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W2K3 auf SAN - wie sieht's mit den Lizenzen aus?


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Moin zusammen,

 

über das Thema Redundanzen wurd ja schon viel geredet, und was geht und nicht geht, hab ich ja nun auch einigermaßen begriffen.

 

Für folgendes hypothetische Szenario benötige ich aber trotzdem mal einen Daumen hoch, bzw. runter:

 

- es werden N Server-Systeme benötigt

- es exitieren N+M physikalisch identische Server

- ein SAN an dem alle N+M Server dran hängen

- die M Server Überhang finden als universale Cold-Spare-Maschinen Verwendung

 

Fällt nun einer der N dauerhaft in Betrieb befindlichen Server aus, so werden einem der M "kalten" Server die LUN des ausgefallenen Servers zugewiesen und das Ding hoch gefahren.

 

Meiner Interpretation nach würde ich hier N Serverlizenzen benötigen. Oder lieg ich da verkehrt und benötige doch N+M Lizenzen? Speziell interessiert mich das im Bezug auf w2k3 Std und im Bezug auf W2k3 SBS. Für letzteren wäre dann auch noch das Thema CALs interessant. Sind die an die physikalische Maschine "SBS-Server" gebunden oder an die durch ihn aufgespannte Domäne?

 

Könnt Ihr bitte Licht ins Dunkel bringen?

 

Gruß Jens

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Du brauchst für jede Installation (gestartet oder nicht) eine eigene Lizenz, also N+M Lizenzen. Ausnahme ist der 2003 R2 da darfst Du 4 weitere virtuelle Installationen auf der Erstinstallation machen und betreiben, wenn die vituellen Installationen auf der physikalischen Installation laufen.

 

Hast Du Software Assurance für Windows Serversysteme dann gilt:

 

Cold Backups für die Wiederherstellung im Notfall (Disaster Recovery)

 

Als Kunde mit Software Assurance für Microsoft-Serversoftware sowie für die zugehörigen CALs haben Sie Anspruch auf "Cold Backup"-Serverlizenzen für Wiederherstellungszwecke. Microsoft definiert einen Cold Server als einen Server, der bis zum Eintritt eines Notfalls ausgeschaltet ist. Der Server steht in keiner Produktiv-Umgebung und es findet keine Datenverarbeitung auf diesem Server statt. Läuft Software Assurance auf dem Produktionsserver aus, endet auch die Berechtigung für den Cold Backup-Server.

 

Quelle: Software Assurance Services unter Enterprise Agreement

 

Cold Backup kannst Du von Haus aus nur bei bestimmten Serveranwendungen zB SQL Server machen.

 

Grüsse

 

Gulp

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Du brauchst für jede Installation (gestartet oder nicht) eine eigene Lizenz, also N+M Lizenzen. Ausnahme ist der 2003 R2 da darfst Du 4 weitere virtuelle Installationen auf der Erstinstallation machen und betreiben, wenn die vituellen Installationen auf der physikalischen Installation laufen.

 

aha - das wusste ich nicht. warum nur im r2 und nicht im normalen 2003 std?

d.h. auch für eine "testmaschine", wo ich z.b. patches teste, brauche ich auch eine eigene lizenz, auch wenn darauf nichts produktives läuft?

 

mir war, als ob ich mal gehört hätte, dass es da ausnahmen gibt?

 

mfg

hannes

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Genau das ist ja der Punkt, wo es bei mir grade aussetzt: Was ist in diesem Zusammenhang eine "Installation"? Installiert wird ja schließlich nur jeweils N mal. Die Geschichte ist eher vergleichbar mit einer Wechselplatte, die ich bei Bedarf vom (defekten) Produktionsserver in eine (heile) identische Maschine schiebe. Das die ganze Geschichte dann halt per SAN passiert, steht ja auf nem anderen Blatt.

 

Wenn jeder Server seine eigene Festplatte mit replizierten Daten hätte - also wenn ich in die DAS-Richtung denke, dann würd ich es ja genauso sehen, wie Du es beschreibst. In diesem Fall ist das aber eher so, als ob ich mir für meine Server jedes Teil ausser der Festplatte als Ersatz aufs Lager packe und bei Bedarf einen neuen Server um die Festplatte herum baue.

 

Hintergrund der Geschichte ist folgende:

 

- Um das Storage Area Network komm ich sowieso nicht herum - das wird eh angeschafft

- Im Zusammenhang damit werden hier zwei physikalisch identische Maschinen frei, und zwei weitere identische verbleiben in Betrieb

- nun kann ich die Dinger entweder zerlegen und als Ersatzteile in den Schrank legen, oder ich kann sie im Rack lassen und ggf. am Stück als Ersatzteil verwenden.

 

Die lizenzrechtliche Beurteilung häng da doch IMHO von der genauen Definition der Begriffe "Server" (HW vs. SW) und "Installation" (Festplatte vs. Gehäuse) ab.

 

Das ich nun quasi beliebig Hardware an meinen Servern austauschen darf (wenn auch ggf. mit Aktivierung), ist bekannt. Da müsste doch das obige Szenario meinem Verständnis nach in die selbe Kerbe hauen?

 

Gruß Jens

P.S.: Kein SA oder R2 hier.

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Microsoft lizensiert seine Betriebssysteme in der EULA schon länger nach Installationen oder Kopie, also ist der Startzustand letztlich wurscht, denn davon steht nix in der EULA. Die Ausnahmen von denen Du gehört haben willst sind meines Erachtens reiner Mythos .....

 

Wohlgemerkt können für Nichtbetriebssysteme (wie zB Serveranwendungen) andere Regeln gelten oder die Bedingungen der SA treffen zu.

 

Die 4 virtuellen Lizenzen im R2 sind dem aufgekommenen Virtualisierungshype geschuldet und wurden mit R2 eingeführt und gelten daher nur für diesen.

 

Grüsse

 

Gulp

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Genau das ist ja der Punkt, wo es bei mir grade aussetzt: Was ist in diesem Zusammenhang eine "Installation"? Installiert wird ja schließlich nur jeweils N mal. Die Geschichte ist eher vergleichbar mit einer Wechselplatte, die ich bei Bedarf vom (defekten) Produktionsserver in eine (heile) identische Maschine schiebe. Das die ganze Geschichte dann halt per SAN passiert, steht ja auf nem anderen Blatt.

 

.... snip

 

Gruß Jens

P.S.: Kein SA oder R2 hier.

 

Falsch, Du wirst letztlich N+M mal installieren müssen (auch wenn Du zB die Partitionen clonst oder andere Methoden zur Kopie der Installation verwendest, aber auch das ist eine Installation/Kopie) und daher brauchst Du ohne SA und R2 eben für jede Installation/Kopie eine Lizenz.

 

Grüsse

 

Gulp

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Okay, wir verheddern uns hier beide grad im Tonfall. Können wir bitte ein Stück zurück rudern?

 

Mir ist bekannt, was eine Partition ist. In diesem Zusammenhang denk bitte eher in Richtung der durch die Gegend getragenen Wechselfestplatte. Die Partition und die Daten existieren nur genau ein einziges mal. Da wird nichts kopiert geclont, oder ähnliches.

 

Gruß Jens

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Richtig. Anders würde das ganze Szenario doch sowieso nicht funktionieren.

 

Gruß Jens

 

Natürlich geht das auch anders. Mit regelmäsigem Clonen besipielsweise, sollte beim Server direct attached storage verwendet werden - liegt die System-Partition auf dem SAN und der Server hat 'nen Fiber Channel Boot-Controller ist das zugegebenermasen überflüssig.

 

Du weisst aber, dass das vom-SAN-booten eine etwas heikle sache ist....:wink2:

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OK ich rudere .... ;)

 

Also klabüstern wir jetzt mal auf:

 

Das SAN virtualisiert das Plattensubsystem und stellt dem Server eine Partition (quasi als Ersatz für die üblichen eingebauten Platte) zur Verfügung.

 

Auf dieser Partition wird Windows installiert, pro Partion (also Installation/Kopie) eine Lizenz. Fällt Dir das Front-End (also die an das SAN angebundene Hardware) aus und Du klemmst dort neue an, brauchst Du keine Lizenz, die Installation/Kopie ändert sich ja nicht.

 

Das wäre wie ein Mainboard+CPU Wechsel in einem Standalone Server ohne SAN und schlimmstenfalls must Du neu aktivieren, da sich die Hardware ID's ändern.

 

Ich habe Deinen ersten Post aber eher so verstanden, ich fass es mal kurz zusammen:

 

Du hast ein SAN und möchtest darauf N Windows Server Installationen machen und M weitere als ColdBackup. Das bedeutet letztlich Du benötigst auf dem SAN N+M Partitionen mit einer Windows Installation (dann brauchts wie beschrieben auch N+M Lizenzen).

 

Jetzt alles klar? ;)

 

 

Grüsse

 

Gulp

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