Finanzamt 93 Geschrieben 12. Januar 2005 Melden Geschrieben 12. Januar 2005 Moin! Heute in der Rheinischen Post: "Computer Hersteller und - Importeure müssen für jeden PC eine Abgabe von zwölf Euro an die Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke zahlen. Das entschied das Landgericht Münster in einem Musterprozeß gegen Fujitsu Siemens (I 7 O 18484/03). Bisher wurden die Abgabe nur für Kopierer, Drucker, Scanner fällig." Wieviele Eurösser Urheberrechtsabgabe sind eigentlich für einen 512er RAM-Riegel fällig? Gegrüßt!
CaIvin 10 Geschrieben 12. Januar 2005 Melden Geschrieben 12. Januar 2005 die 12 Euro sind gut angelegt. Kollege hier würde auch 20 zahlen :). Denn das ist dann logischerweise ein Freibrief, alles zu kopieren was urheberrechtlich geschützt ist :D Allerdings zahlt man doch auch schon auf Brenner. Muss man da extra zahlen wenn ein Brenner im System ist oder wenn man zusätzlich einen kauft und den in ein System steckt, auf das man schon Abgaben gezahlt hat? Gruß CaIvin :D
phoenixcp 10 Geschrieben 12. Januar 2005 Melden Geschrieben 12. Januar 2005 Ne Antwort kann ich dir nicht geben, aber wenn du es genau wissen willst, dann kauf dir einen neuen Rechner und nen extra Brenner und forder den Brenneranteil wieder zurück, wenn du den eingebaut hast. Im anschliessenden Prozess (der sich wahrscheinlich bis vor den Bundesgerichtshof hinziehen wird) wirst du im Urteil nachlesen können, wie sich das verhält :)
CaIvin 10 Geschrieben 12. Januar 2005 Melden Geschrieben 12. Januar 2005 /me wird sich dann wohl erstmal ne Rechtschutzversicherung zulegen ;) Urheber sollten Ihre Ware selbst vertreiben. Zu günstigen Preisen, dann wird auch mehr gekauft. Freiwillig. Leute zwingen Abgaben zu zahlen finde ich nicht korrekt :suspect: Naja. Schade. Gruß CaIvin
frapos 11 Geschrieben 14. Januar 2005 Melden Geschrieben 14. Januar 2005 Gebt mir lieber das Geld ich setz es sinnvoll ein :D
summerstar 10 Geschrieben 14. Januar 2005 Melden Geschrieben 14. Januar 2005 Zur Not kann man ja her gehen und noch auf die Tastaturen ne Abnutzungssteuer, und ne Buchstabenbenutzungsverordnung erlassen und das ganze dann besteuern! Auch kann man eine Urheberabgabe darauf erheben, und den Gewinn dann für die Stopfung der Löcher der fehlenden Einnahmen für die Urheberabgabe für PC´s nehmen !
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