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Dr.Melzer

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Beiträge erstellt von Dr.Melzer

  1. Ich habe ein ähnliches Problem wie futurecomp deswegen greife ich hier diesen Thread auf.

    Unabhängig davon wie ähnlich dein Problem ist, es macht keinen Sinn einen uralten Beitrag dazu zu reanimieren...

     

    Ich habe diene frage von dem gekaperten Beitrag abgelöst. ;)

     

    Situationsbeschreibung:

     

    Ich soll Daten von 2 Laptop HDDs retten. Beide sind noch nicht SSD.

    Der Laptop ist so wie er aussieht ziemlich stark mißhandelt worden.

     

     

    Bisher habe ich folgendes probiert.

     

    1. Start des Laptop mit einer Win 7 Live DVD - Laptop startet, Platten werden nicht erkannt.

    2. Start des Laptop ins Setup einer Win 7 DVD - Laptop startet, Platten werden nicht erkannt.

    3. Ausbau der Platten und per SATA zu USB Adapter an meinen Win 8.1 Rechner gehängt.- Platten werden in der Datenträgerverwaltung erkannt, können aber auf Grund eines CRC Fehlers nicht initialisiert werden.

     

    Mein Plan ist es jetzt, sobald ich zuhause wieder Inet habe, mir eine Linux - Live DVD zu machen, den Laptop in den Read Only zu starten und so an die Daten zu kommen.

    Sollte dies nicht funktionieren, hat nochjemand eine andere Idee? Ich hab was von *mit Hand auslesen* gehört hab aber keine Infos dazu gefunden.

    Die Frage ist was dem Eigentümer die Daten auf der Platte (in Euro) wert sind.

    Bitte empfehlt mir jetzt nicht eine Expertenfirma aufzusuchen, denn

     

    1. kann sich das der Laptopbesitzer nicht leisen und

    2. möchte ich die Datenrettung können, damit wir auf Arbeit das unseren Kunden mit anbieten können.

    Doch genau das ist der einzige seriöse Rat den wir dir geben könne. Du kannst weiter versuchen ohne Plan und Ahnung an die Daten zu kommen, wirst dabei aber mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr kaputt machen als retten. Jeder Zugriffsversuch kann mehr Daten zerstören.

     

    Es gibt mehr als einen guten Grund warum es für so etwas Spezialfirmen gibt und warum die auch gutes Geld kosten.

  2. Es kann sein dass der OEM Vertrag des OEM das Ändern des Images nicht zulässt. Lass dir doch von deinem Ansprechpartner den relevanten Passus des EULA benennen auf den er seine Aussage stützt.

     

    Mir ist kein Passus in den rechtsverbindlichen Dokumenten bekannt der ausschließt dass ihr für eure Kunden gegen Bezahlung die Updates installiert.

  3. "An die Hardware gebunden" mag sein, aber aus

    http://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/UseTerms/default.aspx

    zitiere ich mal einen Satz aus der OEM-Lizenz:

    "Die Software enthält mehrere Versionen (wie 32-Bit- und 64-Bit-Versionen), und Sie sind berechtigt, nur eine dieser Versionen zu installieren."

     

    Die Lizenz entscheidet definitiv nicht darüber, welche Architektur ich nutze...

    In dem Fall ist es so, letztendlich kommt es aber immer auf das EULA an welches zu der jeweiligen Lizenz gehört. Das kann von OEM zu OEM abweichen, weshalb es schwierig ist für OEM Lizenzen eine eindeutige Aussage zu treffen, solange das dazugehörige EULA nicht bekannt ist.

  4. Die Lizenz ist unabhängig von der Architektur. "Früher" waren in den Retail-Boxen deshalb auch 2 DVDs.

    Das ist so nicht korrekt. Bei vielen Lizenzen ist die Lizenz plattformunabhängig. So bei allen Volumenlizenzen und bei denen die du "retail" nennst (FPP).

     

    OEM Lizenzen sind auf Hardware vorinstalliert und in der Regel an die Hardware gebunden, weshalb eine Plattformunabhängigkeit wenig Sinn macht. Auch System Builder Lizenzen sind in der Regel so einzusetzen wie gekauft.

     

    Was für deine Lizenz zutrifft musst du in dem beiliegenden EULA prüfen. Wenn dort die Plattformunabhängigkeit nicht explizit eingeräumt ist musst du dir eine neue Lizenz kaufen.

  5. Die alle per SBS UserCAL zu erschlagen wäre teuer. Deswegen dachte ich an 2 DeviceCALs. Das kann man ja legal mischen.

    Ja das geht problemlos.

    Nur wie dokumentier ich es richtig? Sage ich einfach PC mit inventarnummer XXXX besitzt eine Device CAL? Und der Personalnummer YYYY ordne ich jeweils eine Usercal zu.

    Es gibt keine eindeutige Regelung wie die Zuweisung der CALs zu Benutzern oder Geräten erfolgen muss. In der Praxis hat sie Excel dafür bewährt.

     

     

    Nun kann ein Usercal lizenzierte MA ja in die Fertigung gehen und dort was an einem der 2 PCs machen. Wäre lizenziert. Was ist aber wenn ein Fertigungsmitarbeiter sich an einen anderen PC mit *fertigung* (wo er eigentlich nichts zu suchen hat) anmeldet und da was macht. Dann hat er keine Lizenz.

     

    Nun die Frage:

     

    Muss ich das technisch unterbinden. Oder reicht es organistorisch (in welcher Form?). Oder reicht eine einfache Definition. Oder sehe ich das ganze zu "eng"...

    IMHO wird eine Unterweisung der Mitarbeiter ausreichen. Diese schriftlich für den Nachweis im falle einer Prüfung.

     

    Das verhindern der Anmeldung der Benutzerkonten "Fertigung" auf anderen Geräte ist auch ein zusätzliche gute Idee. Wobei wir die Zugriffe ja nicht nach Benutzerkonto (in deinem fall das Konto "Fertigung") lizenziert werden, sondern nach biologischen Benutzern. Insofern wird immer eine Unschärfe bleiben.

  6. Jeder Zugriff (bzw. jedes Gerät / User, welcher zugreift) benötigt eine CAL außer Anonymer Zugriff:

    Das ist so auch nicht richtig. Früher wurden nur für anonyme zugriffe über das Internet keine CALs benötigt. Anonyme Zugriffe im LAN bedingten schon immer eine CAL.

     

    Aktuell sind keine CALs für Webserver notwendig. IM LAN sind weiterhin alle Zugriffe (mit Ausnahme zweier ausschließlich zu administrativen Zwecken) CAL pflichtig.

     

    Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten:

     

    1. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web- oder HPC-Arbeitsauslastung ausführt, sind keine CALs erforderlich.
  7. Problem ist nur, dass eine unserer Applikationen nicht unter 2012 freigegeben ist.

    Darf man den Namen der Applikation erfahren?

    Wäre nur noch die Frage offen, ob wenn wir jetzt RDS2012 Lizenzen kaufen diese zunächst für den 2008R2 RDS-Server nutzen können und dann in nach einer Umstellung in z.B. 2 Jahren auch für einen Windows 2012 RDS.

    Ja. Da du RDS Server 2012 CALs kaufst darfst du damit auch auf 2012er RDS Server zugreifen. Zudem auf Vorgängerversionen des RDS 2012.

    Ich frage mich aber warum Microsoft nicht seine Anwälte auf die Anbieter solcher Lösungen loslässt, wenn diese Produkte doch gegen das Urheberrecht verstoßen!? Irgendwie finde ich es merkwürdig, dass MS hier nicht tätig wird. Schließlich gibt es diese Produkte schon seit vielen Jahren.

    Warum sollten sie. Die Produktion dieses Produkte, der Vertrieb und Besitz sind nicht strafbar, nur deren Einsatz.

     

    Das ist wie wenn du keinen Führerschein hast. Kaufen darfst du dir ein Auto und in der Garage haben darfst du es auch. Fahren darfst du damit halt nicht. ;)

  8. In dieser PDF ebenfalls die Aussage, dass 2 gleichzeitige administrative Verbindungen ohne RDS CALs gehen:

     

    http://download.microsoft.com/download/6/B/A/6BA3215A-C8B5-4AD1-AA8E-6C93606A4CFB/Windows_Server_2012_R2_Remote_Desktop_Services_Licensing_Datasheet.pdf

    Das PDF ist (im Gegensatz zu den Produktnutzungsrechten) nicht rechtsverbindlich. Am Ende des Tages zählt nur was in den rechtsverbindlichen Dokumenten (Lizenzvertrag, Produktnutzungsrechte und productlist) steht.

     

    PUR hin oder her, in 2 verschiedenen von Microsoft herunterladbaren PDF-Dateien steht das jetzt schon mal, also muss da doch was dran sein. :-D

    Das sehen die Prüfer bei einer Lizenz Prüfung nicht so entspannt wie du. ;)

     

    Wenn du dir so sicher bist dann such doch den Passus in den PURs. Damit überzeugst du auch mich. Sollte doch nicht so schwer sein ;)

     

    Ich verstehe selbstverständlich die wenn jemand sagt "Wenn es in einem PDF oder auf einer Webseite von MS steht muss es gültig sein." Trotzdem gilt: Nur was in dem Lizenzvertrag und den darin als Vertragsbestandteil genannten Dokumenten (Productlist und Produktnutzungsrechte) steht hat Rechtsverbindlichkeit.

    Wenn es anders wäre könnte MS dir in dem Vertrag etwas zusichern und dann auf einer Webseite schreiben dass du es nicht darfst. Da wäre der Aufschri wohl groß. ;)

  9. In den Produktnutzungsrechten findet sich zu RDS folgendes:

     

     

    ZUSÄTZLICHE CALs

     

     

    Produkt oder Funktionalität:

    Liste von CALs: 

     

    Windows Server 2012 R2-Remotedesktopdienstefunktionalität oder Windows Server 2012 R2 zum Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche (mithilfe der Windows Server 2012 R2-Remotedesktopdienstefunktionalität oder einer anderen Technologie)

    • CAL für Windows Server 2012-Remotedesktopdienste
     

     

    Das bedeutet erstmal dass für jede Nutzung der Remotedesktop Dienste eine RDS CAL notwendig ist. Wenn in den Nutzungsrechten keine Ausnahme für administrative Zugriffe steht gibt es diese Ausnahme nicht.

     

    Bei den reinen Server CALs gibt es diese Ausnahme explizit. Für die RDS CALs kann ich in den PURs diese Ausnahme nicht finden. Du kannst ja gerne in den PURs nachsehen ob ich da etwas übersehe.

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