Jump to content

Frage zu Lizensierung externer Dienstleister


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

folgendes Scenario:

 

- Windows 2003 Terminalserver Server1

- Windows 2008 Domänencontroller Server2

- Windows 2008 Server Server3

- 30 Mitarbeiter eines anderen Unternehmens(erbringt Dienstleistungen für uns) greifen auf den TS zu. Von dort aus nutzen sie eine weitere Software auf Server3.

 

Was brauche ich?

 

klar ist: 1 x Windows Server 2003 Standard und 2 x Windows Server 2008 Standard

 

nicht klar ist:

 

je 30 x Windows 2008 Server CALs und RDS-CALs oder 3 x External Connector Windows(1xWindows2003 + 2xWindows2008) und 1 x External Connector Windows 2008 RDS?

 

Danke

 

Alpino

Link zu diesem Kommentar

Hi Alpino,

 

laut PURs ist der ExternalConnector nur zulässig, wenn Ihr keine vertraglichen Verbindungen zu diesen Usern habt,

Ergo 30x WIN-CAL, 30x RDS-CALs, dann ist noch die Frage, falls Applikationen auf dem TS genutzt werden,

ob diese bei diesen 30 Usern auf deren (30?) Devices ausreichend mit Volumen-Lizenzen lizenziert sind ...

Ev. die Nutzung eines SQLs müsste auch geprüft werden ...

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar

Hallo Franz,

 

danke.

 

Ich vermute, Du beziehst Dich auf folgenden Absatz:

 

„Externe Nutzer“ bedeutet Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.

 

Wenn ich das so lese, "..die weder noch ...Vertragspartner ... von Ihnen oder Ihren verbundenen ...." bin ich bei Dir.

Wenn ich das so lese, "..die weder noch ...Vertragspartner ...vor Ort, von Ihnen oder Ihren verbundenen ...." nicht mehr so ganz, wobei ich persönlich auch eher zur ersten Variante tendiere.

 

Vielen Dank

 

Alpino

bearbeitet von alpino
Link zu diesem Kommentar

Wenn ich das so lese, "..die weder noch ...Vertragspartner ...vor Ort, von Ihnen oder Ihren verbundenen ...." nicht mehr so ganz, wobei ich persönlich auch eher zur ersten Variante tendiere.

Du hast den nicht unwichtigen Teil "Erfüllungsgehilfen" unterschlagen. ;)

 

Aber damit du Sicherheit hast:

 

Was genau für "Dienstleistungen" werden denn da von den Mitarbeitern des anderen Unternehmens zu welchem Zweck für euch erbracht?

 

Auf welcher Basis erbringen die Mitarbeiter des anderen Unternehmens diese Dienstleistungen?

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...