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Exchange Gelöschte Mails zurückholen


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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

sorry das ich mit sowas daher komme aber ich brauch hilfe.

Der exchange holt die emails und der user löscht seine mails, kann ich die als admin wiederherholen wenn ja wie weit zurück. Gibt es die möglichkeit alle emails die er abholt extra zu archvieren?

Geschrieben

Hallo!

 

kommt darauf an wie lange du die Behaltedauer der gelöschten Mails am Exchange Server eingestellt hast!

 

Ansonsten am besten ein aktuelles Backup Programm verwenden bei dem du die einzelnen Mailboxen sichern kannst auch auch einzeln Mails dann wiederherstellen kannst.

 

grüße

Martin

Geschrieben
Gibt es die möglichkeit alle emails die er abholt extra zu archvieren?

 

Du kannst ein Journal einrichten, in dem alle eingehenden und ausgehenden Mails in Kopie gespeichert werden. Von welcher Exchange-Version sprechen wir?

Geschrieben

Hi,

 

in Outlook kannst Du unter Extras "Gelöschte Elemente wiederherstellen", die Elemenet wiederherstellen die im angegebenen Zeitraum vom Exchange eingestellt sind (ESM -> ... -> Eigenschaften Postfachspeicher -> Grenzwerte -> Löscheinstellungen.

 

Falls der Benutzer die Mails "Endgültig" gelöscht hat (d.h. auch aus dem Papierkorb entfern bzw. SHIFT+ENTF) und die Option "Gelöschte..." ausgegraut ist, kann man einen Reg-Eintrag machen, wobei es wieder von dem eingestellten Zeitraum im Exchange abhängt, wie weit man zurück gehen kann.

 

http://support.microsoft.com/kb/246153/de

 

Zum Thema archivieren -> schau mal unter dem Begriff "Exchange und Journal"

 

Gruss

twiki

Geschrieben

Hallo.

 

Wie sieht es rechtlich aus?

 

In den Beiträgen wird von 2 Paar Schuhen gesprochen, das bitte zu beachten.

 

a) Beitrag #5 bzw #7 von Twiki u. Brainstorm - das Wiederherstellen ist bei dieser Konfiguration nicht die Aufgabe des Admins, sondern der User selbst stellt die gelöschten Mails wieder her. Der Admin hat auf diese Daten keinen Zugriff.

b) die Journalfunktion fällt unter das Datenschutzgesetz, und ist mit diesem und den Firmenrichtlinien in Einklang zu bringen.

 

Das musst du aber aber wie schon erwähnt mit dem Anwalt klären.

 

LG Günther

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