kamikatze 87 Geschrieben 20. Juni 2007 Melden Geschrieben 20. Juni 2007 hallo ich glaube gehört zu haben, dass es früher mal eine regelung gab, dass man eine office-lizenz auf einem desktop UND auf einem Laptop installieren durfte. Man durfte nur nicht an beiden geräten gleichzeitig mit office arbeiten. Ist das richtig und wenn ja: gilt diese regelung noch heute (für office 2k3 und 2k7)? Gruss vom Niederrhein Markus
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. Juni 2007 Melden Geschrieben 20. Juni 2007 Das Recht gibt es immer ncoh, allerdings gilt es nur für Volumenlizenzen (Open, Select, EA). Es nennet sich "Zweitnutzungsrecht für mobile Geräte". Das bedeutet dass jede Microsoft Desktop Applikation (da gehört Office auch zu) zusätzlich auf einem MOBILEN Geräf (Notebook, Tablet PC, PDA, etc.), des Hauptbenutzers des Gerätes, von diesem Hauptbenutzer, genutzt werden darf. Im Klartext darf derjenige auf dessen PC ein Volumenlizenzoffice lizenziert ist, dieses Office auch auf seinem Notebook nutzen. EIn anderer darf es aber nicht nutzen. Hier der relavante Auszug dazu aus den Produktnutztungsrechten: b) Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.
kamikatze 87 Geschrieben 20. Juni 2007 Autor Melden Geschrieben 20. Juni 2007 recht herzlichen dank. damit komme ich doch schon weiter gruss markus
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