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OEM Lizenzen von gebrauchten Rechnern


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In dem Fall würde ich (CD, COA und Heft mit dem PC zusammen gekauft) davon ausgehen das es sich um eine gültige Lizenz handelt, denn der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software ist laut BGH Urteil vom 6. Juli 2000 grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt. Der Erschöpfungsgrundsatz findet demnach Anwendung auf OEM-Lizenzen, so dass der Handel durch dieses Urteil grundsätzlich rechtmäßig ist.

 

Für alle weiteren Fragen sollte man den Rechtbeistand seines Vertrauens befragen (bevor der Thread geschlossen wird) ;)

 

Grüße

Lars

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Wenn du nichts gekauft hast darfst du auch nichts nutzen. Ist doch ganz einfach. ;)

 

Hallo, das ist klar, wobei mir MS aktuell noch alles kostenlos zur Verfügung stellt (MSDNAA) ;-) .

 

Mir ist klar, dass dies eine theoretische Frage ist. Das Urteil ist interessant, bezieht sich aber "IMHO" nur auf Volumenlizenzen und ist daher hier nicht anwendbar.

 

Aber besseres Beispiel, ich kaufe von Privat (nicht zwangsläufig über E-Bay) einen PC "wie er ist" mit Aufkleber und Datenträger, ist diese Lizenz legal benutzbar?

 

Ansonsten, wegen der Rechnung, wenn ich in einem großem Elektromarkt einen PC kaufe, steht das Windows (oder die Lizenz) auch nicht auf der Rechnung, aber ich darf es legal nutzen, oder etwa nicht?

 

mfg

 

Edit

Mit Hinweis auf den Post von substyle, würde ich meine Frage zurückziehen.

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Das Urteil ist interessant, bezieht sich aber "IMHO" nur auf Volumenlizenzen und ist daher hier nicht anwendbar.

 

Nein, siehe: Landgericht München I vom 4. April 2008 (Az. 30 O 8684/07) und ergänzend Oberlandesgericht München vom 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07)

 

Aber besseres Beispiel, ich kaufe von Privat (nicht zwangsläufig über E-Bay) einen PC "wie er ist" mit Aufkleber und Datenträger, ist diese Lizenz legal benutzbar?

 

Ansonsten, wegen der Rechnung, wenn ich in einem großem Elektromarkt einen PC kaufe, steht das Windows (oder die Lizenz) auch nicht auf der Rechnung, aber ich darf es legal nutzen, oder etwa nicht?

 

Bitte lesen was ich da geschrieben habe ,,

 

Grüße

Lars

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normalerweise ist es doch so, dass das PC-System welches verkauft wurde mit einer Lizenz ausgestattet wurde, diese jedoch nicht übertragbar ist. Da du ja ohne zweifel im Besitz dieser Lizenzen bist, muss es doch nicht nochmal seperat im Kaufvertrag aufgeführt werden. Meiner Meinung nach, kannst du die Lizenzen also nutzen, denn du bist sowohl Besitzer, als auch hast du das rechtlichliche Eigentum durch den Kauf erworben. Da muss nicht extra aufgeführt werden mit Betriebssystem, denn es steht ja auch nicht drauf mit Soundkarte etc. oder?

 

__________________________________________________

Gesegnet sein jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten! *

(* Zitat von Oscar Wilde)

Aufgrund der Rechtschreibreform leidet der Author an einer umfassenden Verwirrung. Daher sind Fehler zu entschuldigen

Schau doch mal vorbei:

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normalerweise ist es doch so, dass das PC-System welches verkauft wurde mit einer Lizenz ausgestattet wurde, diese jedoch nicht übertragbar ist.

 

Da du ja ohne zweifel im Besitz dieser Lizenzen bist, muss es doch nicht nochmal seperat im Kaufvertrag aufgeführt werden.

 

Aha.... Wie kommst du denn da drauf?

 

Weisst du denn überhaupt was eien Lizenz ist?

 

Meiner Meinung nach, kannst du die Lizenzen also nutzen, denn du bist sowohl Besitzer, als auch hast du das rechtlichliche Eigentum durch den Kauf erworben. Da muss nicht extra aufgeführt werden mit Betriebssystem, denn es steht ja auch nicht drauf mit Soundkarte etc. oder?

 

Deine Meinung zählt nur leider nicht wenn der Staatsanwalt vor der Türe steht sondern nur ob du eien Lizenz rechtmässig gekauft hast odre nicht...

 

Aber ich bin sicher der Richter wird Nachsicht über wenn der Kunde Lizenzen illegal nutzt und sagt dass du aber der Meinung warst dass es so in Ordnung ist...

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