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ChrisRow

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  1. Vielen lieben Dank für Euer Feedback. Echt erstaunlich was man immer wieder für Fragen auf den Tisch bekommt.
  2. Hallo, was muss bitte bei der Lizenzierung von der Exchange Migration von Exchange Server 2013 auf Exchange Server 2016 beachten werden? Wir haben aktive SA sowohl für die Exchange Server als auch für die Exchange CALs. Nach der Migration sind wir somit lizenzrechtlich Compliant - jede ausgeführte Instanz und alle Zugriffe sind lizenziert. Aber wie verhält es sich während der Migration für die Exchange Serverlizenzen? Lizenziert wird Exchange Server pro ausgeführter Instanz. Lizenzmodellbestimmungen für Server/CAL: " Serverlizenz (pro Instanz): Der Kunde ist berechtigt , für jede erworbene Serverlizenz eine Ausgeführte Instanz de Serversoftware entweder in einer Physischen OSE oder in einer Virtuellen OSE auf einem Lizenzierten Server auszuführen". Die Migration erfolgt über etwa 2 Monate. Es werden nach und nach die Postfächer der User migriert --> In dieser Zeit werden somit Exchange Instanzen sowohl in der Version 2016 als auch 2013 eingesetzt. Erst wenn die Migration abgeschlossen ist, werden die Exchange Server 2013 Instanzen abgeschalten. Wir haben die Lizenzen und SA über einen Select Plus Vertrag erworben. Ich hoffe jemand kann mir hier helfen und wir müssen nicht wegen dieser 2 Monate alle Exchange Serverlizenzen erneut erwerben. Mfg. Chris
  3. Guten Morgen, ich finde die Fragestellung sehr interessant. Das kostenlose Upgrade über Windows-Update ist auch für Volumenlizenzkunden möglich. Nur wie von User zahni und NorbertFe hingewiesen, eben nicht für Windows Enterprise. Ich denke man verliert dann für Windows 10 Pro auch die erweiterten Nutzungsrechte einer Volumenlizenz wenn man das kostenlose Upgrade in Anspruch nimmt. Auch sind zum Beispiel die Windows 10 Lizenzen nicht in den entsprechenden Microsoft Tools (VLSC, MVLC) für den Kunden sichtbar, keine Aktivierung über KMS/MAK. Zwischenfrage: Ist das dann eigentlich eine Windows 10 Pro Retail (FPP) Lizenz oder eine OEM Lizenz? Retail (FPP) könnte man man doch auch einem anderen Gerät zuweisen! Oder ist das eine OEM Lizenz, die an das Gerät gebunden ist? MSLTs für Windows 10 stehen unter diesem Link zum Download verfügbar.https://www.microsoft.com/en-us/useterms. Unter dem Punkt 4 geht es dann um die Übertragung einer Lizenz. Unter 4a einer OEM Lizenz unter 4b einer Retail (FPP) Lizenz. Ich weiß nur nicht welche Lizenz das jetzt genau ist. Windows 7 Pro OEM + Windows 8 VL Upgrade + Free-Upgrade auf Windows 10 = OEM oder FPP ? a. Auf einem Gerät vorinstallierte Software. Wenn Sie die Software auf einem Gerät vorinstalliert erworben haben oder wenn Sie für die auf einem Gerät vorinstallierte Software ein Upgrade durchgeführt haben, dürfen Sie die Lizenz zur Nutzung der Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software und, sofern zusammen mit dem Gerät geliefert, ein authentisches Windows‐Label einschließlich des Product Keys umfassen. Vor einer erlaubten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Nutzung der Software gilt. b. Eigenständige Software. Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. Außerdem sind Sie berechtigt, die Software auf ein Gerät zu übertragen, das jemand anderem gehört, wenn (i) Sie der erste lizenzierte Nutzer der Software sind und (ii) der neue Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrages zustimmt. Sie sind berechtigt, die Sicherungskopie, deren Anfertigung wir Ihnen gestatten, oder die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wurde, zum Übertragen der Software zu verwenden. Jedes Mal, wenn Sie die Software auf ein neues Gerät übertragen, müssen Sie die Software vom vorherigen Gerät entfernen. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu übertragen, um Lizenzen auf mehreren Geräten gemeinsam zu verwenden. Thema Reimaging: Man hat doch weiterhin auch mit 1 Volumenlizenz von Windows 10 Pro Upgrade das Reimage Recht. Könnte ein mögliches Szenario für den Fragesteller nicht etwas so aussehen. - Alle 300 PCs werden über In-Place-Upgrade kostenlos bis 29.07.2016 auf Windows 10 Pro über Windows-Update aktualisiert. Somit hat man sich die kostenlose Windows Pro Lizenz gesichert. - Es werden wieder alle Geräte zurückgesetzt auf Windows 7. (evtl. über SCCM). Man ist ja auch im Besitz einer dauerhaften Windows 7 Lizenz (wenn nicht über ein Subscription Programm erworben). - Man kauft sich eine (1) Volumenlizenz Upgrade Lizenz für Windows 10 Pro wegen Re-Imaging Recht. Man erhält somit auch MAK und KMS Key. - Sobald man (das Unternehmen) bereit für den Umstieg auf Windows 10 ist - auch nach dem 29.07.2016 - wird das Deployment über System Center und KMS Aktivierung auf Windows 10 Pro durchgeführt. - Neue Features und Security Updates werden dann über Current Branch for Business und SCCM auf die 300 Geräte verteilt. Was denkt Ihr. Habe ich etwas wichtiges übersehen, oder liegt sogar ein Lizenzverstoß vor? Viele Grüße, ChrisRow
  4. Danke für die Rückantworten und Hilfestellung. Viele Grüße und schöne Pfingesten. ChrisRow
  5. Hallo Franz, Danke für Deine Rückantwort. Klar mit dem schriftlichen Anfragen sollte immer funktionieren, aber Du kennt es vielleicht aus eigener Erfahrung, dass man bei 3 Anfragen zum gleichen Thema oft 3 unterschiedliche Antworten bekommt. Kann man sich bzgl. meiner Anfrage nicht auf folgenden Abschnitt in der Produktliste berufen? Auszug aus der Produktliste Seite 67. Verlängerung im Rahmen eines separaten Vertrages Der Kunde kann Software Assurance für jedes Produkt verlängern, wenn der Kunde eine zeitlich unbeschränkte Lizenz und Software Assurance für das Produkt im Rahmen eines früheren Vertrages erworben hat und 1) der neue Vertrag oder Beitritt des Kunden spätestens am Tag nach Ablauf des früheren Vertrages bzw. Beitritts wirksam wird, und 2) die Software Assurance-Verlängerungsbestellung vor dem Ablauf der früheren Software Assurance abgegeben wird, sofern Software Assurance nicht im Rahmen eines Open-Lizenzvertrages verlängert wird. In diesem Fall haben Kunden 90 Tage ab Ablauf Zeit, um die Bestellung abzugeben. Habe ich wenn ich die ECAL Suite mit Lizenz und SA erworben habe, keine zeitlich unbeschränkten Lizenzen für die Komponenten/Produkte aus der Core CAL Suite? Die Antwort sollte eindeutig sein und natürlich habe ich zeitlich unbeschränkte Lizenzen auch für die Komponenten aus der Core CAL (Windows CAL, Exchange Standard CAL, etc. ). Leider steht dieser Satz nicht im Abschnitt davor bei "Verlängerung im Rahmen des gleichen Vertrages". Dann verlängern wir einfach die SA nicht in Select Plus, sondern in MPSA, und dann wäre es erlaubt gem. dem Auszug aus der Produktliste erlaubt? Wenn jemand von Euch eine Meinung hat, warum dieser rot markierte Satz keine Anwendung finden kann, wäre ich dankbar. VG, ChrisRow
  6. Hallo. Wir haben die Enterprise CAL Suite (ECAL) in Select Plus als Lizenz mit Software Assurance (LSA) erworben. Es steht jetzt die Verlängerung der SA an. Wir haben festgestellt, dass die Enterprise Funktionalitäten der entsprechenden Server (Exchange, SharePoint, etc. ) nicht genutzt werden und wir benötigen nur noch die Lizenzen für Standard Zugriffe (CoreCAL). Meine Frage: Kann ich die SA auch nur für die Core CAL Suite verlängern, oder verstoße ich gegen Lizenzrechte? Als Basis für die SA-Verlängerung würde ich bei der Lizenzdokumentation auf die LSA ECAL Suite verweisen. Akzeptiert das ein Auditor? Wenn das nicht erlaubt ist, müssen wir a. entweder für etwas bezahlen was wir nicht nutzen, wenn wir die ECAL Suite SA verlängern bzw. b. die Lizenzen mit SA für die CoreCAL Suite neu erwerben. Der Preis für die SA Verlängerung von ECAL Suite ist nur etwas teurer als der Neuerwerb von LicSA für CoreCAL Suite. Wir könnten erheblich Kosten sparen, wenn wir nur die SA für die CoreCAL Suite verlängern können. Danke für Eure Unterstützung. ChrisRow
  7. Hallo, @ zahni: Leider nein, es gibt immer noch keine Voll-Lizenzen über VL-Programme zu erwerben. Die von Lizendoc beschrieben Änderung betrifft nur den Erwerb von SA only 90 Tage nach OEM oder FPP Kauf. @ lizendoc: Vielen Dank für den Hinweis, aber so ganz neu ist das nicht, wurde bereits mit der Produktliste 03/2014 kommuniziert, ihr Beitrag hat mich jedoch trotzdem stark verunsichert. Grund: Produktliste März 2014, Seite 129 Gewährung des Rechts auf den Erwerb von Software Assurance Kunden mit einem Select Plus- oder Open-Vertrag, die vor dem 1. Juli 2014 OEM- oder FPP-Lizenzen für Windows 8.1 Pro, Windows 8 Pro oder Windows 7 Professional erworben haben, können Software Assurance für das Windows Desktop-Betriebssystem innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des Kaufs der Lizenz an diese Lizenzen hinzufügen, ohne das Windows Enterprise-Upgrade erwerben zu müssen. Der Text in der Produktliste wurde dann im April nochmal modifiziert und entspricht seit dieser Ausgabe den von Ihnen eingefügten Passus. Lizenzprogramme Select Plus, Open Value und Open: Für neue Geräte, die für Windows 8.1 oder 8 Pro oder Windows 7 Professional OEM oder FPP lizenziert sind, können Kunden innerhalb von 90 Tagen nach dem Erwerb und bis zum 1. Juli 2014 weiterhin SA erwerben. Jetzt liest sich das genau so wie Sie es beschreiben. Also das die 90-Tage Regelung für den SA only Erwerb nach OEM oder FPP Kauf nicht mehr länger greift. Oder (Hoffentlich) interpretieren wir diesen Satz einfach falsch und der 01. Juli 2014 ist der Termin an dem die OEM bzw. FPP-Lizenzen erworben werden mussten, um noch kostengünstiger SA only zu erwerben anstatt Upgrade + SA? Was mich wieder etwas beruhigt hat ist in der aktuellen Produktliste im Abschnitt Software Assurance zu finden. Produktliste Juli 2014, Seite 63 Erwerb von Software Assurance ..... Als Ausnahme von der allgemeinen Regel haben Kunden möglicherweise die Option, SA für bestimmte Lizenzen zu erwerben, die über den Einzelhandel (Full Packaged Product) oder von einem Original Equipment Manufacturer (OEM) wie in der untenstehenden Tabelle beschrieben erworben wurden. Unter dem Open Value-Programm gilt diese Option nur für nicht organisationsweite/unternehmensweite Produkte. Unter Konzernverträgen gilt sie nur für Zusätzliche Produkte innerhalb von 90 Tagen ab dem Kaufdatum. Kunden, die Software Assurance für OEM- oder Einzelhandelslizenzen erwerben, haben die Möglichkeit, die Volumenlizenzsoftware für die aktuelle Version jederzeit zu installieren und zu verwenden. In der nachfolgenden Tabelle (Entschuldigung, weiß gerade nicht wie ich hier ein Bild an dieser Stelle einfügen kann) steht dann immer noch das SA für den System Pool verfügbar ist, 90 Tage nach FPP oder OEM Erwerb. --> Daraus schließe ich: Es kann noch weiterhin innerhalb von 90 Tagen nach OEM oder FPP Kauf die SA erworben werden. Wäre das nicht der Fall, hätte Microsoft in meinen Augen auch hier die Produktliste ändern müssen - oder hat Microsoft das einfach vergessen, mit Ausgabe der Juli Produktliste das Recht an dieser Stelle in der Produktliste ebenfalls zu streichen? P.S. In einer Microsoft Präsentation (von März) ist auch folgendes Beispiel enthalten: Zitat "Kunde erwirbt neue Rechner mit Window Pro OEM am 3 Juni 2014; diese kann er bis zum 1. September 2014 noch mit Software Assurance achträglich ausstatten und Windows Enterprise einsetzten und nutzen." Die Produktliste ist natürlich rechtlich bindend, nicht Präsentation von Microsoft. Und schon gar nicht wenn die Regeln im Nachhinein ändern. Vielleicht kann Daniel M. das für uns bei Microsoft intern klären, wäre ich ihm auf jeden Fall sehr dankbar. Viele Grüße, Christian Vielleicht noch als Ergänzung, warum Microsoft diesen Schritt vielleicht gegangen ist. - Zum einen kann ein Kunde seit März 2014, der nur die Features der Enterprise Edition benötigt, auch nur die Windows Enterprise Upgrade Lizenz erwerben und muss nicht mehr zwingend für die Enterprise Features in SA investieren und - Kunden mit einem Enterprise Agreement hatten auch schon vor dieser Änderung nicht die Möglichkeit, SA only zu erwerben, wenn das Client OS Bestandteil des EAs war. Vielleicht hat das einige Kunden dazu bewogen, das Client OS nicht mit ins EA aufzunehmen und haben nach dem Erwerb von OEM-Lizenzen lieber die SA only in Select (Plus) gekauft.
  8. Hallo Jochen, im Visual Studio und MSDN Licensing Whitepaper vom Januar 2013 steht dazu folgendes. Deckt sich natürlich mit der Aussage von lizenzdoc. Perpetual Use Rights MSDN subscriptions purchased through certain channels provide perpetual use rights that allow subscribers to continue using certain software products obtained through an active subscription after the subscription has expired. However, subscribers are not entitled to updates for that software after the subscription has expired, nor do they continue to have access to software or product keys through MSDN Subscriber Downloads or to other subscription services that are a benefit of having an active subscription. Product keys that were acquired while the subscription was active can continue being used until all activations for those keys have been exhausted. If an MSDN subscription is transferred or sold, any perpetual use rights are transferred to the new party and the seller can no longer use the software. Generally, MSDN subscriptions that do not provide perpetual use rights include: MSDN subscriptions purchased through Enterprise Agreement Subscription, Open Value Subscription, Campus Agreement, or other “subscription” Volume Licensing programs MSDN subscriptions offered through the Microsoft Partner Network including the Microsoft Action Pack Development and Design subscription. In the above cases, subscribers can no longer use any software provided through the MSDN subscription after it expires. Damit sollte die Frage klar beantwortet sein (auch wenn dieser Guide nicht rechtsgültig ist). Dieser Licensing Guide kann übrigens hier heruntergeladen werden. http://www.microsoft.com/en-us/download/details.aspx?id=13350 VG, Chris
  9. Hallo Admins, da ist mir wohl ein Fehler unterlaufen und habe meine Frage doppelt eingestellt. Wie kann ich bitte diesen Threat löschen, finde die Funktion nicht?! Danke, Chris
  10. Hallo, mir ist eben aufgefallen, dass Microsoft (stillschweigend ?) die Nutzungsrechte im Juli 2013 bei Exchange Server 2013 geändert hat. Und zwar war bis zum Erscheinen der Juli 2013 PUR aktive SA für die Core CAL zum 1.Dezember 2013 oder später erforderlich um auf einen Exchange Server 2013 Standard bzw. Enterprise zugreifen zu können. Jetzt seit Juli 2013 ist aktive SA für die Core CAL nur noch zum 1. Oktober 2013 oder später erforderlich. Das gleiche gilt übrigens auch für die Enterprise-CAL-Suite. Frage: Warum macht Microsoft so etwas? LARs haben sicherlich diverse Kunden zwischen Dezember 2012 und Juli 2013 dahingehend beraten, dass sie leider erneut eine Lic+SA für die Core CAL erwerben müssen, wenn diese vor dem 1. Dezember 2012 abgelaufen ist. Benachteiligt sind natürlich auch nur die Microsoft Kunden deren SA zwischen dem 1. Oktober 2012 und 30. November 2012 abgelaufen ist (also nicht allzu viele) und die Lic+SA erneut erweben mussten bzw. die SA verlängern mussten. Kunden die jetzt vorhaben den Exchange Server 2013 einzusetzen und evtl. die SA für die Core CAL nicht verlängert haben (zum Beispiel wenn die SA am 01. November 2013 abgelaufen ist) sparen sich einiges an Geld gegenüber den Kunden, die vorher schon Exchange 2013 eingesetzt haben. Auszug aus der PUR von April 2013, Seite 35 (deutsche Version) Auszug aus der PUR von Juli 2013, Seite 36 (deutsche Version) Mich würde Eure Meinung interessieren, was hinter dieser Änderung stecken könnte? Erstmalig enthalten war der Exchange Server 2013 auch erst in der Dezember 2012 Produktliste. In den Volumenlizenzpreislisten ist Exchange Server 2013 auch erst seit Dezember 2012 enthalten. Download über VLSC war meines Wissen schon Mitte November 2012 möglich. Vielleicht ist das ja der Grund? Zusatzfrage: Wann muss die Software Assurance für Exchange Server 2010 aktiv gewesen sein, um das Recht zu haben den Exchange Server 2013 einzusetzen. 1. Oktober 2012 2. November 2012 (VLSC Download) 3. Dezember 2012 (Hinzufügung in der Produktliste) Bisher war ich der Meinung Antwort 3. ist richtig, seit heute aber gar nicht mehr. Wo findet man die Antwort hierfür eigentlich in den rechtsgültigen Dokumenten? Viele Grüße, Chris
  11. Hallo, mir ist eben aufgefallen, dass Microsoft (stillschweigend ?) die Nutzungsrechte im Juli 2013 bei Exchange Server 2013 geändert hat. Und zwar war bis zum Erscheinen der Juli 2013 PUR aktive SA für die Core CAL zum 1.Dezember 2013 oder später erforderlich um auf einen Exchange Server 2013 Standard bzw. Enterprise zugreifen zu können. Jetzt seit Juli 2013 ist aktive SA für die Core CAL nur noch zum 1. Oktober 2013 oder später erforderlich. Das gleiche gilt übrigens auch für die Enterprise-CAL-Suite. Frage: Warum macht Microsoft so etwas? LARs haben sicherlich diverse Kunden zwischen Dezember 2012 und Juli 2013 dahingehend beraten, dass sie leider erneut eine Lic+SA für die Core CAL erwerben müssen, wenn diese vor dem 1. Dezember 2012 abgelaufen ist. Benachteiligt sind natürlich auch nur die Microsoft Kunden deren SA zwischen dem 1. Oktober 2012 und 30. November 2012 abgelaufen ist (also nicht allzu viele) und die Lic+SA erneut erweben mussten bzw. die SA verlängern mussten. Kunden die jetzt vorhaben den Exchange Server 2013 einzusetzen und evtl. die SA für die Core CAL nicht verlängert haben (zum Beispiel wenn die SA am 01. November 2013 abgelaufen ist) sparen sich einiges an Geld gegenüber den Kunden, die vorher schon Exchange 2013 eingesetzt haben. Auszug aus der PUR von April 2013, Seite 35 (deutsche Version) Auszug aus der PUR von Juli 2013, Seite 36 (deutsche Version) Mich würde Eure Meinung interessieren, was hinter dieser Änderung stecken könnte? Erstmalig enthalten war der Exchange Server 2013 auch erst in der Dezember 2012 Produktliste. In den Volumenlizenzpreislisten ist Exchange Server 2013 auch erst seit Dezember 2012 enthalten. Download über VLSC war meines Wissen schon Mitte November 2012 möglich. Vielleicht ist das ja der Grund? Zusatzfrage: Wann muss die Software Assurance für Exchange Server 2010 aktiv gewesen sein, um das Recht zu haben den Exchange Server 2013 einzusetzen. 1. Oktober 2012 2. November 2012 (VLSC Download) 3. Dezember 2012 (Hinzufügung in der Produktliste) Bisher war ich der Meinung Antwort 3. ist richtig, seit heute aber gar nicht mehr. Wo findet man die Antwort hierfür eigentlich in den rechtsgültigen Dokumenten? Viele Grüße, Chris
  12. ChrisRow

    Offie per RDP nutzen

    Hallo zusammen, zu 1: Ein Zugriff auf eine RDS/VDI Umgebung von einem tragbaren Gerät, das über das "Zweitnutzungsrecht" für eine Office Volumenlizenz lizenziert wurde, ist doch nicht erlaubt?! Quelle: PUR April 2013 3. Wenn Sie die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenzieren, sind Sie außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zu installieren. 9. Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Und bei den FAQs im Lizenzbrief "Licensing of Microsoft Desktop Application Software for Use with Windows Server Remote Desktop Services" vom Dezember 2012 ist dieses Szenario auch beschrieben. (nicht rechtsgültig, aber meist hilfreich) Scenario 4: Laptops as Secondary Portable Devices A customer has 20 portable desktops (e.g., laptop computers) in addition to 100 desktop devices licensed under a Select Agreement. Under Select and Open Programs, Microsoft Office licenses include secondary or portable device rights for those 20 laptops. Users may not remotely access Office software running in a Windows Server Remote Desktop Services environment from those 20 secondary, portable devices. Secondary portable device rights do not cover network use. @mugmug: Zweitnutzungsrecht greift nicht im Enterprise Agreement (siehe oben Auszug aus der PUR 3.) Erst muss geklärt werden, ob das Android Tablet ein qualifizierendes Gerät ist oder nicht. Seit Oktober 2012 findet man folgende Definition im EA Enrollment: Qualifizierte Geräte“ sind Geräte, die von oder zu Gunsten des Konzerns des Beitrittsunternehmens genutzt werden und bei denen es sich um Folgendes handelt: (1) einen Desktop-PC, einen tragbaren Computer, eine Arbeitsstation oder ein ähnliches Gerät, das in der Lage ist, Windows Professional lokal (in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung) auszuführen, oder (2) ein Gerät, mit dem auf eine virtuelle Desktop-Infrastruktur („VDI“) zugegriffen wird. Der Begriff „Qualifizierte Geräte“ umfasst jedoch keine Geräte, die: (1) als Server bestimmt sind und nicht als Personal Computer genutzt werden, (2) Industry Devices sind oder (3) nicht als Teil des Konzerns des Beitrittsunternehmens verwaltet werden (wie zu Beginn der jeweiligen anfänglichen Laufzeit oder des Verlängerungszeitraums des Beitritts in der Produktliste definiert). Nach seiner Wahl ist das Beitrittsunternehmen berechtigt, jedes Gerät, das von oder zu Gunsten des Konzerns des Beitrittsunternehmens genutzt wird (z. B. ein Industry Device), als Qualifiziertes Gerät für alle oder eine Untermenge von Konzernprodukten oder Onlinediensten zu bestimmen, die das Beitrittsunternehmen ausgewählt hat. Ich bin ich mir aber selbst auch immer unsicher bzgl. dieser Definition. Daher meine Meinung: Das Android Tablet ist kein qualfiziertes Gerät (da nicht auf eine VDI-Umgebung, sondern auf eine TS-Umgebung zugegriffen wird). Hier sollte es auch egal sein, wem das Android Tablet gehört, ob dem Mitarbeit oder dem Unternehmen. Man kann aber diese Geräte ins EA mit aufnehmen, könnte Sinn machen um Kosten für Office Lizenz und CALs zu sparen. Roaming Nutzungsrechte sind Bestandteil der Software Assurance und es müssen 3 Bedingungen eingehalten werden: (1) Es muss einen Hauptnutzer für ein lizenziertes Gerät geben, (2) Zugriff erfolgt außerhalb des Betriebsgeländes und (3) Zugriff erfolgt von diesem Hauptnutzer von einem berechtigten Drittgerät. Definition für Drittgerät findet man in der PUR: Berechtigendes Drittgerät ist ein Gerät, das weder direkt noch indirekt von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen kontrolliert wird (z. B. ein öffentlicher Kiosk eines Dritten). Gehört das Tablet dem Mitarbeiter (oder besser gesagt dem Hauptnutzer eines lizenzierten Geräts), ist es ein berechtigtes Drittgerät und der Mitarbeiter kann von zu Hause aus (oder überall sonst außerhalb des Betriebsgeländes) via Roaming Use Rights, ohne weitere Office Volumenlizenz auf den Terminalserver zugreifen. Gehört das Tablet dem Unternehmen, ist es kein berechtigtes Drittgerät. CALs nicht vergessen! Viele Grüße, Chris (Das Thema wird auch noch hier diskutiert: http://www.mcseboard.de/topic/192623-what-are-“qualified-devices”/ - P.S. CSL Lizenzen gelten übrigens als Enterprise Products)
  13. Wie versprochen hier die offizielle Antwort von Microsoft auf meine Anfrage. Ich habe bei meiner Frage gleich noch etwas weiter ausgeholt und bzgl. qualifizierende Geräte im Enterprise Agreement angefragt. Die für mich entscheidenden Passagen habe ich hier rot markiert. __________________ In dieser Anfrage geht es um die Lizenzierung von Office auf einem Terminalserver oder in einer VDI-Umgebung. Office ist von Unternehmen A lizenziert und die "Externen Partner" von Unternehmen B greifen darauf zu. ....Wenn aber in dem beschriebenen Szenario die Geräte, von denen aus auf Office zugegriffen wird, von Unternehmen B verwaltet werden, kann Unternehmen A entweder entscheiden, die Geräte in sein Enterprise Agreement als qualifizierte Geräte aufzunehmen (siehe Enterprise Enrolment, Seite 2):.... oder Unternehmen A muss die Office Lizenzen über einen neuen Vertrag lizenzieren. Es reicht nicht aus, dass das Unternehmen B bereits Office Lizenzen hat, da hier Office zu Gunsten von Unternehmen A verwendet werden soll. Software Assurance ist hier nicht unbedingt erforderlich, da die Remotenutzungsrechte für Office bereits in der Lizenz ohne Software Assurance enthalten sind (Siehe Produktbenutzungsrechte von Januar 2013, Seite 15): Desktop-Anwendungen (pro Gerät) [...] Allgemeine Lizenzbestimmungen 9. Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Es ist korrekt, dass für das zugreifende Gerät die gleiche Version und Edition von Office lizenziert werden muss, wie die Version, die auf dem Terminalserver hinterlegt ist und es ist auch richtig, dass es sich hier nicht um eine SPLA Lizenzierung handelt. __________ @Dr. Melzer: Ich denke der Kunde der auditiert wird muss auch die korrekte Lizenzierung nachweisen. Ein Auditor schaut sich doch an, welche Microsoft Lizenzen wo ausgeführt werden. Hier wird jetzt Office auf dem Terminalserver des auditierten Kunden ausgeführt. Dann will der Auditor doch auch wissen, welche Geräte auf den Terminalserver zugreifen (und seit 1. März ist aufgrund der Änderung bei Office 365 Pro Plus auch wichtig welche Nutzer auf den Terminalserver zugreifen) und ob dafür ausreichend Lizenzen vorhanden sind. Und diesen Lizenznachweis muss eben der auditierte Kunde erbringen - der Auditor fährt ja auch nicht zu den einzelnen externen Partner und prüft dort ob ausreichend Lizenzen vorhanden sind. Ob jetzt meine Argumentation Sinn ergibt, weiß ich nicht. Aber zumindest bestätigt mir Microsoft schriftlich das was ich schon vermutet hatte. Trotzdem vielen Dank für die Diskussion. VG, Christian
  14. Das kann ja dann lustig im Audit werden, wenn vom Kunden der Lizenznachweis angefordert wird und man auf die Zuarbeit der 3. Partei sich verlassen muss. Denn der Kunde muss doch nachweisen, dass die zugreifenden Geräte richtig lizenziert sind. Wie gesagt, bei Microsoft ist diese Anfrage platziert, bin wirklich gespannt wie sie sich äußern werden.
  15. Hallo AFM_Adm, unter diesem Link http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=3 kann man verschiedenen Sprachen auswählen. Gruß, Chris
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