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Dr.Melzer

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Beiträge erstellt von Dr.Melzer

  1. vor 19 Stunden schrieb lars-daniel:

    Nein nein, nur ich finde den Begriff Hardware hier schwammig.

    In dem EULA zu Windows 10 ist der Begriff Hardware/Gerät klar definiert. In Punkt 2.b heisst es:

     

    "Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet."

     

    Somit ist deine VM eben kein Gerät sondern nur eine Software. Die Lizenz liegt auf dem Gerät, egal wohin du deine VM kopierst.

     

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  2. vor 3 Stunden schrieb lars-daniel:

    Mein Windows läuft ja auf einem virtuellen Gerät - also rein lizenzrechtlich auf einem vollkommenden anderen Gerät. Zwar ist das natürlich dasselbe physische Gerät, aber ich greife über ein virtuelles Netzwerk via Remotedesktoptechnologien auf das virtuelle Geräte zu. Ich arbeite ja quasi nie an der virtuellen Maschine.

    Ich würde sagen, dass du da einen Denkfehler hast. Lizenziert ist ja immer das Blech (Gerät). Dabei ist unabhängig ob die Installation darauf lokal auf der Platte ist, oder in einer VM. Die Lizenz liegt auf dem Blech. An diesem Blech (Gerät) darf jeder der physich an dem Teil sitzt das dafür lizenzierte Windows nutzen. Das kann ja immer nur einer sein, weil es das Blech, mit Tastatur, Maus und Monitor,  nur einmal gibt. Remote könnten das mehrere gleichzeitig sein.

     

    Selbst wenn du, auf dem lizenzierten Gerät, per RDP auf deine VM zugreifst, greifst du immer noch von dem lizenzierten Gerät aus zu.

     

    Abgesehen davon greifst du doch von einem Gerät zu, welches ja die gleiche (in dem Fall sogar dieselbe) Windows Version lizenziert hat auf die du zugreufst. Und dann brauchst du keine weitere Lizenz.

     

    Logisch?

  3. vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
    1. Es darf höchstens alle 90 Tage ein Benutzer ausgewählt werden, der das Gerät physisch verwendet.

    Falsch! Physisch darf jeder der vor dem Gerät sitzt das Gerät nutzen. Das kann eh immer nur einer zeitgeleich. Da gibt es auch keien 90 Tage Frist. Stell dir ein Internetcafe vor in dem du minutenweise an einem Rechner sitzen kannst. Das ist erlaubt. Physisch.

     

    vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
    1. Der ausgwählte Benutzer darf dann von egal welchem Gerät mit egal welcher dort vorhandenen Lizenz auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen.

    Richtig. Der "lizenzierte Benutzer" (der der Nutzer für den der Rechner bestimmt ist) darf jederzeit darauf von jedem Gerät remote zugreifen. 

    vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
    1. Andere als der ausgewählte Benutzer dürfen physisch den Rechner in dieser Zeit NICHT verwenden.

    Falsch. Physisch darf jeder Nutzer den Rechner nutzen.

    vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
    1. Andere als der ausgewählten Nutzer dürfen jederzeit (nur nicht gleichzeitig) auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen, aber nur dann, wenn sie die gleiche oder eine höhe Edition der Software besitzen.

    richtig

     

    Der "lizenzierte Benutzer" du nennst ihn "Ausgewählten Benutzer"in Verbindung mit der 90 Tage Frist ist nur für den Remotezugriff relevant.

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  4. vor 7 Stunden schrieb lars-daniel:

    Also dürften Andere DOCH innerhalb der 90 Tage auf das Gerät zugreifen, wenn sie ebenfalls Windows 10 Pro verwenden?

    Die 90 Tage Regel gilt für den Benutzer, der das Gerät auch PHYSISCH (nicht remote) benutzt. Der darf auf "sein" Windowes auf "seinem" Gerät immer auch remote zugreifen.

     

    Alle anderen die per Remote darauf zugreifen wenn sie eine dies von einem Gerät aus machen auf dem mindestens die gleiche Windows Version, oder eine höherwertige, lizenziert ist.

     

    Logisch?

  5. vor 1 Minute schrieb lars-daniel:

    Genau. Sowohl das "echte Windows", als auch das "virtuelle Windows" bootet von der gleichen Partition, auf der gleichen Platte. Das funktionierte schon unter Windows XP und Windows 7.

    Ok habe ich verstanden. Wollt esicher gehen, dass wir über das gleiche reden. :-)

     

    In der EULA unter Punkt 2.a steht dazu folgendes:

     

    " Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. "

     

    In deinem Szenario hast du EINE Installation (die entweder per Bootmanager oder per VM gebootet werden kann) auf DEINEM (lizenzierten) Gerät. Ich sehe da keinen Regelverstoß.

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  6. vor 17 Minuten schrieb lars-daniel:

    Nehmen wir an, ich installiere meine Retail-Lizenz in eine eigene Partition und setze den Bootloader so, dass ein Dual-Boot zwischen Linux und Windows möglich ist. Nun kann man mit VirtualBox ja Partitionen einbinden und so das Windows von der Partition in der VM booten. Habe ich vor Jahren schon mal probiert, das funktioniert wirklich (machte anfangs etwas Probleme mit Treibern und Controllern). Lasst uns die Prämisse annehmen, dass die VM so aufgesetzt werden kann, dann keine erneute Aktivierung notwendig ist.

    Du hast eine Installation in einer physischen Partition auf der Festplatte, welche du per Dual Boot, anstelle des Lininx booten kannst. Richrtig?

  7. vor 17 Minuten schrieb lars-daniel:

    Das mit eBay und Amazon kann ich definitiv bestätigen. Dort werden nur Aktivierungsschlüssel und keine Lizenzen vertrieben. Allerdings dürfen SB-Lizenzen selbst mit COA verkauft und genutzt werden, Microsoft listet diese explizit auf: https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/piraterie/sicheres-einkaufen

     

    Wo genau unter dem Link steht dass es legal wäre?

     

    Ich sehe da: "3. Verkauf von Microsft COAs zusammen mit nicht zugehörigen PCs/Datenträgern ist per se ILLEGAL!" Illegal! nicht legal!

     

    Der Punkt ist, dass du nur mit dem original Installationsdatenträger zusammen eine Lizenz hast. Bei OEM Rechnern ist das in der Regel die Festplatte des Rechners, denn da ist das Installationsimage auf einer versteckten Restore Partition mit drauf. Ohne diese original Partition mit dem Image (welche der original Installationsdatenträger ist) hast du keien Lizenz.

     

    Mir ist bewusst, dass heir gheren diskutiertz wird was legal und was illegal ist, aber du kannst davon ausgehen, dass so gut wie alles was du auf dem Gebrauchtmarkt bekommst auf irgendeine Art illegal ist.

     

    Wie gesagt, wenn du sicher sein willst (und den EIndruck machst du mir, da du hier ja so genau nachfragst) keuf eine Retail Lizenz im Fachhandel. Das Risiko, dass du sonst Geld ausgibst und eine Installation hast die sich nicht aktivieren lässt wäre mir zu hoch.

     

    PS: gebrauchte Retail und SB Varianten mit den dazugehörigen original Installationsdatenträgern kannst du gebraucht kaufen udn nutzen. Was ich oben geschrieben habe gilt für OEM Lizenzen.

     

    Nur auch die meisten "original Datenträger" die du auf irgendwelchen portalen bekommst sind auch Fälschungen.

  8. vor 58 Minuten schrieb lars-daniel:

    Theoretisch dürfte ich also eine zweite Lizenz anschaffen, die ich in dem Linux-Host als zweite Instanz für einen zweiten Benutzer betreiben dürfte. Ich muss gleich mal nachlesen, ob dies nur für Retail gilt oder auch für OEM SB, MAR, ESD oder ESD/SB. Würde bei einer zweiten Lizenz etwas Geld sparen (wenn der Mitbewohner dann nochmal drauf will).

    OEM/SB Lizenzen sind üblicherweise an die Hardware gebunden mit denen sie ausgeliefert werden. OEM/SB Lizenzen sind ohne die Hardware mit denen sie ausgeliefert wurde in der Regel nicht gültig. auch als gebrauchte Lizenz nicht. Alles was du bei Plattformen wie EBAY und co bekommst ist in der Regel aich gefälscht. Also eien retail im Fachhandel kaufen (Ebay udn Amazon ist kein Fachhandel!) udn du bist auf der sicheren Seite

    vor 58 Minuten schrieb lars-daniel:

    Also unterscheidet sich das wirklich nicht von "echter" Hardware, wenn es innerhalb von 90 Tagen immer den gleichen Benutzer gibt. Danke für die Aufklärung.

    Gerne.

    vor 58 Minuten schrieb lars-daniel:

     

    Nur aus Interesse (ich habe es nicht vor): Gilt diese Regelung nur für Endkunden oder auch für Firmenkunden, die ein Retail-Lizenz angeschafft haben?

    Wer der Kunde ist, ist egal. Die Rechte und EInschränkungen liegen in der gekauften Lizenz. Jeder Käufer hat mit der gleichen Lizenz dieselben Rechte.

    vor 58 Minuten schrieb magheinz:

    Also anders als beim Office auf dem Terminalserver? Das office muss nicht auf dem zugreifenden Gerät sondern auf dem zugegriffen Gerät Lizenziert sein? 

    Office muss (ausser bei Office 365) auf dem Gerät lizenziert werden auf dem es genutzt wird. Daher muss bei TS Szenarien der zugreifende Client lizenziert werden und nciht der TS.

     

    Bei Nutzung auf Clients darf der "Hauptbenutzer" das Office (genauso wie das Windows darunter) auch remote nutzen. Grundidee ist, der Nutzer der den PC exclusiv nutzt darf das auch remote machen. Aber nur er und sonst niemend.

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  9. vor 10 Minuten schrieb lars-daniel:

    Der Linux-Host wird ggf. von einer weiteren Person genutzt, die Windows-Lizenz jedoch natürlich nicht. Ich war mir nur unsicher, ob der Host ein Server (also mit server-üblichen Aufgaben) sein darf. Aber so wie ich das jetzt verstehe, darf nur das Windows nicht als Server dienen (grob vereinfacht gesagt).

    Dazu findet sich in der EULA unter Punkt 2.c.(iv) fogendes Verbot:

     

    " Beispielsweise erhalten Sie mit dieser Lizenz keine Rechte für folgende Handlungen und müssen daher Folgendes unterlassen:

     

    ...die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren; "

     

    Das bedeutez du darfst das Linux, welches als Host dient, frei geben, für andere, die virtuelle Windows Instanz aber nicht.

    vor 10 Minuten schrieb lars-daniel:

    Zwar ist LibreOffice geplant, aber wenn ich mal wieder auf Microsoft Office umsteige, würde ich natürlich eine Lizenz dafür einkaufen und alleine nutzen. Nur aus Interesse: gibt es dort diese 90-tägige-Wechselmöglichkeit auch, wie bei Windows?

    Office als retail Version wird po Gerät lizenziert. Das bedeutet du kaufst für das lizenzierte Gerät eine Lizenz und die dürfen dann alle Nutzen die physiach an dem Gerät sitzen nutzen. Die Remotenutzung wird über die Erlaubnis der Remotenutzung des darunter liegenden Windows eingeschränkt. Wer das Windows remote nutzen darf (lizenzierter Nutzer) darf auch das Office darauf nutzen.

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  10. vor 2 Minuten schrieb lars-daniel:

    Ich mache mir jetzt sicher Feinde, aber wieso unterscheidet sich ein virtuelles System, welches von nur einer Person genutzt wird, rechtlich so stark von einem bare-metal System, welches auch nur von einer Person genutzt wird? Okay, rechtlich ist das falsche Wort, eher lizenzrechtlich.

    Es unterscheidet sich nicht nennenswert, zumindestaus Lizenzsicht.

    vor 1 Minute schrieb lars-daniel:

    Office muss getrennt lizenziert werden für die Nutzung in einer Virtualisierung (habe ich als Newbie gestern gelesen, ob das noch so stimmt, weiß ich leider nicht).

    Nicht wenn du es auf einem Gerät dass nur von dir genutzt wird lizenztierst. Also du brauchst zusätzlich zu der Windows Lizenz eine Office Lizenz, was du da beschreibst hat aber nichts mit dem zu tun, für das du eine Volumenlizenz für Servernutzung benötigst.

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  11. Gerade eben schrieb lars-daniel:
    • Wann wird ein Server daraus? Es ist schließlich ein Linux-System, auf dem ich ggf. noch einen PostgreSQL-DB-Server und einen Medienserver installiere, auf den ggf. mein Mitbewohner noch Zugriff hat. Er bekommt aber natürlich keinen Zugriff auf die virtualisierte Windows-Installation.

    Worauf zielt die Frage ab?

     

    Gerade eben schrieb lars-daniel:
    • Darf ich auch von einem Tablet / Handy / Laptop via RDP auf die Installation zugreifen?

    Ja. dazu meien Ergänzung in meinem Post zum Theme "Remotezugriff".

    Gerade eben schrieb lars-daniel:

    Im Netz sind die ganzen Einschränkungen auch häufig nur in Verbindung mit TS (also Terminal Server) genannt. Das liegt ja hier gar nicht vor. Noch besser ist sogar, dass das RDP gar nicht aus dem Windows-internen RDP kommt, sondern aus VirtualBox, welches einen unabhängigen RDP-Dienst zur Verfügung stellt. Da könnte man sogar nicht weiterfragen:

    • Sind VNC oder TeamViewer erlaubt, wenn RDP nicht erlaubt ist?

    Da der Fernzugriff durch dich als "lizenzierten Nutzer" erlaubt ist, ist es egal welche Technologie (RDP, VNC, etc) du dafür nutzt.

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  12. vor 10 Stunden schrieb lars-daniel:
     

    Ich möchte meine Windows 10 Pro-Version (Retail) via Oracle VirtualBox auf einer Linux-Workstation virtualisieren. Hintergrund ist ua. die Möglichkeit, Snapshots vom aktuellen Stand zu erzeugen. Auf die VM soll dann entweder direkt über VirtualBox oder über RDP auf dem gleichen Rechner zugegriffen werden.

    Ich würde sagen, für dein Nutzungsszenario genügt die von dir gekaufte retail Lizenz.

     

    In dem EULA der Retail Version von Windows 10 Punkt 2.a steht dazu folgendes:

     

    "Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen,"

     

    Da du die Lizenz ja nur auf einem Gerät (wenn auch virtualisiert) nutzt ( selbst wenn du per RDP von dem physischen Gerät auf die darauf laufende VM zugreifst) reicht IMHO deine Lizenz dafür aus.

     

    Als der "lizenzierte Nutzer" der Lizenz darfst du das Windows 10 auch von einem anderen Gerät aus per RDP nutzen. Dazu steht in dem EULA unter Punkt

    2.d.(v):

     

    "Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht."

  13. vor einer Stunde schrieb SpeedRunner:

    @Dr.Melzer

     

    ich bin leider sehr oft unterwegs und bleibe max 2 Wochen in einer Stadt... dann geht es weiter.

    Was passiert mit den Systemen des Kunden, wenn du nach zwei Wochen weg bist?

     

    Zitat

    Außerdem denke ich nicht, dass es ein Problem ist für das ich extern jemanden suchen muss. Ich habe alles alleine gemacht...

    Wie du wohl gerade merkst kommst du eben NICHT alleine weiter, wenn du uns fragen musst. Wir sind ja auch "externe" Hilfe für dich. Also hast du dir schon jemanden externen gesucht, nur eben nicht vor Ort, was IMHO besser wäre.

  14. vor 6 Minuten schrieb SpeedRunner:

    Bis jetzt lese ich nur mach dies oder mach das ohne nennenswerten Grund. Langsam frage ich mich ob ich in diesem Forum tatsächlich richtig bin.

    Hallo Nico,

     

    wenn dir hier jemand sagt, dass du dieses oder jenes machen sollst, solltest du darauf hören. Deine Erfahrung als Linux Server Techniker in Ehren, aber im Microsft Umfeld ist vieles vollkommen anders.

     

    Wenn dir der Grund warum du etwas machen sollst fehlt frag doch einfach nach. Die Frage "Warum macht dein rat Sinn" hilft da ungemein weiter. Im Übrigen haben dir schon einige gesagt, der Grund warum du die Ratschläge hier befolgen sollst ist dass dir der Kram sonst um die Ohren fliegt. EUn ganz plausibler Grund wie ich finde. ;-)

     

    Darüber hinaus sehe ich es wie die meisten meiner Vorredner. Der Support den wir hier per Forum geben können ist begrenzt und bedingt, dass der Hilfesuchende unseer Hilfe will und nicht stur auf seinem Standpunkt beharrt. Wenn dir also empfohlen wird erstmal die Anforderungen zu definmieren und basierend darauf eien Lösung zu suchen, dann solltest du diesen Rat annehmen!

     

    Alle Kollegen die dir bisher zu helfen versucht haben sind (im Gegensatz zu dir) langjährige Experten im Microsft Umfeld und haben (wie du ihren anderen Beiträgen hier im Forum entnehmen kannst) eine sehr tiefe expertiese auf dem Gebiet. Mir würde es da nicht schwer fallen auf sie zu hören. ;-)

     

    Wie siehst du das?

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