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2k8 OEM CALs für Server eines verbundenen Unternehmens


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Moin,

 

irgendwie verstehe ich euren Dialog nicht so ganz.

 

Kauft man ein "BLECH" mit OEM-SVR-Lizenz und sind da im Paket auch die CALs dabei,

dann darf doch ein verbundenes Unternehmen auch auf den Server zugreifen.

Dementsprechend darf man doch auch die CALs für das verbundene Unternehmen

nutzen, oder verstehe ich den Dialog falsch?

 

VG, Franz

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Kauft man ein "BLECH" mit OEM-SVR-Lizenz und sind da im Paket auch die CALs dabei,

dann darf doch ein verbundenes Unternehmen auch auf den Server zugreifen.

Dementsprechend darf man doch auch die CALs für das verbundene Unternehmen

nutzen,

 

Also in den PURs und in der EULA des OEM-Servers steht

 

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen.

Es steht nicht drin das ich die CALs nicht Usern von verbundene Unternehmen zuweisen darf. Würde ja auch keinen Sinn machen. So bald sich User authentifizieren egal ob vom meinem, verbundenen Unternehmen oder externe User (hierfür gibts ja unter bestimmten Umständen auch Externel Connector Lizenzen) MUSS ich sogar CALs zuweisen.

 

Aber das war ja auch nicht dir Frage :-) ... Sondern die Frage ist ob ich mit meinen OEM-CALs (welche ich den Usern von meinem Unternehmen zuweise, so habe ich es verstanden) auch auf Server von verbundenen Unternehmen zugreifen darf. Dazu finde ich allerdings nichts in der OEM EULA.

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Du hast alles richtig verstanden. In meinem Szenario habe ich

  • in der Konzernmutter Server (2k8Srv Std. und Entrp.) und
  • in den Konzerntöchtern Benutzer, die auf diese Server zugreifen.

 

Diese Benutzer haben in ihrer Gesellschaft schon CALs aus verschiedensten Kanälen (OEM/SB, Open, OpenValue, ISV und MS-Partnerlizenzen). Grundsätzlich muss die Mutter jeden Serverzugriff lizenzieren -egal ob eigener Mitarbeiter oder Externer- kann aber manche CALs der Töchter anrechnen. Open geht, OEM/SB leider nicht, ISV und Partnerlizenzen muss ich noch recherchieren...

 

Nächstes Problem: bei strenger Auslegung der CALs gilt das nur im einstufigen Konzern?! Microsoft hat irgendwo so eine sau****e Definition, in den PUR habe ich die aber nicht mehr gefunden...

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Also in den PURs und in der EULA des OEM-Servers steht

 

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen.

Es steht nicht drin das ich die CALs nicht Usern von verbundene Unternehmen zuweisen darf. Würde ja auch keinen Sinn machen. So bald sich User authentifizieren egal ob vom meinem, verbundenen Unternehmen oder externe User (hierfür gibts ja unter bestimmten Umständen auch Externel Connector Lizenzen) MUSS ich sogar CALs zuweisen.

 

Aber das war ja auch nicht dir Frage :-) ... Sondern die Frage ist ob ich mit meinen OEM-CALs (welche ich den Usern von meinem Unternehmen zuweise, so habe ich es verstanden) auch auf Server von verbundenen Unternehmen zugreifen darf. Dazu finde ich allerdings nichts in der OEM EULA.

 

 

Da steht auch "Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben ".

 

Da bedeutet auch dass der Lizenznehmer des Servers (welcher hier mit "Sie" angesprochen wird) die CALs erwerben muss, bevor er sie zuweisen kann. CAls die ein dritter (Dienstleister, verbundenes Unternehmen, etc.) erworben hat kann er nicht zuweisen.

 

Hintergrund dieser Regelung in den Lizenzverträgen ist dass die Mutter in der Lage sein muss die kompletten Lizenzbedingungen an die Tochter durchdrücken zu können. Deshalb gelten nur Unternehmen als "verbundene Unternehmen" an denen der Lizenznehmer mehr als 50% Beteiligung hat.

 

Das wird logischer wenn man diese Hintergründe kennt. ;)

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Da bedeutet auch dass der Lizenznehmer des Servers (welcher hier mit "Sie" angesprochen wird) die CALs erwerben muss, bevor er sie zuweisen kann. CAls die ein dritter (Dienstleister, verbundenes Unternehmen, etc.) erworben hat kann er nicht zuweisen.

 

Hab ich nie behauptet. Sondern

Es steht nicht drin das ich die CALs nicht Usern von verbundene Unternehmen zuweisen darf.

Ich meinte, CALs die ich (mein Unternehmen) erworben habe, kann ich zuweisen wem ich will, auch Usern von verbundenen Unternehmen.

 

Aber wie schon festgestellt war das auch nicht dir eigentliche Frage des TO ;-)

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Ok verstehe. dann sind wir garnicht so weit ausseinander. ;)

 

Halten wir fest:

 

- Die CALs müssen von dem Lizenznehmer des Servers gekauft un dzugewiesen werden.

- Der Lizenznehmer des Servers darf die von ihm gekauften CALs auch geräten/Usern ausserhalb des eigenen Unternehmens zuweisen, damit diese auf seine Server zugreifen können.

 

- was der TO angefragt hatte (mit den eigenen OEM CALs auf die Server eines verbundenen Unternehmens zugreifen) ist nicht zulässig.

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Ok verstehe. dann sind wir garnicht so weit ausseinander.

 

Halten wir fest:

 

- Die CALs müssen von dem Lizenznehmer des Servers gekauft un dzugewiesen werden.

- Der Lizenznehmer des Servers darf die von ihm gekauften CALs auch geräten/Usern ausserhalb des eigenen Unternehmens zuweisen, damit diese auf seine Server zugreifen können.

 

- was der TO angefragt hatte (mit den eigenen OEM CALs auf die Server eines verbundenen Unternehmens zugreifen) ist nicht zulässig.

 

... Perfekt :D

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- was der TO angefragt hatte (mit den eigenen OEM CALs auf die Server eines verbundenen Unternehmens zugreifen) ist nicht zulässig.

 

Mit VL-CALs müsste es folgender Aussage (hier, Server-Betriebssysteme: Serverlizenz + Client Access License (CAL) + optionaler externer Connector, 3. Abs.) nach, die mich erst auf die Idee gebracht hat, gehen:

"Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Lizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden.Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.[Hervorhebung durch mich]

 

Nach Prüfung gegen den relevanten (und vertraulichen) Open-Commercial Vertrag sehe ich die Eigenschaft der Verbundenheit unproblematisch erfüllt. Daher darf ich zumindest VL-CALs konzernintern anrechnen?!

 

[Edt:]Habt ihr Zugriff auf den OpenC-Lizenzvertragstext? Sehr erhellend ist die Definition des Kunden. Aber nur lesen, nicht darüber reden ;)[/Edt]

 

Mit einstufiger Konzern meine ich MU->TU, aber meine Aussage war Quatsch und bezog sich auf die Lizenzbestimmung eines anderen Unternehmens. Microsofts Definition ist super ;)

bearbeitet von jostrn
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Bedenke dass Webseiten nicht rechtsverbindlich sind. Steht auch immer mit dabei.

 

Letztendlich ist die Frage ob diese Formulierung (dass die Mutter mit ihren CALS auch auf Server der Tochter zugreifen darf) auch so in eurem vertrag steht. In den PURS steht sie so nicht.

 

Nur Vertrag, Produktnutzungsrechte und Produkct List sind rechtsverbindlich!

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