normalerweise ist es doch so, dass das PC-System welches verkauft wurde mit einer Lizenz ausgestattet wurde, diese jedoch nicht übertragbar ist. Da du ja ohne zweifel im Besitz dieser Lizenzen bist, muss es doch nicht nochmal seperat im Kaufvertrag aufgeführt werden. Meiner Meinung nach, kannst du die Lizenzen also nutzen, denn du bist sowohl Besitzer, als auch hast du das rechtlichliche Eigentum durch den Kauf erworben. Da muss nicht extra aufgeführt werden mit Betriebssystem, denn es steht ja auch nicht drauf mit Soundkarte etc. oder?
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Gesegnet sein jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten! *
(* Zitat von Oscar Wilde)
Aufgrund der Rechtschreibreform leidet der Author an einer umfassenden Verwirrung. Daher sind Fehler zu entschuldigen
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