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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Hallo zusammen,

     

    VDA = Virtual DeskTop Access

    Es wird immer die zugreifende MAC-ADR = Device/Gerät lizenziert

     

    2 Varianten:

    Thin Clients können ja nicht mit einem WIN-OS physisch bestückt werden, d.h. also hier darf/muss man ausschließlich mit dem VDA-ABO die Virzalisierung lizenzieren,

    wer mit dem Upgrade+SA = WIN-Enterprise lizenziert ist illegal und wird beim Audit sehr teuere alles anchbezahlen....

     

    Alle anderen Clients, die ja eine physische WIN-OS möglich machen, könnte mit Upgrade+SA =WIN-Enterprise oder mit dem VDA-ABO (dann keine lokale Virtualisierung erlaubt!) lizenziert werden.

    Die VDA-Variante ist aber nach 3,5 Jahren über die Kosten überteuert bezahlt , also lieber Upg+SA und nach dem dann nur noch mit SA-only kostengünstiger weiter machen.

    Situationsbedingt kann/darf/muss man auch beide Varianten mischen, also "mischen posible" ...smile*

    !! Und immer schön die RDS-CAL auch mitlizenzieren, da ja auf eine graphische Oberfläche zugegriffen wird, laut Micrsoft!

     

    Grüße, Franz

     

  2. Hallo zusammen,

    lizenzrechlicher Hinweis:
    Die OEM (Systembuilder) Voll-Lizenz von WIN-11 darf nicht als Server genutzt werden:
    Quelle: https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/11/Useterms_Retail_Windows_11_GermanGermany.htm

    Unter Punkt 2.c.(iv) : " die Software als Serversoftware verwenden oder das Gerät als Server betreiben"

     

    WIN-SVR-Essentials:

    aus den aktuellen PURs (Produktbestimmungen)
    Quelle:
    https://www.microsoft.com/licensing/terms/productoffering/WindowsServerStandardDatacenterEssentials/OVOVS

     

    Nutzungsbeschränkungen

    1. Der Kunde ist berechtigt, jeweils eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in jeder Physischen OSE und in einer Virtuellen OSE zu nutzen.
    2. Der Kunde muss die Serversoftware in einer Domäne ausführen, in der das Active Directory des Servers als (a) Domänencontroller (ein einzelner Server, der alle flexiblen einfachen Mastervorgänge [Flexible Single Master Operations – FSMO] enthält), (b) als Stamm der Domänengesamtstruktur, (c) nicht als untergeordnete Domäne und (d) ohne Vertrauensstellung zu anderen Domänen konfiguriert ist. Wenn die Serversoftware in einer Virtuellen OSE genutzt wird, darf die Instanz in der Physischen OSE nur verwendet werden, um Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen oder Software für die Verwaltung und Wartung der Betriebssystemumgebung auf dem Lizenzierten Server auszuführen. Diese Instanz muss die Anforderungen in (i) bis (iv) oben nicht erfüllen.

    Denke, das erläutert alles einigermaßend, oder?

     

    Grüße, Franz

    • Danke 2
  3. Hi all,

    das liest sich jetzt aber sehr krass!

    Der Endkunde muss doch nachweisen, dass er alleinig das Lizenz-nutzungsrecht hat !
    Wenn es gebrauchte Lizenzen aus einem Volumenvertrag ist ( OPEN, OPEN--VALUE, SELECT+, MPSA oder EA = EnterpriseAgreement)
    Muss doch ein Lizenztransfer schriftlich erfolgt sein und zwar zw. Endkunde der die Lizenzen als 1. gekauft hatte und dann der Ednkunde, der diese gekauft hatte...

    Ohne so ein Dokument hat der letztere (Käufer) nur 1 Rechnung, was absolut nichts nachweist, ergo hat er gar keine Lizenzen bekommen.


    Liest sich, als wenn der "Diesntleister" sehr sehr wenig Ahnung hat(te).
    Da ist i.M. scheinbar sehr viel Geld aus dem fenster geworfen worden !!!
    Den Diesntleister sollte mal zur Rede gestellt werden, was nun ist.

    Der Endkunde braucht die Lizenzen inkl. sauberem Nachweis ... und nicht nur ISO + Keys ....
     

    VG, Franz

     

    • Danke 1
  4. Hi SPLA,

    sorry ich bezog das auf OEM/ROK-Lizenzen (server  /CALss) und dann innerhalb von 90 Tagen die SA-only aus dem Volumen-Vertrag hinzu kaufen !

    Kauf der Lizenz und der SA im Volumen-Vertrag, da muss dies zeitgleich gekauft sein, da gebe ich Dir Recht,
    war aber in der Vergangenheit auch nie anders.

    Bei CSP Perpetual Lizenz gibt es keine Chance, eine SA irgendwie anzukoppeln/hinzu zu kaufen.

     

    Grüße, Franz

    • Like 1
  5. Hi all,

    durfte man damals auch unter OPEN !!

    Gilt zur Zeit nur noch für den Server-Pool = Server und CALs

    (darf man aber auch via SELECT+ /MPSA und auch  EA !)

     

    Kunden können die Option auf den Erwerb einer SA für bestimmte Lizenzen haben, die im Einzelhandelskanal (vollverpacktes Produkt) oder bei einem Originalgerätehersteller (OEM) innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum erstanden wurden, wie in nachstehender Übersicht beschrieben. Unter dem Open Value-Programm gilt diese Option nur für nicht organisationsweite/unternehmensweite Produkte. Im Rahmen von Konzernverträgen gilt dies nur für Zusatzprodukte. Kunden, die Software Assurance für OEM- oder Einzelhandelslizenzen erwerben, haben die Möglichkeit, die Volumenlizenzsoftware für die aktuelle Version jederzeit zu installieren und zu verwenden.

     

    link: https://www.microsoft.com/licensing/terms/de-DE/product/SoftwareAssuranceBenefits/OVOVS

    Viele Grüße, franz

  6. Moin ,

    absolut richtig.

    wird von vielen leider oft "anders gesehen" weil ja "backup" und wird ja nicht aktiv genutzt....
    Pflicht zur Lizenzierung startet bei Microsoft schon bei "Program in den Speicher laden" auch wenn dann ausgeschaltet wird.
    Ganz ganz früher gab es mal so was wie "kaltes Netzteil", aber das hat MS sehr schnell eleminiert.

    Viele ( Weihnachts-)Grüße,
    Franz

  7. Hallo zusammen,

     

    Hosting /SPLA Lizenzierungs-Fakten:


    Sich von diesem Partner einfach mal beim Start schriftlich (per e-Mail) bestätigen lassen, dass dieser einen aktiven SPLA-Vertrag mit Microsoft hat (Wir haben schon alles erlebt, leider!)
     

    Auf Hosting-Server hat alleinig der Hosting-Partner die Admin-Rechte.

    Dieser stellt die Lizenzierung ausschließlich aus dem SPLA-Vertrag zur Verfügung auf Basis des monatlichen Lizenzverbrauches wird abgerechnet.
    Da diese SVR von normalerweise mehreren Mandanten genutzt wird, darf kein Kunde seine eigenen Lizenz dort nutzen!

    Ausnahme:
    Hat dieser SPLA-Partner den Vertragszusatz "Licence-Mobility" von Microsoft genehmigt bekommen,

    Darf ein Endkunde z.B. die eigenen RDS-CAL aber mit aktiver SA beim SPLA-Partner anmelden und auf dem Hosting-SVR nutzen !

    der SPLA-PArtner muss dieses per festem Formular an Microsoft schriftlich melden!
    (aktive SA kostet aber bei den RDS-CALs jedes Jahr 25% des CAL-Lizenzpreises...also eine Kostenfrage, ob sinnvoll /lohnend)

    Und in den SPURs steht bei jedem Produkt eindeutig, ob es die "Licence-Mobility" Erlaubnis hat.

     

    Dezidierten Server:
    1. D.h. kein anderer/weitere Endkunde darf diesen nutzen!
    2. und die wichtigste Regel: Ausschließlich der Endkunde hat hier die Admin-Rechte !!!!
    dann darf der Endkunde alle seiner Lizenzen (OEM/ROK/Volumen) dort für sich nutzen, aber dann keine SPLA-Lizenzen!

     

    Auch sollte man bedenken > Im Audit-Fall können auch beide Parteien teuer bestraft werden !

    That´s it !

     

    Viele Grüße,
    Franz

     

    • Like 1
  8. Hallo Mario,
    grundsätzlich sind EA-Lizenzen Volumen-Vertrags-Lizenzen und dürfen nach dt. Rechtsprechung auch verkauft/gekauft werden.
    Da beim Start eines neuen EA ja die Lizenz mit SA auf 3 Jahre gekauft wird (Ratenzahlung),
    verhält sich "der Besitz" dieser Lizenz wie bei einem Auto-Raten-Kauf,
    Erst wenn die letzte (3.Rate) bezahlt wurde, erhalte ich das dauerhafte Nutzungsrecht an dieser Lizenz.

    Dann darf man diese Lizenz auch verkaufen.

    Hat ein MS-Partner einen eigenen EA für sich, darf er die Lizenzen für sich nutzen, eine Vermietung ist gem. "MS-Regularien" ausgeschlossen.

    Laut Produktbestimmungen: Stehen die Lizenzen noch unter aktiver SA und werden verkauft, darf der Käufer über seinen Volumenvertrag SA-only hinzukaufen und somit die SA weiterführen.

    Wie es absolut auditsicher funtioniert, muss man sich einfach auskennen oder jemand kennen, der dies weiss ...

    VG, Franz
     

    • Like 1
  9. Hallo zusammen,

     

    Microsoft P73-08330
    Microsoft Windows Server Standard 2022 64Bit 16 Core DVD SB/OEM, Deutsch (P73-08330)

     

    Darrf laut den Useterms (ehem. EULA) auf eine ältere Version downgegradet werden ( MS schränkt dies nicht ein, also sogar bis WIN-SVR-NT 4.0)
    Und darf natürlich auch wieder für eine "jüngere" Version genutzt werden, also ein Auf und Ab ist erlaubt.
    Das Problem ist nur, dass MS keine Downgrade-Kits verkauft. Hat man aber aus älteren Beständen ISA/Keys, (alter OPEN etc.) darf man die nutzen.

     

    Auch laut dem ProduktManager MS Deutschland hat diese Lizenz das sogn, "Neuzuweisungsrecht", d.h. nach 90 Tagen Lizenzierung auf einem SVR-Blech,

    darf man diese Lizenz dort löschen und auf einem neuen SVR-Blech installieren!

    Im "worstcase-fall" darf man es sofort, ohne die 90 Tage-Regel zu beachten.

     

    Auch ist dies Lizenz "hardwareunabhängig" . An die Hardwaregebunden, das wären "ROK-Lizenzen"

    So, das mal als Aussage eines "Distri-Mitarbeiters" aus dem Microsoft-Lizenzteam ...smile*

    Viele Grüße,
    Franz

    • Like 1
  10. Hi,

    bitte beachten, wenn Microsoft 365 E3 lizenziert wird,
    und diese über CSP oder einen EA-Vertrag beschafft werden,
    verliert Ihr das Recht im lokalen Unternehmes-Netzwerk auf Eure virtuelllen DeskTops zuzugreifen.

    Dies wäre dann nur noch via Azure erlaubt!

     

    Wenn Ihr also das Recht im lokalen Unternehmes-Netzwerk auf Eure virtuelllen DeskTops zuzugreifen ...braucht ...

    dann für alle Laptops WIN-10-Enterprise (Upgrade + SA) kaufen (aus einem Volumen-Vertrag),

    und für die MacBooks jedes Jahr das VDA-1-Jahres-ABO ( da ja kein WIN-PRO OEM physisch auf denen installiert werden kann).

    Warum nicht einfach auch für die LT das VDA-ABO kaufen?
    Kosten!!! 1 Jahr VDA entspricht ca. 2 Jahre SA !

    VG, Franz

  11. Hallo zusammen,

     

    schlimm, was da der "Consultant" aussagt....
     

    CAL-Lizenzierung : laut den PURs benötigt man eine CAL, um auf alle unternehmenseigene SVR zugreifen zu dürfen (auch auf verbundene Unternehmen mit mehr als 50%)
    ( 1x WIN-CAL für alle WIN-SVR ) ( 1x Exchange-CAL für alle Exchange-SVR) etc.....

     

    Für die Lizenzmobilität eines Exchange-SVR benötigt nur der Server die SA, nicht die Exchange-CALs !
    Da im SVR-POOL die SA 25% der Lizenz p.a. beträgt, könnte man bei 2 Knoten auch nur 2x die Exchange-SVR-Lizenz kaufen

    und das sparen fängt nach 4 Jahren an .....

     

    VG, Franz

    • Danke 1
  12. Hi,

    seit dem Erscheinen von WIN-SVR-2016
    sind laut den Software-Terms (also den Produktbestimmungen) für ROK-, OEM- Server-Lizenzen
    die Server und CAL-Lizenz downgrade-berechtig auf frühere Versionen, also kein Limit mehr nach unten...
    d.h. dass die aktuellen Versionen von 2019 auch auf WIN-SVR-NT downgegradet werden dürfen.
    Medium und Key stellt Microsoft aber nicht zur Verfügung....

    Dies gilt exakt auch so für alle Volumen-Lizenzen...keine Einschränkung noch unter !
    Und aus den Volumen-Produktbestimmungen:
    Down-Editionen: Datacenter auf Standard oder Essentials, Standard auf Essentials
    (für Versionen 2008 R2 und früher siehe Produktbestimmungen – September 2018)

    VG, Franz

    • Danke 2
  13. hi,
    seit dem Erscheinen von WIN-SVR-2016
    sind laut den Software-Terms (also den Produktbestimmungen) für ROK-, OEM- Server-Lizenzen
    die Server und CAL-Lizenz downgrade-berechtig auf frühere Versionen, also kein Limit mehr nach unten...
    d.h. dass die aktuellen Versionen von 2019 auch auf WIN-SVR-NT downgegradet werden dürfen.
    Medium und Key stellt Microsoft aber nicht zur Verfügung....

    VG, Franz

  14. Hi,

    bitte VDA, das 1-Jahres-ABO,  ausschließlich für die Devices lizenzieren,
    auf denen kein WIN-OEM-OS physisch installierbar ist,

    also z.B. ThinClients, Tablets, SmartPhones und IOS-Devices !
    Alle anderen Devices bitte mit dem Upgrade+SA-Paket, also WIN-10-Enterprise aus den Volumenverträgen lizenzieren.
    Warum? Enorme Kosten ! VDA-1-Jahres-ABO kostet ca. 150 € netto, dafür bekommt normalerweise
    2 Jahre SA aus dem Volumen-Vertrag !
    Und im Lizenzrecht darf man ja diese 2 Varianten mischen!
    Also „mission possible“  smile*

    WIN-CAL sowieso nötig, da ja Interaktion mit dem WIN-SVR
    RDS-CAL fast immer nötig, bei TS-Dienst-Nutzung Lizenzierung klar,
    aber viele wissen nicht,
    dass, wenn man auf eine graphische Oberfläche (GUI) zugreift/nutzt
    (und das geschieht ja bei einem „virtuellem Desktop“)
    Microsoft auch da eine RDS-CAL lizenziert haben will !

    D.h. also für Desktop, Notebook des Unternehmens immer lizenzrechtlich einkalkulieren:
    WIN- und  RDS-CAL + WIN-10-Enterprise ( mit SA also)

    Und wie sieht es mit dem Zugriff von privaten Devices (Home-PC, Home-NB) aus?
    Die Firma muss dies lizenzieren! WIN- und  RDS-CAL + WIN-10-Enterprise ( mit SA also)
    bei den CALs, wenn mit USER-CALs lizenziert wurde, da kein Zusatzbedarf!

    Wenn VDA oder Enterprise > was darf man in der VM denn installieren?
    Alles das was MS im Volumen-Online-Portal zur Verfügung stellt,
    plus ältere Vorgänger-Versionen derer, aber nie Home & Business, oder Ultimate, oder andere Ideen …

    VG, Franz

    • Like 1
  15. Hi  all,

    das weiss ich auch nicht,
    aber frag doch einfach mal bei anderen LSPs nach...z.B. die SoftwareOne ist ja einer der weltweiten players(auch USA/Asien)und müsste das eigentlich wissen!

    (...man kann ja mit einem weiteren EK-Konto bei denen "drohen" ;) dann bemühen die sich schon, dies herauszufinden....)


    Anm.: Ich weis nur das Thema China ...Lizenzen, die dort lokal genutzt werden sollen, sollten auch dringend bei der Buchung "usage-country = China" bestellt sein !!!
    Ansonsten kann es schon mal passieren, dass die Finazpolizei vor der Tür steht!...Weil den MS-Leuten in China ansonsten die Provision für diese Lizenzen entgeht !

    VG. Franz

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