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Beiträge erstellt von Gulp
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Warum überhaupt die Comodo installieren, die integrierte Firewall ist seit XP SP2 völlig in Ordnung und die Bedienung ist seit Vista nicht schlechter als bei gekauften Produkten (die Funktion der Firewall ist schon seit XP SP2 mindestens ebenbürtig).
Grüsse
Gulp
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Na, aktuell ist 9.10 .... zumindest seit dem 22.10.2009 .....
Allerdings ist das weder ein Bug, noch kann es vom Grafiktreiber behoben werden, wie sehr schön aus Deinem Link erklärt wird (zumindest wenn man sich die Mühe macht alles zu lesen) liegt das daran, dass sich zum einen Windows 7 näher an den EDID Standard hält und zum anderen, dass der Monitor eben nur 59,94 Hz per EDID an Windows meldet und somit Windows 7 auch EDID konform "nur" 59 Hz anzeigt.
Sprich, entweder kann man das mit einem Firmware Update des Displays abstellen (eher unwahrscheinlich) oder aber man weicht auf ein Display aus was hier tatsächlich mit 60 Hz arbeitet.
Grüsse
Gulp
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Hmm bei meinem Notebook (mit AMD 780M) tritt das gleiche Phänomen auf, da scheint es wohl mit der Rekorder Ansteuerung von CDBurnerXP ein Problem zu geben (bzw mit dem Medienservice von numediasoft).
Hier funktioniert aber der InfraRecorder (InfraRecorder Welcome) beispielsweise ohne Probleme.
Mit dem RAID Treiber funktioniert aber sowohl Win7, AHCI als auch CDBurnerXP, jedoch sinkt die HDD Performance ein klein wenig.
Warum es auf dem 64-bit System derzeit trotz des Treibers funktioniert kann ich aber auch irgendwie nicht feststellen, da gibt es keine besondere Konfiguration oder ähnliches.
Grüsse
Gulp
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Wo ist die Aussage denn, wenn ich fragen darf?
Die OEM die Du ohne PC kaufen kannst (die System Builder) gibt es beispielsweise nur entweder in 32 bit oder in 64 bit, nie mit beiden Versionen, anders kann man eine solche OEM nicht erwerben, die gibt es nur einzeln.
Grosse OEM's wie HP, Lenovo, DELL, usw haben spezielle Verträge, in denen sie durchaus auch beide Versionen gleichzeitig abgeben können, wobei Du wie in der Retail auch, immer nur eine nutzen darfst.
Grüsse
Gulp
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Aber:
- Läuft Dein System im AHCI-Modus? Falls nicht: Na logisch geht das, wenn Dein BIOS einen IDE-Anschluß emuliert. :)
- Verwendest Du den Win7-Originaltreiber von der CD? Wenn Du den RAIDXpert oder den Southbridge-Treiber von der AMD-Homepage installiert hast, dann mag es auch gehen. Aber wie gesagt würde das bedeuten, den aktuellen Win7-Treiber durch einen älteren Vista-Treiber zu ersetzen, und das kann nicht der Weg sein.
Läuft im AHCI Modus ...
- mit Win7 AHCI von der CD
- mit RAID/AHCI Treiber (RAIDXpert/SB Treiber)
- mit dem neuen SATA AHCI Treiber 9.10 (sogar performanter als alle anderen Treiber davor) vom 22.10.2009
Auch wenn Treiber für VISTA sich nach älteren Treibern anhören, muss das noch lange nicht so sein, die Herstellertreiber sind in der Regel immer aktueller als die von der Win7 DVD. Zudem ist Windows 7 sehr eng mit Vista verwandt, daher lassen sich durchaus auch Vista Treiber problemlos verwenden.
Grüsse
Gulp
- Läuft Dein System im AHCI-Modus? Falls nicht: Na logisch geht das, wenn Dein BIOS einen IDE-Anschluß emuliert. :)
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Ich benutze unter Windows 7 (32 und 64 Bit) CDBurnerXP, ist frei und tut was es soll ......
CDBurnerXP: Introduction and News
Und das problemlos mit 2 S-ATA Brennern unter Win7 Ultimate 64-bit auf einem AMD 780G Chipsatz.
Grüsse
Gulp
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Das sollte sich aber nach einiger Zeit geben, wenn beide PC ausgehandelt haben wer der Masterbrowser ist.
Wenn Du keinen lokalen DNS Server für Dein Netz hast und nur die beiden PC's, dann könnte es sich lohnen, beide PC's in der Hosts Datei einzutragen und somit die Namensauflösung zu vereinfachen.
Die Datei findet sich unter C:\windows\System32\drivers\etc und heisst ohne Dateierweiterung einfach nur hosts.
Dort einfach die IP und den Namen des PC's eintragen:
10.0.0.3 Speedy
10.0.0.2 Buero-Server
Wird ein DNS Server, zB auf dem Büro-Server, verwendet, dann müssen hier die entsprechenden Host Einträge geprüft und ggfs. aktualisiert werden.
Grüsse
Gulp
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Laut dem Technet Artikel "Migrate to Windows Small Business Server 2008 from Windows Small Business Server 2003" muss zum Entfernen des Quell 2003 SBS wie folgt vorgegangen werden:
Demote and remove the Source Server from the network to finish Windows SBS 2008 migration
Sprich Exchange muss zunächst deinstalliert werden (wie eigentlich immer wenn der betreffende Exchange nicht mehr verwendet werden soll) und erst dann kann der SBS selbst demoted werden.
Da das Herabstufen nun aber schon passiert ist, wird ein Backup, das man vor der Migration ja immer anzulegen pflegt, die schnellste Variante sein.
Danach muss die Migration wiederholt werden, am besten nach der folgenden Anleitung:
Grüsse
Gulp
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Backup einspielen, das Herabstufen eines DC's der Exchange installiert hat ist weder empfohlen, noch supported.
siehe: Overview of operating system and Active Directory requirements for Exchange Server 2003
You can run Exchange Server 2003 on either a member server or on a domain controller. After you install Exchange Server 2003 on a server, do not change the role of the server. For example, if you install Exchange Server 2003 on a member server, do not use the Dcpromo tool to promote the server to a domain controller. Or, if you install Exchange Server 2003 on a domain controller, do not use the Dcpromo tool to demote the server to a member server. Changing the role of a server after you install Exchange Server 2003 may result in loss of some Exchange functionality and is not supported.
Grüsse
Gulp
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Je nach Art und Umfang des Volumenlizenzvertrages brauchst Du dann aber auch keine MSDN Lizenz mehr. ;)
Es gibt durchaus Mehrbenutzerlizenzen, da hängt es aber wieder an den PUR und/oder den EULA der jeweiligen Versionen wer was wie nutzen darf. Wenn der Doc aber meint, das Testen wäre auf den MSDN ok, behalte ich das mal im Hinterkopf.
Grüsse
Gulp
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Woher soll ich das denn wissen, zum einen gibt es hierfür genügend Ansätze zum anderen kann ich nicht sagen, wie die tatsächliche Konfiguration war, als es noch funktionierte. Ich kann vermuten, dass Du vorher mit APIPA Adressen unterwegs warst (die fangen mit ähnlichen 169 an).
Das was ich definitv sagen kann ist, dass diese Adressen öffentlich sind, BP gehören und somit auch ins Internet geroutet werden, bei privaten ist dies nicht der Fall, ganz einfach.
Nimm einfach private Adressen für den DHCP Bereich und Deine PC's finden sich wieder.
Grüsse
Gulp
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Also System Builder Software ist im Grunde nichts anderes als eine OEM Version, die in Deutschland aufgrund eines BGH Urteils von 2000 zur Hardwarekoppelung auch ohne Hardware verkauft werden darf (deshalb gibt es die System Builder auch nur in Deutschland und ich meine auch in Österreich und der Schweiz, dort aber möglicherweise in etwas anderen Ausprägungen).
Laut einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die System-Builder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner Microsofts. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der System Builder, diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Für jede einzelne System-Builder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise Microsoft gegenüber vorlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht durch dieses Urteil betroffen, ebenso wenig wie diese speziellen System-Builder-Versionen. Da der Laie diese speziellen System-Builder-Versionen (OSBs) von „normalen“ System-Builder-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.
Quelle: Wikipedia
Also handelt es sich hierbei genau genommen um eine Version, die normalerweise nur vorinstalliert auf einem PC daherkommt, daher ist auch in der Regel meist das sogenannte OPK (OEM Preinstallation Kit) auf CD/DVD beiliegend. Also wird eigentlich diese SB an kleinere Hersteller verkauft, die diese Version dann auf ihren PC installieren und die dann an die Kunden ausgeliefert wird und so also bereits eine Bitversion ausgewählt wurde. Letztlich braucht man also für diese Version keine Auswahl nach 32- oder 64-bit, sondern nur die letztlich tatsächlich vorgesehene Bitversion, die dann ja vorinstalliert wird. Daher spart sich auch Microsoft hier quasi eine Lizenz und kann die SB Version unter anderem auch deshalb billiger als die Retail abgeben.
Die Retail ist für das echte Endkundengeschäft vorgesehen und bietet daher zum einen den Support direkt von Microsoft (bei der SB gibt in der Regel derjenige der die Vorinstallation durchführt den Support, quasi so wie bei den grossen OEM's wie HP, Lenovo, DELL, Fujitsu, und so weiter) und zum anderen eben auch die Wahlmöglichkeit der Bitversion.
Bei Vista Ultimate waren meines Wissens immer 2 Datenträger in der Retail, bei allen anderen Vista Editionen nur einer, den jeweils anderen konnte man, wenn ich mich recht erinnere, kostenfrei bei Microsoft anfordern. Das wird vermutlich bei Windows 7 ähnlich sein oder aber in jeder Retail Packung wird es beide Datenträger geben, das kann ich derzeit leider nicht sagen.
Fakt ist, dass System Builder Lizenzen immer nur eine Bitversion enthalten.
Grüsse
Gulp
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Die Range 161.100.100.0 - 161.100.100.255 sind durchaus öffentliche Adressen und der British Petroleum Company p.l.c (BP) zugeordnet.
Freie private Ranges sind ausschliesslich folgende:
Private IP-Adresse ? Wikipedia
Sprich, Deine beiden Rechner suchen sich im Internet und nicht im lokalen Netz.
Grüsse
Gulp
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Meiner Meinung nach reichen MSDN Lizenzen nicht, zum einen sind die MSDN Lizenzen an eine Person gebunden und zwar an den Subscriber (da fällt dann die Lösung "beim Kunden hinstellen" schon aus), zum anderen wird auf solchen Systemen selten die Software entwickelt, sondern meist die entwickelte Software in der Kundenkonfiguration getestet.
Wir empfehlen und fordern von unseren Kunden für solche Systeme immer vollwertige OS Lizenzen und mindestens und falls möglich, einen vertretbaren kostenlosen Ersatz bei zusätzlichen Komponenten wie zB SQL (Express Edition). Oft reicht auch eine virtuelle Instanz, zB auf einem bestehenden Enterprise Server.
Grüsse
Gulp
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Hi,
wenn es MS seit Vista nicht geändert hat, kannst Du aber den SB-Key den Du mit 32Bit gekauft hast auch unter einem 64Bit-Windows nutzen und umgekehrt. Habe es selbst nach RAM-Upgrade so gemacht.
Allerdings benötigst Du dafür dann den entsprechenden Datenträger, der, wie erwähnt, nicht mitgeliefert ist.
Gruß
Niko
Und wäre illegal, wenn etwas technisch geht, heisst das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Technisch kann ich auch auf der Autobahn bei Tempoeinschränkung 100 mit 250 unterwegs sein.
Nochmal, bei der SB Version in 32-bit darfst Du lediglich die gekaufte 32-bit Version einsetzen (egal was technisch geht), bei der Retail darfst Du von vorneherein entweder 32-bit oder 64-bit einsetzen (auch wenn kein Datenträger für die andere Version dabei ist, denn den kann man anfordern).
Grüsse
Gulp
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Dann lies die Files doch einfach mal in den Microsoft Debugger ein und tippe unten in die Kommandozeile !analyze -v und poste den Output hier.
Die Warnungen zu den Symbols kann man in der Regel für die oberflächliche Analyse auch ignorieren.
Ansonsten: Let me Google that for you!
Da finden sich massig Links, die das "Wie geht das...." erklären.
Grüsse
Gulp
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Vielleicht liegt es ja an Deinen offensichtlich kaputten Shift Tasten.
Grüsse
Gulp
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Ich würde sagen genau so wie Du es gemacht hast.
Grüsse
Gulp
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Naja, die CD kannst du dann eh nur am diesem Laptop installieren? Die Recoveryversion ist dann nur für das Gerät (oder Gerät des selben Typs)gültig. Da sind ja Treiber und ein paar Zusätzliche Programme mit dabei :).
Das ist keine grosse technische Hürde, auch aus Recoverydatenträgern lässt sich ein (dann aber genaugenommen illegaler) prima sauberer Universalinstallationsdatenträger basteln.
... und bevor jemand fragt, nein ich verrate nicht wie man das macht!
Grüsse
Gulp
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Klebst Du den Key auf die CD Hülle und behälst die CD beim Hardware Verkauf, ist es auch verkehrt, schliesslich gehört die Lizenz zur Hardware.
Es gibt hierfür leider keine allumfassende Lösung, den Herstellern wäre sicherlich auch was Anderes lieber, was dann aber dem Endkunden nicht passt ...... und eben umgekehrt.
Grüsse
Gulp
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Es scheint mehr zu geben als man glaubt, wen man schon mit einer Sicherungskopie bzw. Image das man als Sicherungskopie nutzt sich theoretisch/praktisch straffällig macht.
Gut dass ich jetzt soweit bescheid weiß. Und mir sowas noch nicht passiert ist. (wohl auch dank meines jungen alters ;))
Gruß, euer Painkiller@Work
Nun, ein Image zu Wiederherstellungszwecken macht noch nichts. Eine Sicherungskopie des Installationsdatenträgers allerdings kann durchaus vom Hersteller nicht erlaubt werden, er stellt Dir ja im Fall des Falles einen neuen Installationsdatenträger zur Verfügung.
Aber seh das nicht so eng mit den Regularien, ein Austausch ist in der Regel eigentlich kein Problem. Bei den OEM's erhält man fast immer eine DVD/CD wenn die Recoverypartition defekt ist, wenn auch meist gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr (billiger als eine neue Lizenz ist das aber allemal).
Wie gesagt, bei Installations-CD's/DVD's habe ich seit 19paarundneunzig noch keine Ausfälle (zumindest bei sachgemässer Behandlung - ich geb zu schon mal ne Win95A CD an die Wand geworfen und diese in tausend Stücke zerspringen gesehen zu haben - natürlich hatte ich da schon eine Win95C Lizenz als "Reserve" oder war das schon 98 ;) ) zu verzeichnen gehabt und seit da hatte ich schon ein paar Tausend verschiedenster Orginal CD's/DVD's in der Hand. Zu Diskettenzeiten gab's das aber wesentlich häufiger ...... (bbrrrr ich erinner mich gerade an Win95 Install von Diskette ..... *schauder*).
Grüsse
Gulp
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Prinzipell hab ich es verstanden. Nur frag ich mich was der Key auf dem Aufkleber der am Laptop klebt, überhaupt zu suchen hat?
Sollte ich den Laptop verkaufen, so verkaufe ich eigentlich auch die Lizenz dazu, da sie ja Hardwaregebunden ist.
Allerdings auch nur, wenn die CD mitgegeben wird. Der Key klebt aber am Laptop und der Benutzer kann ohne weitere Probleme ein Windowsprodukt installieren.
Wäre der Key nicht direkt am Laptop angebracht, müsste ich mir sowieso eine neue Lizenz kaufen, sofern ich die Recoverycd nicht habe.
Und da ich anscheinend nicht der einzige bin den das verwirrt, würde ich gerne wissen, wieviele eigentlich eine illegale Lizenz besitzen und es nicht einmal wissen.
Richtig, aber prinzipiell bist Du auch korrekterweise beim Verkauf der Hardware und somit der Lizenz verpflichtet, alle Lizenzbestandteile (also auch CD, Handbuch und was sonst dazu gehört) mitzuliefern, insofern macht das Aufkleben des COA ja auch Sinn. Leider machen das die Wenigsten und tragen so zu dem Regelungsdschungel bei.
Grüsse
Gulp
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@Gulp
Du hast aber auch auf alles eine Antwort, oder? :D
Oft jedenfalls .... ;)
Sicherlich hast du recht, einfach so geht es nicht, aber es kann vorkommen, sagen wir eben, das Laufwerk frisst die CD/DVD, so wehe du hast auch da was gegen zu halten :pWenn ich das nachweisen kann, ist ein Austausch des Datenträgers normalerweise möglich, wenn auch möglicherweise aufwändiger als man ertragen möchte, da entscheidet dann letztlich der Endverbraucher, ob eine neue Lizenz günstiger kommt. Meiner Meinung nach scheuen sich die meisten hier vor dem "ach so grossen Aufwand" und beschaffen sich den notwendigen Kram woanders, was dann dazu führt, dass ein Hersteller seine Prozeduren zum legalen Austausch defekter Waren verschärft. Kurz, man könnte alles viel einfacher haben, wenn nicht immer so viel besch*ssen würde, das fängt bei den Versicherungen an und hört bei ichweissnichtwas auf.
Allerdings gibt es sicherlich immer irgendwo die berühmte Ausnahme (im Übrigen gehen CD/DVD's nicht einfach so im Laufwerk kaputt, da muss schon ein Riss im Carbonat sein .... ;) )
Man kann sein altes Betriebssystem wieder zurückgeben (teilweise)auszahlen lassen (ansonsten würde es ja kein Sinn machen es zurückzugeben)?Das ist mir neu...
Wer sagte was von auszahlen lassen, wozu auch? Deine bereits entrichtete Nutzungsgebühr (von vielen fälschlicherweise als "Kaufpreis der Software" bezeichnet) berechtigt Dich zur Nutzung auch bei tatsächlicher Nicht-weiterbenutzung (aber ehrlich wer würde jetzt noch Windows 98 nutzen wollen - ich könnte, mein Datenträger von Win 98 ist noch voll funktionsfähig ;) ), bei der Rückgabe verzichtest Du allerdings aktiv auf die weitere Nutzung. Wenn Du den Nutzungsbedingungen vor dem Öffnen der Siegel/Verpackung widersprichst, gibts auch Geld zurück, so stehts auch meistens auf der Packung drauf. Zur Entsorgung zurückgeben kannst Du die Datenträger aber nach erfolgter Benutzung jederzeit, ob der Hersteller die aber zurücknehmen muss oder Dir vorschlägt die Datenträger im Hausmüll oder Deinem regionalen Entsorger zuzuführen, bleibt ihm vermutlich überlassen.
Deswegen ja auch das Beispiel mit Film oder Album, sollte ja blos zeigen das Datenträger auch mal kaputt gehen. Meinen Monitor und Fehrnseher und überhaupt alles packe ich auch sorgfältig zusammen, aber ein Karton kann mal runterfallen (wehe das passiert jmd. :mad:)Gruß, euer Painkiller@Work
Ja natürlich kann einem was runterfallen, dagegen ist man in der Regel aber versichert (gerade beim Umzug wichtig), aber auch hier wird der dann entstehende Aufwand meist gemieden (oder mit den Schadenfällen übertrieben).
Grüsse
Gulp
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Ja klar ein Mietwagen, gebe ich aber auch nach einer bestimmten Zeit wieder ab, das tut wohl kaum einer mit seiner erworbenen Software, die für gewöhnlich sowieso vom Umtausch ausgeschlossen ist. Das ist also nicht grad das beste beispiel, auch wenn ich weiß was du meinst.
Hmm, also ich gebe meine Software irgendwann auch wieder ab, spätenstens beim nächsten Betriebssystem. ;) Der Punkt ist, dass Du keine Software erwirbst, nur die Nutzung derselben, ebenso wie beim Mietwagen, der Zeitpunkt und der Zeitraum bis zur Rückgabe bzw (bezogen auf Software) bis zum Ende der Nutzung spielt ja eben keine Rolle, sondern bestimmt nur den Preis. (ich kann theoretisch einen Mietwagen auch auf Lebenszeit mieten, macht zwar keinen Sinn und ist ultrateuer - kann man mal sehen wie billig Software ja eigentlich ist, aber können kann ich) Von daher halte ich das Beispiel durchaus für treffend.
Das kann ja auch unter anderen Umständen passieren, außer der gewöhnlichen Benutzung, lass es einfach ein nicht umsichtigen Bekannten geben, der sich ein Film/oder Album ausleiht. Oder bei einem Umzug (An meinem demnächst mag ich gar erst denken) Aber das ist auch nebensächlich. Es kann aber irgendwie passieren.Was sollte ein Bekannter mit meiner/meinem CD/DVD/Recoverypartition/Wiederherstellungsdatenträger? Nichts, richtig den benutze ich (meist nur einmal) zur Installation, einpacken, in Schrank stellen, fertig. Wenn mein Haus abbrennt, bekomme ich das von meiner Versicherung zumindest anteilig zurück (wüsste auch gerade nicht worauf ich dann noch irgendwas installieren wollte). Macht ein Bekannter mir meine Sachen kaputt, so ersetzen mir meine Bekannten (jedenfalls die denen ich Sachen ausleihen würde) oder deren Versicherung meinen Schaden weitgehend. Bei einem Umzug verpacke ich meine Sachen ordnungsgemäss (nicht nur meine Datenträger, auch meinen Flat-TV zB) und habe alles heile wieder am neuen Ort.
Ich sehe irgendwie kein stichhaltiges Argument, dass für einen "einfach so" kaputt gehenden Datenträger sprechen sollte. Das irgendwie reicht mir hier eben nicht.
Fakt ist, das ich diese Regelung zum Kot*en finde, aber ich mich wohl dran gewöhnen muss, wie so vieles im Leben, mit den lernen muss zu leben.Man muss die Regelung ja nicht mögen, ich wäre auch mit einem Key zufrieden, nur sollte man sich ja hier die Frage stellen warum das so ist. Entwickle Dein eigenes Betriebssystem, Tool, werde erfolgreich damit und Du wirst schnell feststellen warum das so ist. ;)
Grüsse
Gulp
(Nachlade-)ruckler unter Windows 7
in Windows 7 Forum
Geschrieben
Den hast Du auch mit der Windows 7 Firewall, einfach mal in der Suchleiste Windows Fire eingeben und den Punkt "Windows Firewall mit erweiterter Sicherheit" auswählen, zum einen kann man hier die Regeln, das besagte Logging und auch Benachrichtigungen definieren (in Vista übrigens auch schon).
Grüsse
Gulp