Jump to content

lefg

Expert Member
  • Gesamte Inhalte

    21.329
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Beiträge erstellt von lefg

  1. Hallo,

     

    es gibt manchmal Zwänge, denen kann man sicht nicht einfach entziehen.

     

    Wir mussten mal mit einer 128-Wählverbindung, dann mit einer 128-Standverbindung über ISDN zur Zentrale arbeiten. Die Datenbankanbindung war manchmal schneckenlangsam, je nachdem wieviel User die Verbindung nutzten und für welchen Zweck. Da lud mal während des Tagesbetriebes jemand Software von der Zentrale zur Aussenstelle und die DB-Abfrage war nicht meht zu gebrauchen.

     

    Könnte man soetwas mit dem QoS-Paketplaner verhindern?

     

    Ist eventuell ein anderes DSL(SDSL) möglich?

     

    In der Zwangstrennung bei DSL sehe ich kein Problem. Nach meiner Kenntnis erfolgt die erst nach 24 Stunden Online-Betrieb. Ist das so richtig?

     

    Gruß

    Edgar

  2. Hallo,

     

    ein Rechner < NT4.0 kann nie einer Domäne angehören, kann dort nie ein Computerkonto besitzen. Auch das Eintragen eines Domänennamen bei W98 bewirkt das nicht .

     

    Ein Rechner >= NT kann nur einer einer Domäne angehören. Er hat dann in der Domäne ein Computerkonto und Computerkennwort. Bei einem Wechsel von einer Domäne zur anderen muss das neu erstellt werden.

     

    Ich habe schon mal den Rat gelesen, für einen solchen Fall verschiedene Hardwarekonfigurationen zu erstellen. Ich habe das allerding noch nicht getestet.

     

    Ist es denn die Anmeldung an der HomeDomain zwingend notwendig? Reicht nicht die catched Domain und die Übereinstimmung der Benutzerdaten von Home und Office?

     

    Sonst die Forensuche benutzen!

     

    Gruß

    Edgar

  3. Hallo,

     

    ich meine, gelesen zu haben, auf dem Peer müsse das Verzeichnis Sripts oder Logon als NETLOGON freigegeben sein. Der Pfad muss dann darauf ausgerichtet werden. Welches von Beiden weiss ich nicht mehr. Wahrscheinlich stand das sogar in diesem Forum. Die Forensuche könnte helfen oder Google oder einfach ein Test. Nach meiner Erinnerung gibt es bei MS ein How To. Ich habe keinen Peer zum Testen zur Verfügung. Das Löschen des Loginscripts erstaunt mich.

     

    Viel Erfolg

    Edgar

  4. Hallo Chriss,

     

    ich bin nicht wirklich sicher, was Du willst, die Installation eines lokalen Druckertreiber verhindern oder das "Ziehen" einer Duckverbindung über das Netzwerk mittels Explorer oder das Einrichten einer Netzwerkdruckverbindung mittels Druckerassistenten.

     

    Da das Installieren eines lokalen Druckertreibers in einer Domäne jemanden mit administrativer Rechten vorbehalten ist, nehme ich mal an, es handelt sich um den zweiten Fall.

     

    Wir hatten das Problem selbst, fiel ein naher Drucker aus, zogen sich die User eine Verbindung zum Nächstaufzufindenden. Das führte dazu, es gab bei einigen nicht mehr zu überschauende Netzwerkdruckverbindungen. Manche wussten nicht mehr wohin der Job ging. Wir sind dann dazu übergegangen, die Netzwerkdruckverbindungen über ein Startscript zu löschen mit con2prt. Nach einer Anmeldung des Users waren die Netzwerkdrucker weg.

     

    Wir sind in diesem Fall nicht so weit gegangen, den Benutzern den Zugriff auf andere Drucker vollkommen zu verbieten. Das hätten wir sonst über die Berechtigungen der Sicherheitsenstellungen leicht lösen können.

     

    In der Gruppenrichtlinie von S2k3 , Computerconfiguration, Administrative Vorlagen, Drucker gibt es die Option Annahme von Clientverbindungen zur Druckerwarteschlange erlauben.

     

    Weiter gibt es in der Benutzerkonfiguration, Administrative Vorlagen, Systemsteuerung, Drucker die Optionen Netzwerk nach Druckern durchsuchen und Hinzufügen von Druckern verhindern.

     

    Ich habe die Optionen noch nicht getestet. Falls Du es machst, bitte berichte doch davon!

     

    Viel Erfolg

    Edgar

  5. Hallo,

     

    ich habe schon Prüfungsaufsicht bei Versicherungsfachwirten gemacht. Dabei komme ich aus einer ganz anderen Branche. :)

    Das war zwar eine Notlösung, auszuschliessen ist aber nichts.

     

    Die Prüfungsaufsicht ist für den ordnungsgemässen Ablauf zuständig. Mit den inhaltlichen Dingen hat sie (meist) nichts zu tun. Das besonders, falls es sich um bundeseinheitliche Prüfungen handelt. Die Aufsicht darf sich zum Prüfungsinhalt nicht äussern. Aufsichtspersonen bei einer schriftlichen Prüfung müssen nicht Angehörige der Prüfungskommission sein. Angehörige oder Beauftragte der Kammer (als zuständige Stelle) dürfen diese Aufgabe wahrnehmen.

     

    Gruß

    Edgar

×
×
  • Neu erstellen...