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MUCSE

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  1. Das gleiche Phänomen habe ich auch unter Windows 7 Ultimate (stand-alone bzw. Arbeitsgruppe). Die mit einem Benutzer aus der Gruppe der lokalen "Administratoren" angelegten Aufgaben (wie oben: unabhängig von Benutzeranmeldung und ohne Kennwort) werden nach dem Booten mit gleichem Fehlereintrag nicht ausgeführt. Melde ich mich als (beliebiger, auch unprivilegierter) User einmal an und wieder ab, ab dem Moment werden sie "erfolgreich" ausgeführt. Es reicht sogar schon eine mißlungene Anmeldung (z.B. mit falschem Passwort), also einmal mind. den Ok-Pfeil der Login-Maske drücken. Das einzige, was mir für den Moment des absichtlich falschen Loginversuchs später in der Ereignisanzeige auffiel, war, daß genau im Moment des Drückens des Anmeldepfeils der "Shellhardwereerkennung"-Dienst gestartet wurde. (Mehrmals getestet.) Als Work-Around lasse ich die Aufgaben nun vom Benutzer "LOKALER DIENST" ausführen, das klappt auch ohne jegliche Benutzeranmeldung bzw. -versuch am Desktop. Harald
  2. Hallo Franz! Vermutlich, weil an einigen Stellen deutlich wird, daß man mehr investieren muß, als man gerne möchte. Da ist MS aber auch nicht ganz unschuldig, denn die Unterschiede werden nicht an die große Glocke gehängt, und es wird an vielen Stellen versucht, den Kunden lieber eine teure Variante anzudrehen, auch wenn es sie gar nicht braucht. Oder auch aus extremer Bequemlichkeit, man möchte, daß Verträge/Lizenzkäufe genauso simpel sind, wie der Kauf von Lebensmitteln. So ist es eben, wenn sich Laien an gewerbliche Themen machen, für die Fachleute nötig sind. Ich finde Deine Aussage hier nochmal uneeindeutig: Gilt das ab 1 VL-Lizenz für eine OEM-Lizenz, oder ab 1 VL-Lizenz für unbegrenzt viele OEM-Lizenzen? Mein Post / meine Frage bezieht sich ja genau auf dieses Detail - weil es mir so ungewöhnlich erscheint, daß man nur 1 VL-Lizenz kaufen müßte, um hunderte Geräte mit SB-Lizenz mit VL-Medium zu installieren. So würde doch jeder Kunde jemals nur 1 VL-Lizenz erwerben, aber sonst ausschließlich auf SB-Lizenzen oder OEM-SPL setzen. Hier findet sich z.B. die Information: "Kann ich meinen Volumenlizenzschlüssel für Reimaging nutzen? Ja. Reimaging Rechte werden allen Microsoft Volumenlizenzkunden gewährt. Dies erlaubt Kunden das Reimaging von OEM-Produkten oder FPP-Kopien mittels über ihren Volumenlizenzvertrag zur Verfügung gestellten Medien, solange die Kopien, die von den Volumenlizenz-Medien gemacht werden, identisch mit dem originallizenzierten Produkt sind." Allerdings wird eben auch nicht darauf eingegangen, ob man für 25 OEM- oder FPP-Lizenzen nur 1 VL-Upgrade-Lizenz benötigt, um alle 25 PCs mit dem VL-Medium und -Key zu installieren, oder eben 25 VL-Upgrade-Lizenzen. Nebenbei: Mit "identisch mit dem originallizensierten Produkt" meint man sicherlich die gleichen Editionen (bitweise Gleichheit der Medien kann man ja kaum vor Lizenzplanung oder Kauf in Erfahrung bringen). Mag sein, daß Gulp dem Wortsinne nach recht hat. Aber hier ging es ja um "identische Produkte" und nicht "identische Lizenzen". Und ein VL-Win7Pro-Upgrade (natürlich zusammen mit upgradefähiger Vor-Lizenz) dürfte identisch sein mit einem SB-Win7Pro. Gruß, Harald
  3. Danke für Eure Antworten! Sorry, daß der doofe Vertipper "Office-CAL" statt "Office-Device-Lizenz" Euch Arbeit gemacht hat. Office sollte nur ein (unglücklicher) Vergleich sein, da der "hauptamtliche Admin" (also der Mitarbeiter) natürlich auf/für sein/em Gerät eine Office-Lizenz braucht. (Weil das so eindeutig und klar ist, im Gegensatz zur Server-CAL.) Ganz egal, ob er das nun nur zu Adminzwecken starten will, oder zu Büroarbeit - die Installation ist ja quasi das Entscheidende. (Einen Ausnahmefall würde ich aber auch bei Office sehen: Ist ein Office auf einem RDS, würde ich es für ok halten, wenn der externe Admin dieses für Admin-Zwecke in der RD-Sitzung startet, auch wenn sein Notebook keine Office-Device-CAL hat, oder eine andere Office-Edition.) Das kommt der Sache näher: In der Hauptsache ging's mir um den reinen Admin, der außer für Administrationszwecke keine Server nutzt. Am besten vorstellbar durch den externen Admin, der nur für Adminarbeiten an die Infrastruktur kommt. Hier ging ich bisher davon aus, daß für diesen keine Server-User-CAL angeschafft werden müßte. Ist das falsch? (Oder vermutlich auch keine Server-Device-CAL, wenn er mit seinem Notebook ankäme. [Aber Installationen mit nur Server-Device-CALs habe ich in der Wildbahn noch nicht gesehen - da könnte es technisch ja möglicherweise sogar verhindert sein.]) Gruß, Harald
  4. Da hatte ich mich vertippt. Ich meinte natürlich eine "Office-Device-Lizenz". Im Original-Beitrag nun korrigiert. Harald
  5. Also ich fand Dutch_OnE's Fragen von Anfang an ganz eindeutig. Man konnte genau erkennen, was er wollte bzw. daß er am Anfang überhaupt nicht wußte, wofür die Lizenzen sind, bzw. er dachte, daß Lizenzen eher eine Art technische Beschränkung der (gleichzeitigen) Anmeldung von Benutzern sind. Bei manchen Software-Lösungen kann man ja auch nur so viele Benutzeraccounts einrichten, wie man benannte Personen-Lizenzen hat. Aber aus diesem Thread ergibt sich für mich eine andere Überlegung, die ich noch nicht wirklich hinterfragt hatte. Für mich galt, daß der Administrator für seine administrativen Nutzungen /Anmeldungen keine Lizenz benötigt. Sollte er wirklich eine benötigen? Also der reine Admin, der die Anlage nicht auch als "normaler" Mitarbeiter nutzt. Sozusagen hauptamtlicher Admin oder besser externer Admin. (Wobei ich finde, wenn vor allem der hauptamtliche Admin z.B. auch MS-Office nutzt, um seine Büroarbeit zu erledigen, finde ich, daß er auch eine Servernutzungs-User-CAL braucht [wie auch eine {Unsinn: "Office-CAL"} Office-Device-Lizenz].) Harald
  6. Hallo Franz! Danke, daß Du Dich meiner Frage annimmst. Leider schreibst Du, was ich ja selber schon geschrieben habe bzw. weiß. (Hatte mir extra viel Mühe gegeben, das ganz klar zu formulieren. War es mißverständlich?) Für mich ist aber also unklar, wieso jemand, der "nur" 25 billige SB-Lizenzen gekauft hat, diese mit einer einzigen (!) VL-Lizenz quasi aktivieren dürfen soll (also mit VL-Datenträger und MAK für nur eine Instanz). - Ist das wirklich so? Das schrieb ich ja: "Windows 7 Professional, deutsch, Systembuilder" und "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade". Die dürften ja gleich sein. Das ist ja klar. Sonst hätte man ja keine VL-Lizenz bzw. keinen MAK. SA war soweit bekannt, danke "wMDOP" finde ich jetzt auf die schnelle nicht. Erstmal egal. Harald
  7. Hallo Dr. Melzer! Hier geht es zwar um Windows XP, aber ich möchte keinen neuen Thread aufmachen, weil es die gleiche Frage des Reimaging ist. Verstehe ich das (entsprechend für Windows 7 mit neuen Editionen) richtig: 1. Wenn ich 25 "Windows 7 Professional, deutsch, Systembuilder" (oder OEM-SLP) habe, brauche ich nur 1 x "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade" kaufen (zusammen mit 4 anderen Produkten, um auf Mindestanzahl von 5 zu kommen), und darf dann alle 25 PCs mit dem MAK des "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade" installieren? 2. Will ich stattdessen "Windows 7 Enterprise" einsetzen, muß ich 25 mal "OPEN-NL Windows 7 Professional Upgrade + SA" kaufen (weil ich ja nur über SA an Enterprise komme)? Ersteres fänd' ich komisch, wenn ich nur ein VL-Win7Pro kaufen muß, um damit alle 25 eingeschränkten/billigen (!) SB-Win7Pro quasi ersetzen zu können. Danke für Aufklärung, Harald
  8. Hallo Ihr beiden! Ich will doch niemandem "an's Bein pinkeln". (Bitte irreführende Gefühle bei der Interpretation des Geschriebenen aus dem Spiel lassen.) Ich hatte gefragt, ob es wirklich so schwierig zu verstehen ist, was ich geschrieben hatte - denn die Antwort von Franz bezog sich nicht auf den genannten Sachverhalt, nämlich stattdessen auf den Einsatz eines TechNet-Keys in einer Produktiv-Umgebung. (Verlesen kann sich natürlich jeder mal.) Inzwischen habe ich herausgefunden, daß es im Detail noch etwas anders war (gar kein TechNet, sondern VL-Build): Der Testserver (WS2008R2, Standard, deutsch) wurde von einem VolumeLicense-Build-ISO aus einer TechNet-Subscribtion installiert. Insofern hat er den KMS-Client-Standard-Key (GVLK) gleich mitbekommen ("VOLUME_KMSCLIENT channel"). Interessanterweise stellt der Server den Dienst nicht ein (nach 180 Tagen o.ä), sondern verbleibt im Lizenzstatus "Benachrichtigung". Jetzt wüßte ich gerne, wie ich aus ihm einen lizensierten Server für den Produktiv-Einsatz machen kann (ohne Neuinstallation!). Über Systemsteuerung / System kann ich ja den "Product Key ändern". Was für einen Key könnte ich dort verwenden? Einen OPEN-NL-Lizenz-Key? (Ein Systembuilder-Lizenz-Key soll ja lt. Dr.Melzer nicht gehen.) Danke, Harald
  9. Technisch also nicht möglich? (Oder [Deiner Meinung nach] "nur" rechtlich nicht möglich?) (Ausführlich war Franz' Version m.E. nicht. Er schreibt von etwas, was gar nicht gefragt war, nämlich vom Produktiv-Einsatz einer Technet-Lizenz.) Gruß, Harald
  10. Hallo Franz! Ist es wirklich so schwierig zu verstehen? Um welchen Praxisfall wird's mir wohl gehen!? Zum Test wird eine Technet-Version installiert. Das ist von dem Technet-Vertrag gedeckt! Anschließend soll das System in den Produktivbetrieb gehen - und zwar ohne Neuinstallation! Lizenzrechtlich sollte es doch kein Problem sein, nun einfach eine neue (z.B. Systembuilder-) Lizenz zuzuweisen. Die Frage ist, ob es auch technisch geht, also bei der Aktivierung möglich ist / akzeptiert wird. Danke & Gruß, Harald
  11. Hallo Franz! Ich sehe dort keine EULAs für Systembuilder-Versionen. EULAs werden doch gar nicht Bestandteil von Kaufverträgen für Systembuilder-Lizenzen. Ich sehe keine Systembuilder-spezifischen Angaben in Deinen o.g. EULAs. Wie geschrieben, ist mir Lizenzmobilität egal. Ist keine Anforderung. Danke & Gruß, Harald
  12. Relevant sind dafür die Seiten 30 und 31. Ich zitiere von Seite 30: "Lizenzen aus einem Volumenlizenzprogramm, Paketlizenzen und System-Builder-Lizenzen müssen dem lizenzierten Server mindestens 90 Tage zugewiesen bleiben. Erst nach dieser Frist darf eine Lizenz einem anderen Server neu zugewiesen werden. Die Neuzuweisung darf früher erfolgen, wenn der lizenzierte Server wegen eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst gestellt wird. Diese Regel gilt für alle Editionen von Windows Server 2008 R2" Da dort von Systembuilder-Lizenz-Zuweisung zur Hardware geschrieben wird, kann man davon ausgehen, daß man diese eben auch auf genau dieser Hardware des Virtualisierungs-Hosts verwenden darf (egal ob direkt oder in einer VM). Ich bezweifle, daß Richter es besser wissen (höchstens eine handvoll). Um PURs geht's hier nicht (mit Volume-Lizenzen ist es ja eh gestattet), denn es ging mir ja um Systembuilder-Lizenzen. Mir ist bekannt, daß EULAs nicht Bestandteil des Kaufvertrags von Systembuilder-Paketen sind. Ich gehe davon aus, daß ich mit einer Lizenz eine Instanz betreiben darf, und daß das geltendem Recht entspricht. Leider macht Microsoft das absichtlich undurchsichtig, ich vermute, weil man den Verkauf von teuren Volumenlizenzen forcieren will, obwohl diese nicht nötig sind. Ist ja immer besser, mehr abzukassieren (durch Irreführung). Ich finde sie nicht so konkret. Schon gar nicht bei älteren Versionen, wo Virtualisierung noch kein Thema war. Wieso sollten die rechtsverbindlich sein, wenn sie nicht Bestandteil des Kaufvertrages werden können, sofern nicht explizit erwähnt? a) Mit Volumenlizenzen hat man ja eh die Rechte. b) Was helfen mir PURs, wo noch gar nichts zur Virtualisierung genannt wird bzw. bestimmte (und übliche) Anwendungsfälle gar nicht erwähnt sind? Danke & Gruß, Harald
  13. Win Server 2008 R2: Ob ein unaktiviertes TechNet-WS-2008-R2-Std nachträglich mit einem Systembuilder-Key (gleiche Edition) aktivierbar ist? (Will nämlich keine SB-Version kaufen, wenn ich mein "Experimental-Server" damit nachher nicht aktivieren kann. Danke, Harald
  14. Hallo zusammen! Scheint ja doch ziemlich unbekannt zu sein, das Thema. In folgender Broschüre kann man erkennen, daß es (zumindest für Server) legal ist, Systembuilder-Lizenzen in VMs zu benutzen: Servervirtualisierung Ich gehe mal davon aus, daß sogar der Endkunde Systembuilder-Serverlizenzen selbst (also "unvorinstallierte") installieren darf (mir scheint der Vorinstallations-Passus in Deutschland ja unwirksam zu sein, da nicht bestandteil des Kaufvertrags). Interessant auch, daß man offenbar beliebig viele Instanzen "erstellen" darf (duplizieren oder neu), solange man sie nicht benutzt (sie also nicht ausgeführt werden). Schade, daß das Thema nicht prominenter veröffentlicht ist bzw. aus EULAs und PURs nicht eindeutig hervorgeht. (Und in den meisten Foren und Beiträgen wird schwammig rumgeeiert. Insbesondere die Microsoft-Mitarbeiter eiern absichtlich um eindeutige Aussagen, weil sie für den Verkauf von zu teuren Lizenzen sind.) Aus Neugier wäre ich noch interessiert, ob dasselbe für ältere Server-Lizenzen gilt, und auch für Win7. Grüße, Harald
  15. Hallo zusammen! Ich möchte gerne auf einem ESXi-Server in einer VM ein "Windows Server 2008 R2 Std. Ed., deutsch" (natürlich 64bit) installieren. Darf ich das mit einer Systembuilder-Version machen? - Lizenzmobilität, also "ständiges" Verschieben, brauche ich nicht. - Nur im Defektfall würde ich die VM auf einer neuen Hardware weiterbetreiben wollen. (Ich gehe davon aus, daß ich soeine Übertragung der Lizenzzuweisung problemlos machen darf, da ich das SB-Prudukt separat gekauft habe, und daher "1 x" einsetzen darf, wo ich will.) - Wenn ich das im Defektfall darf, müßte ich es doch auch aus "Lust & Laune" dürfen, wenn ich die VM einigermaßen dauerhaft auf einer anderen Maschine betreiben möchte (z.B. leistungsfähigerer Host nach 3 Jahren). Oder z.B. temporär in einer Reparaturphase des Hosts. - Sonstige Flexibilität brauche ich nicht (z.B. andere Sprachen oder Downgrade-Rechte). - Ich rechne nicht damit, daß es später eine sinnvolle technische Upgrade-Möglichkeit geben wird, also wäre auch Upgrade-Fähigkeit egal. Für diese einfache und typische Konstellation im Kleinunternehmen würde doch wohl keiner eine OPEN-NL License (ohne SA) kaufen, oder? (Immerhin doppelter Preis.) Dürfte ich auf demselben Host ein paar duplizierte Kopien von der produktiven Instanz anlegen? (Als Backups mit verschiedenen Ständen, sowie zum Testen von Upgrades von Server-Apps von Drittanbietern [diese würde ich der Einfachheit halber auch länger liegen lassen, für neue spätere Tests, um nicht immer wieder neu duplizieren zu müssen].) Habe durchaus schon PURs und EULAs (oder wie die jetzt neu heißen) studiert und auch im Forum gesucht. Aber so genau sehe ich eine Beantwortung meiner Fragestellung nicht. Dank' Euch, Harald
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