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Linzenzrecht


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Geschrieben
Wenn ich Dr. Melzer und die EULA richtig verstanden habe, wäre nicht zulässig den Rechner mit derr Software gewerblich zu verleihen wie einen Leihwagen(Autoverleih) oder einen Vertikotierer(Gartenmarkt) für den Rasen.

 

Ja das ist klar!

 

Wehr verleiht schon seinen PC? :confused:

Ich will nicht klagen, aber diesen Menschen möschte ich sehn der seinen PC Verleiht :wink2:

 

Greetz

Erazor

Geschrieben
Schau dir mal an, was in der EULA steht! Mit einerr Lizenz wird das Nutzungsrecht für ein Programm erworben. Das Programm gehört dir aber nicht.

 

Ja stimmt!

Sonnst könnte man das Programm nach eigenen wünschen verändern!

Und welcher Hersteller sieht das schon gerne.

 

Greetz

Erazor

Geschrieben
Wehr verleiht schon seinen PC? :confused:

Ich will nicht klagen, aber diesen Menschen möschte ich sehn der seinen PC Verleiht

Da ist etwas dran aus der Sicht des Inhabers eines Kinder-/Wohnzimmers oder SmallOffice. Aus der Sicht des Betreibers eines Internetcafees oder eines Schulungsunternehmens sieht es anders aus.

Wir überlassen (nicht verleihen) unseren Lehrgangsteilnehmern Laptops zur Nutzung innerhalb und ausserhalb unserer Unterrichtsräume für die Dauer der Schulung. Für die Überlassung wird keine Gebühr erhoben.

Geschrieben
Da ist etwas dran aus der Sicht des Inhabers eines Kinder-/Wohnzimmers oder SmallOffice. Aus der Sicht des Betreibers eines Internetcafees oder eines Schulungsunternehmens sieht es anders aus.

Wir überlassen (nicht verleihen) unseren Lehrgangsteilnehmern Laptops zur Nutzung innerhalb und ausserhalb unserer Unterrichtsräume für die Dauer der Schulung. Für die Überlassung wird keine Gebühr erhoben.

 

Das stimmt ja!

Denn z.B. die Versicherungsunternehmen, stellen den Arbeitern ja auch Notebooks für den Außendienst zur Verfügung. :wink2:

Aber ich dachte immer die verfügen über eine sogenannte Multilizen, die es Ihnen genehmigt das Programm überall auszuführen.

Oder versteh ich das Flasch?

 

Greetz

Erazor

Geschrieben
Denn z.B. die Versicherungsunternehmen, stellen den Arbeitern ja auch Notebooks für den Außendienst zur Verfügung. :wink2:

Aber ich dachte immer die verfügen über eine sogenannte Multilizen, die es Ihnen genehmigt das Programm überall auszuführen.

Ich bin da nur Laie. Dr. Melzer ist da denke ich Fachmann.

Die Versicherung, das Unternehmen erwirbt die Lizenz, installiert die Software auf ihrem Eigentum und gibt die Geräte ihren Mitarbeitern als Werkzeug an die Hand.

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