TPok 11 Geschrieben 21. September 2011 Melden Geschrieben 21. September 2011 Hallo, ich habe eine Frage zum Home Use Program, dass es für bestimmte Desktop Produkte gibt, wenn diese unter aktiver SA stehen. In unserem Fall handelt es sich um Office 2010 Professional Plus in einem Open Value Vertrag. Die Produktliste schreibt hier: "Im Rahmen des Home Use Program können Mitarbeiter des Kunden, die Nutzer der lizenzierten qualifizierenden Anwendungen sind, eine einzelne Lizenz für die entsprechende Home Use Program-Software zur Installation auf einem Heimcomputer erwerben." Eine genaue Definition von "Mitarbeiter" wird jedoch nicht gegeben. Muss die betreffende Person in einem direkten Anstellungsverhältnis zum Lizenzinhaber stehen oder sind auch andere Personen qualifiziert, die dauerhaft im Unternehmen arbeiten, jedoch nicht bei diesem angestellt sind? Ich denke hier speziell an 2 Fälle: 1. Zeitarbeiter. Diese sind bei einer Fremdfirma angestellt und arbeiten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im eigenen Unternehmen. 2. Berater (Consultants, externe Controller, etc.). Diese sind nicht im eigenen Unternehmen angestellt, arbeiten jedoch auf Basis eines gesonderten Vertragsverhältnisses zeitweise oder dauerhaft im Unternehmen und haben hier auch einen eigenen Arbeitsplatz. Vielen Dank im Vorraus für erhellende Antworten. Grüße, Stephan
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. September 2011 Melden Geschrieben 21. September 2011 Hand aufs Herz: Wie würdest du einen Mitarbeiter definieren?
NorbertFe 2.296 Geschrieben 22. September 2011 Melden Geschrieben 22. September 2011 Natürlich alle inklusive beauftragte Dienstleister die für das Unternehmen arbeiten wie Putzfrauen, Systemingenieure und Cateringservices. ;) Bye Norbert
TPok 11 Geschrieben 22. September 2011 Autor Melden Geschrieben 22. September 2011 Wenn ich hier eines gelernt habe, dann dass es nicht auf meine Definition ankommt, sondern auf die Lizenztexte und Definitionen von Microsoft. ;) Natürlich würde ich einen Mitarbeiter mit einem Angestellten eines Unternehmens gleichsetzen und nicht mit der Putzfrau. In unserem Fall gibt es jedoch einen "Mitarbeiter", der nicht bei uns direkt angestellt ist, sondern bei unserer Holding (Muttergesellschaft), jedoch bei uns im Unternehmen dauerhaft arbeitet und auch nach außen als "Mitarbeiter" des Unternehmens auftritt. Und genau dieser möchte natürlich vom HUP gebrauch machen.
Dr.Melzer 191 Geschrieben 22. September 2011 Melden Geschrieben 22. September 2011 Er muss Mitarbeiter des lizenznehmers sein. So steht es in den regeln. Wenn er Mitarbeiter einer leiharbeitsfirma ist und bei euch "wie ein eigener Mitarbeiter" arbeitet ist er eben KEIN Mitarbeiter von euhc sondern Mitarbeiter der Leiharbeitsfirma. Wenn der Kollege Mitarbeiter der Holding ist und bei eicuh nur mit im Büro sitzt ist er eben Mirabeiter der Holding und NICHT euer Mitarbeiter. Logisch?
TPok 11 Geschrieben 22. September 2011 Autor Melden Geschrieben 22. September 2011 Ja. Eindeutig und logisch. Danke. Und ich geh jetzt einen "Kollegen" enttäuschen, der kein "Mitarbeiter" ist. :D Gruß, Stephan
lizenzdoc 239 Geschrieben 22. September 2011 Melden Geschrieben 22. September 2011 Hier noch der Text aus den Productlist 09-2011, Seite 69: erklärt sich ja selbst... Im Rahmen des Home Use Program sind die Nutzungsrechte eines Mitarbeiters an die anhaltende Beschäftigung bei dem Kunden geknüpft und enden mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, der Kündigung oder dem Ablauf von Software Assurance für die Kopie der entsprechenden Desktop-Anwendung, die der Mitarbeiter bei der Arbeit verwendet, wenn der Mitarbeiter kein Nutzer der lizenzierten Kopie der Software ist oder wenn der Mitarbeiter eine vorherige oder spätere Version dieser Desktop-Anwendung gemäß einer Home Use Program-Lizenz installiert oder verwendet. VG, Franz
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