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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Hi,
    das müsste Euch eigentlich Euer betreuender LAR/LSP-Partner sagen können!

    Du schreibst > Der EA in den wir hineindürfen ...
    Anmerkung:
    Im Normalfall gilt für einen eigenen Beitritt (Kommerzielle Kunden),
    "die über mindestens 500 qualifizierte Nutzer oder Geräte verfügen".

    Das Wichtigste aber> Wie lautet die "Konzerndefinition" in dem laufenden EA???
    ..."eingeschlossen sind auch alle zukünftigen neu hinzukommenden Unternehmensteile" ????
    ...mitgehangen...mitgefangen... dann müsst Ihr da rein und "alle Kröten f...." ansonsten nicht compliant/Vertragsverstoß!
     

    Wenn Ihr also in einen laufenden EA-Beitritt rein müsst, müsst Ihr Euch den vorgegebenen  damals bestellten"Enterprise-Produkten" beugen.
    d.h. > Hat der Beitritt einen kompletten DeskTop (O-Pro + CORE-CAL-Suite + WINE3-Upgrade) ...oder nur 1 davon oder eine Kombi ...
    dann müsst Ihr das auch so nehmen... Ihr kommt dem damalig festgeschriebenen Produkt-Mix nicht aus!!!
    Ihr müsst für die vorhanden Produkte sgn. "TrueUps" melden ...
    Eure WIN-CAL mit SA wäre u.U. doppelt...etc. ,,, kann also u.U. sehr teuer werden,
    da die TrueUps bei Bestellung bis Ende der aktuellen EA-Laufzeit in einem Einmalbetrag bezahlt werden müssen....

    Sicherlich ist ein bestehender MPSA paralell an den EA gekoppelt (wäre dumm beraten, wenn nicht!)
    Dort gibt es die WIN-CAL wieder einzelnd ... man kann also ganz individuel die Produkte mit oder ohne SA selektieren.
    Macht etwas Mehr-Arbeit bei der Lizenzverwaltung, spart aber u.U. sehr viel Geld!
    Einfach für Eure Firma ein eigenes "Einkaufskonto" eröffnen!


    Wenn die fragliche Konzerndefinition Euch zu allen "Bösen" zwingt ... verkauft doch Eure bestehenden Lizenzen!
    Gerade Lizenzen mit SA sind begehrt!

     

    Aber, wie im 1. Satz gesagt ...das müsste Euch eigentlich Euer betreuender LAR/LSP-Partner (des EAs)sagen können!

     

    VG, Franz
     

  2. Moin,

    ja, die 2016er WIN SVR Lizenzen wurdeen auch bei der Boxproduktware den Volumenlizenzen angeglichen.
    Neuzuweisung auf ein anderes "Blech" war damals schon erlaubt, habe jetzt nur gerad die engl. EULA = SoftwareTerms parat:
    https://www.microsoft.com/en-us/UseTerms/Retail/WindowsServer2016/DatacenterAndStandard/UseTerms_Retail_WindowsServer2016_DatacenterAndStandard_English.htm
     

    Assigning the Required Number of Licenses to the Server

    ·        Initial Assignment. After you determine the number of core licenses you need for a server, you must assign that number of core licenses to that server. That server is the licensed server for all of those licenses. You may not assign the same core licenses to more than one server. A hardware partition or blade is considered to be a separate server.

    ·        Reassignment. You may reassign core licenses, but not within 90 days of the last assignment. You may reassign core licenses sooner if you retire the licensed server due to permanent hardware failure. If you reassign core licenses, the server to which you reassign the licenses becomes the new licensed server for those core licenses. You may need additional core licenses to cover all of the physical cores in the new server.

  3. Moin,

    es gilt immer noch die alte Spielregel,
    derjenige, dem der server gehört, muss die Zugriffe darauf auch lizenzieren.
    Ein Beispiel:
    für 2 Monate arbeiten externe Consultant für den Kunden und wurden auch in der AD
    aufgenommen, nutzen File- u. Print-Dienste und haben auch temporär eine E-Mail-Adresse in der Firma.
    Dann muss der Kunde für den WIN-SVR u. Exchange-SVR sogn. Gäste-CALs bereitstellen.
    Auch für den Exchange-SVR ! da die Consultant ja Vetragsnehmer sind ! und somit
    nicht unter die Definition "External User" fallen ....

     

    VG, Franz

  4. Moin :)

    Es gibt eigentlich eine einfache Regel.
    Im Applikations- und Systeme-Pool rechnet man für die SA ca. 29% pro Jahr vom nackten Lizenzpreis.
    im Server-Pool sind es ca. 25%
    pro Jahr.

    Beispiel Exchange-SVR-STD
    Sagen wir, die Lizenz pur würde 800 € kosten,

    dann leigt die Jahres-SA bei ca. 200 €

     

    VG, Franz

    • Danke 1
  5. hi phatair,

    2012R2 wurden noch nach Prozessor lizenziert.

    Wenn Ihr diese physisch nutzt, ist ja sicherlich alles ok.
    Ab 2016 stellte MS dann auf physische CPUs und deren physische COREs um.
    Das hat aber nur Euch zu interessieren, wenn Ihr was neues an SVR-Lizenzen dazu kaufen wollt.

    Kaufen/Lizenzieren muss man dann 2019 nach COREs, darf aber dann downgraden wohin ihr wollt.

     

    VG, Franz

    • Danke 1
  6. hi phatair,

     

    Wenn Du Key/ISO in Deinem VLSSC hast und eine gebrauchte SVR-Lizenz hast, warum solltest Du das Recht aus dem OPEN Vertag nicht nutzen dürfen?

     

    Bei gebrauchten Volumen-Lizenzen >

    Das originale Dokument von MS nutzen "transfer of licences", eine Vernichtungserklärung seitens des "Gebers (vom Unterschriftsberechtigten)",

    dass er diese nicht mehr nutzt und komplett vom Gerät deinstalliert hat.

    Dann dürfte kein Problem beim Audit auftauchen.

     

    Beim WIN-SVR geht es immer nach den Regeln:

    1. Wie viele physische CPUs hat das SVR-Blech

    a)Pro physische CPU will MS mindestens 8 COREs lizenziert haben,
    b) aber dennoch für das Blech mindestens 16 COREs!

    Beispiel:

    1xphysische CPUs mit 4 physischen COREs = 16 CORE-Lizenzen
    2xphysische CPUs mit 6 physischen COREs = 16 CORE-Lizenzen

    4xphysische CPUs mit 4 physischen COREs = 32 CORE-Lizenzen! siehe a)

    4xphysische CPUs mit 20 physischen COREs = 80 CORE-Lizenzen!

    STD + DC werden nach diesen Regeln gleich lizenziert.

    Bei 2-5 SVR geht das ja alles bei OEM-/SB-SVR-Lizenzen noch gut mit der Lizenz-Zuordnung.

    Aber bei z.B. 20 SVR-Blechen ist es sehr erleichternd, wenn man 1x via OPEN kauft, um dann alle einheitlich zu betanken.

     

    VG, Franz

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    • Danke 1
  7. Moin,

    Beim SVR-OS würde ich immer die höchste CORE_Anzahl 1x via OPEN-Volumen kaufen, damit hat man mit dem OPEN-Vertrag das Re-Image-Recht inkl. dem Dpwngrade-Recht! Da MS nur das ISO für den aktuellen SVR zzgl. dann nur noch N-1 bereitstellt, kann man man die VLSC-Hotline 0800 - 50 77777 anrufen.
    MS ist es (leider noch nicht schriftlich) egal woher dann der Key stammt (Was ja auch wieder vertragsrechtlich höchst bedenklich ist)
    aber MS hat es verpasst (oder will es absichtlich nicht) für ältere Versionen/Editionen saubere Keys/ISOs bereitzustellen ... Geld verschenkt!

     

    VG, Franz

    • Danke 1
  8. Hallo Mike,

    Produktbestimmungen 02-2019, Seite-9:

    16. Verwaltungs- und Supportrechte.

    Der Kunde darf ausschließlich zu Administrationszwecken zwei Nutzern ohne CALs den Zugriff auf in zulässigen OSEs ausgeführte Serversoftware gestatten. Dem Kunden ist es außerdem gestattet, den Remotezugriff auf andere Produkte zu erlauben, jedoch ausschließlich zu dem Zweck, technischen Support für Lizenzierte Nutzer oder auf Lizenzierten Geräten zu erbringen.

    Wenn gleichzeitig mehr als 2 Externe Zugriff brauchen, muss der Kunde einfach "Gäste-CALs" vorrätig halten.

    Diese Regelung gilt halt für jedes SVR-Thema, für das CALs nötig sind ... WIN-SVR, Echange-SVR, etc.

    Viele Grüße,

    Franz

     

  9. hi Jaron,

     

    noch nicht ganz... wenn man die Seite-76 in den Produktbestimmungen auch noch betrachtet:

    EA/EAS = Konzernvertrag und Konzern-Abonnement-Vertrag: umfasst Konzernbeitritte und Konzern-Abonnement-Beitritte einschließlich des Server- und Cloud-Beitritts.

    Aber ich denke, jetzt haben wir es :)

    VG, franz

  10. Hi,

    grundsätzlich gilt im Server-Pool, dass man rund 25% pro Jahr ( von der Voll-Lizenz) für die SA bezahlt, ergo nach 4 Jahren den SVR 2x bezahlt hat.
    Es gibt Gründe warum SA ...Nano-Nutzung / Halbjährliche Channel-Releases , Kunde will immer aktuell bleiben.

    Bei WIN-SVR DC darf man ja unlimitiert VM nutzen, also können die VMs zw. den Blechen hin und her hüpfen....
    Wichtig: WS-DC als OEM /SB gekauft ist ca. 25-30% günstiger als Volumen-Lizenzen, lizenrechtlich aber gleich gestellt.(donwgrade/ SA hinzukaufen innerhlab 90-Tage)

    auch die WIN-CALs gibt es als günstiger OEM/SB-Lizenzen.
    Bei SQL / Exchange Servern benötigt die SVR-Lizenz zum "hüpfen" die aktive SA.

    Solange alles im unternehmeseigenen Netzwerk geschieht, benötigen die CALs dazu keine SA!

    Wichtig:
    1x SQL-SVR-STD-Lizenz +ca. 30/31 SQL-CALs entsprechen dem Preis einer VM mit 4x SQL-SVR-STD-CORE-Lizenzen(virt. VM-COREs)!
    bei ca. 100 SQL-CALs einfach mal rechnen was da Geld aus dem Fenster geschmissen würde!
    SQL-CORE-Lizenzierung heißt, die ganze Welt dürfte drauf zugreifen, es bleibt bei den COREs, da keine CALs benötig werden.

     

    Wenn mal Bescheid weiss, kann man heftig Geld sparen!
     

    VG, Franz

  11. Hi,
    Produktbestimmungen 02-2019, Seite-74:
    Clientzugriffsvoraussetzungen: gibt an, ob bei einem Serverprodukt CALs für den Zugriff durch Nutzer und Geräte erforderlich sind.

    Aus den Difinitionen, Seite-76:
    CAL ist die Client-Zugriffslizenz, die nach Nutzer oder Gerät zugewiesen wird. Eine Nutzer-CAL ermöglicht den Zugriff auf die entsprechende Version der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware von jedem Gerät durch einen beliebigen einzelnen Nutzer. Eine Geräte-CAL ermöglicht den Zugriff auf die entsprechenden Versionen der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware von einem Gerät durch beliebige Nutzer. CALs ermöglichen den Zugriff auf Serversoftware, die nur auf Lizenzierten Servern des Kunden ausgeführt wird.

    Microwsoft hatte noch nie "Postfächer" lizenzpflichtig gemacht, immer nur die Zugriffsart zählt ...Device (MAC-Adr.) oder USER (Schlagendes Herz)

    VG, Franz

  12. Hi,

    Produktbestimmungen 02-2019, Seite-75:

    SA-Äquivalente Rechte: Software-SLs, die unter einem Server- und Cloud-Beitritt oder einem Microsoft Produkt- und Servicevertrag erworben wurden,
    bieten dieselben SA-Rechte und -Vergünstigungen während der Abonnementlaufzeit wie  Lizenzen mit Software Assurance.

    Sollte doch reichen.

    VG, Franz

  13. Hi,
     

    das "dual access right" gewährt bis dato weiterhin den lizenzierten Zugriff auf die "Cloud-Server" und gleichzeitig die ON-Prem-Server im eigenen Unternehemen

    und das alles erst einmal ohne SA für den Exchange-SVR, dann muss aber die Lizenz auf einem dedizierten SVR-Blech laufen ( nur 1 Mandant).
     

    In deinem Szenario, shared-SVR nur dedicated VM gilt laut Produktbestimmungen, 01-2019, Seite-91/92:

    dazu ist für den Excahnge-SVR die SA Grundpflicht!
     

    Lizenzmobilität durch Software Assurance

    Im Rahmen von Lizenzmobilität durch Software Assurance (SA) kann der Kunde seine lizenzierte Software unter Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen und für die er SA hat, auf gemeinsam genutzte Server verschieben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für das Selbsthosten verwendete Produkte können zeitgleich im Rahmen der Rechte für Lizenzmobilität durch Software Assurance verwendet werden, wobei für diese Nutzung die Einschränkungen gemäß den Lizenzbestimmungen für das Selbsthosten gelten.

    Zulässige Nutzung:

    Mit Lizenzmobilität durch SA ist der Kunde zu Folgendem berechtigt:

                 Er darf seine lizenzierte Software auf gemeinsam genutzten Servern ausführen.

                 Er darf auf diese Software unter Zugriffslizenzen zugreifen, für die er über aktive Software Assurance verfügt, sowie unter seinen Nutzer- und Geräte-ALs, die
                  Zugriff auf die Produkte erlauben.

                 Er darf seine OSEs, die er auf den gemeinsam genutzten Servern nutzt, verwalten.

                 Er darf seine OSEs verwalten, die er auf seinen Servern nutzt, und Software nutzen, die er auf gemeinsam genutzten Servern ausführt.

    Voraussetzungen:

    Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, muss der Kunde folgende Anforderungen erfüllen:

                 seine lizenzierte Software und seine OSEs unter Einhaltung der Bestimmungen seines Volumenlizenzvertrages auf gemeinsam genutzten Servern ausführen bzw.
                  verwalten,

                 seine Lizenzen nur mit Microsoft Azure-Diensten oder qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen und

                 das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance, der seine lizenzierte Software auf
                  seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen.

    Ja, alles etwas kompliziert :)  Der freizugängliche Link zum Download aller MS-Lizenz-Dokus :
    http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

    VG, Franz

     

     

     

     

  14. Hi,

    wenn ich die Lage richtige verstehe, wird von einem PC zu Hause auf einen PC in der Firma zugegriffen, der aber nicht auf einem Server virtualsiert ist.

    Also ein 1:1 physisch auf physisch  der Zugriff...

    Laut dem EULA-Link

    https://www.microsoft.com/en-us/UseTerms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_GermanGermany.htm

     

    wird geschrieben: 2.d.(v):
      Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht.

     

    Ergo > wird Enterprise nicht benötigt, Pro birgt das Recht für Remotezugriff auch schon!

     

    VG, Franz

  15. hi,
    Microsoft lizenziert den Zugriff/Nutzung nicht nach Postfächern,

    sondern nach Device (MAC-Adr.) oder nach USERN (dem schlagendem Herzen).

    sitzen  die 20 MA nur vor 1 Gerät abwechselnd, wäre dazu 1x DEVICE_CAL das Beste und Günstigster.
    Heute ist es aber meist so, das 1 USER über mehrere DEVICES Zugriff auf den Exchance nimmt > da ist die User-CAL die günstigere Lösung.

    Mit 1 USER_CAL darf ich von jedem Gerät auf der Welt auf den unternehmenseigenen Exchange zugreifen.

    Es soll MA geben, die 1 DeskTop im Büro haben, dazu 1 Notebook, 1 Tablet, 1 Smartphone und dann noch von zu Hause

    vom privanten PC zugreifen, da macht die User-CAL einfach voll Sinn, da kostengünstiger.

    Wer den Excahnge besitzt/betreibt muss für externe Personen (nicht MA) Zugriffe darauf lizenzieren.

     

    Man darf Device-CALs mit USER-CAL mischen um die passende Lösung für das Unternehemen zu finden.

     

    VG, Franz

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