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Red Sector

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Alle erstellten Inhalte von Red Sector

  1. Damit ist gemeint, dass du alles verlierst, wenn einer derübergreifenden Datenträger ausfällt. Wenn der Server aber auch intern ein Raid 5 hat, dann ist das Risiko nicht sehr groß.
  2. Mit einem übergreifenden Datenträger hast du dann allerdings keine Fehlertoleranz. ;) Ich würde folgendes machen: - Auf dem RAID eine Partition erstellen (durchaus auch mit einem Laufwerksbuchstaben) - Das "Daten"-Verzeichnis auf das RAID verschieben - Auf D: ein neues Verzeichnis "Daten" erstellen und dort einen Bereitstellungspunkt erzeugen, der auf das RAID zeigt. Damit wäre die interne HD zwar frei, aber du hättest immerhin Fehlertoleranz.
  3. Alles klar. Danke für die Antwort!
  4. Hallo, wir wollen einen Windows 2003 Standard Server auf einen Enterprise Server upgraden. Technisch ist das ja soweit kein Problem. Die Frage ist jetzt: Gibt es dafür von Microsoft spezielle Upgrade-Lizenzen, oder ist es notwendig, hierfür nochmal eine Vollversion der Enterprise-Edition zu kaufen? Danke schon mal :-)
  5. Das einzig sinnvolle wäre die Eigenschaft "Manged by" bzw. "Verwaltet von" zu pflegen. Hier wird auch ein Umbenennen eines Benutzers reflektiert, während normale Textfelder nach einer Umbebennung falsche Benutzerinformationen enthalten.
  6. Soweit ich den Thread bisher verstanden habe sucht er lediglich nach einem Weg, für ein Computerobjekt den Namen eines Benutzers einzutragen um auf einfache Weise eine Zuordnung zwischen Computer und dem Benutzer vornehmen zu können.
  7. Whow. Muss ein fettes Notebook sein :shock:
  8. Warum um Gottes Willen willst du da dynamische Disks machen? Das ist selbst auf normalen PCs das letzte, was ich aktivieren würde....
  9. Beim Besitzer geht es nicht um den Physikalischen Computer, sondern um das entsprechende Objekt im AD. Da jedes Objekt einen Besitzer hat und auch haben muss (sonst würde es recht schnell verwaiste Objekte geben) hat auch das Computerobjekt einen Besitzer. Der Besitzer hat nichts damit zu tun, wer vor dem Computer sitzt und auch nicht damit, wer sich daran anmeldet oder ihn in die Domäne aufnimmt sondern einzig und alleine damit, wer das Objekt im AD immer verwalten darf. Deine Frage, was sich der TO erhofft, ist allerdings berechtigt. Ich würde den Verwalter ändern und eintragen und nicht den Besitzer.
  10. Hallo lefg, warum sollte es keinen Besitzer für einen Rechner geben? Jedes Objekt hat einen Besitzer, der damit auch das Recht erhält, die Attribute des Objekts zu ändern und auch Objektrechte zu ändern. Allerdings fällt mir so auf die schnelle kein Grund ein, warum man den Besitzer auf den Benutzer des Computers ändern sollte. Der soll ja im Normalfall nichts im AD ändern...
  11. Es kommt immer drauf an, wieviele Beta-Fragen dabei sind. Die werden nicht gewertet, reduzieren aber die gesamtanzahl erreichbarer Punkte. Wir hatten hier sogar schon mal eine Prüfung, bei der alle Balken komplett voll waren, aber genau so viele Punkte erreicht wurden wie zum Bestehen der Prüfung erreicht werden mussten. Dumm, wenn man da auch nur eine einzige gewertete Frage falsch beantwortet.
  12. Ich würde mich auch mal die Temperaturwerte mit einem geeigneten Tool anschauen. Auch die Temperatur der Grafikkarte und des Chipsatzes solltest du mal überprüfen.
  13. Genau das hab ich doch gesagt. Es macht keinen Sinn. Aber Uranus wollte eine Firewall, die wie die XP-integrierte reagiert. Die Alternative ist, die FW eben vorher sauber zu programmieren und sie dann erst der älteren Dame zu übergeben.
  14. Hm, mal nachdenken... Richtig! Hat Microsoft das nicht selbst gesagt? http://www.mcseboard.de/showthread.php?t=9178 Schon wieder vergessen? Ob du bei DNS oder DHCP auf den Server zugreifst spielt ja offenbar für MS keine Rolle. Das würde auch eine Menge Probleme mit sich bringen, da ansonsten wohl eine ganze Menge Firmen üble Lizenzprobleme hätten ;-) Ich kenne da eine schöne Anzahl an Firmen, die nicht nur ihre Windowsclients per DHCP und DNS von einem MS-Server abdecken lassen. Was das wechseln von Geräte-Cals angeht hab ich mir die Mühe gemacht und die Eula nochmal durchgelesen. Von einer Ausnahme steht da nichts. Es ist in dem von mir zitierten Punkt ganz klar festgelegt, dass man wechseln darf. Die Bedingung ist, dass das andere Gerät "ausser Betrieb" ist, was juristisch bereits nach schlichtem Abschalten der Fall ist. Das ist aber nett von dir :D, aber wegen mir brauchst du das nicht zu machen. Ich würde mich schon besser fühlen, wenn du nur alle Informationen, die für die Fragestellung relevant sind reinkopierst. Gerade dieser zweite Punkt ist meiner Meinung nach in Bezug auf die gestellte Frage enorm wichtig und keineswegs so unrelevant für die ursprüngliche Fragestellung wie du behauptest. Ihn wegzulassen verfälscht die Bedeutung des Lizenzvertrages zu ungunsten des Kunden. Aber vielleicht kann uns ja hoschi2 als Ursprungsposter auf die Sprünge helfen und sagen, ob das Missverständnis bei mir liegt, oder nicht.
  15. Bei Windows 2000 weiß ich nicht, ob die Funktion inzwischen auch in einem SP deaktiviert wurde. Wenn es noch aktiviert ist musst du nichts installieren, sondern nur einen Registry-Key auf 1 setzen: HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Services\Tcpip\Parameters\IPEnableRouter Wenn es nicht funktioniert installierst du eine Proxy-Software wie z. B. Freeproxy (http://www.handcraftedsoftware.org/).
  16. Hallo kwakS, ich gehe mal davon aus, dass du XP im Einsatz hast und dass dieser XP-Rechner als Router agieren soll. Seit dem SP2 ist das interne Routing bei XP deaktiviert und du musst auf zusätzliche Software zurückgreifen. Ich würde dir den Einsatz einer Proxy-Software empfehlen. Wenn sich die Clients über WLAN zum XP-Router verbinden muss als Gateway bei den Clients die Wlan-IP des XP-Rechners eingetragen werden.
  17. Tja, auch wenn es langsam auffällt, aber auch hier bin ich der Meinung, dass Dr. Melzer etwas falsch liegt. So weit so gut, aber warum zitierst du hier nur die Hälfte des Lizenzvertrages? Interessant ist der zweite, hier nicht zitierte Punkt: Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt: • Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder • Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist, oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist, vorübergehend neu zuzuweisen. Anders ausgedrückt: Man darf vom Lizenzvertrag her durchaus sowohl temporär, als auch permanent wechseln. Hier noch ein "kleiner" Fehler, der aber ganz schön Geld kosten kann, wenn man die anfallenden Lizenzen kauft: DNS und DHCP sind Dienste, die Grundsätzlich Lizenzfrei im Netz nutzbar sind, auch wenn sie auf einem MS-Server laufen! Nur für die restlichen Dienste ist eine CAL erforderlich. Ich finde es irgendwie seltsam, dass man hier alle als kriminell hinzustellen versucht, die aus den Lizenzbedingungen das Beste für dich und ihre Firma herausholen wollen. Für einen mündigen Admin ist es nicht nur Legitim, sondern sogar Pflicht, sich zu informieren und nicht alles zu glauben, was irgendwelche "Experten" ihm vorschlagen. Da kann schon mal der eine oder andere Euro gespart werden. Legal! Ich frage mich wirklich langsam, warum in diesem Forum, wenn es um Lizenzfragen geht, immer nur die teuerste und kundenunfreundlichste Lösung propagiert wird, selbst wenn es bessere Lösungen gibt.
  18. Hallo Uranus, ob das so sinnvoll ist, was du da machen willst ist die Frage. Von einer Firewall muss man Ahnung haben, sonst kannst du es gleich lassen. Woher soll die FW wissen, was sie durchlassen darf und was nicht? Du kannst bei nahezu allen Firewalls auch den Lernmodus abschalten, dann nerven sie nicht mehr. Das setzt dann allerdings voraus, dass sie schon vorher richtig programmiert sind, sonst geht das eine oder andere Netzwerkprogramm nicht mehr. Nimm eine beliebige Freeware-FW, setze den Filter so, dass von innen nach außen alles durch darf und nur von außen nach innen bestimmte Ports durchgehen. Schon hast du deine XP-Firewall. IPSEC würde ich mal ganz schnell vergessen. Das hat mit einer Firewall nichts zu tun.
  19. Ich halte diese Diskussion nicht für Sinnlos, da ich der Meinung bin, dass hier falsche Informationen verbreitet werden! Keine Ahnung, warum du dich so an dem Browser aufhängst. Der war doch nur ein Beispiel von Tobi. An diesem Beispiel wollte er (und auch ich) klar machen, dass eine Software mit einer bestimmten Funktionalität kein lizenzrechtlicher Hinderungsgrund für das Aufspielen einer Software mit gleicher oder erweiterter Funktionalität ist. So? Soweit ich weiß kann XP von Haus aus eine ganze Menge Netzwerkdienste bereitstellen. Die Konzeption von MS spielt hier auch keine Rolle. Durchaus richtig. Aber manchmal entwickeln sich Diskussionen und werfen Fragen auf, die auch im entsprechenden Kontext geklärt werden sollten, ohne aus dem Zusammenhang gerissen und in einen neuen Thread gestellt zu werden. LG Red Sector
  20. Mein Gott. Ist es wirklich so schwer zu verstehen, auf was ich hinaus will? Selbstverständlich ist ein TS im XP drin. Aber das spielt doch überhaupt keine Rolle. Fakt ist nun mal, dass dieser eingebaute TS nicht im Geringsten verändert wird. Es wird nur eine Software aufgespielt, die genau dasselbe kann. Das ist definitiv keine Verletzung der Lizenz! Der Vergleich von Tobi72 ist an dieser Stelle übrigens gar nicht mal so abwegig. Wenn ein eingeschränkter TS dazu führen würde, dass man keinen anderen unlimitierten TS aufspielt, dann wäre es logischerweise auch illegal, einen Browser aufzuspielen, der mehr kann, als der IE. Es wäre auch illegal, einen Mediaplayer aufzuspielen, der mehr Formate abspielen kann, als der eingebaute. In Windows ist auch Wordpad eingebaut. Verbietet mir der Lizenzvertrag nun das Aufspielen einer Textverarbeitung, weil die ja zwangsläufig mehr kann als das "technisch eingeschränkte" Wordpad? Nach deiner Definition würde alles als Umgehung einer technischen Einschränkung gelten, was die bereits vorhandenen Möglichkeiten von Windows erweitert. Ergo ist diese Definition falsch. Juristisch gesehen kann eine technische Einschränkung nicht durch das weglassen von Funktionen realisiert werden, sondern nur durch das aktive Verhindern von Funktionen. Da hier aber nichts aktiv verhindert wird ist es schlichtweg keine technische Einschränkung. Eine juristische Einschränkung existiert hier auch nicht. Dazu müsste der Lizenzvertrag explizit einen Passus enthalten. Deine Antwort hat nun wirklich gar nichts mit meiner Frage zu tun. Ich hatte gefragt, wo im Lizenzvertrag steht, dass ich bestimmte Software nicht aufspielen darf? Ob Eigentum oder Nutzungsrecht spielt hier keine Rolle, denn nichts im Lizenzvertrag verbietet mir das aufspielen eines eigenen TS. Insofern verstößt dieses auch nicht gegen die Nutzungsbedingungen. Das Problem ist nicht, dass mir die Bedingungen nicht zusagen, sondern dass Leute wie du hier so tun, als ob ihre Meinung die einzig wahre wäre und dass sie dabei anderen eine Menge falsche Informationen liefern. Was Linux mit der Sache zu tun hat ist mir allerdings ein Rätsel. Wenn die Argumente knapp werden wird es doch bei einigen hier sehr unsachlich...
  21. @Wäscherei: Waren das anonyme Zugriffe? @dr.melzer: Ob WinConnect etwas an Windows ändert, oder nur zusätzliche Funktionen bereitstellt kann ich nicht sagen, dazu müsste ich die Internas dieses Produktes kennen, was nicht der Fall ist. Was die Funktionalität des Betriebssystems angeht bin ich komplett anderer Meinung: Wenn nur erlaubt wäre, was das Betriebssystem an Funktionen bereitstellt, dann dürfte streng genommen gar keine Software aufgespielt werden, da jede Software das BS erweitert. Es dürfte auch keine Textverarbeitung installiert werden, da ja diese Funktion vom BS nicht bereitgestellt wird. Nicht wirklich. Solange die Software das original-BS nicht verändert, darf sie es beliebig erweitern. Das ist nach meiner Auffassung auch der Sinn von Software. Der Lizenzvertrag gilt nur für das, was von MS geliefert wird, nicht jedoch für Fremdsoftware. Solange die Software eigene Technologien nutzt ist der XP-Lizenzvertrag von MS gegenstandslos für diese Programme. Richtig. Aber durch eigene Programme und Technologien. Es steht nirgendwo im Lizenzvertrag, dass ich keinen fremden Terminalserver aufspielen darf. Einzig die Limitierung auf 10 Zugriffe wird erwähnt. Ergo: Ein TS darf aufgespielt werden. Falsch! Eine technische Einschränkung definiert sich nicht durch das Weglassen einer Funktion, sondern durch das Verhindern von deren Ausführung. Wäre das nicht so, dann könnte alles, was nicht an Funktionen in einem BS vorhanden ist, als technische Einschränkung gewertet werden und somit wäre jede Software per Definition illegal, denn jede Software fügt Funktionalität hinzu. Das ist etwas anderes, da hier das Produkt von MS stammt und daher auch den Lizenzbestimmungen von MS unterliegt. Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: Zeige mir die Stelle im Lizenzvertrag, an der steht, dass ich keinen TS aufspielen darf. Was die 10 gleichzeitigen Verbindungen angeht: Das ist von MS zwar geregelt, aber etwas Realitätsfern. Jeder Messenger (AOL, ICQ, YAHOO etc...) kann locker mehr als 10 Verbindungen öffnen. Genause sieht es bei Konferenz- und Kollaborationssoftware aus. So gesehen verstößt ja schon die Mehrheit der Anwender- und Firmen irgendwo gegen diese Lizenz. Ich möchte den Richter sehen, der mich deshalb verurteilt ;-)
  22. Mit dieser Argumentation dürfte keine Software auf einen Rechner aufgespielt werden, da Microsoft die Funktion dieser Software ja eventuell nicht vorgesehen hat, oder? Von Microsoft ist lediglich der Einsatz des _eigenen_ TS nicht vorgesehen, andere Produkte sind hiervon nicht betroffen. Er begeht keinen Lizenzverstoß, da er keine technischen Einschränkungen umgeht! Technisch eingeschränkt wurde von MS lediglich die Installation eines original Microsoft Terminalservers sowie bei XP die Möglichkeit, mehr als 10 SMB Connections zu benutzen. Diese Einschränkungen sind auch noch nach der Installation von WinConnect aktiv und werden nicht umgangen. Die MS Lizenzbedingungen können sehr wohl verbieten, den original MSTS einzusetzen, allerdings gibt es keinen Passus, der einem Kunden verbietet, eine Fremdsoftware mit ähnlicher Funktionsweise auf ein BS aufzuspielen. Da hätte mit Sicherheit auch die EU Kartellbehörde ein Wörtchen mitzureden. Er umgeht auch keine Beschränkungen, denn es steht nirgendwo, dass die spezielle Verwendung von WinConnect oder überhaupt einer fremden TS-Software nicht gestattet ist. Übrigens: "Sie sind berechtigt, bis zu 10 anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu ermöglichen ..." Wie verträgt sich das mit dem IIS, den ich ja vollkommen legal auf XP installieren kann und der deutlich mehr als 10 gleichzeitige Zugriffe bietet?
  23. Warum eigentlich mit einer PE-Version booten? Das ist ein wenig umständlich für ein Backup, findest du nicht? Warum machst du dein Image nicht einfach mit Bordmitteln (ntbackup)? Das lässt sich prima automatisieren und du musst nicht mal den Rechner runterfahren. Wenn du unbedingt ein Disk-Image haben willst würde ich dir Acronis True Image empfehlen. Das erfüllt alle deine Bedingungen. Was hat eine Sicherung eigentlich mit einer Partition zu tun?
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