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rechtefrage - powerpoint viewer 2003


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hallo,#

hoffe ich bin hier richtig. wir möchten eine autostart-cd erstellen, wo automatisch eine ppt-präsentation startet. meine frage ist nun ... kann ich den viewer mit auf die cd brennen, falls jemand kein powerpoint bzw. den viewer installiert hat, oder muss der viewer immer von der *** seite heruntergeladen und installiertt werden ? danke für eure hilfe.

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Hi,

 

Microsoft möchte natürlich, dass so viele wie möglich an die Produkte von MS auf erinnert werden.

Also sind die PPT-Viewer nicht nur für diejenigen, die kein PowerPoint besitzen, sondern auch als kleine Anregung zum Kauf gedacht.

 

MS selber beschreibt sogar die Vorgehensweise zum Autorun mit PPT-Viewer für eine Demo-Disk in irgendeinem HowTo...

 

Somit denke ich nicht, dass Lizenzrechtlich irgendjemand ein Problem hat, wenn ein Geschäftskunde eine Demo-CD bekommt und sich nach der Präsi evtl. ebenfalls zum Kauf einer Vollversion entscheidet, weil ihm das so gut gefallen hat ;)

 

Gruß Andy

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Es ist leider nicht wirklich relevant was du (av@nendzynski) denkst, sondern was in den Regeln (EULA) steht!

 

Ich bin auch der Meinung dass wir zu viel Steuern zahlen, aber es interessiert das Finanzamt nicht...

 

In dem EULA steht dazu:

 

b. Vertrieb. Sie sind berechtigt, die Software zu kopieren und zu vertreiben, und zwar unter den folgenden Voraussetzungen:

• jede Kopie ist vollständig und unverändert, einschließlich der Präsentation dieses Vertrages zur Akzeptanz durch jeden Nutzer, und

• Sie halten Microsoft schadlos und schützen Microsoft sowie deren verbundene Unternehmen und Lieferanten vor allen Ansprüchen, inklusive Anwaltsgebühren, die mit Ihrem Vertrieb der Software in Zusammenhang stehen.

Sie sind nicht dazu berechtigt:

• die Software mit nicht von Microsoft stammender Software zu vertreiben, die möglicherweise die Software zur Erweiterung ihrer Funktionalität verwendet

• Urheberrechts-, Markenrechts- oder Patenthinweise in der Software zu ändern

• Namen, Logo oder Marken von Microsoft oder deren verbundenen Unternehmen oder Lieferanten zu verwenden, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten

• die Software mit bösartigen, täuschenden oder rechtswidrigen Programme zu vertreiben

• die Software so zu ändern oder zu vertreiben, dass irgendein Teil von ihr einer ausgeschlossenen Lizenz unterliegt. Eine ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass:

• der Code in Quellcodeform offen gelegt oder vertrieben wird oder

• andere das Recht haben, ihn zu ändern.

 

Ich denke das muss nicht weiter kommentiert werden...

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hallo dr. melzer,

du hattest bei der auflistung der eula geschrieben:

 

• Namen, Logo oder Marken von Microsoft oder deren verbundenen Unternehmen oder Lieferanten zu verwenden, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten

 

wenn ich das jetzt richtig verstehe, das der viewer NICHT mit auf die cd gebrannt werden, sondern es muss ein expliziter link zum herunterladen angegebn werden, sehe ich das richtig ? danke im voraus.

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