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Offie per RDP nutzen


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Fragen die ich schon länger mit mir herumtrage:

 

 

1. Ich greife von meinem Android-Tablet per RDP auf den Server zu und führe dort via Terminal Office aus. In dem Fall brauche ich eine zweite Office Lizenz (die erste ist auf dem PC installiert, mit dem ich normalerweise arbeite; an den komme ich aber gerade nicht ran). Ist das so richtig?

 

2. Ich greife von meinem Android-Tablet per RDP auf den Arbeitsplatz-PC zu, auf dem Office installiert ist. In dem Fall brauche ich keine zweite Office Lizenz. Auch richtig?

 

3. In der Firma gibt es 100 PCs mit lokalem Office (alles von Office XP bis Office 2013). Jetzt sollen zusätzlich drei Notfallarbeitsplätze per Terminal eingerichtet werden. Jeder, der einen AD-Account hat, kann einen dieser Notfall-Arbeitsplätze nutzen, aber immer nur max. drei gleichzeitig. Lizensiere ich richtig, wenn ich für diese 3 jeweils eine CAL, eine OS (Windows 7 in dem Fall) und eine Office 2013 Lizenz kaufe)?

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Hi,

zu 1. wenn das Office auf deinem PC (wobei Du auch der Hauptnutzer sein musst) aus einem Volumenvertrag stammt,

         dann ist es wegen dem Zweitkopierecht für ein tragbares Device des HA erlaubt. Boxprodukte und OEM-Lizenz dürfen 

         normalerweise nicht auf den TS installiert werden.

zu 2. Wenn die beiden Office identisch sind.

zu 3. Wenn es sich um einen "virtuell DeskTop" handelt, muss jedes dieser "Terminal" mit einer VDA-Lizenz
         (monatliche Miete, ca. 8-10€ p.m.) bestückt werden.
         Dann benötigst Du noch das Office jeweils, siehe 1. ... und jeweils die WIN-CAL + jeweils die RDL-(TS-) CAL

 

VG

Franz

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  • 2 Wochen später...

Hallo

 

Was ist falls das Office als Plattform Produkt im EA gekauft wurde? Dann gilt das Zweitnutzungsrecht ja nicht mehr. Wäre der externe Zugriff dann

via Roaming Use Right abgedeckt aber der interne Zugriff nicht mehr?

 

Gruss



dachte auch das Zweitnutzungsrecht schliesst den Zugriff auf Terminal Server aus da von installieren und ausführen auf dem Gerät gesprochen wird.



und was wenn das Tablet dem Mitarbeiter gehört? Dann wäre dies kein qualifiziertes Gerät für ein EA. Gilt dann das Zweitnutzungsrecht?

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  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

zu 1: Ein Zugriff auf eine RDS/VDI Umgebung von einem tragbaren Gerät, das über das "Zweitnutzungsrecht" für eine Office Volumenlizenz lizenziert wurde, ist doch nicht erlaubt?!

 

Quelle: PUR April 2013

 

3. Wenn Sie die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenzieren, sind Sie außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zu installieren.

9. Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt.

 

Und bei den FAQs im Lizenzbrief "Licensing of Microsoft Desktop Application Software for Use with Windows Server Remote Desktop Services" vom Dezember 2012 ist dieses Szenario auch beschrieben. (nicht rechtsgültig, aber meist hilfreich)

 

Scenario 4: Laptops as Secondary Portable Devices
A customer has 20 portable desktops (e.g., laptop computers) in addition to 100 desktop devices licensed under a Select Agreement.


Under Select and Open Programs, Microsoft Office licenses include secondary or portable device rights for those 20 laptops. Users may not remotely access Office software running in a Windows Server Remote Desktop Services environment from those 20 secondary, portable devices. Secondary portable device rights do not cover network use.

 

 

@mugmug: Zweitnutzungsrecht greift nicht im Enterprise Agreement (siehe oben Auszug aus der PUR 3.) Erst muss geklärt werden, ob das Android Tablet ein qualifizierendes Gerät ist oder nicht. Seit Oktober 2012 findet man folgende Definition im EA Enrollment:
 

Qualifizierte Geräte“ sind Geräte, die von oder zu Gunsten des Konzerns des Beitrittsunternehmens genutzt werden und bei denen es sich um Folgendes handelt: (1) einen Desktop-PC, einen tragbaren
Computer, eine Arbeitsstation oder ein ähnliches Gerät, das in der Lage ist, Windows Professional lokal (in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung) auszuführen, oder (2) ein Gerät,
mit dem auf eine virtuelle Desktop-Infrastruktur („VDI“) zugegriffen wird.
Der Begriff „Qualifizierte Geräte“ umfasst jedoch keine Geräte, die: (1) als Server bestimmt sind und nicht als Personal Computer genutzt werden, (2) Industry Devices sind oder (3) nicht als Teil des Konzerns des
Beitrittsunternehmens verwaltet werden (wie zu Beginn der jeweiligen anfänglichen Laufzeit oder des Verlängerungszeitraums des Beitritts in der Produktliste definiert).
Nach seiner Wahl ist das Beitrittsunternehmen berechtigt, jedes Gerät, das von oder zu Gunsten des Konzerns des Beitrittsunternehmens genutzt wird (z. B. ein Industry Device), als Qualifiziertes Gerät für alle oder eine Untermenge von Konzernprodukten oder Onlinediensten zu bestimmen, die das Beitrittsunternehmen ausgewählt hat.

 

Ich bin ich mir aber selbst auch immer unsicher bzgl. dieser Definition. Daher meine Meinung: Das Android Tablet ist kein qualfiziertes Gerät (da nicht auf eine VDI-Umgebung, sondern auf eine TS-Umgebung zugegriffen wird). Hier sollte es auch egal sein, wem das Android Tablet gehört, ob dem Mitarbeit oder dem Unternehmen. Man kann aber diese Geräte ins EA mit aufnehmen, könnte Sinn machen um Kosten für Office Lizenz und CALs zu sparen.

 

Roaming Nutzungsrechte sind Bestandteil der Software Assurance und es müssen 3 Bedingungen eingehalten werden: (1) Es muss einen Hauptnutzer für ein lizenziertes Gerät geben, (2) Zugriff erfolgt außerhalb des Betriebsgeländes und (3) Zugriff erfolgt von diesem Hauptnutzer von einem berechtigten Drittgerät. Definition für Drittgerät findet man in der PUR:


Berechtigendes Drittgerät ist ein Gerät, das weder direkt noch indirekt von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen kontrolliert wird (z. B. ein öffentlicher Kiosk eines Dritten).
 

Gehört das Tablet dem Mitarbeiter (oder besser gesagt dem Hauptnutzer eines lizenzierten Geräts), ist es ein berechtigtes Drittgerät und der Mitarbeiter kann von zu Hause aus (oder überall sonst außerhalb des Betriebsgeländes) via Roaming Use Rights, ohne weitere Office Volumenlizenz auf den Terminalserver zugreifen. Gehört das Tablet dem Unternehmen, ist es kein berechtigtes Drittgerät. CALs nicht vergessen! 

 

Viele Grüße,

Chris

 

(Das Thema wird auch noch hier diskutiert: http://www.mcseboard.de/topic/192623-what-are-“qualified-devices”/ - P.S. CSL Lizenzen gelten übrigens als Enterprise Products)

 

bearbeitet von ChrisRow
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