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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Hi Sebastian,

     

    Grundsätzlich gilt:
    Nicht Volumen-Lizenzen dürfen nicht auf Office via TS-Dienst bereitgestellt zugreifen > Steht in der EULA (End-User-License-Agreement)

    Es geht also immer nur mit Volumen-Lizenzen.

    Office-STD und Office-Pro sind 2 unterschiedliche Produkte.

    Lizenziert wird immer das zugreifende Device/Gerät, die lokale Insatllation auf dem Server ist somit kostenfrei.

    Wenn Du sowohl STD, als auch Pro bereitstellen musst, dann musst Du 2 TS-Dienste aufbauen.
    Da die Geräte mit Office-STD nicht auf die Pro-Bereitstellung zugreifen dürfen und genauso umgekehrt.

     

    In deinem Fall:
    Soll Office-Std via TS bereitgestellt werden, dann muss jedes zugreifende Gerät mit Office-Std aus dem Volumenvertrag lizenziert sein.

    D.h. bei Dir, für die Notebooks muss Du jeweils 1 Office-Std kaufen und somit lizenzieren.

    Steht so ungefähr auch in den Produktbestimmungen.

     

    VG, Franz

     

  2. Moin,

    Mal ein "Lanze brechen" für die armen Distributoren und LSP/LAR ...
    Erst am 4.10. hat MS die Preisliste für Oktober freigegeben!
    Somit hängen alle mit den Angeboten ca. 1 Woche hinterher, da bitte Verständnis zeigen!
    Vorher waren einige Preisfehler drin! WIN-Upgrade ist jetzt mal böse verteuert worden.


    Man will weiterhin die Volumen-Kauf-Lizenzen preislich madig machen und CSP fördern...
    Wie sich der Premier-Support da entwickeln wird, lasse ich mal offen.

     

    VG, Franz

     

  3. Hi,

     

    Das ist jetzt mal ein weiteres Kapitel aus dem Buch " und sie wissen nicht mehr, was sie tun" ...
     

    in den Produktbestimmungen steht auf Seite-6 dies:

    Bei Onlinediensten beziehen sich alle Verweise auf „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden auf die OST.
    Falls ein Softwareprodukt sowohl Software als auch Onlinedienste umfasst,
    unterliegen die Onlinedienste den OST und unterliegt die Software den vorliegenden Lizenzbestimmungen.

     

    Visio Online Plan 2 beinhaltet ja nun beides, den Onlinedienst und aber auch Software = die erlaubte lokale Softwareinstallation !
    So sehen wir das alles...

    Dementsprechend unterliegt ja dann die lokale Software den produktbestimmungen und die schreiben ja

    das vorhandensein der Office-Lizenz vor ....

     

    Schwierig, ich hoffe, dass Microsoft auf unsere Anfrage baldigst eindeutiger antwortet!

     

    VG, Franz

     

     

  4. Hi David,

     

    also:

    Produktbestimmungen 09-2018, Seite 64 (deutsch):

    2.5 Bereitstellungsrechte für Visio

    Nutzer von Visio Online Plan 2 sind berechtigt, eine einzelne Kopie entweder von Visio Standard 2016 oder von Visio Professional 2016
    oder einer früheren Version der Visio-Software wie folgt zu installieren und einzusetzen:

    a.        Wenn der Nutzer für Office Standard oder Office Professional Plus1 lizenziert ist, und

    b.        nur auf dem Gerät, auf dem Office installiert ist.

    1Das Recht steht Nutzern mit Lizenzen für Office Professional im Rahmen einer Microsoft 365-aus-SA-Nutzer-AL zu, die vor dem 1. September 2018 begann.

    1x VisioOnline Plan 2 darf 1x lokal genutzt werden. Und zwar nur auf dem Gerät auf dem gleichzeitig mind. Office-STD auch lizenziert ist.

    Da hat Dein Berater im Falle der Nutzung für VisioOnline Plan 2 Unrecht.

    VG, Franz

  5. hi,

    hier mal die offizielle Schreibweise bei MS:

    OPEN

    IntuneOpen ShrdSvr Sngl SubscriptionVL OLP 1License NoLevel Qualified Annual

    IntuneOpen ShrdSvr Sngl SubscriptionVL OLP 1License NoLevel PerDevice Qualified Annual

    OPEN-VALUE

    IntuneOpen ShrdSvr SNGL SubsVL OLV NL 1Mth AP

    IntuneOpen ShrdSvr SNGL SubsVL OLV NL 1Mth AP PerDvc

    Nehme mal an, das es ein "kreative Eingebung" bei Deinem Partner war....

    Also sich nicht irren lassen...

    VG, Franz

    • Like 1
  6. Hi,

    also, in den "Bestimmungen für Onlinedienste steht

    Zitat

     

    Microsoft Intune (pro Nutzer, pro Gerät)

    Geräte und Anwendungen verwalten

    Jeder Nutzer, dem der Kunde eine Nutzer-AL zuweist, kann auf die Onlinedienste und zugehörige Software (einschließlich System Center Software) zugreifen und diese nutzen, um Anwendungen und bis zu fünfzehn Geräte zu verwalten. Für jedes Gerät, dem der Kunde eine AL zuweist, ist eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern berechtigt, auf die Onlinedienste und zugehörige Software (einschließlich System Center-Software) zuzugreifen und sie zu verwenden. Für die Verwaltung eines Geräts, auf das mehrere Nutzer zugreifen, ist eine Geräte-AL oder eine Nutzer-AL für jeden Nutzer erforderlich.

     

    "USL Per Device". Ich schau mal heute in der offiziellen Preisliste nach, wie die genauen Bezeichnungen / Differenzierungen sind.

    VG, Franz

     

    • Like 1
  7. Moin,
     

    denke mal, das erklärt dann alles ...laut den aktuellen Produktbestimmungen, Seite-7:

    9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen

    Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren.

    d.h.: man kann sogar diskutieren, ob "beim Gang aufs WC" das schon eine "vorübergehende Abwesenheit" ist .... smile***

    Also mal sich keine Sorgen machen, aber immer schön schriftlich dokumentieren !!!

    VG, Franz
    • Danke 1
  8. Hi,

     

    man muss da aufpassen.

    Pro ist Pro.

    Kauft man im Volumenvertrag den WIN-Enterprise E3 Upgrade mit 2 J SA, auf die OEM-Lizenz hinzu, hat man "Enterprise".

    läuft die SA ab und man verlängert nicht diese SA erneut, muss man laut den Produktbestimmungen

    alles deinstallieren und die aktuelle WIN-LTSB Version installieren !!!
    Alles sehr gut überlegen ....

     

    Grüße, Franz

  9. Hi,

    ich sehe das wie die Produktbestimmungen :)

    Verschiebe ich eine 2016er-VM auf ein SVR-Blech, dass nur mit 2012 lizenziert ist, ist das ein Lizenzverstoß.
    Dieser SVR müsste 2016er Lizenzen haben.

    Ergo 2 in sich geschlossene "Kreise", oder alles auf 2016 lizenztechnisch hochziehen.

    Und immer daran denken, wenn im Unternehmensnetzwerk nur 1 2016er SVR physisch installiert ist,
    bzw. eine 2016er-VM genutzt wird ...alle WIN-CAL ( und RDS-/RMS-CALs) auf 2016 hochziehen.

     

    VG, Franz
     

  10. Moin,

    viel Auwand um ein einfches Thema, wenn man einfach mal die Produktbestimmungen lesen würde.

     

    Lizenzierung einer VM mit SQL-2016-Core-Lizenzen:
     

    pro VM muss mind. 4x-CORE-Lizenzen lizenziert werden.
    lizenziert werden ausschließlich die in dieser VM bereitgestellten/zugeleiteten virtuellen COREs.
    Sind es mehr als 4, muss man dann die reale anzahl an COREs lizenzieren.

     

    Aufpassen bei Hyperthreading, jeder eingeleiteter Thread zählt zwecks Lizenzierung.
    Aber bei z.B. Vmware kann man ja das alles sauber einstellen.

     

    VG, Franz

  11. Hi,

     

    Voll richtig, bei den Applikations-SVR benötigt man die SA für die V-Motion Lizenzmobilität!

    Grundsätzlich benötigt man die SA auch immer, wenn man auf die neue Version Anspruch haben will.

     

    Beim WIN-SVR kommt jetzt was ganz neues dazu:
    Nutzung der NANO-Funktion und des neuen Update-Dienstes schreiben die Produktbestimmungen:

    Seite-50 > 4.2 Halbjährliche Channel-Releases

    Kunden mit aktiver SA entweder auf Windows Server Standard- oder Datacenter-Lizenzen sowie auf Windows Server Base Access-Lizenzen und Windows Server Additive Access-Lizenzen (wie jeweils zutreffend) sind berechtigt, Halbjährliche Channel-Releases (einschließlich Pilot- und Broad-Releases) auf Lizenzierten Servern zu installieren und zu nutzen. Zu Produktlizenzierungszwecken wird Nano Server, der mit Windows Server 2016 herausgegeben wird, als Halbjährlicher Channel-Release angesehen.

    Wer die RDS- / RMS- CALs auch nutzt muss dafür dann auch die SA haben!

    Viel Spaß beim Neukalkulieren!

    VG, Franz

  12. Hi Mark,

     

    nichts durcheinanderbringen ...

     

    auf dem ESX-Blech erzeugst Du eine VM.
    Dadrin läuft eine WIN-10-Enterprise-PC-Simulation.

    Lizenzieren musst Du dann die Devices, die auf diese VM mit dem simulierten PC zugreifen wollen, via SA oder VDA.

     

    Vorsichtig auch bei TC, Tablets oder Devices, die physisch nicht in der Lage sind, dass dort drauf das WIN-OS installiebar ist...

    Laut den Produktbestimmungen musst Du nämlich physisch installieren (was ja nicht geht)
    und dafür darfst Du keine Systembuilder-Upgrade inkl. SA Kombination kaufen und "nur zuweisen"! Dafür musst Du eine VSA-ABO-Lizenz kaufen!

     

    Wenn ein Externer den Projekt-Zugriff beendet, dann sind die ABOs und CALs sofort wieder frei, wie bei einem gekündigten Mitarbeiter.

     

    Ja, das RDS-CAL-Thema ist noch nie sauber(schriftlich) geklärt worden ... deswegen vorsichtig sein.

     

    Hoffe jetzt wird es klarer.

     

    Grüße, Franz

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