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Dr.Melzer

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Beiträge erstellt von Dr.Melzer

  1. vor einer Stunde schrieb Sunny61:

    Und Software downloadet man nur vom Hersteller, und nicht von irgendwelchen dubiosen Seiten.

    Da hast du vollkommen Recht, nur klingt für den "normalen" Anwender "vlc.de" wie die offizielle Seite von VLC. Dass der Name des Herstellers Videolan ist, dürfe für diese Zielgruppe neu sein.

     

    Insofern kann ich verstehen, dass dem TO dieser Fehler unterlaufen ist. Darüber hinaus bin ich voll bei dir: Software ausschließlich vom Hersteller beziehen.

  2. vor 18 Stunden schrieb Mosa:

    Welche HW-Firewall für Anfänger und welchen Dienstleister würdest du empfehlen?

     

    vor 15 Stunden schrieb Mosa:

    Könntest du bitte ein bewährtes Konzept nennen für das Problem?

     

    Werter Mosa,

    da wir Deine Umgebung und Deine Anforderungen nicht im Detail kennen, sollte sich das jemand vor Ort ansehen.

    Zudem, sei uns nicht böse, sind die kritischen Themen wie Firewall und VPN für Dich Neuland und auch daher raten wir zu einem Dienstleister.

     

    Die meisten Dinge kann man über Erklären, Lehren und Leiten lösen auch im Foren-Kontext. In diesem Fall rate ich ausnahmsweise dringend davon ab

     

    Hier im Forum sind einige sehr gute Leute unterwegs, die so etwa smachen. Wenn du uns sagst in wekcher Staft sich deine Firma befindet, findet sich da vielleicht jemand der dir vor Ort helfen kann.

  3. vor 1 Stunde schrieb Jaron:

    Firma B hat eigenen MPSA Vertrag und wollte das Einkaufskonto nicht bei der Mutter (Firma A, auch eigenen MPSA in anderem Land) haben. Wieso auch immer.

    Firma C (gleiches Land wie Firma B) kann nun im MPSA der Firma B kein Einkaufskonto eröffnen da nicht direkt juristisch verbunden.

    Firma B darf keien Lizenezn aus dem Vertrag von Firma C nutzen und Firma C keine Lizenzen aus einem Vertrag von Firma B, da weder Firma B zu mehr als 50% an Firma C beteiligt ist, noch umgekehrt.

     

    Firma B udn Firma C dürfen aber Lizenzen aus dem Vertrag mit Firma A nutzen, da  Firma A an beiden Firmen it mehr als 50% beteiligt ist.

     

    Logisch?

     

     

  4. Am 26.4.2018 um 16:17 schrieb Jaron:

    Das sind alle juristischen Personen, die dem Kunden gehören (Tochtergesellschaft), denen der Kunde gehört (Muttergesellschaft) oder
    die mit mindestens 50% der Anteile demselben Eigentümer wie der Kunde gehören (Schwestergesellschaft).

     

    Es müssen MEHR als 50% Beteiligung der Mutter an der Tochter sein, damit es im Sinne von Microsft ein verbundenes Unternehmen ist!

    Am 26.4.2018 um 16:17 schrieb Jaron:

    Firma A besitzt zu 100% Firma B und Firma C. Firma B und C sind aber juristisch nicht verbunden. Können B und C einen gemeinsamen Vertrag haben?

    Da B und C zu 100% dem gleichen Eigentümer (A) gehören sollte das legal sein oder?

    Ich sage das ist NICHT legal, da die beiden Töchter gegenseiuteig keien Rechte durchsetzen könne. Nur die Mutter kann das gegenüber den Töchtern, da sie an diesen Beteiligt ist.

     

    Die Mutter muss heir den Vertrag abschließen udn die beiden Töchter dürfen dei Lizenzen daraus als verbundene Unternehmen der Mutter nutzen.

  5. Bei dem Konstrukt "verbundene Unternehmen" geht es Microsft darum, dass der Lizenznehmer, welcher den Lizenzvertrag hält, mehr als 50% an dem anderen Unternehmen veteiligt ist. Das ist deswegen wichtig, weil nur dann das Unternehmen mit dem Lizenzvertrag, dessen Bedingungen an das verbundene Unternehmen durchsetzen kann.

  6. vor einer Stunde schrieb DocData:

    Wenn hier nur Sachen mit Relevanz und Themenbezug gepostet werden dürften, dann wäre es hier deutlich leerer...

    Da hast du Recht, aber es ist eine Sache etwas nicht direkt themenrelevantes zu schreiben, aber eine andere Sache etwas negatives (das zudem nur eine Mutmaßung ist) über den TO zu schreiben...

    vor einer Stunde schrieb DocData:

    Aber ich habe den Wink schon verstanden.

    Danke :-)

     

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