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Systembuilder Versionen


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Hallo,

 

Ich habe folgende Frage. Habe einen persönlichen Dell Laptop mit MS Vista Retail Lizenz (von Dell) installiert. Jetzt möchte ich gerne die Lizenz auf Windows 7 upgraden. Kann ich mir dazu auch eine sogenannte Systembuilder Lizenz kaufen , da sie ja preislich wesentlich günstiger scheint als eine Upgrade Lizenz oder geht das nicht, da ich kein "Systembuilder" bin, also keine Hardware verkaufe ?

 

Wobei z.B. auf Amazon günstige Systembuilder Versionen frei zu kaufen sind, aber das heißt natürlich nicht, daß dies auch rechtens ist .

 

Vielen Dank für die Auskunft,

macgla

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Systembuilder Software Lizenzen sind frei erhältlich. Sie dürfen (im Gegensatz zu OEM Lizenzen) auch ohne Hardware frei gehandelt werden.

 

Der einzige Nachteil ist dass wenn ich diese Version kaufen, installiere und dann aktiviere ist sie quasi mit der Hardware verheiratet, das heißt wenn der Laptop mal kaputt gut ist dann auch die Lizenz weg, richtig ?

 

Das kommt darauf an was da genau im EULA der Lizenz zu steht.

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Eine SB (System Builder) / DSP (Delivery Service Pack) / OEM (Original Equipment Manufacturer) Version enthält nur den Datenträger mit der Vollversion der entsprechenden Software, jedoch keine Dokumentation und keinen kostenlosen Support vom Hersteller. Patches, Bugfixes, Servicepacks und kostenlose Updates sind jedoch über das Internet per Download oder die automatische Update-Funktion möglich. Die Software darf ohne Hardwarebindung frei verkauft werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 

Mehr dazu auch hier: BGH, Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97

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Ich gehe auch davon aus dass er es nicht gelesen hat wie fast alle die es gerne als Beleg dafür angeben dass du SB/OEM Lizenzen auch dann von der Hardware trennen darfst wenn in dem beliliegenden EULA etwas anderes steht.

 

Hätten sie es gelesen würden sie es nicht (zumal so vollkommen unkommentiert) in diesem Kontext benennen. ;)

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Hi @all,

 

menno, Ihr macht mich jetzt sehr unsicher !

 

SB (Systembuilder) war vom Grundgedanke her eine "Bastler-Voll-Lizenz".

Und jahrelang war die EULA so gehalten, das man sie wieder von der betriebenen Hardware lösen durfte und dann wieder auf einer neuen H/W verwenden durfte.

 

Wird die EULA bei SB nun mal so, mal so geschrieben?

 

Gibt es eurerseits einen aktuellen Zugriff auf die SB-EULA ?

 

Eventuell wäre eine Nachfrage beim VLH von Nöten, um den

"Grundgedanken" für diese SB-Version raus zu finden.

 

Es darf doch nicht sein, dass ich 2 SB kaufe und bei einem darf ich und beim zweiten darf ich die nicht wieder verwenden, oder?

 

VG,

Franz

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