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Dr.Melzer

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Beiträge erstellt von Dr.Melzer

  1. wird XenApp oder NetMan nicht von Microsoft "akzeptiert", um bestimmten Devices auf dem RDS das Office vorzuenthalten? Zumindest Netman "wirbt" damit (http://www.hh-ndm.com/manage-lic.cfm),

    Akzeptiert wird so eine Lösung nur dann wenn sie definitiv auf Gerätebasis (nicht auf Benutzerbasis) arbeitet. Das Gerät muss dann auch an einem Merkmal identifiziert werden dass nicht so leicht zu verändern ist (afaik ist das einzige anerkannte Kriterium dafür die MAC Adresse). IP Adressen als Merkmal sind nicht ausreichend da diese in der Regel dynamisch vergeben werden und zu leicht änderbar sind.

  2. mit den Device-Cals ist somit klar, hierzu zählen jegliche Geräte die auf den Server zugreifen.

    So ist es.

     

    RDS UserCals das bedeutet ich ordne die Lizenzen bestimmten Usern zu und kann nicht wechselnde User nutzen, das immer andere 2 gelichzeitig arbeiten könnten ?

    Auch das ist richtig. Die CALs dürfen einem anderen Benutzer nur dauerhaft (für mindestens 90 Tage) neu zugewiesen werden. Zum Beispiel wenn ein so lizenzierter Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

  3. Nein, für diese Notebooks die für den TS geplant besteht noch keine Officelizenz. 

    Wir haben nur für die anderen Rechner alle eine Office 2010VL

    Dann musst du für die Geräte die auf den TS zugreifen sollen je eine Office VL kaufen. Es muss exakt die gleiche Office Version (gleiches Produkt, gleiche Sprache, gleiche Version) sein die auf dem TS genutzt wird.

     

     

    Es wird so sein, das ALLE Rechner NICHT per Remote arbeiten werden, nur lediglich die zwei geplanten Geräte/User.

    Technisch besteht wie bei allen natürlich die Möglichkeit das man mit den Plätzen auf den TS zugreifen "könnte"

    Aber diese Möglichkeit werden wir nicht nuzten.

    Du musst diese Möglichkeit technisch verhindern.

     

     

    OK, habe gerade im anderem Beitrag gelesen, das es fest definierte Nutzer sein müssen bei RDS-UserCALS.

    Dann würde es eher Sinn machen für die zwei Notebooks RDS-DeviceCALS zu nutzen, dann besteht die möglichkeit

    wenn sich das Gerät mal mit anderen User geteilt werden würde es zu keinen Lizenzschwierigkeiten käme ?

    Wenn du Benutzer CALs für den Server und den TS nutzt dürfen beliebig viele Nutzer mit dem lizenzierten Geräten auf dem TS arbeiten.

  4. @Kofferjunge:

    Bitte benutze doch in Zukunft auch Absätze oder Zeilenumbrüche. Deine Beiträge werden dadurch erheblich besser lesbar. ;)

     

    aktuell nutzten wir normale Gerätelizenzen für unser Office 2010.

    Das ist gut so denn anders ist Office 2010 auch nicht zu lizenzieren. ;)

    Es sind jedoch jetzt zwei Mitarbeiter die zwingend per Remote von Extern auf dem Server arbeiten müssen.

    Ist für die Geräte mit denen sie auf den TS zugreifen bereits ein Office Lizenziert? Wenn ja welches genau?

    Langt es in diesem Fall wenn wir für den TS 5x VL Lizenzen von Office beziehen  ?

    Oder benötigen wir dann die Anzahl von allen Clients (15) eine Volumenlizenz, denn Sie hätten ja im Netzwerk die Möglichkeit auf den TS zu zugreifen ?

    Das kommt auf das gesamte Szenario an. Wie soll das denn konkret aussehen?

    RDS CALS werden UserCals, da es immer nur eine geringe Anzahl an Sitzungen sein wird

    Die CALs ahben nicht smit "Sitzungen" zu tun, sondern entweder mit zugreifenden Geräten, oder zugreifenden Benutzern.

  5. Sorry bin hier neu war nicht meine Absicht

    Kein Thema.

    Der SAM Mensch  hat gesagt das wir die Basis Lizenzen nachweisen müssen da er sonst die Lizenzen so nicht anerkennen kann bzw. darf .

    Und er hat euch nicht gesagt was für Lizenzen das sein müssen?

    Noch eine kleine Frage zur Verlängerung der SA/Upg

    kann ich eine SA oder UA Verlängerung eines Open Vertrages auch mit einem Open Value Vertrag verlängern ?

    Mit Verlaub, ihr seid gerade in einem SAM Prozess. Wäre es da nicht besser diese Dinge mit eurem SAM Partner zu besprechen? Wir kennen hier nur einen ganz kleinen Ausschnitt aus eurer Situation und SAM ist ein Prozess der sehr weit ausholt. Die Wahrscheinlichkeit dass wir dir hier (basierend auf den sehr rudimentären Informationen die wir von deiner Situation haben) etwas erzählen was nur sehr bedingt auf deine Gesamtsituation passt ist groß.

  6. Jetzt sehe ich erst dass du einen Thread von 2009 gekapert hast. Das Kapern von fremden Treads ist kein guter Plan. So etwas sorgt nur für unübersichtliche Threads, die später keinem mehr helfen.

     

    Ich hab deine Frage von dem gekaperten Thread abgelöst.

     

    AFAIK waren bei UA nur nur Volumnelizenzen als Basis möglich. Was sagt den euer SAM Mensch dazu?

  7. 1. 8x MS Office 2013 Standard OPEN-NL für den Server kaufen, sodass dann alle Client-Systeme lokal und auf dem Terminalserver Office 2010 Standard nutzen können (und man später bei Bedarf auch kostenfrei Office 2013 hat)

    Dann wären die vorhanden vier Office 2010 MLK Lizenzen hinfällig, dafür hat man gleich alles mit kostenfreier Upgrademöglichkeit auf 2013 später.

    Die Office Lizenzen kaufst du nicht für den Server, sondern für die Clients. Bei Microsoft Applikationen wird per Gerät (Client) lizenziert. Wenn du für alle acht Geräte je ein Office 2013 Standard lizenzierst dürfen alle acht Geräte dieses auf dem TS und lokal nutzen.

    2. 1x MS Office 2013 Standard OPEN-NL auf den Server und für 4x Office 2010 Standard MLK für die Clients nachkaufen. Geht das auch? Damit wären ja auch alle Geräte lizensiert, oder?

    Wenn du für die vier Geräte für die noch kein Office vorhanden ist je ein Office 2013 Standard (als Volumenlizenz) erwirbst darfst du diese downgraden und auf den Geräten stattdessen Office 201o Standard nutzen. Auf dem TS darf dann aber auch nur ein Office 2010 Standard bereit gestellt werden, da die anderen Geräte nur dieses lizenziert haben.

  8. . Gibt es irgendwelche Bendenken als deutscher Daten in der Schweiz zu speichern?

    Nach Snowden gibt es für JEDEN massive Bedenken Daten in irgendeiner Cloud zu speichern!

     

    Was den deutschen Datenschutz angeht solltest du dir von dem schweizer Anbieter vertraglich zusichern lassen dass er sich an die deutschen Datenschutz Gesetze hält.

     

    Aber wie gesagt: Wer nach Snowden noch Daten an irgendeinen Cloud Anbieter gibt dem ist IMHO eh nicht zu helfen...

  9. Wenn ich das so lese, "..die weder noch ...Vertragspartner ...vor Ort, von Ihnen oder Ihren verbundenen ...." nicht mehr so ganz, wobei ich persönlich auch eher zur ersten Variante tendiere.

    Du hast den nicht unwichtigen Teil "Erfüllungsgehilfen" unterschlagen. ;)

     

    Aber damit du Sicherheit hast:

     

    Was genau für "Dienstleistungen" werden denn da von den Mitarbeitern des anderen Unternehmens zu welchem Zweck für euch erbracht?

     

    Auf welcher Basis erbringen die Mitarbeiter des anderen Unternehmens diese Dienstleistungen?

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