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lizenzdoc

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  1. Hi, das ist jetzt die Antwort auf den beitrag von NorbertFe Ja, bei großen VM-Anzahlen und VMotion-Nutzung ist DC fast unentbehrlich. Aber, wie gesagt immer schön mind. 2-Lizenzen und dann nach Proz lizenzieren. VG, Franz
  2. geleert, da er nicht hier hin hörte...
  3. Hi, Ja, bei großen VM-Anzahlen und VMotion-Nutzung ist DC fast unentbehrlich. Aber, wie gesagt immer schön mind. 2-Lizenzen und nach Proz lizenzieren. VG, Franz
  4. hi, also, rein mathematisch betrachtet: 3x "Bleche" und jedes hat 1x EE drauf, dann hat man 4x VMs je "Blech" = 12x VMs. vs. 3x "Bleche" und jedes hat 3x STD drauf, dann hat man 3x VMs je "Blech" = 9x VMs. wenn man nun die 3 "übrigen" VMs benötigt > EE, wenn nicht > STD VG, Franz
  5. hi, danke für die Hilfe, ich bin ja technisch sehr "unbelastet" :) Die Lösung mit STD wäre ca. 10% günstiger vs. der EE-Lösung. Aber, so wie Du angemerkt hast, Bei der EE-Lösung wären 3 VMs zusätzlich dabei. VG. Franz
  6. hi, clustern geht ja erst ab der WIN-Enterprise-Edition. Wenn sehr viele VMs od. auch Vmotion benötigt wird, sollte man an 6x DataCenter denken, dann sind ja unlimited verschobene VMs erlaubt. VG, Franz
  7. hi, - denkt ihr auch an die Absicherung bei Serverausfall? - der Sharpoint benötigt dann ja auch noch einen SQL-Server als DB-Server ... VG, Franz
  8. Hi, da ich nur im Lizenzthema fit bin, brauche ich jetzt echt eure Hilfe! Aus der neuesten SQL-2012 Dokumentation: Punkt-1: Hardware and Software Requirements for Installing SQL Server 2012 der Passus: Within the Hyper-V role on Windows Server 2008 SP2 and Windows Server 2008 R2 SP1, a maximum of four virtual processors can be allocated to virtual machines running Windows Server 2008 SP2 or Windows Server 2008 R2 SP1 32-bit or 64-bit editions. For more information on compute capacity limits for different editions of SQL Server 2012 and how they differ in physical and virtualized environments with hyperthreaded processors, see Compute Capacity Limits by Edition of SQL Server Unter diesem Link steht dann aber: „Limited to lesser of 4 Sockets or 16 cores“ Frage-1: was ja meinem Wissen nach übersetzt heißt „begrenzt auf weniger als 4 Sockets od. weniger als 16 COREs. „Weniger als“ heißt für mich mathematisch betrachtet maximal 3 Sockets/15 COREs oder??? Punkt-2: Hyperthreading Frage-2: Benötige ich beim Betrieb von VMs diese Hyperthreading? Gemäß: Compute Capacity Limits by Edition of SQL Server Systems with more than one physical processor or systems with physical processors that have multiple cores and/or hyperthreads enable the operating system to execute multiple tasks simultaneously. Each thread of execution appears as a logical processor. For example, if you have a computer that has two quad-core processors with hyper-threading enabled and two threads per core, you have 16 logical processors: 2 processors x 4 cores per processor x 2 threads per core. d.h. bei 8x physikalisch vorhanden COREs, bei Hyperthreading „ON“ = 16 logische Prozessoren, bei Hyperthreading „OFF“ = 8 logische Prozessoren, die man dann ja den VMs zuweisen könnte. Frage-3: Kann/darf ich dann sagen logischer Prozessor = virtueller Prozessor??? Danke für eure Hilfe! VG, Franz
  9. Hi, weiß nicht , ob das okay ist, es hier überhaupt zu posten. Einer meiner Kunden(via EA voll durchlizenziert) hat von MS-Unterschleißheim Anfang 2007 "als Entschuldigung" für diverse Geschehnisse originale Box-Lizenzen bekommen. Da durchlizenziert, mag er die abgeben. 1 x SQL Server Enterprise 2005 engl. 1 Proc (810-05194) aktuell im WEB zu 9.999 € angeboten 2 x Exchange Server Enterprise 2007 deutsch mit 25 CALs (995-04054) aktuell im WEB zu 3.500 € jeweils angeboten. Hat jemand "Bedarf" für sich oder um einen seiner Kunden "glücklicher" zu machen ? Mein Kunde würde einen sehr guten, vernünftigen Preis machen. Alles noch im Original verpackt. Und direkt von MS-Unterschleißheim :) Gerne PN an mich für weiteres. VG, Franz
  10. Hi, laut PURs Seite-7 muss man immer wieder auch bedenken: Lizenzierter Server ist der jeweilige Server (siehe „Server“), dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separater Server betrachtet. desweiteren auf Seite-28: ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM SERVER Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Serverlizenz ausführen, müssen Sie diese Lizenz einem Ihrer Server zuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Serverlizenzen zuzuweisen, aber Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. desweiteren auf Seite-34 für die EE-Edition, Seite-36 für STD-Edition: AUSFÜHREN VON INSTANZEN DER SOFTWARE Für jede Serverlizenz, die Sie erwerben und zuweisen, haben Sie die entsprechenden nachfolgend aufgeführten Rechte. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: •Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE* und •eine Instanz der Serversoftware pro OSE in maximal vier virtuellen OSEs •(Bei STD >)Eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen OSE *Falls Sie die zulässige Höchstanzahl von Instanzen (physisch und virtuell) ausführen, darf die in der physischen OSE ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden: •Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware •Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten •Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem lizenzierten Server d.h.: Beim Virtualisierungsrecht auf dem lizenzierten Server (wobei auf dem phys. Server-Blech ja eine 2. Festplatte oder eine 2. Partition als ein weiterer "neu zu lizenziertender Server" gilt) darf die phys.OSE + die virt.OSE nur auf dem "lizenzierten Server" betrieben werden und darf somit nicht auf z.B. der 2. Festplatte/einer weiteren Partition auf demselben "Blech" genutzt/verschoben werden ! Ergibt das jetzt einen "besseren Blick" auf das Thema? VG, Franz
  11. hi, stimme bei Defekt Weingeist zu, wenn man nachfolgendes beachtet: PURs Seite-9: Vorzeitige Neuzuweisung aufgrund von Hardwarefehlern. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Lizenzen nicht kurzzeitig neu zugewiesen werden dürfen, sind Sie berechtigt, bestimmte Lizenzen frühzeitig zu übertragen, falls Sie das lizenzierte Gerät oder den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Dieses Recht zur vorzeitigen Neuzuweisung gilt für folgende Lizenztypen: alle Serverlizenzen (mit Ausnahme von CALs und Management-Lizenzen), Windows Intune-Geräte-ALs, Windows Virtual Desktop Access-Abonnementlizenzen, VDI-CAL-Suites sowie Visual Studio Load Test Virtual User Pack 2010. zu COLD-BACKUP: PURS Seite-145: Solange die SA für den Server aktiv ist ... Wiederherstellungsrechte für „Cold“ Disaster Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt, vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist. Die Lizenzbestimmungen für die Software und die folgenden Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung von Software auf einem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen. •Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung bei Notfällen. •Der Server darf sich nicht im gleichen Cluster wie der Produktionsserver befinden. •Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen. •Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet. VG, Franz
  12. Hi, wenn zw. den Lizenz-Verschiebungen (und Löschung auf dem alten Server!, ja leider ...) immer mehr als 90 Tage liegen ist alles fein. laut PURs-Seite-9: BEDINGUNG BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN In allen Fällen von Lizenzneuzuweisungen zwischen Geräten oder Nutzern müssen Sie die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder einen weiteren Zugriff durch das oder auf das bisherige Gerät bzw. durch das oder auf das Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Wenn man sich daran hält, fein und legal sauber. VG, Franz
  13. hi, zu deinem 1. Absatz: das wäre "Lizenzmobilität", was nicht erlaubt ist. zu Deinem 2. Absatz: Das wäre eine Neuzuweisung, erstmal so okay, aber dann musst Du 90 Tage warten, bis Du diese Lizenz wieder zum Ursprungs-Server zurück zuweisen darfst, ich weiss, ist nicht gut, aber so sind die Bestimmungen mal. Ansonsten eine 2. Server-Lizenz ... laut PURs 01-2012 Seite-144: Berechtigte Produkte: Alle Produkte, die derzeit zu „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ berechtigt sind und über Software Assurance verfügen, sind zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt. Anm.: ... und WIN-Server-Lizenzen haben definitiv nicht die Erlaubnis zu "Lizenzmobilität"... ...egal ob mit oder ohne SA. VG, Franz
  14. Hi :) ich versuche mich mal durch eine genauere Definierung. Cold-Backup meint definitiv, dass das Netzteil "kalt" ist. Dies wäre ja bei Deinem Konstrukt nicht gegeben, da der Zielserver aktiv läuft. zusätzlich: Da es beim WIN-Server keine Lizenzmobilität (kurzfristige Lizenzverschiebung) laut PURs gibt, muss sowieso der Zielserver schon vorher eine WIN-Lizenz besitzen. Somit denke ich, dass Du auch unter Nutzung der SA nicht umhin kommst, den Ziel-Server sauber vorher richtig zu lizenzieren. VG, Franz
  15. Hi Die. Minka, vielleicht hilft Dir dies weiter: PURs 01-2012, Seite-146: Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen für MSDN. Ihre Rechte zur Nutzung von Software, die über MSDN lizenziert wurde, werden zeitlich unbeschränkt, wenn Ihr Recht zur Nutzung von Visual Studio dauerhaft wird. Meine Anmerkung: „dauerhalft“ wird eine MS-Lizenz, wenn Lic+SA voll bezahlt wurde und der Vertrag in dem diese Lizenz gekauft wurde endet. Danach darf/kann man ja die SA wieder verlängern …Aber die "Lizenz" bleibt dem Kunden auf dem SA-Ende-Level. Das kollidiert aber mit Seite-92 (wie von Dir zitiert): Um auf Abonnementdienste zuzugreifen oder diese nutzen zu können, muss Ihr Abonnement aktiv sein. Zu den Diensten, die Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements zur Verfügung stehen können, gehören Softwaredownloads, technischer Support und Product Keys. Wobei wiederum Deine Frage berechtigt ist, ob das „Nutzen“ sich nur auf den aktiven Onlinezugang,-zugriff bezieht, der dann ja nach Ablauf des ABOs nicht mehr „da“ ist … und alles schon „Runtergeladenes“ inkl. Keys weiter genutzt werden darf. Hat einer dazu eine „Erkenntnis, Erfahrung“ gemacht? Ansonsten eine schriftliche Anfrage direkt an MS oder via Partner an MS. VG, Franz
  16. lizenzdoc

    Windows 8 Server

    Hi, da schon bei der R2 "aufwertung" die normalen 2008er-CALs genutzt werden durften, ist es sehr unwahrscheinlich, dass MS hier nochmals auf Geld verzichten wird. Da beim Wechsel von SQL-2008(R1) auf SQL-2008-R2 kaum ein Kunde über neu zu erwerbende SQL-2008-R2-CALs gejammert hat, (hat doch jeder gewußt und gekauft, oder? :) ) sollte man neue WIN-CALs einkalkulieren ... Aber nix genaues weiß man, also abwarten ... VG, Franz
  17. hallo und guten Morgen, ich komme ja immer nur mit der Lizenzbrille :) ich denke aber, wenn man auch von Begin diese Thematik beim Konzept einfließen läßt, muss man später aus finanziellen Gründen das Konzept nicht "neu erfinden". Einiges steht ja schon hier: http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/4-virtualisierte-sql-server-2008-r2-enterprise-install-184604.html Helfe gerne dabei, Franz
  18. lizenzdoc

    Frage zu Basislizenzen

    SB wäre immer wieder erneut verwendbar ... :)
  19. lizenzdoc

    Frage zu Basislizenzen

    Hi, Systembuilder anstatt OEM = beim nächsten PC-Wechsel wiederverwendbar > Kosten Systembuilder = Vollversion = keine Basislizenz nötig > Kosten SA hinzukaufen = Status wie eine Volumen-Upg-Lizenz + SA ... wg. WIN-8 > Kosten SB+SA = WIN-7-Enterprise (inkl. Bit-Locker) Zusatz-Features > Kosten SB-SA auf Notebooks > SA zu Ende > Bit-Locker bleibt dennoch erhalten > Kosten hab ich was vergessen ? :) VG, Franz
  20. Moin, @ RolfW: Ja, das ist der Link, wo man PURs und/oder Productlist und andere rechtsrelevante Dokus findet. @ Wurstsalat: Ist zwar, wie auch im DOC geschrieben, kein Vertragsbestandteil, aber genau diese „Schaubilder“ müssen in die PURs, dann spart man sich viele Diskussionen. Und die Berechnung dort trifft ja jetzt die meinige auch (oder umgekehrt :) ). Ich habe echt festgestellt, zwischendurch muss man das Thema mal links liegen lassen, sonst „sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr“. Desweiteren werde ich versuchen bei Microsoft zu erreichen, dass in den PURs/Productlist zukünftig zur Verdeutlichung „Schaubilder“ in mehreren Varianten implementiert werden. Bitte mal prüfen, ob meine (angedachte) finale Lösung rechtskonform bleibt: Szenario: Farm mit 4x phys. Server „Bleche“ mit je 4x phys. CPUs, die wiederum je 6x Kerne/COREs. Auf der physische OSE liegt nur das OS (egal ob WIN/ESX). Virtualisierung von zur Zeit nur 2x SQL-VMs unter Verwendung der SQL-2008-R2-EE-1Proz-Lizenzen: die erste VM(OSE) wird bedient mit 2 virt. Prozessoren aus diesen 6 COREs … die zweite VM(OSE) wird bedient mit 4 virt. Prozessoren aus diesen 6 COREs... Nun leider mein „Fehler“ … es gilt doch die Lizenzmobilität (sorry!) Da ich ja die VM mit SQL-EE lizenziere und diese darf/wird/kann ja dann über die „Bleche“ verschoben werden. Da wo sich im Moment die SQL-VM befindet ist der „lizenzierte Server“, da ja die SQL-EE die Lizenzmobilität beinhaltet. Verschiebe ich nun die VM auf ein anderes „Blech“, wird dieses der „lizenzierte Server“. Somit ist der Lizenzbedarf pro VM = 1x SQL-EE-1Proz = bei zur Zeit 2x VMs = 2x Lizenzen. Kosten = ca. 50.000 EURO Alternativ: SQL-2008-R2-STD-1Proz Da hier keine Lizenzmobilität laut PURs erlaubt ist, muss man vorher und ausreichend alle 4 „Bleche“ mit der SQL-STD durch lizenzieren. D.h. die 2 SQL-VMs könnten sich ja gleichzeitig auf nur einem „Blech“ befinden = pro VM 1 SQL-STD-1Proz-Lizenz = 2 SQL-Lizenzen und dies nun wirklich pro „Blech“, somit müssen in diesem Szenario 2x4=8 SQL-STD-Lizenzen lizenziert werden. Aus Kostensicht (ca. 52.000 EURO) nur minimal teurer(3,85%) als das gleichwertige EE-Szenario, somit eine saubere Alternative. Die 3,85% basieren auf meine Preisinfo! In der Hoffnung auf „Fehlerfreiheit“ Viele Grüße, Franz
  21. Hi Die.Minka, ich hab "eine mir noch zugängliche SAM-Abteilung" eines LARs angefragt. Das dortige angesprochene Schaubild trifft die Aussagen der PURs Seite-58 und dannach wird bei offiziellen Audits(durch MS/KPMG) genau so geprüft. Ist zwar kein Vertragsbestandteil, aber wenn der Hersteller angeblich so prüfen lässt, sollte man dies als Vorlage auch so nehmen. Somit wäre in diesem Fall die einzige Lösung > 2 Lizenzen pro Server Da die VMs jederzeit überall auf den 4 Servern und auch getrennt liegen können, kann ich nicht die Lizenzmobilität heranziehen, sondern muss jeden einzelnen der 4 phys. Servern jederzeit mit je 2 Lizenzen lizenzieren. Also ein Total von 8x Lizenzen = ca. 200.000 € autsch! VG, Franz
  22. hi, gemäß meiner obigen Korrektur, kann/muss ich ja jetzt davon ausgehen, dass ich vereinfach nur noch einen einzigen Server lizenztechnisch betrachte muss und dies Ergebnis mit "4" multiplizieren muss (alle 4 Server). "worst case" könnten ja beide VMs gleichzeitig auf einem Server liegen (was dann ja das Maximum wäre). Also betrachten wir nur noch den einzelnen Server, wenn darauf die 1. VM 2x virtuelle Prozessoren verwendet und die 2. VM 4x virtuelle Prozessoren verwendet Dann habe ich, je nach richtiger Interpretation* der PURs, zwei Berechnungsfälle: 1.Fall: 1.VM mit 2x virt. Proz = 1 Lizenz + 2.VM mit 4x virt. Proz = 1 Lizenz = 2 Lizenzen 2.Fall: 1.VM mit 2x virt. Proz = 2 Lizenz + 2.VM mit 4x virt. Proz = 4 Lizenz = 6 Lizenzen Interpretation* (laut Seite-58 der PURs): Benötige ich nun nur 2 Lizenzen, da ja dort steht „Eine Lizenz für alle“ oder muss ich es „anders“ lesen? Wenn ich „Eine Lizenz für alle“ durch „Eine Lizenz für jeden der „X“ logischen Prozessoren" ersetze, dann benötige ich ja nun doch 6 Lizenzen pro Server, oder? Im Fall-1 wäre jetzt die richtige Lizenzierung 4x Server x 2 Lizenzen = 8 Lizenzen Im Fall-2 wäre jetzt die richtige Lizenzierung 4x Server x 6 Lizenzen = 24 Lizenzen Kosten: Nach Option-2 > Fall-1 = 200.000 €, Fall-2 = 600.000 € Nach Option-1 > 400.000 € Denke ich noch „richtig“, oder sollte ich die „weiße Weste“ anziehen und mich einliefern lassen? :) VG, Franz
  23. Moin, ich habe einen "bösen, peinlichen" Fehler entdeckt: Die VMs liegen auf irgendwelchen dieser 4 Server, müssen auch nicht zwangsläufig auf dem gleichen liegen und werden bei Bedarf verschoben (ebenfalls irgendwo hin). Wenn so, dann kann/darf man ja gar nicht die Lizenzmobilität nutzen, da ja alle 4 phys. Server vorab schon rechtzeitig mit Lizenzen lizenziert sein müssen. Also das Thema Lizenzmobilität vergessen! Dann wären laut Option-1 die Kosten aber auch gleich (wie Markus richtig gesehen hatte!) bei 16x SQL-EE-Lizenzen = ca. 400.000 € Aua! Also Option-2 wieder betrachten, aber ohne Lizenzmobilität. Sorry, VG, Franz
  24. hi, nicht streiten ... das wird dem Forum hier nicht gerecht. Hier im Lizenzforum bemühen sich alle um die finale Klarheit, kommt eine Kunde mit seinem Lizenzierungsplan bei einem Microsoft-Audit sauber durch oder nicht. Letzteres kann u.U. dann Kopf, Kragen und viel Geld bedeuten. Microsoft und seine Juristen haben die EULAs/Verträge so geschrieben, dass so gut wie kein Spielraum existiert. Die Regeln sind so geschrieben „Was nicht explizit erlaubt ist, ist somit verboten“. Daran halten sich die Prüfer beim Audit strikt und emotionslos. Lizenzieren heißt juristisch: Entweder zählt ausschließlich die EULA eines Produktes, oder bei Volumen-Lizenzen, der relevante gezeichnete Volumenvertrag mit seinen 3 Vertragsbestandteilen Vertrag, Productlist und PURs + ev. schriftliche Nebenabreden seitens Microsoft. Alles „andere“ wird beim Audit von den Prüfern ignoriert! Spaß macht es, wenn man sein Vorhaben kostengünstig und vertragskonform abbilden kann. Keinen Spaß macht es, wenn sich das nicht wirklich unter einen Hut bringen lässt. Ich verstehe, wenn manches einem nicht „passt“ und es einen „echt nervt“, aber das liegt nicht am Forum, sondern an den Regeln des Herstellers. Entweder, man ist „einsichtig“, oder man muss sich eine andere (Hersteller-)Lösung suchen. Wir hier versuchen/helfen nur den Kunden die Lizenzierungsregeln so zu verstehen, wie sie sind. Irgendwann muss man aber auch „das Handtuch“ werfen … VG, Franz
  25. hi. ja, das Thema ist wirklich nicht lustig. Applikationen (Office, Visio, Project, etc.) werden ausschließlich nach Gerärtezugriff lizenziert, somit zählen nur MAC-, oder IP-Adressen. Kann die Adresse die Applikation nutzen, ist zu lizenzieren. GPOs sind reine Zugriffsregelungen nach Usern, nicht nach den o.g. Adressen. Somit "beißt" sich das und ist immer "gerne gesehen" bei den Prüfern beim Audit. Eigentlich müsste man in den GPOs eine logische Verknüpfung einbauen. Wenn User-A am Device-1 sich anmeldet (Device-1 aber keine Appl.-Lizenz lizenziert hat), dann darf User-A keine Möglichkeit haben, solch eine Applikation am Device-1 zu starten. Oder so ähnlich :) VG, Franz
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