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System Builder Lizenzen mit Volumenlizenzkey installieren


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Hallo Dr. Melzer,

 

um mal wieder zum Thema zu kommen bzw. daran anzuknüpfen. Wir haben ca. 25 XP Professional als System Builder Versionen neben unseren OEM Lizenzen.

 

Bedeutet das nun, dass ich 25 virtuelle Maschinen aufsetzen kann und zur Aktivierung unseren Volumen Key nutzen darf??

 

Man hat mir gesagt das wäre einfacher, weil ich sonst den Key der SB Versionen nutzen muss. Dieser aber noch eine Registrierung bei MS nach sich zieht. Das ist ja nicht weiter schlimm. Aber es macht einfach mehr arbeit.

 

Und was bringen mir meine OEM Lizenzen??

 

Danke für die Hilfe!

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Ah, hatte mich gewundert, wo meine Antwort hin gewandert ist...Komme aber trotzdem erst heute zum antworten.

 

Ja, ich habe 25 XP Lizenzen als SB mit einem eigenen Key. Mein Chef meinte, dass wir diese mit einer Volumenlizenz bzw. dem Key installieren können. Das wäre einfacher weil die Registrierung der SB weg fällt.

 

Sprich, durch diese 25 SB Lizenzen kann ich theoretisch 25 VM installieren oder kann diese Lizenzen für Rechner benutzen, die nicht über Dell gekauft wurden.??

 

Noch eine andere Frage. Wahrscheinlich wäre ein eigener Thread dafür gut??

Ist es möglich Windows NT als Upgrade auf XP zu benutzen, wenn ich entsprechende Upgrade Lizenzen habe??

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  • 3 Jahre später...

Hallo Dr. Melzer!

Dann dürft ihr mit dem Volumenlizenzdatanträger und dem Volumenlizenzkey, all eure XP Rechner installieren.

 

Das nennt sich Reimaging.

Hier geht es zwar um Windows XP, aber ich möchte keinen neuen Thread aufmachen, weil es die gleiche Frage des Reimaging ist.

 

Verstehe ich das (entsprechend für Windows 7 mit neuen Editionen) richtig:

 

1.

 

Wenn ich 25 "Windows 7 Professional, deutsch, Systembuilder" (oder OEM-SLP) habe, brauche ich nur 1 x "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade" kaufen (zusammen mit 4 anderen Produkten, um auf Mindestanzahl von 5 zu kommen), und darf dann alle 25 PCs mit dem MAK des "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade" installieren?

 

2.

 

Will ich stattdessen "Windows 7 Enterprise" einsetzen, muß ich 25 mal "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade + SA" kaufen (weil ich ja nur über SA an Enterprise komme)?

 

 

Ersteres fänd' ich komisch, wenn ich nur ein VL-Win7Pro kaufen muß, um damit alle 25 eingeschränkten/billigen (!) SB-Win7Pro quasi ersetzen zu können.

 

Danke für Aufklärung, Harald

bearbeitet von MUCSE
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Moin,

Grundsatz für Reimaging:

1.Die OEM-SB muss identisch mit dem Volumenimage sein.

2. Um den Systeme-Pool in einem Volumenvertrag zu aktivieren, muss ich dort was kaufen. Entweder einen WIN-Upgrade oder nur eine SA (wenn das irgendwie passt).

Gilt für OPEN und Select gleich.

Früher im SELECT konnte man das sogar ohne kauf aktivieren....

Wenn ein Pool aktiv(offen) ist,

öffnet sich auch der Zugang zu den Donwload-Bereichen und Keys.

 

Wenn der Kauf der SB-Lizenz noch nicht älter als 90 tage ist,

dann kann man auch nur "WIN-SA-only" hinzukaufen, um dann via SA

die Enterprise zu ergattern.

Hinsichtlich der Zukunftsentwicklung Richtung Systemcenter,

sollte man aber sich unbedingt das Thema WIN-SA " wMDOP" ansehen !!

da hat man richtig viel "Mehrwert" für wenig Geld.

 

VG, Franz

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Hallo Franz!

 

Danke, daß Du Dich meiner Frage annimmst.

 

Leider schreibst Du, was ich ja selber schon geschrieben habe bzw. weiß. (Hatte mir extra viel Mühe gegeben, das ganz klar zu formulieren. War es mißverständlich?)

 

Für mich ist aber also unklar, wieso jemand, der "nur" 25 billige SB-Lizenzen gekauft hat, diese mit einer einzigen (!) VL-Lizenz quasi aktivieren dürfen soll (also mit VL-Datenträger und MAK für nur eine Instanz). - Ist das wirklich so?

 

Grundsatz für Reimaging:

1.Die OEM-SB muss identisch mit dem Volumenimage sein.

Das schrieb ich ja: "Windows 7 Professional, deutsch, Systembuilder" und "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade". Die dürften ja gleich sein.

 

2. Um den Systeme-Pool in einem Volumenvertrag zu aktivieren, muss ich dort was kaufen. Entweder einen WIN-Upgrade oder nur eine SA (wenn das irgendwie passt).

Gilt für OPEN und Select gleich.

Das ist ja klar. Sonst hätte man ja keine VL-Lizenz bzw. keinen MAK.

 

Wenn der Kauf der SB-Lizenz noch nicht älter als 90 tage ist,

dann kann man auch nur "WIN-SA-only" hinzukaufen, um dann via SA

die Enterprise zu ergattern.

SA war soweit bekannt, danke

 

Hinsichtlich der Zukunftsentwicklung Richtung Systemcenter,

sollte man aber sich unbedingt das Thema WIN-SA " wMDOP" ansehen !!

da hat man richtig viel "Mehrwert" für wenig Geld.

"wMDOP" finde ich jetzt auf die schnelle nicht. Erstmal egal.

 

 

Harald

bearbeitet von MUCSE
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Hallo Harald,

das ist okay, wenn Du Dir hier Mühe gibst!

Aber hier lesen auch viele die Beiträge, die einen „anderen“ Wissenstand haben und da bedarf es allgemeingültigere und vielleicht umfassendere Erläuterung. Nicht jeder mag das Lizenzthema…

 

Das Reimagingrecht gilt auch schon ab 1 Lizenz.

 

WIN-7-SB ist eine Voll-Lizenz, aus dem VL-Vertrag erhält man aber „nur“ einen Upgrade! Dies wäre lizenzrechtlich also nicht das gleiche. Aber im Downloadbereich gibt es auch das Image der Vollversion und das darf man dann nutzen.

 

@Gulp : Da hast Du recht.

 

Im alten SELECT brauchte man nicht kaufen! Man musste damals nur den Pool beantragen.

 

SA-90 Tage-Regel war auch für die „anderen Mit-Leser“ zwecks Verdeutlichung.

MDOP erweitert die WIN-OS-Möglichkeiten,

MDOP umfasst laut PURs 04-2012, Seite 135 Folgendes:

 

• Microsoft Application Virtualization für Windows Desktops (App-V)

• Microsoft Erweiterte Gruppenrichtlinienverwaltung (AGPM)

• Microsoft Toolset für Diagnose und Wiederherstellung (DaRT)

• Microsoft System Center Desktop Error Monitoring (DEM)

• Microsoft Enterprise Desktop Virtualization (MED-V)

• Microsoft BitLocker Administration and Monitoring (MBAM)

 

+ AGPM / DaRT

Das ist für einige doch sehr wichtig zu wissen …

 

VG, Franz

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Hallo Franz!

Nicht jeder mag das Lizenzthema…

Vermutlich, weil an einigen Stellen deutlich wird, daß man mehr investieren muß, als man gerne möchte.

Da ist MS aber auch nicht ganz unschuldig, denn die Unterschiede werden nicht an die große Glocke gehängt, und es wird an vielen Stellen versucht, den Kunden lieber eine teure Variante anzudrehen, auch wenn es sie gar nicht braucht.

 

Oder auch aus extremer Bequemlichkeit, man möchte, daß Verträge/Lizenzkäufe genauso simpel sind, wie der Kauf von Lebensmitteln.

So ist es eben, wenn sich Laien an gewerbliche Themen machen, für die Fachleute nötig sind.

 

Das Reimagingrecht gilt auch schon ab 1 Lizenz.

Ich finde Deine Aussage hier nochmal uneeindeutig:

Gilt das ab 1 VL-Lizenz für eine OEM-Lizenz, oder ab 1 VL-Lizenz für unbegrenzt viele OEM-Lizenzen?

 

Mein Post / meine Frage bezieht sich ja genau auf dieses Detail - weil es mir so ungewöhnlich erscheint, daß man nur 1 VL-Lizenz kaufen müßte, um hunderte Geräte mit SB-Lizenz mit VL-Medium zu installieren.

 

So würde doch jeder Kunde jemals nur 1 VL-Lizenz erwerben, aber sonst ausschließlich auf SB-Lizenzen oder OEM-SPL setzen.

 

Hier findet sich z.B. die Information:

 

"Kann ich meinen Volumenlizenzschlüssel für Reimaging nutzen?

 

Ja. Reimaging Rechte werden allen Microsoft Volumenlizenzkunden gewährt. Dies erlaubt Kunden das Reimaging von OEM-Produkten oder FPP-Kopien mittels über ihren Volumenlizenzvertrag zur Verfügung gestellten Medien, solange die Kopien, die von den Volumenlizenz-Medien gemacht werden, identisch mit dem originallizenzierten Produkt sind."

 

Allerdings wird eben auch nicht darauf eingegangen, ob man für 25 OEM- oder FPP-Lizenzen nur 1 VL-Upgrade-Lizenz benötigt, um alle 25 PCs mit dem VL-Medium und -Key zu installieren, oder eben 25 VL-Upgrade-Lizenzen.

 

 

Nebenbei: Mit "identisch mit dem originallizensierten Produkt" meint man sicherlich die gleichen Editionen (bitweise Gleichheit der Medien kann man ja kaum vor Lizenzplanung oder Kauf in Erfahrung bringen).

 

WIN-7-SB ist eine Voll-Lizenz, aus dem VL-Vertrag erhält man aber „nur“ einen Upgrade! Dies wäre lizenzrechtlich also nicht das gleiche. Aber im Downloadbereich gibt es auch das Image der Vollversion und das darf man dann nutzen.

 

@Gulp : Da hast Du recht.

Mag sein, daß Gulp dem Wortsinne nach recht hat. Aber hier ging es ja um "identische Produkte" und nicht "identische Lizenzen".

Und ein VL-Win7Pro-Upgrade (natürlich zusammen mit upgradefähiger Vor-Lizenz) dürfte identisch sein mit einem SB-Win7Pro.

 

 

Gruß, Harald

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Hi,

Zitat:

Ich finde Deine Aussage hier nochmal uneeindeutig: Gilt das ab 1 VL-Lizenz für eine OEM-Lizenz, oder ab 1 VL-Lizenz für unbegrenzt viele OEM-Lizenzen? Mein Post / meine Frage bezieht sich ja genau auf dieses Detail - weil es mir so ungewöhnlich erscheint, daß man nur 1 VL-Lizenz kaufen müßte, um hunderte Geräte mit SB-Lizenz mit VL-Medium zu installieren. So würde doch jeder Kunde jemals nur 1 VL-Lizenz erwerben, aber sonst ausschließlich auf SB-Lizenzen oder OEM-SPL setzen.

 

Um es auch für Dich zu finalisieren ...man kann dazu bemerken:

„so is es“, „so spielt das Leben“ oder auch

„Die Welt ist schlecht und wir sitzen mitten drin“

… entweder, man hält sich an die Regeln und darf es dann nutzen, oder halt nicht!

 

Fakt: Für 1 Lizenz bis „unendlich“ vielen Lizenzen gilt beim Reimage-Recht:

Man braucht zu diesem Zeitpunkt einen aktivierten Systeme-Pool.

 

Im OPEN kann man das durch Kauf von 1 Produkt aus diesem (+ 4 weitere, auch andere Produkte) gestalten,

beim alten SELECT musste man nur den System-Pool „ankreuzen/beantragen, ohne Kauf, beim neuen Select-Plus (ohne die aktuelle Sonderregelung) muss man entsprechend der Preisstufe die Produktpunkte ausreichend kaufen.

IM EA muss ja für den System-Pool mindestens 250 Qualified DeskTop haben.

 

Zitat:

Nebenbei: Mit "identisch mit dem originallizensierten Produkt" meint man sicherlich die gleichen Editionen (bitweise Gleichheit der Medien kann man ja kaum vor Lizenzplanung oder Kauf in Erfahrung bringen).

Microsoft schreibt vor: gleich in Version, Edition und Sprache… diskussionsfrei!

 

Und wenn du Dir jetzt weiterhin „unsicher bist“,

dann schreib MS an und bitte um „Hilfe“ und um Auditierung durch MS,

dann bekommst Du das hier beschriebene so auch schriftlich von MS.

 

Angenehmes und entspannendes Rest-Pfingsten.

 

VG, Franz

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