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Volumenlizenzen und SA


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Hallo zusammen,

 

folgende Situation:

 

Es ist eine gemischte Systemumgebung vorhanden, das heisst, dass

Clientmaschinen mit XP Prof OEM, XP Prof SB usw.

vorhanden sind. Im Zuge einer Umstellung auf Windows 7 möchte ich

Volume-Lizenzen inkl. SA einführen.

 

Zu meiner geplanten Vorgehensweise:

1. Clients, die den W7-Anforderungen genügen haben auch mit XP-OEM eine

gültige Basislizenz für Volumelizenzen.

 

2. OEM-Clients, die ersetzt werden müssen , bekommen eine gültige z.B. günstige

Vollversion von Windows NT Workstation , so dass eine gültige Basislizenz vorhanden ist.

 

3. Volumelizenzen inkl. SA kaufen - Die SA ist ab diesem Zeitpunkt den PCs

fest zugeordnet.

 

4. Bei Austausch der Clienthardware kann die SA übertragen werden, wenn auf dem neuen PC die

am Datum der Zuweisung erhältliche neueste Version des Desktop-Betriebssystems vorhanden ist. Die Upgradeversionen

müssen auf dem alten PC gelöscht werden.

 

Gelesen habe ich hier u.a. ohne Einwände:

siehe vorletzte Antwort von Lizenzdoc:

http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/lizenzkleber-oem-fpp-geht-hardwaretausch-4-154670.html

 

Zitat:

...immer dazu rate langfristig zu denken und die Hardware nur mit SB (Systembuilder) OS zu kaufen

( Kein Porblem beim Übertragen !)und dazu passend die SA ( Übertragung erlaubt)...

 

Frage:

Die angesprochene Übertragung der SA auf einen anderen PC ist doch nicht

erlaubt, wenn dort zu diesem Zeitpunkt nicht das aktuellste Windows

installiert ist. Also ist es in absehbarer Zeit doch egal, ob ich die

SB-Version übertragen kann, denn sie ist irgendwann nicht mehr aktuell.

 

Bei der Erstanschaffung müßte es demnach empfehlenswerter sein, für

neue PCs ein z.B. "Windows NT Workstation Vollversion" zu kaufen, da

Windows NT, 98SE, W2000 usw. als Basislizenz akzeptiert wird. Das einzige

Risiko wäre der PC-Ausfall, denn dann müßte ich mir ein aktuelles OS für

die neue Hardware kaufen. Aber bei z.B. 20 neuen Rechnern sehe ich den

Preisvorteil bei einer NT-Lizenz (beispielsweise 1 Euro) gegenüber den

SB-Versionen (über 100,- Euro). Ich würde ca. 2000,- Euro sparen und

und hätte nur das Restrisiko, falls ein neuer PC kaputt gehen würde.

Quelle für z.B. Basislizenz NT unter qualifizierte Betriebssysteme:

Microsoft Volume Licensing - Windows 7

 

Irgendwann sollte ich dann bei einer zukünftigen Übertragung der SA auf eine neue

Clienthardware wieder die günstigste aber aktuellste Basislizenz wählen - in dem Fall dann die aktuellste SB-Version.

 

Liege ich mit meiner Denkweise falsch? Warum sollte ich von vornherein

eine SB-Version von W7 für viel Geld kaufen?

 

Grüße Thomas

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Hi,

 

ich glaube, Da sind „Denkfehler“ drin.

 

Bei Deinem Konstrukt mit NT-OEM-Lizenzen entstehen Dir ca. folgende Kosten:

1x NT = 1€

+ 1x WIN-Upgrade( aus SELECT-A-Preis) ca. 190 €

+ 1x SA(für 3 Jahre, ca. SELECT-A-Preis)ca. 170 € also = ca. 361 €

 

Bei meinem SB-OS+SA-Konstrukt:

1x SB-OS = ca. 110 €

+ 1x 1x SA(für 3 Jahre, ca. SELECT-A-Preis)ca. 170€ also = ca. 280 €

 

Dazu beachtet man aus dem SELCT-Vertrags-Text Seite-8(ii)

–abgetippt, da nicht kopierbar-:

 

„Zu folgenden Übertragungen ist das Beitrittsunternehmen nicht berechtigt:

Übertragung zeitlich unbeschränkter Lizenzen für eine Version eines Produktes,

die über SA erworben wurde,

getrennt von den zugrunde liegenden zeitlich unbeschränkten Lizenzen, für die diese SA erworben wurde …"

 

Die Lesart ist:

SB-OS gekauft, SA hinzugekauft …

diese Kombination wird/darf nie „getrennt“ werden, sondern wird gemeinsam neu zugewiesen.

 

Somit verstößt man nicht gegen den Vertrag und darf ergo neu zuweisen.

 

Man spart bei meinem Hinweis im 1.Schritt schon ca. 80 €,

bei einem späteren Ersatz-/Austausch-/Neu-PC

liegt die Ersparnis eigentlich bei ca. 191 €,verglichen mit Deinem Vorhaben,

da man ja die SB-OS-Kosten immer wieder sich einspart,

aber (bei Bedarf) immer die SA verlängern darf/kann.

 

Nicht einfach, ist halt MS ... :)

 

VG, Franz

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Hallo Franz,

 

vielen Dank für Deine Hilfestellungen. Ich habe mich die letzten Tage ausführlicher

mit Deinen Infos und dem Lizenzrecht auseinandergesetzt.

 

Mich würde interessieren, ob ich mit einigen möglichen Wegen, die für mich

interessant sein könnten nun richtig liege:

 

Möglichkeit 1:

Bei ca. 70 Rechnern Windows 7 Prof SB non OSB einsetzen, keine

Volumenlizenz und keine SA

Kosten ca. 7.700,-€ einmalig

- Nachteile: z.B. kein Re-Imaging, neue Versionen müssen wieder gekauft werden

Entscheidung für 32Bit oder 64Bit-Version

 

Möglichkeit 2:

Wie bei Möglichkeit 1 die SB-Software kaufen und 5 Arbeitsplätze mit einer

Volumenlizenz versorgen.

Kosten: 7.700,-€ einmalig + 5 mal Open license Upgrade only für ca. 1000,- €

Vorteile: Re-Imaging möglich

Nachteile: Re-Imaging nur bei gleicher Version (32Bit oder 64Bit) möglich

 

Möglichkeit 3:

Für ca. 70 Rechnern Windows 7 Prof SB 32Bit non OSB , SA innerhalb von

90 Tagen dazukaufen - für mich interessant Open Value non company wide

Kosten: 7.700,-€ einmalig, ca. 4130,-€ jährlich (Teilzahlung) über 3 Jahre u. erweiterbar

Summe: ca. 20.090 ,-€

Vorteile: große Flexibilität durch Volumelizenzen und SA, ich kann

ebenso ein W7 Enterprise wahlweise 64Bit oder 32Bit reimagen, Lizensierung per KMS, aktuelles OS usw.

 

Ich habe mich für Möglichkeit 3 entschieden, da der Mehraufwand pro Rechner pro

Monat bei ca. 15 Euro liegt und ich diesen Aufwand schnell einsparen werde und

zudem innerhalb meiner SA auf Windows8 updaten könnte.

 

In den PUR 04.2012 habe ich nun auch unter Neuweisung von Liz. Seite11 gelesen,

dass ich eine SA für mein OS unter Bedingungen neuzuweisen darf- soweit gut.

 

Nun muß ich noch die richtige SB-Version mit entsprechendem EULA wählen.

Folgende Diskussion habe ich verfolgt:

http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/ubertragen-lizenzen-ersatzgeraet-187794.html

 

Wie kann ich vor einem Kauf erkennen, ob mir das EULA ein Übertragen

des SB-Windows7 auf andere Hardware erlaubt? Da ich mir Rechner meistens ohne OS kaufe, wäre

die Beantwortung für mich interessant und auf ein "non OSB" möchte ich mich nicht verlassen. Wie

macht ihr das, wenn ihr keine OEM-Version einsetzt?

 

Grüße Thomas

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Hallo zusammen,

 

da nun niemand eine Glaskugel hat, formuliere ich meine Frage mal anders:

 

http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/ubertragen-lizenzen-ersatzgeraet-187794.html

In dem oben verlinkten Betrag hat Die.Minka geschrieben:

 

"Eine andere Variante wäre vor dem Zuweisen der SB-Windows-Lizenz die SA "drauf" zu packen, dann würden für diese Lizenz die PURs gelten, aber in den PURs steht folgendes:

Im Allgemeinen können folgende Elemente nicht neu zugewiesen werden:

• Lizenzen auf einer kurzfristigen Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung)

• Lizenzen für das Windows-Desktop-Betriebssystem "

 

Ich zitiere nun der Vollständigkeit halber von Seite 11 der PURs:

"• Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem. Entgegen der allgemeinen Regel,

nach der Software Assurance nicht getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden darf, sind Sie berechtigt, Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem auf einen Ersatzcomputer zu verschieben. Bedingung ist, dass diese Neuzuweisung nicht kurzfristig erfolgt (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung) sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist. Nach der Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem von einem Gerät auf ein anderes müssen

Sie alle zugehörigen Desktop-Betriebssystem-Upgrades von dem bisherigen Gerät entfernen.

"

 

Da auf dem Ersatzgerät ein berechtigtes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste vorhanden sein muß, kann ich anscheinend nicht jede SB-Version nehmen und somit sollte "die SA draufpacken" keinen Vorteil bei z.B. OEM bringen, oder?

 

@Die.Minka: Mit welcher Bezeichnung hast Du Deine SB-Version gekauft?

 

@lizenzdoc: Wie sieht es aus mit dem EULA von Deinen SB-Versionen aus? Mit welcher Bezeichnung hast Du Deine Versionen gekauft? Stimmt Dein EULA bsiher bei allen

non-OSB-Versionen?

 

Eventuell kann noch jemand zum EULA der jetzigen "non-OSB"-SB-Versionen etwas sagen, ob sich am EULA etwas geändert hat.

 

Letztendlich geht es mir darum, 70 SB-Versionen zu kaufen, die ich laut EULA auch

umziehen darf bzw. das Bundle SA + SB-Version umziehen darf. Einen Fehlkauf

möchte ich vermeiden ;-)

 

Grüße Thomas

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Einen Fehlkauf

möchte ich vermeiden ;-)

 

 

Dan vergiss deine ganzen Konstrukte mit irgendwelchen SB Lizenzen und kauf Markenrechner mit vorinstalliertem Windows. Das vorinstallierte OEM Windows ist unterm Strich günstiger als SB Lizenzen und du kannst deine SA weiter auf solche Geräte übertragen.

 

Das BS muss in dem fall nicht übertragbar sein denn wenn du einen Neuen Rechner als Ersatz kaufst hat der ja wieder ein aktuelles OEM BS mit dabei, auf welches die SA problemlos übertragbar ist.

 

Wann kapiert ihr denn endlich dass diese ganze Rumbastelei mit euren Rechnern plus SB Lizenz und SA euch mehr kostet als einfach Markengeräte mit OEM BS zu kaufen?

 

Alleine die zeit die du da schon in recherchen gesteckt hast kostet eine menge Geld, oder arbeitest du pro bono?

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Hi,

 

Thomas, finde ich gut, wenn Du deinerseits auch Deine internen Kosten berücksichtigst und somit wirklich eine durchdachte Lösung suchst …

 

Bei Möglichkeit-1: Auch berücksichtigen, dass Du für jeden PC eine Fahrrad-Topbox für die Dokus/Medien, etc. anschaffst und Dir gutes, festes Schuhwerk besorgst … :)

Jeder PC müsste ja separat verwaltet/betreut werden :)

 

Bei Möglichkeit-3 (Deine Entscheidung):

SB-OS + SA:

Hier erscheinen die Kosten sehr hoch, aber die Vorteile sind auch zu beachten.

Die SA ermöglicht Dir das OS als „Enterprise“ und als VolumenLizenz zu nutzen.

Dazu kommen die Virtualisierungsrechte + Bitlocker.

Nach Ablauf der SA würdest Du die Virtualisierungsrechte zwar verlieren,

aber nicht die Bitlocker-Funktion (könnte ja interessant für Dich sein!)

 

Außerdem kommt ja in der SA-Zeit dann auch WIN-8 mit seinen Benefits raus …

 

Hellsehen kann keiner, aber man kann mit dem Distributor/MS-Partner 1x ein SB kaufen und nachlesen. Danach weiß man mehr und kann entscheiden, was getan wird. Ich denke, wenn man vorher exakt beschreibt, was man haben will, dann kann man die Vertriebsschiene auch in die Pflicht nehmen, das richtige/gewünschte zu liefern …

 

Dazu können wir auch gerne direkt telefonieren …

UPS! Die Beiträge überschlagen sich ... erst gerade gesehen ...

 

VG, Franz

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Hi MThomas,

 

wie in dem anderen Thread ( http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/ubertragen-lizenzen-ersatzgeraet-187794.html, welchen Doc Melzer leider von diesem abgekoppelt hat beschrieben, hab ich folgendes Produkt gekauft:

" SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, VD, Deutsch (Systembuilder) "

Laut EULA darf diese Version scheibar nicht auf andere PCs übertragen werden.

 

Bei uns hat sich am Ende folgende Variante durchgesetzt.

Wir kaufen sämtliche Hardware mit einem OEM-BS.

Im Lizenzregal liegt eine einzelne Lizenz "SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, Deutsch (Systembuilder) ", zu dieser haben wir eine SA dazu gekauft um Zugriff auf die Keys + Datenträger im Lizenzportal von MS zu bekommen. (Wir hatten noch einen offenen OPEN Vertrag von daher mussten wir keine 5 Produkte kaufen)

 

Alle Features welche mit der SA dazu kommen , Enterprise, Bitlocker etc. waren unsere Meinung nach den Aufpreis einfach nicht wert. Wichtig war einzig und allein das Re-Imaging und dafür reicht eine einzige Lizenz.

 

Das MS den Kunden gerne für jeden Client eine SA andrehen möchte glaube ich gerne ;-)

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Dan vergiss deine ganzen Konstrukte mit irgendwelchen SB Lizenzen und kauf Markenrechner mit vorinstalliertem Windows. Das vorinstallierte OEM Windows ist unterm Strich günstiger als SB Lizenzen und du kannst deine SA weiter auf solche Geräte übertragen.

 

Das BS muss in dem fall nicht übertragbar sein denn wenn du einen Neuen Rechner als Ersatz kaufst hat der ja wieder ein aktuelles OEM BS mit dabei, auf welches die SA problemlos übertragbar ist.

 

Wann kapiert ihr denn endlich dass diese ganze Rumbastelei mit euren Rechnern plus SB Lizenz und SA euch mehr kostet als einfach Markengeräte mit OEM BS zu kaufen?

 

Alleine die zeit die du da schon in recherchen gesteckt hast kostet eine menge Geld, oder arbeitest du pro bono?

 

Danke für Deine Antwort, allerdings sehe ich das anders:

 

1. Ich habe ca. 70 Maschinen mit XP Prof und viele der Rechner sind

Windows7-fähig. Um nur eine SA zu erstehen, brauche ich ein qualifiziertes

OS - am preiswertesten: SB+SA

 

2. Wenn ich mir dann schon ein OS kaufen muß, dann wird es sicherlich keine

OEM-Version sein. Das wäre sparen am falschen Ende.

 

3. Später kann ich mir dann aussuchen, ob ich Rechner mit OEM oder ohne

System kaufen möchte. Allerdings habe ich bisher immer bessere Angebote

ohne OS bekommen - auch bei einzelnen PCs. Gerne poste ich bei Bedarf

den Link.

 

4. Ich kann meine Rechner schneller inkl. aller von mir benötigten Programme

intern ausrollen, anstatt z.B. eine OEM-Version zu benutzen. Hinzu kommt, dass die meisten OEM-PCs vorinstalliert und ohne Datenträger ausgeliefert

werden. Das heißt, dass ich entweder eine Sicherungsimage machen muß

oder eine CD/DVD erhalten muß. "Echte" Recovery-CDs brauchen ggf.

eine Partition auf der HD zum recovern. Im Vorwege die passende OEM-Version zu wählen, einscheint also ebenso mit Aufwand verbunden zu sein, als von Anfang an eine korrekte SB-Version zu wählen und meine Volume-Edition schnell auszurollen.

 

5. Bei der korrekten Wahl einer SB-Version, spricht in meinen Augen auch nichts dafür, sich für wiederkehrende OEM-Ausgaben zu entscheiden.

 

6. Letztendlich ist es eine Geschmacksache :-)

 

Vielen Dank für alle Antworten. Ich habe keine Fragen mehr zum Thema.

 

 

Grüße Thomas

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Hi MThomas,

 

wie in dem anderen Thread ( http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/ubertragen-lizenzen-ersatzgeraet-187794.html, welchen Doc Melzer leider von diesem abgekoppelt hat beschrieben, hab ich folgendes Produkt gekauft:

" SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, VD, Deutsch (Systembuilder) "

Laut EULA darf diese Version scheibar nicht auf andere PCs übertragen werden.

 

Bei uns hat sich am Ende folgende Variante durchgesetzt.

Wir kaufen sämtliche Hardware mit einem OEM-BS.

Im Lizenzregal liegt eine einzelne Lizenz "SB MS Windows 7 Professional, 32-bit, Vollversion, Deutsch (Systembuilder) ", zu dieser haben wir eine SA dazu gekauft um Zugriff auf die Keys + Datenträger im Lizenzportal von MS zu bekommen. (Wir hatten noch einen offenen OPEN Vertrag von daher mussten wir keine 5 Produkte kaufen)

 

Alle Features welche mit der SA dazu kommen , Enterprise, Bitlocker etc. waren unsere Meinung nach den Aufpreis einfach nicht wert. Wichtig war einzig und allein das Re-Imaging und dafür reicht eine einzige Lizenz.

 

Das MS den Kunden gerne für jeden Client eine SA andrehen möchte glaube ich gerne ;-)

 

Was macht ihr bzw. werdet ihr machen mit 64Bit-Rechnern? Ein 64Bit-W7

dürftet ihr dann nicht reimagen - so habe ich es verstanden.

 

Grüße Thomas

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HI MThomas,

 

wieso nicht?

Ich muss als BS welches ich für das Grundimage nehme genau die gleiche Version nehmen welche meine OEM Lizenzen haben. Wenn meine OEM-Lizenz ein Windows 7 Pro 64-bit ist, lade ich die Version halt aus dem Lizenzcenter herunter und benutze Diese für die Installation.

Windows 7 SB + SA kaufe ich doch nur um an den Datenträger + Key aus dem Lizenzcenter zu kommen. Die Windows 7-Lizenzen für die Rechner habe ich ja als OEM dazu gekauft. Deshalb gilt auch nach dem Re-Imaging weiterhin die OEM Eula, ich habe lediglich einen Volumenlizenzdatenträger + Volumenlizenzkey zur Installation genutzt.

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Hi,

 

ich gehe mal dazu über meine Aussage zu EULAs mit „ zur Zeit“ einzuschränken.

Somit kann ich nur „zur Zeit“ sagen, gemäß aktuellem Download:

 

Bei der EULA „nicht pre-installed“ steht:

Seite-11 > 17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.

a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren.

18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.

Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt.

 

Bei der EULA „pre-installed“ steht:

Seite-11 > 17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt,

die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen.

Hier existiert kein Punkt „ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER“

 

Da MS scheinbar regelmäßig Anpassungen einfließen lässt, werde ich mal alle 5 Tage

mir die EULAs „ziehen und mit Datum versehen, um dies nachverfolgen zu können …

 

Vielleicht hilft das das Thema etwas "klarer" zu sehen.

 

VG, Franz

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Also viel Klarer macht es die Sache leider nicht. Wie bereits in dem anderen Thread erwähnt sind beide EULAs „nicht pre-installed“ und „pre-installed“ auf dem SB - Datenträger zu finden.

"Abnicken" musste ich bei der Installation die „pre-installed“ Variante, denn nur diese wurde mir angezeigt. Das ganze war scheinbar schon 2010 so, denn von da stammt mein Datenträger.

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Die Windows 7-Lizenzen für die Rechner habe ich ja als OEM dazu gekauft. Deshalb gilt auch nach dem Re-Imaging weiterhin die OEM Eula, ich habe lediglich einen Volumenlizenzdatenträger + Volumenlizenzkey zur Installation genutzt.

 

Und wenn du das OEM BS in 32 Bit gekauft hast darfst du den rechner nicht mit einem 64 Bit Windows installieren. OEM Software muss so eingesetzt werden wie gekauft.

 

Nur das eine gerät dem du die SA zugewiesen hast darf dann auch als 64Bit System betrieben werden, weil es dann mit einer Volumenlizenz versorgt ist.

 

Das meinte MThomas.

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HI MThomas,

 

wieso nicht?

Ich muss als BS welches ich für das Grundimage nehme genau die gleiche Version nehmen welche meine OEM Lizenzen haben. Wenn meine OEM-Lizenz ein Windows 7 Pro 64-bit ist, lade ich die Version halt aus dem Lizenzcenter herunter und benutze Diese für die Installation.

Windows 7 SB + SA kaufe ich doch nur um an den Datenträger + Key aus dem Lizenzcenter zu kommen. Die Windows 7-Lizenzen für die Rechner habe ich ja als OEM dazu gekauft. Deshalb gilt auch nach dem Re-Imaging weiterhin die OEM Eula, ich habe lediglich einen Volumenlizenzdatenträger + Volumenlizenzkey zur Installation genutzt.

 

Stimmt, Du hast Recht. Die 64-Bit-Probleme bekomme ich nur, wenn ich

eine z.B. 32Bit-SB-non_OSB-Version umziehe und ein 64Bit-Image

einsetzen möchte, ohne für diesen Rechner eine SA zu besitzen.

 

Danke für die Richtigstellung!

Grüße Thomas

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