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W2k8 Datacenter für ESX Host


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Hallo,

 

da das Thema für uns gerade interessant war und ich dazu viele Beiträge im ganzen Web gefunden habe, die für mich zumindest nicht ganz klar waren, wollte ich hier das niederschreiben, was ich bei 2 Quellen (MS Lizenz Hotline & unser MS Volumen Lizenz Partner) erfahren konnte.

 

Ich darf mir 4 CPU Lizenzen von W2k8 R2 Datacenter für meinen ESX Host kaufen und darauf beliebig viele virtuelle W2kx Server laufen lassen.

 

Nun der Punkt der mir lange unklar war, es dürfen sowohl Windows 2k8 oder 2k3 in Standard oder Enterprise sein, in beliebiger Anzahl.

 

Falls jemand hier das Bestätigen oder ggf. Beanstanden würde, wäre ich dankbar.

Für den Redundanz ESX Host sind nat. nochmal 4 Lizenzen fällig.

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Moin,

 

in den mir vorliegenden Dokumenten finde ich keinen Hinweis, dass man mehrere Betriebssystemversionen mit derselben Lizenz betreiben kann. Wenn die Lizenzhotline des Herstellers das aber sagt, sollte das schon eine hohe Verlässlichkeit haben. Wir können hier auch nur unser Verständnis der Bedingungen darstellen, verbindliche Aussagen können nur von dazu berechtigter Stelle des Herstellers kommen.

 

Allerdings darfst du in jedem Fall nur die jewelig gleiche Edition betreiben, also 2008/2003/2000 Datacenter.

 

http://www.microsoft.com/windowsserver2008/en/us/downgrade-rights.aspx

 

In diesem Link steht die Formulierung

Downgrade rights allow customers to run an instance of any previous version or lower edition of Windows Server (also referred to as a downgrade or downgrade instance) in place of the instance of Windows Server 2008 R2 or Windows Server 2008 that they are licensed to use.

 

Das "an instance" könnte man nun so verstehen, dass du in Datacenter ja "beliebig viele" Instanzen lizenziert hast und damit für jede einzelne das Dwongrade in Anspruch nehmen kannst. Deine anderen Auskünfte deuten darauf hin - mehr kann ich dazu nicht sagen.

 

Gruß, Nils

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@ Dr.Melzer

Das ist der Grund warum ich hier auch noch einmal für eine dritte Meinung vorstellig wurde :)

Ich habe 1 Whitepaper bekommen, in dem zumindest die Aussage mit einer grafischen Skizze gestützt war, dass auf meinem datacenter lizensierten ESX Host beliebig viele Standard & Enterprie VMs laufen dürfen.

 

Ich würde natürlich gern sicher gehen, dass bevor ich soviele Datacenter Editions kaufe, mein Denkansatz korrekt ist.

 

@NilsK

Ja ich finde dass alles auch sehr verwirrend und Recht hat am Ende, dann doch nur MS. Dass ich nachher vor Gericht nicht sagen kann "ihr zwei habt aber gesagt" :) ist schon klar.

Das mit dem Downgrade bezieht sich laut Aussage unseres Partners nur auf die physikalische Instanz. MS hat danach am telefon auch nochmals diese Aussage bestätigt.

 

Bin am Überlegen ob ich mir das von denen schriftlich zusenden lassen kann.

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Moin,

 

Das mit dem Downgrade bezieht sich laut Aussage unseres Partners nur auf die physikalische Instanz. MS hat danach am telefon auch nochmals diese Aussage bestätigt.

 

Was war denn die frage die du dem Lizenz Partner und der Hotline gestellt hast?

 

das wäre in diesem Zusammenhang der Knackpunkt. Welche Aussage genau wurde bestätigt?

 

Und: Unabhängig von der Neulizenzierung wäre für dich auch noch die Frage relevant, warum denn da überhaupt ältere Betriebssysteme installiert werden sollen. Falls es um den Weiterbetrieb vorhandener Server (z.B. per P2V) geht, liegen dafür ja bereits Lizenzen vor, dafür braucht es also keine neuen. Und falls es um Neuinstallationen geht, sollte man tatsächlich ernsthaft prüfen, ob ein Betrieb in der aktuellen Version nicht sinnvoller ist. Viele Kunden tun das sehr vorschnell mit "nee, geht nicht" ab und vergeben sich damit technische Möglichkeiten bzw. schaffen sich Folgeprobleme.

 

Gruß, Nils

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Moin,

 

nein, so hast du das bestimmt nicht gefragt. Das mag der Hintergrund deines Anrufs gewesen sein. Um Antworten eines Gesprächspartners abgrenzen zu können, muss man aber mehr oder weniger wortgenau die Frage und die Antwort wissen.

 

Unter anderem ist "betreiben können" nicht identisch mit "ist durch die VM-Instanzen der Datacenter-Lizenz vollständig abgedeckt".

 

Gruß, Nils

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Moin,

fragen wir doch einfach den Hersteller, schließlich sind das seine Produkte und seine „Spielregeln“ 

 

http://www.microsoft.com/licensing/Default.aspx

 

Hui ! Das ist ja da wie im Schlaraffenland, man kann alles finden und nachlesen, sogar viele Downloads in vielen Sprachen ….

 

Fakten aus der productlist May2010 :

Pro Blech 2x WIN-DC-Lizenzen und das Blech muss mind. 2x CPUs haben !!!

 

In der virtuellen-Umgebung darf man bis zum Performance-Stillstand beliebig viele und unterschiedliche Versionen und Editionen betreiben. Aber wer will schon NT4.0 virtualisieren … dürfen darf man es….

 

Klingt komisch, ist aber so … geschrieben .

 

Viele Grüße

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  • 1 Monat später...

Schönen guten Morgen,

 

es hat etwas gedauert, da sich wichtigere Themen in den Vordergrund drängten. Es stimmt:

 

MS Windows Server 2008 R2 Datacenter Edition + Volumenlizenzvertrag auf 1x Hardware (mind. 2 CPUs, alle CPUs lizensiert)

-> Beliebig viele virtuelle Server als Server 2003, 2008, R2, 32bit, 64bit, deutsch, englisch... Lizenzrechtlich völlig korrekt.

 

Beweise:

Ein Auszug aus dem Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Guide vom April, Seite 53 Abschnitt 2008 R2 Datacenter Edition:

 

"Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard oder Enterprise Edition anstelle der Datacenter Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen."

 

Wobei man "eine" nicht als die Zahl 1 verstehen darf, sondern nur als unbestimmten Artikel.

 

Im folgenden Whitepaper gibt es dazu noch eine grafische Bestätigung.

 

Bei einem Volumenlizenzvertrag ist ein Downgrade Recht enthalten. Ebenso gibt es dort ein Cross-language-Recht. Man darf auf Sprachen wechseln die günstiger als die Lizenzsierte Version sind. Plattformunabhängigkeit kommt ebenso einher, also 32 & 64 bit sind erlaubt.

 

@lizenzdoc

Merci für deinen Beitrag. Dass wir die Lizenztexte bereits gefunden hatten, entnimmst du bitte unseren Beiträgen. Es lag eben vielmehr daran, die Texte korrekt zu interpretieren. Wie gesagt, trotzdem danke.

 

@all

Danke für die Diskussion

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Bei einem Volumenlizenzvertrag ist ein Downgrade Recht enthalten. Ebenso gibt es dort ein Cross-language-Recht. Man darf auf Sprachen wechseln die günstiger als die Lizenzsierte Version sind. Plattformunabhängigkeit kommt ebenso einher, also 32 & 64 bit sind erlaubt.

 

Das Chross Language recht und das Downgraderecht sind "entweder - oder" Optionen. Du kannst ENWEDER Downgraden ODER eine andere Sprache einsetzen. Beides gleichzeitig geht nicht!

 

Hier der relevante Auszug aus dem lizenzvertrag:

 

Sie sind ferner berechtigt, anstelle eines Produkts, das Sie unter diesem

Vertrag lizenzieren, (i) eine frühere Version oder (ii) eine andere Sprachversion desselben Produkts zu nutzen (solange

die Lizenz, L&SA oder Software Assurance für diese andere Sprachversion zu demselben oder einem niedrigeren Preis

erhältlich ist als der Preis, der für die entsprechende Lizenzart für die bestellte Version bezahlt wurde).

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Kleiner Einwand, in dem Auszug den ich hier vor mir habe, stehen diese Möglichkeiten nicht in einem Entweder-Oder Verhältnis sondern durch Aufzählungspunkte von einander getrennt als 2 Vorteile der Volumenlizenzierung.

 

Von wann ist denn deine Information und aus welchem Schreiben?

 

Update:

Hier auch die Quelle: MS Verkaufshandbuch für Microsoft Partner, Seite 9

 

Durch die Cross-language-Rechte kann der Kunde jede Sprachversion der lizenzierten Software nutzen, solange die genutzte Sprachversion den gleichen oder einen günstigeren Preis als die erworbene Sprachversion hat.

 

Könnte man wohl auch so verstehen, dass ich in meinem Fall die 2008 R2 Datacenter lizensiert habe und daher auf die englische 2008 R2 Datacenter switchen darf, solange diese günstiger ist, als die deutsche Version. Dass ich danach auch von dem Downgrade Recht Gebrauch machen könnte, ist in dem Text hier weder verneint noch bestätigt. Ich würde es allerdings anhand der Vorteilsliste als möglich ansehen.

bearbeitet von Mag
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"Verkaufshandbücher" sind nicht rechtsverbindlich und auch nicht von Lizenzspezialisten, sondern von Vertriebsleuten erstellt und niemand garantiert dir dass die es richtig verstanden und richtig wiedergegeben haben. Rechtsverbindlich sind nur die Lizenzverträge, sowie die Product List und die Produktnutzungsrechte (weil im Vertrag explizit als Vertragsbestandteile aufgeführt).

 

Schau mal in den entsprechenden Lizenzvertrag rein wie dort formuliert ist. Nur das ist rechtsverbindlich.

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Hi all :)

im aktuellsten Selectvertrag(2009) steht auf Seite 4, Punkt 4.c. eindeutig das "oder" !

In der älteren Vertrags-Version 6.3. stand es auch schon mit "oder" drin .....

 

Somit hat wohl der Dr. Recht :)

Nochmal: einzig rechtsgültig für Microsoft gilt,

der gezeichnete Vertrag,

die damaligen PURs

und die Product-List,

zusätzlich die schriftliche(n) Nebenabrede(n) mit Microsoft.

und die schriftlichen (auch per e-Mails) Statements seitens der VLH.

 

Alles andere sind nett und das war es auch schon, nett....

 

Angenehmen Tag noch,

FJH

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Vertriebsleute erstellen mit Sicherheit keine Handbücher, sondern wenden diese an.

 

Ich wollte keine Belehrung, sondern die Quelle dieser Abschrift. Danke.

Aber das macht auch garnichts, weil ich das Cross-Language Recht selbst nicht nutze, sondern es hier nur als einen Punkt aufgeführt habe.

 

Nun besteht aber immerhin auch zu diesem Punkt Klarheit. Viel wichtiger ist, dass mit Datacenter auf einem Virtualisierungsserver wirklich gespart werden kann und das macht mich zufrieden.

 

Merci für alle Beiträge

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