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David_32

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Alle erstellten Inhalte von David_32

  1. Hallo Franz, Vielen Dank.Deine Annahmen stimmen. Laut dem LSP gibt es die Möglichkeit wie von Dir erwähnt nicht. Angebot seitens MS: 2. PA stornieren und die Lizenzen zu höheren Preisen in einen neuen EA überführen. Ich geh dem mal nach und addressiere dich. Vielleicht holen wir dich dann ins Boot. Grüße, Dave
  2. Hallo Dr. Melzer, Nein, keinen Betreuer bei MS. Aber unabhängig davon gibt es doch nur die o.a. Optionen oder?
  3. Ha....dann hatte ich als Anfänger wenigstens beim MPSA Recht. Sehr gut, danke.
  4. Hallo Jaron. Ich bin ja selber ein Anfänger....Aber kann es sein dass du das verwechselst? Ich meine wenn du eine Lizenz kaufst z.B ein Windows oder Office als FPP dann kannst du, wenn du sie mit SA versehen willst, das innerhalb von 90 Tagen im Rahmen eines zB OPEN Vertrags machen. Dementsprechend würde ich sagen ... Im MPSA muss die SA lückenlos sein. Also ggf. kann dein LSP bei der Bestellung das Wirksamkeitsdatum zurückdatieren. Und Punkt! Kann das jemand bestätigen? VG,Dave
  5. Hallo zusammen, Ausgangslage: Konzern hat für sich und alle Unternehmenstöchter einen EA. Eine Tochtergesellschaft wird verkauft. Nach dem Verkauf greift Sie aber noch für eine Übergangszeit von 12 Monaten auf die Systeme des Konzerns zu. Wie kann ich das lösen, wenn die verkaufte Unternehmenstochter keine Leistungen mehr für den Konzern erbringt? a.) Vereinbarung mit Microsoft b.) SPLA-Vertrag für Konzern Gibt es noch sonstige Möglichkeiten? Danke im Voraus, David
  6. Hallo Ihr Lieben, Ich hab mal wieder etwas das tricky ist und ich vermute dass hier jemand in die eigene Tasche arbeiten will. Also... EA wurde für Unternehmen A und alle seine Mehrheitsbeteiligungen geschlossen. Zu diesen Mehrheitsbeteiligungen gehört auch Unternehmen B. Der EA ist abgelaufen. Dann wurde die SA in einem MPSA verlängert (Läuft noch bis Ende Juni 2018). Da zu diesem Zeitpunkt der geplante Carve-Out von Unternehmen B schon bekannt war hat man im MPSA zwei PA's angelegt um eine saubere Trennung vollziehen zu können.Jetzt, wo man die Lizenzen übertragen will (Carve-Out zum 31.12.2017), heisst es, das es nicht möglich sei. Also andere Überlegung. Ich übertrage die benötigten Basislizenzen aus dem EA auf Unternehmen B und nutze diese auch nur in der erlaubten Version. Ab 1. Juli 2018 schließe ich für das Unternehmen B einen neuen MPSA Vertrag ab in den dann wiederum die SA-Verlängerung kommt die im aktuellen MPSA zum 30.Juni ausläuft. Ist das so möglich oder hab ich dann wieder eine SA-Lücke weil das Unternehmen B ja ab dem 1.1.2018 keine verbundene Mehrheitsbeteiligung sein wird? Wenn ich eine SA-Lücke habe => Kann ich die ohne Mehrkosten anders überbrücken? Danke im Voraus. Dave
  7. Hallo zusammen, Eine vermutlich für die meisten einfache Frage. Kann ich im MPSA Software Assurance für 12 Monate abschliessen, wie es im EA möglich war? Danke im Voraus. Viele Grüße, David
  8. Haha sehr gut. Danke Franz. Steht das auch irgendwo, so wie du es beschrieben hast? Falls nicht woher weißt du das? Soll kein Fingerpointing oder eine Unterstellung sein, aber als Gebrandmarkter.....frag ich gerne mal nach. VG. Dave
  9. Hallo Nils, Hallo Dr. M, @Nils: Hier habe ich ja schon Inkonsistenz. Der Lizenzspezi unseres LARs sagt es gelten weiterhin die Bedingungen des EA bzgl. Zweitnutzungsrecht nicht erlaubt, weil die Lizenzen ja ursprünglich in diesem Vertrag beschafft wurden. Du und der Doktor sagt das Gegenteil bzw. habt andere Erfahrungen. Ich würde mich jetzt natürlich auch auf die Seite stellen, dass nirgendwo explizit steht, dass Zweitnutzungsrecht nach Ablauf des EA erlaubt bzw. verboten ist und ich dementsprechend das Zweitnutzungsrecht jetzt anwenden kann, wenn ich die Wartung in einem Vertrag verlängere, welches Zweitnutzungsrecht vorsieht. Danke euch auf jedenfall, Dave
  10. Haha, ich wollte auf nix spezifisches Hinaus. Die Lizenzen wurden über EA gekauft (Kein Zweitnutzungsrecht). EA läuft aus und jetzt wird die SA in einem SELECT Plus verlängert. Da habe ich ja ein Zweitnutzungsrecht. Und ich wollte lediglich wissen wie Ihr das hier seht. Gilt nach wie vor das Verbot für das Zweitnutzungsrecht oder nicht mehr, da die SA ja jetzt über den SELECT Plus läuft? So, wie ich dich verstanden habe ist das Zweitnutzungsrecht für die EA-Lizenzen erlaubt, sobald der EA abgelaufen ist. Unser Berater hat das verneint. Aber ich finde keinen Passus in den Unterlagen die relevant wären, der das explizit erlaubt oder verbietet.
  11. Danke schön. Ich wette das gibt auch immer unterschiedliche Antworten - Je nachdem wen man fragt. Da ich demnach ja nach Auslauf des Vertrags mit der gleichen Menge an Lizenzen mehr Geräte ablizenzieren könnte. Also die SA wird jetzt in einem SELECT-Plus verlängert - Da gibt es ja Zweitnutzungsrecht. Da ich also auch nirgendwo einen Passus finde dass ich das nicht anwenden darf gebe ich auch Nichts auf Sprüche die so ähnlich lauten wie "...wenn nicht geschreiben steht dass es erlaubt ist gehen sie davon aus, dass es verboten ist". So oder so ähnlich kam das mal von einem Auditor. Viele Grüße, Dave
  12. Hallo zusammen, Hat jemand Erfahrung mit EA-Lizenzen? Folgende Thematik: Office Lizenzen im EA gekauft. Im EA gibt es ja das Zweitnutzungsrecht für Laptops (mobiles Zweitgerät eines Nutzers der bereits Hauptgerät lizenziert hat) so nicht. Jetzt läuft der EA aus und ich würde die Wartung (SA) in einem anderen Vertrag verlängern. In diesem Vertrag gibt es beispielsweise das Zweitnutzungsrecht. Frage: Bleibt das ursprünglich nicht erlaubte Zweitnutzungsrecht weiterhin aktiv oder darf ich es nach Ablauf EA doch anwenden? Berater sagt: Kein Zweitnutzungsrecht, da die Lizenzen aus dem ursprünglichen EA kommen. Eine Textstelle im Vertrag oder den aktuellen Product Terms kann der Berater aber nicht benennen. Wie ist eure Erfahrung? Danke im Voraus, Grüße David.
  13. Hallo Franz, Danke. Bei mir bezog sich das auf die Version 2012 bzw 2014 - Also eine ältere PUR und nicht die von der Version 2016. Trotzdem vielen Dank. Dann bin ich ja beruhigt. Ein schönes Wochenende und Grüße, David
  14. Hallo Franz, Danke. Bezüglich der Cores weißt du auch nicht mehr oder? Also, nur die tatsächlich genutzten physikalischen Cores lizenzieren. Diese Mindestregeln wie bei den normalen Volumenlizenzen gibt es bei ISV nicht, oder? Also in der PL und den PUR habe ich zumindest nichts gesehen. Danke, Dave
  15. Hallo zusammen, Heute mal wieder etwas Kniffliges. Ich bekomme auch immer nur "MIst" auf den Tisch. ;-) Also grundsätzlich ist es bei der Core Lizenzierung ja so: 1. mind. 8 Cores pro CPU 2. mind. 16 Cores pro Server Frage: Gilt das auch bei ISV SQL Core Lizenzierung? Siehe angehängte ISV PUR - Ich kann dazu Nichts finden und der ISV Partner sagt mir - Nein, wenn sie zB nur einen physischen Server mit 4 Cores lizenzieren wollen, dann müssen Sie auch nur 4 Cores lizenzieren. Weiterhin die Thematik bzgl. ISV Upgrade: Wenn ich ISV-Lizenzen mit Wartung kaufe z.B. damals ISV SQL 2012 und setze jetzt SQL 2014 ein. Welche Lizenzbestimmungen finden Anwendung? Auch hierzu finde ich Nichts. Bei Standard Lizenzen war es immer so, dass die PUR des ursprünglich lizenzierten Produkts gelten. Heute ist es in den Product Terms so geregelt, dass die des eingesetzten Produkts gelten. Weiß jemand wie das bei ISV ist? Danke euch im Voraus. David
  16. Hallo Norbert, Ich meinte ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig gesehen habe. Das bezog sich nicht auf deine Antwort sondern auf meine ursprüngliche Einschätzung soweit sie mir bekannt ist. Cheers, Dave
  17. Hi zusammen und danke. @Doc: Ist derzeit nur angedacht. Bezüglich der Schnittstelle - So weit sind wir noch nicht. @Norbert: Danke. So in etwas hatte ich mir das auch gedacht. Aber ich bin mir da nicht sicher. Server Edition in Abhängigkeit der Skalierbarkeit. Und CALs in Abhängigkeit der Funktion - So mein Wissensstand. Danke und Grüße, David
  18. Hallo Ihr Lieben, Nur mal die Frage, weil es gerade eine Überlegung ist. Wenn ich Exchange Postfächer mit einem Fremdprodukt archivieren will - Benötige ich den Exchange Enterprise Server oder ist der Standard Server ausreichend? Benötige ich zusätzlich die Exchange Enterprise CAL oder ist die Standard CAL ausreichend? Danke im Voraus. Cheers, David
  19. Hm, Alle Ausführungen sind doch das was ich geschrieben habe, oder? VM Instanz wird nur auf anderen Host gezogen bei dauerhaften HW Verlust o.vgl. Somit spielt 90 Tage Regel keine Rolle. Und das Worst-Case-Szenario ist somit ...dass jede der Win 2012 Instanzen auf einem unterschiedlichen Host läuft. Also musst du 2 Hosts ablizenzieren und da reichen dann für jeden Host jeweils 1 Win 2012 Std. Lizenz. Best case: Beide 2012 Instanzen auf einem Host - Dann reicht eine Win 2012 Standard Lizenz. Aber anyway .... Ich als Anfänger halte mich da raus. Das war nur meine Sicht und die ist ja offenbar falsch. Grüsse, David
  20. Hi All, Ich habe da auch noch ne Frage zum Samstag Abend. Ist aber eher nur aus Neugier. Szenario: Man nehme einen Kunden. Der hat einen EA und XX PCs die als QD gewertet werden. Der Kunde hat zusätzlich Thin Clients. Die ein embedded Linux fahren und auf eine Citrix (XenApp) Terminalserver Farm zugreifen. Nach der mir bekannten Def. für QD sind zB keine QDs Geräte die Windows Pro nicht ausführen können (das ist hier der Fall) und die nicht auf eine VDI zugreifen. So, und jetzt kommts. Die TC greifen über die Serverfarm auf ein Office zu. Der Zugriff erfolgt aber quasi über eine Portalseite, nach der Anmeldung an der Citrix Farm, so dass ich nicht sehe, ob das Office auf der grafischen Benutzeroberfläche des Windows Server O.S. oder in virtuellen Maschinen mit Windows Desktop O.S. bereitgestellt wird. Eigentlich weder noch. Sind die Thin Clients jetzt ein QD oder nicht? Was denkt Ihr? Danke und einen schönen Sa Abend, Der Dave
  21. Hi, Bin ja nur ein Anfänger aber ich versuchs mal. Also ich verstehe es wie folgt: 1 VM-Cluster mit HA-Aktiv (Kein DRS-Vmotion – Also keine Live Migration)….3 Hosts. 1. Host – 2 CPUs 2. Host – 2 CPUs 3. Host – 1 CPU Dir geht es primär um die Windows Server 2012 Lizenzierung. (Serverzugriffe und evtl. Desktop Apps die auf dem Server laufen lassen ich außen vor) Wenn also die Lizenzierung ursprünglich gepasst hat wäre meine Frage ob Ihr die VM Guests immer nur für den jeweiligen Host lizenziert habt oder für alle 3 Hosts (Ich will auf die 90-Tage Regel hinaus.) Wenn Ihr die VM guests immer nur für einen Host lizenziert habt dann heißt das, das MS auch bei HA die Einhaltung der 90-Tage Regel als erfüllt gesehen hat. Du schreibst ja …. Umgebung war bisher 2008 mit genügend Standard und Enterprise Lizenzen - ohne Probleme, auch seitens MS nicht. …. Allerdings….Das ist sicher eine mündliche Aussage. Und das kannst du nach meiner Erfahrung ignorieren. Die ist nichts wert. Aber um darauf zurückzukommen. Angenommen meine o.a. Aussage ist korrekt. MS sieht die 90-Tage Regel als erfüllt an, dann ist die auch für Win 2012 erfüllt. Ich verstehe dich so, dass 2 Win2012 Standard Instanzen dazu gekommen sind. Da eine Win 2012 Standard 2 Prozessoren und auch 2 virtuelle Instanzen abdeckt müsstest du diese wie folgt lizenzieren: 1. Wenn beide Instanzen auf einem Host laufen => Zuweisen 1 Win 2012 Standard Lizenz diesem Host oder 2. Wenn beide Instanzen auf unterschiedlichen Hosts laufen (können ja nur 2 sein) => Zuweisen je 1 Win 2012 Standard Lizenz den beiden Hosts Ich hoffe das hilft Dir. Ich würde ja zugerne wissen wer der / die Prüfer gewesen sind. Mittlerweile habe ich auch schon Aussagen zu dem ein oder anderen Namen eines Prüfers mit interessanten Lizenzierungsvorgaben gehört. Hol Dir einen unabhängigen Lizenzexperten - Am Besten einen der mal bei ner Wirtschaftsprüfung war. Ich glaube da gibt’s ein oder zwei. Die wissen wie es läuft. Ich hoffe ich konnte Helfen. Dave
  22. So....Wir haben jetzt zwar ein Feedback von MS bzw. von einem seiner Dienstleister ...aber .... Wir dürfen es hier nicht zum besten geben. Allerdings einfach mal den nachfolgenden Passus ansehen. Rechtlich bindend ist es ohnehin nicht. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Microsoft nur die Auditoren bei der Aufdeckung von Non-Compliance unterstützt. Die eigenen Kunden läßt man bei Fragen rund um die Einhaltung von Compliance im Regen stehen. Hinweis: This email (and any attachments) is confidential and may be privileged. It is intended solely for the addressee. If you have received it in error, please contact us immediately. any disclosure, copying, distribution or action taken as a result of this email is prohibited and may be unlawful. The statements and opinions expressed in this message are those of the author and do not necessarily reflect those of Microsoft. Any opinions or advice contained in this email are for the addressee only. Please note, any offer made by a Microsoft employee or acceptance of an offer made to Microsoft by a Microsoft employee or agent, (whether received by the intended recipient directly or indirectly) shall only be legally binding upon Microsoft once a written contract in a non-electronic form has been signed by authorised representatives of Microsoft and the intended recipient. Tut mir leid Leute. Thema kann geschlossen werden. Grüße, David
  23. Hallo Magheinz, Na dann ist ja alles super. Doch kein worst case Szenario. Mal sehen ob und was aus der anderen Richtung noch kommt. Viele Grüße, David
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