige Lizenz haben, darfst du damit machen was du willst.

 

Das ist ein Irrtum, die Vermietung, oder Verleasung der Software ist zum Beispiel nicht zulässig.

 

Eine kostenlose Überlassung hinter der keine komerziellen Interessen stehen ist dagegen sehr wohl zulässig.

Link zu diesem Kommentar
Das ist ein Irrtum, die Vermietung, oder Verleasung der Software ist zum Beispiel nicht zulässig.

Das ist mir klar!

Aber wenn z.B. Ich einen Sportverein habe und meinem PC/Notebook mitnehme um die ganze Veranstalltung zu verwalten, kann doch niemand was sagen? :confused:

Auch wenn manchmal andere am PC von mir arbeiten.

Es sind ja meine Daten die der jenige dan einsehn kann.

 

Oder versteh ich da jetz was falsches :suspect:

 

Greetz

Erazor

Link zu diesem Kommentar

Ohhhh Mannnnnnn

bin ich schlecht ^^

 

Wer lesen kann

ist besser drann :D

 

Aber normalerweise ist es doch ein riesen mist oder?

Wenn ich eine Lizenz erwerbe, kann ich doch anfangen was ich will damit. :suspect:

 

Das ist das gleiche mit den Update-Info die jetzt von Microsoft eingeführt wird.

Erst wird überprüft ob es sich um eine gültige Lizenz handel und danach werden erstmal zig daten an Microsoft gesendet. :mad:

Danach erst werden Updates verfügbar gemacht.

Ist doch etwas komisch. :suspect:

 

Es ist ihnen aber auch nicht zu verübeln, da sie die Raubkopieen unterdrücken wollen.

Aber gleich sensible Daten austauschen. Ne das ist nicht lieber leb ich ohne Updates : :wink2:

SP1 war das einzige. :D

 

Jetz bin ich aber von Thema abgekommen. :p :o

 

Greetz

Erazor

Link zu diesem Kommentar
Es ist sogar verboten, wenn ich meinen PC mit zu Verwandten nehme und anderen daran Arbeiten lasse?

Hallo,

 

ich nehme an, die Frage ist ernst gemeint. :)

 

Du wirst doch wohl an deinem Rechner deine Frau, deine Tochter oder deinen Schwiegervater arbeiten lassen dürfen. Du wirst deiner Schwiegermutter auch den Rechner zum Briefeschreiben und der Vereinsarbeit überlassen dürfen.

Wenn ich Dr. Melzer und die EULA richtig verstanden habe, wäre es nicht zulässig, den Rechner mit derr Software gewerblich zu verleihen wie einen Leihwagen(Autoverleih) oder einen Vertikotierer(Gartenmarkt) für den Rasen.

 

Gruß

Edgar

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...