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Desktop-Virtualisierung unter Linux-Workstation


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Geschrieben
  Am 10.11.2018 um 19:46 schrieb lars-daniel:

Nein nein, nur ich finde den Begriff Hardware hier schwammig.

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In dem EULA zu Windows 10 ist der Begriff Hardware/Gerät klar definiert. In Punkt 2.b heisst es:

 

"Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet."

 

Somit ist deine VM eben kein Gerät sondern nur eine Software. Die Lizenz liegt auf dem Gerät, egal wohin du deine VM kopierst.

 

Geschrieben
  Am 11.11.2018 um 09:48 schrieb Dr.Melzer:

"Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen.

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Aber wieso ist denn dann als "Gerät" nicht die virtuelle Maschine gemeint? Dort steht doch, dass das Gerät auch ein virtuelles Hardwaresystem sein kann. VirtualBox & Co. bilden die Hardware nach. Oder gibt es andere Arten von virtuellen Hardwaresystemen?

Geschrieben
  Am 13.11.2018 um 14:56 schrieb lars-daniel:

Aber wieso ist denn dann als "Gerät" nicht die virtuelle Maschine gemeint? Dort steht doch, dass das Gerät auch ein virtuelles Hardwaresystem sein kann. VirtualBox & Co. bilden die Hardware nach. Oder gibt es andere Arten von virtuellen Hardwaresystemen?

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Ich versthe nicht was du meinst. Kannst du es mir bitte erklären.

Geschrieben
  Am 13.11.2018 um 20:16 schrieb Dr.Melzer:

Ich versthe nicht was du meinst. Kannst du es mir bitte erklären.

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Ich versuche es, ich verstehe es ja selbst nicht.

 

Du sagtest:

  Zitat

Somit ist deine VM eben kein Gerät sondern nur eine Software. Die Lizenz liegt auf dem Gerät, egal wohin du deine VM kopierst.

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Aber Microsoft schreibt doch, dass die Hardware auch virtuell sein kann:

  Zitat

"Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen.

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Ich habe also zwei Geräte: ein Gerät auf einem virtuellen Hardwaresystem, welches auf einem physischen Hardwaresystem läuft. Ich verstehe daher nicht, wieso die Lizenz nur an das physische Hardwaresystem gebunden wird.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 17.11.2018 um 09:03 schrieb Dr.Melzer:

Vielleicht denkst du nur zu kompliziuert

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Aber nur, weil das so kompliziert formuliert ist. Guck mal hier, wie einfach das in den Texten zu den Volumenlizenzbedingungen steht:

  Zitat

Gerätelizenz

1.        Der Kunde ist je erworbener Lizenz berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf einem Lizenzierten Gerät zu installieren.

2.        Der Kunde ist berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden.

3.        Die lokale Nutzung ist für jeden Nutzer gestattet.

4.        Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA gestattet.

5.        Nur ein Nutzer ist jeweils berechtigt, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden.

...

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Punkt 1 ist dort eindeutig so beschrieben, wie du es auch erklärt hat. Wieso ist die EULA so doppeldeutig? In Punkt 4 sind sogar die Zugriffsmöglichkeiten via Remote definiert...

bearbeitet von lars-daniel
Geschrieben
  Am 17.11.2018 um 14:38 schrieb lars-daniel:

Wieso ist die EULA so doppeldeutig?

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Die Zielgruppe für Volumenlizenzen sind Unternehmen, die andere Anforderungen haben als Privatpersonen. Die Zielgruppe von OEM/SB Lizenzen sind "normale" Anwender, von denen die allerwenigsten überhaupt wissen dürften, dass es so etwas wie virtuelle Systeme gibt, geschweige denn sie nutzen.

Geschrieben
  Am 17.11.2018 um 15:29 schrieb Dr.Melzer:

Die Zielgruppe für Volumenlizenzen sind Unternehmen, die andere Anforderungen haben als Privatpersonen. Die Zielgruppe von OEM/SB Lizenzen sind "normale" Anwender, von denen die allerwenigsten überhaupt wissen dürften, dass es so etwas wie virtuelle Systeme gibt, geschweige denn sie nutzen.

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Aber wieso wird das dann für die Normalsterblichen nicht auch in so einfach zu verstehenden Worten formuliert? Inhaltlich ist die Aussage der o.g. Punkte ja identisch, aber du musst zugeben, dass sich der Text für Unternehmen deutlich verständlicher lesen lässt.

 

Vermutlich haben die Lizenztexte eine 640 kB Grenze. SCNR :-)

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