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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Hi all,
     

    man muss unterscheiden in "housing", d.h. das Unternehmen geht zu einem Hoster und mietet sich ein komplettes Blade oder auch SVR.

    dann darf er es selbst mit eigenen Lizenzen lizenzieren und zwar nach dem bekanntlichen Produktbestimmungen:

    Pro Core/CAL

    Serverlizenzen (pro Core)

    1.        Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten).

    2.        Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server.

    3.        Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server.

    4.        Standard Edition:

    ·          Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server.

    ·          Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird.

    ·          Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen.

     

    D.h. auch in diesem Fall muss der Hoster dem Kunden die genaue Physik des "Bleches" preisgeben, ansonsten wechselt den Hoster !


    Und natürlich benötigt man die relvanten diversen WIN-SVR-CALs.

    Hyperthreading wird zur Zeit noch nicht von Microsoft beachtet....

    -----------------------------------------------  

    Wenn kein Housing, sondern nur reines "Hosting", dann muss der Hoster einen SPLA-Vertrag mit MS aktiv unterhalten,

    der Hoster lizenziert WIN-SVR, RDS-CALs etc. alles ausschließlich via den SPLA-Vertrag ( monatl. Miet-Lizenzen) der Kunde muss nichts lizenzieren.


    Wenn der Kunde Lizenzen mit aktiver SA hat und diese auch gerne beim Hosting nutzen möchte, muss der Hoster einen Zusatzvertrag mit dem SPLA-Vertrag bei Microsoft haben,

    dies nennt sich dann "LicenseMobility-Addendum"...ohne diesen Zusatz darf er das also nicht!

     

    VG, Franz

     

  2. Hi all,
    WIN 10 Pro Systembuilder kostet ca. 130 € einem Systemhaus beim Einkauf in der Distribution

    und das verkauft es ja noch an den Endkunden ....

    Da Microsoft verstärkt Audits betreibt, würde ich lieber sauber bleiben und keine Diskussionen starten ...

     

    Einfach sich mal die Anforderungen und Anmerkungen an hören/ansehen...Microsoft Rechtsanwalt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk:

    https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/piraterie/webinare?ocid=AIDREACTIVE_FACEBOOK_oo_spl100001250482580

     

    VG, Franz

  3. hi all,

     

    also laut den Produktbestimmungen 04-2020, Seite-10:

    Desktopbetriebssysteme

    Gerätelizenz

    1.        Der Kunde ist je erworbener Lizenz berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf einem Lizenzierten Gerät zu
               installieren.

    2.        Der Kunde ist berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden.

    3.        Die lokale Nutzung ist für jeden Nutzer gestattet.

    4.        Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA
               gestattet.

    5.        Nur ein Nutzer ist jeweils berechtigt, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden.

    6.        Der Kunde ist berechtigt, bis zu 20 andere Geräte mit dem Lizenzierten Gerät zu verbinden, um Dateifreigabe-, Datei-, Druck-, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der
               Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.

    7.        Für KMS-Aktivierung oder eine ähnliche Technologie ist eine unbegrenzte Anzahl von Verbindungen zulässig.

     

    denke, das erklärt es, oder?

     

    VG, Franz

    • Danke 1
  4. Hallo Jochen,

    mir ist diese jetzt nicht aktuell bekannt, ich kann mal bei bei uns in der ESD-Abtl. nachfragen.
    "MS Support (via Telefonhotline)" ...da bin ich sehr sehr vorsichtig...
    ...und Daten einer Firmenkreditkarte an den falschen rausgeben, kann Dir den Kopf kosten, bzw. die Firma bös schaden!

    "...Die Welt ist schlecht und wir sitzen mitten drin..." kann ich nur dazu sagen.
    Wenn legal+sauber, dann sollte es allen Kunden offen stehen.

     

    Ich melde mich mit Feedback!

    VG, Franz
     

  5. Hi,
    Ich wäre da jetzt etwas vorsichtig!
    In der EULA/SoftwareTerms von WIN10PRO OEM steht eindeutig, dass die Lizenz nicht als Server genutzt werden darf !

    Virtual DeskTopAcess bedeutet, dass ein bestimmter PC/NB mit VDA-ABO oder SA lizenziert werden muss,

    damit er im Unternehmensnetzwerk auf einem Server in einer VM virtualsiert werden kann.
    Zusätzlich zur normalen WIN-CAL wird lizenzrechtlich auch die RDS-CAL (TS-CAL) nötig, da Zugriff auf ein GUI!


    alles ander...viel Spass beim Audit!

     

    VG, Franz

    • Danke 1
  6. Moin,

    Als der Lizenzmanager für die TS-Dienste programmiert wurde, gab es die USER-CAL noch nicht.

    Also wurde alles so programmiert das dieser die Device-CALs =MacAdr zählt.

    Als dann die USER-CAL auftauchte, fanden die MS-Programmierer keine saubere (kostengünstige) Lösung
    diese auch im Mischbetrieb (DEV + USER _ CALs) lizenzrechtlich richtig zu zählen.

    Vor vielen Jahren gab es ein offizielles Schreiben seitens MS, dass man bitte den Lizenzmanager auf "User" einstellt.
    Somit sollte es nicht mehr zu businesskritischen Situationen kommen. (zählt angeblich die Mac-Adr nicht mehr)

    Man darf laut dem Schreiben auch einen größeren Token bei der Clearingstelle ordern,

    was aber nicht heißen sollte, dass man nicht compliant lizenzieren muss ...
    Schriftliche Aufzeichnungspflicht besteht ja laut Volumenvertrag!
    Leider habe ich das Dokument heute nicht mehr, echt schade ...

     

    VG, Franz

    • Danke 1
  7. Hi aus dem Home-Office !

     

    Eine WIN-SVR-DC-Lizenz lizenziert ausschließlich den WIN-SVR auf dem SVR-Blech und dort unlimitierte WIN-SVR-VMs !
     

    Um einen virtuellen DeskTop ( PC oder NB ) auf einem WIN-SVR zu nutzen, muss
    aktive SA für diese DeskTops ( PC oder NB ) lizenziert sein !
    Start ausschließlich via dem Produkt Upgrade inkl. SA als Lizenzpaket !!!!!! Ergo SA-only hinzufügen geht beim Start "in die Hose" !!

    Ist die SA abgelaufen = kein virtuellen DeskTop Nutzung mehr erlaubt, ergo dann erlaubt SA-Only wieder verlängern !

     

    Zugriff von einem Thin-Client auf einen einen virtuellen DeskTop ausschließlich via VDA-Abo-Lizenz erlaubt !
     

    VG, Franz

  8. hi,
    Microsoft lizenziert keine Mailboxen oder Postfächer !
    Microsoft will eine Exchange-DEV-Std-CAL für die Interaktion eines PC/NB (Mac-Adr)  mit dem Exchange-SVR des Unternehmens.
    und/oder
    Microsoft will eine Exchange-USER-Std-CAL für die Interaktion eines USERs (schlagendes Herz!) mit dem Exchange-SVR des Unternehmens.
    Werden von einem Device oder einem USER gewisse Enterpise-Features genutzt, muss dieses DEV/User dann zusätzlich
    zur STD-CAL auch eine Enterprise-CAL lizenzieren.

    Ist doch einfach, oder?
     

    VG, Franz

  9. Hi all,

    da gibt es einige Unstimmigkeiten!
    TS-CAL = DRS-CAL ...nur mal so.
    Am Anfang gab es nur DEVICE-RDS-CAL und Microsoft programmierte so, dass MAC-Adr gezählt wurden und verrechnet wurden.

    Mit der Einführung von USER-RDS-CALs stellte Microsoft sehr schnell fest, dass das im Business zu Problemen führte,

    da es Microsoft nicht gelang dies im Lizenz-SVR abzubilden, da weiterhin die MAC-Adr gezählt wurden und es zu Sperrungen führte.

     

    Vor über 10 Jahren gab es ein offizielles Schreiben seitens Microsoft

    (leider liegt dies mir physisch nicht mehr vor)
    Darin hieß es, sorry MS ist nicht im Stande diesen Umstand zw. DEVICE u. USER Lizenzierung final sauber zu regeln/ zu programmieren.

    MS bitte die Kunden den TS-Lizenz-SVR bei der Installation auf "per User" einzurichten.

    Dies verursacht, dass die MAC-Adr nicht mehr gezählt werden und so zu keiner Sperrung führt.

    Der Endkunde ist aber voll verantwortlich die Lizenzierung compliant zu halten.

    Dieser Umsatnd wird beim Audit sauber berücksichtigt.

     

    User- u. DEVICE-CALs dürfen gemischt lizenziert werden ! "mission passible" !

    z.B.
    Im Lager steht 1 PC aber 30 Lageristen arbeiten mit diesem und greifen
    auf Exchange (Lagerpostfach) auf Office (auf dem TS) zu und drucken die Belege auf einm Drucker aus.

    Lizenzierung > für diesen PC 1x WIN-, 1x Exchange-, 1x RDS-CAL und zwar alle 3 als DEVICE-CAL !
    gleichzeitig
    für den Außendienstler dieser Firma mit seinen 5 DEVICEs (DeskTop-PC, Notebook, Home-PC, Tablet, Smartphone)

    Lizenzierung > für diesen Außendienstler 1x WIN-, 1x Exchange-, 1x RDS-CAL und zwar alle 3 als USER-CAL !

    zzgl. 1 weiteres Office wegen Nutung der TS-Datstellung vom Home-PC aus !

     

    Und für die CALs gilt weiterhin, ist egal, ob ROK-, OEM-, SB-, oder Volumen-CAL, oder eine Mischung dieser!

    Eine CAL ist ein CAL ! > Channel agnostic sagt MS dazu!

    VG, Franz

     

     

     

    • Danke 1
  10. Hi,
    no panic :)
    weggelassen hat MS das Re-Image-Recht erst seit neuestem im MPSA Vertragsformular.
    Somit (auch wenn Sie mir aktuell nicht vorliegen) sollte im SELECT und SELECT+ alles noch drin sein.

    Aber die Fragezeichen bei euch hier zeigen mir,
    dass scheinbar keiner einen erfahrenen u. somit funktionierenden Microsoft-Lizenzmanager beschäftigt ....
    Schade, der müsste so was "auf Knopfdruck" wissen ...weil er ja den MS-Vertrag "fast" auswendig kennen sollte.

     

    VG, Franz

  11. hi,
    zur Lizenzierung, die Bassics:
    Hardware hat 2x10 phaysische COREs? = 1x WINSVR-2019-STD 16er Lizenz + 2x2COREs-Lizenzen hinzufügen.

    Diese Grundlizenzierung erlaub bei STD dann auf diesem physischen SVR 2 VMs

    für die 3./4. VM erneut 1x WINSVR-2019-STD 16er Lizenz + 2x2COREs-Lizenzen hinzu lizenzieren.

    ( für weitere benötigte 2 VMs (aslo 5./6.)= erneut zusätzlich 1x WINSVR-2019-STD 16er Lizenz + 2x2COREs-Lizenzen hinzu lizenzieren.)

    DataCenter wird erst ab der 14 VM günstiger als STD !

     

    VG, Franz

  12. hi,
    so, hab dazu endlich den relevanten Text gefunden > Produktbestimmungen 02-2020, Seite-47/48:

    3.6 Microsoft Cloud-Vertrag – Aktivierungsnutzungsrechte

    Bei Kunden, die im Rahmen eines Microsoft Cloud-Vertrags lizenziert sind,

    ·          Ungeachtet der Ziffern 3.2 und 3.7 darf jeder Nutzer höchstens fünf Instanzen der Software gleichzeitig auf physischen und virtuellen Betriebssystemen ausführen.

    ·          Ungeachtet der Universellen Lizenzbestimmungen oder des Volumenlizenzvertrags umfassen Upgrade-Lizenzen keine Rechte zur Ausführung oder Installation früherer Versionen,
    anderer Sprachversionen, anderer Plattformversionen oder niedrigerer Editionen von Windows, einschließlich Windows 10 Enterprise LTSC.

    ·          Abschnitt 4 (Software Assurance) findet keine Anwendung.
     

    PURs auf Seite-48:

    4.1 Zusätzliche Nutzungsrechte unter Software Assurance

    Abschnitt 4 (Software Assurance) gilt für die folgenden Lizenzen.

    ·          Windows 10 Enterprise E3/E5

    ·          Windows 10 Enterprise pro Gerät

    ·          Windows 10 Education E3/E5

    ·          Windows VDA E3/E5

    ·          Windows VDA pro Gerät

     

    Ergo > ... LTSC beinhaltet keine SA und somit keine SA-Benefits/Rechte wie sie unter komplett Punkt 4 aufgelistet sind
    (wie z.B. das Virtualisierungsrechte auf einem Netzwerkserver!) auch wenn MS es als "Enterprise" betitelt.


    VG, Franz

  13. Hi,

    das verhält sich quasi wie das Re-Image-Recht, welches der OPEN-Volumen-Vertrag hergibt.

    Man muss 1x die SVR-Lizenz via dem OPEN kaufen, dann darf man mit dem Volumen-Image + VL-Key Re-imaging betreiben/ installieren.

    STD-SVR habt Ihr via OPEN ja, also geht das für alle STD-Installationen auch in den VMs auf den DC-SVRn
    Wenn DC-Lizenz auch re-imaged werden sollen, wäre ich vorsichtig,
    würde dann auch 1 DC-Lizenz via OPEN kaufen, dann geht wirklich beim Audit nichts schief.
     

    VG, Franz

    • Danke 1
  14. Hi,
    leider wohl übersehen...
    LTSC ist ein WIN-10-PRO mit einem definiertem Zeitstempel und
    zwecks Administration beinhaltet LTSC "gewisse Enterprise Features"
    aber definitiv keine SA und damit verbundenen SA-Zusatzrechte !

    Auch beinhaltet LTSC keinen VDI-Rechte.
    Somit ist es auch nicht erlaubt LTSC auf einer SVR-VM quasi als VDA zu nutzen.
    M365 ist seitens MS so gemeint/konzeptiert, dass es immer auf dem neuesten Stand ist/von MS gebracht wird.

    Das verführt leider zur Annahme, dass das ABO SA beinhaltet ...

     

    VG, Franz

     

  15. Hi,

    Zitat Norbert: Zur Info: KMS Host Keys gibts im VLSC nur noch nach telefonischer Anfrage. Danach tauchen Sie im VLSC auf.

     

    Das deckt sich mit den letzten Wochen,
    Partner kaufen bei uns in der Distribution VL-WIN-SVR, sehen im Portal die Lizenz,
    aber im Downloadbereich kein ISO, kein Key!
    Anruf bei der MS VSLC-Hotline 0800-50-777-77
    und schon haben sie Zugriff... Microsoft was soll der Schmarrn????
    Wir haben nur die zusätzliche Arbeit und gestresste Partner/Endkunden!

     

    VG, Franz

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