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Lizenzkleber bei OEM und FPP - Wie geht es weiter nach Hardwaretausch


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Hallo Zusammen,

 

ich hoffe ich produziere hier keinen Doppelpost, aber ich habe bisher hier keine Antwort auf meine Frage gefunden.

 

Wenn ich einen neuen Rechner kaufe und nicht Teilnehmer eines Volumenlizenzprogramms bin, dann habe ich einen Lizenzkleber. Bei OEM ist der bereits auf dem Rechner drauf und bei FPP bei der Software dabei.

 

Nun meine Fragen dazu:

1.) Bin ich verpflichtet bei FPP den Kleber auf den Rechner zu machen?

2.) Egal ob OEM oder FPP was passiert mit meiner Lizenz, wenn ich die Rechnerhardware erneuere? Der Kleber ist dann weg, ist doch aber Bestandteil meiner Lizenz,oder? Heißt das meine Lizenz erlischt?

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Ein Windows Betriebssystem kann nur einmal einer Hardware zugewiesen werden. Wird die Hardware ausgemustert, erlischt auch das Nutzungsrecht der Lizenz:

 

Auszug aus den Product Use Rights:

 

 

I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät”. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

 

Viele Grüße, Marcel Lepkojis

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Bin ich verpflichtet bei FPP den Kleber auf den Rechner zu machen?

 

Was steht denn dazu in den Lizenzbedingungen die bei der Lizenz dabei waren?

 

2.) Egal ob OEM oder FPP was passiert mit meiner Lizenz, wenn ich die Rechnerhardware erneuere? Der Kleber ist dann weg, ist doch aber Bestandteil meiner Lizenz,oder? Heißt das meine Lizenz erlischt?

 

Der Aufkleber ist Teil des Lizenznachweises. Ohne Aufkleber (COA) keien Lizenz bei OEM/SB Lizenzen.

Folglich muss der Aufkleber auch auf das neue Gerät übertragen werden.

 

Kauf in Zukunft einfach Volumenlizenzen da ist die Übertragung einfach.

 

Auszug aus den Product Use Rights:

 

Dumm nur dass die Product Use Rights nur für Volumenlizenzen gelten und es hier aber um OEM/SB Lizenzen geht.

 

Bei OEM/SB Lieznezn gilt das beiliegende EULA!

 

Aber immerhin kennst du die PURs, was eher selten ist und hats prinzipiell auch den richtigen Passus gefunden. Nur halt für eine andere Lizenzform. ;)

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Auszug aus den Product Use Rights:

 

Korrekt, mein Fehler! Sorry.

Aaaaber: hier ist doch dann ein Wiederspruch zur Aussage:

 

Kauf in Zukunft einfach Volumenlizenzen da ist die Übertragung einfach.

 

Zusatz:

Da man in den Volumenlizenzverträge nur Upgrades (bei Betriebssystemen) erhält, muss man darauf achten das für die Upgrade Lizenz eine "qualifizierende Basis Lizenz (OEM/FPP)" vorhanden ist. Also Rechner ohne OS und dann über Volumenlizenz versorgen geht leider auch nicht.

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Aaaaber: hier ist doch dann ein Wiederspruch zur Aussage:

 

 

 

Zusatz:

Da man in den Volumenlizenzverträge nur Upgrades (bei Betriebssystemen) erhält, muss man darauf achten das für die Upgrade Lizenz eine "qualifizierende Basis Lizenz (OEM/FPP)" vorhanden ist. Also Rechner ohne OS und dann über Volumenlizenz versorgen geht leider auch nicht.

 

Wo siehst du den Wiederspruch?

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Wo siehst du den Wiederspruch?

 

Du hast mich vollkommen richtig korregiert, dass es sich bei dem Passus aus den PUR´s um die Nutzungsrechte für Volumenlizenzen handelt (Auszug: Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. ), schreibst dann aber

 

Kauf in Zukunft einfach Volumenlizenzen da ist die Übertragung einfach.

 

Da in der PUR steht das man dies nicht darf (Bezogen auf Client OS), stellt dies für mich ein Wiederspruch dar.

 

Oder steh ich jetzt aufm Schlauch und sollte ins Wochenende? :)

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Kannst du mir bitte mal den entsprechenden Passus posten.

 

Produktnutzungsrechte April 2009 Seite

 

Microsoft-Desktop-Betriebssysteme

 

Lizenzmodell: Pro Kopie pro Gerät

Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.

1. Windows Vista Business*, I

2. DVD Playback Pack für Windows Vista*

3. Vermietungsrechte für Windows Vista Business*

Lizenzbestimmungen für Windows Vista Enterprise und Ultimate Edition sowie Windows Vista Enterprise Centralized Desktop und Windows Vista Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance finden Sie im Software Assurance-Nachtrag

 

 

A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.

 

I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät”. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

a) Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie im Abschnitt „Speicherung” weiter unten dargelegt, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden.

b) Anzahl der Nutzer. Außer wie in den Abschnitten „Geräteverbindungen” und „Andere Zugriffstechnologien” weiter unten dargelegt, ist nur jeweils ein Nutzer berechtigt, die Software zu verwenden.

c) Verwendung mit anderer Software. Sie sind nicht berechtigt, die Laufzeit- und sonstigen Dateien der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der Software ausgeführt werden.

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Ich hab in einem Open License Vertrag nochmal nachgeschaut, ich kann hier nur folgenden Passus finden. Auch hier wird beschrieben das eine Neuzuweisung der Lizenz nicht erlaubt ist (lediglich die SA kann einem neuen PC mit qualifizierendem Basis OS zugewiesen werden)

 

 

 

b. Interne Neuzuweisung von Lizenzen und Software Assurance.

 

(i) Für andere Produkte als Desktop-Betriebssysteme. Für Produkte, die keine Desktop-Betriebssysteme sind, kann der Kunde Lizenzen innerhalb seines Unternehmens neu zuweisen. Der Kunde darf jedoch Lizenzen nicht kurzzeitig (90 Tage oder weniger) oder Software Assurance oder andere Upgrade-Rechte getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zuweisen, es sei denn, dies ist anderweitig in diesem Vertrag vorgesehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Desktop-Betriebssystemlizenzen von einem Computer einem anderen neu zuzuweisen.

 

(ii) Für Desktop-Betriebssysteme. Der Kunde ist berechtigt, Software Assurance bei Desktop-Betriebssystemen vom ursprünglichen Computer einem Ersatzcomputer innerhalb seines Unternehmens neu zuzuweisen, solange (1) der Ersatzcomputer zur Nutzung der neuesten Version dieses Betriebssystems lizenziert ist und (2) der Kunde von dem ursprünglichen Computer alle Desktop-Betriebssystem-Upgrades entfernt.

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Ich hab in einem Open License Vertrag nochmal nachgeschaut, ich kann hier nur folgenden Passus finden. Auch hier wird beschrieben das eine Neuzuweisung der Lizenz nicht erlaubt ist (lediglich die SA kann einem neuen PC mit qualifizierendem Basis OS zugewiesen werden)

 

Na ist SA keine Lizenz?

 

Ich sagte dass unter bestimmten Bedingungen Lizenzen (in dem Fall die SA) übertragen werden dürfen.

 

Die Lizenz für das Betriebssystem zu übertragen macht auch keienn Sinn, denn du in der Regel kaufen Firmen Rechner zusammen mit einer OEM Lizenz (keine Firma die vernünftig kaufmännisch rechte wird sich ihre Rechner selbst zusammenbauen) und somit gibt es keien Bedarf das Basissystem zu übertragen. Die SA dagegen schon, denn die ist ja bei einem neuen Gerät nicht dabei.

 

Bei Servern ist das anders. Hier darf das BS selbst auch auf Ersatzgeräte übertragen werden, da Serverhardware in der Regel ohne Betriebssystem ausgeliefert wird.

 

Deshalb kommt es immer darauf an um welches BS es sich genau handelt und zu welchen Bedingungen übertragen werden darf.

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Nach Definition Microsoft gibt es Lizenzen und/oder SA (L, SA, L&SA). SA Berechtigt die aktuellste Software zu nutzen, benötigt aber eine Basis Lizenz worauf diese gebunden wird. Daher ist SA eher als Service zu betiteln.

 

Aber sei's drum, die ursprüngliche Anfrage hat darauf gezielt eine Lizenz zu übertragen um keine neue kaufen zu müssen. Selbst wenn Sa vorhanden und übertragbar, um eine neue, qualifizierende Lizenz kommt man nicht herum.

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