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Windows Professional 10 OEM downgrade Rechte


Direkt zur Lösung Gelöst von Gulp,
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Hallo zusammen,

 

kennt schon jemand die downgrade Rechte und Beschränkungen von Windows 10?

 

Wir beziehen unsere Fatclients immer als Leasinggeräte mit OEM Betriebssystem. In absehbarer Zeit werden diese nicht mehr mit Windows 8 Professional OEM, sondern mit Windows 10 Professional OEM ausgeliefert werden.

 

Derzeit nutzen wir das downgrade Recht in Richtung Win7 Prof.

 

Wie sieht das bei Windows 10 Professional OEM aus? Dürfen wir die Geräte weiterhin mit Win7 bestücken und ausliefern, also zwei volle Versionen downgraden?

 

Grüße

bearbeitet von m0insen
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Was sagt denn Euer Leasinggeber dazu? Was steht in seinem Vertrag mit Microsoft? Was steht in Eurem Vertrag? OEM-Lizenzen darf man prinzipiell gar nicht verleasen oder vermieten, solange man keinen speziellen Vertrag mit Microsoft hat.

 

Siehe: https://www.microsoft.com/de-de/licensing/produktlizenzierung/faq/windows-betriebssystem.aspx

 

F: Wir leasen grundsätzlich unsere Hardware zusammen mit einer OEM-Lizenz für ein Windows Desktop-Betriebssystem. Was müssen wir beachten, wenn wir nun unter unserem Volumenlizenzvertrag ein Windows-Upgrade nutzen möchten?

 

 

A: Es muss sichergestellt sein, dass Sie berechtigt sind, die OEM-Software einzusetzen und zu nutzen. Dies erfordert, dass Ihnen die OEM-Software rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurde. Da alle OEM-Lizenzverträge sowie Volumenlizenzverträge das Vermieten, Verleasen und Verleihen der Software nicht gestatten, muss Ihr Leasinggeber von der lizenzgebenden Microsoft-Gesellschaft durch einen Sondervertrag hierzu autorisiert worden sein. Dies ist möglich entweder über sogenannte Rental Rights-Lizenzen, die der Leasinggeber über seinen eigenen Volumenlizenzvertrag (Open License oder Select Plus) in Ergänzung zur Windows OEM- bzw. Office-Lizenz erwerben kann, oder der für Leasingunternehmen verfügbaren Lease Agreement for Microsoft Products Installed on Leased PCs.

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Hallo Daniel,

 

der Teil ist mit unserem Leasinggeber und Microsoft sauber abgestimmt und liegt mir schriftlich vor. Kein Problem. Ich frag mich nur, was mit "doppel-Downgrade" (Win10 -> Win7) ist.

 

MSFT ist da über die Produkte hinweg ja nicht ganz kongruent... teilweise darf nur über eine Version downgegraded werden, teilweise beliebig, teilweise gibt es genaue Tabellen, von wo nach wo downgegraded (schlimmes Wort!) werden darf.

 

Grüße

bearbeitet von m0insen
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Moin,

 

die Antwort wirst du dann in eurem konkreten Lizenzvertrag finden.

 

Meiner Kenntnis nach waren Downgrade-Rechte bei OEM-Lizenzen für die Pro-Varianten enthalten, nach der folgenden Einschätzung soll das auch weiter so sein. Alle Details musst du aber euren konkreten Bedingungen entnehmen, denn ihr habt ja anscheinend einen Sondervertrag.

 

[Microsoft releases new license terms for Windows 10: Biggest surprise? No gotchas | ZDNet]
http://www.zdnet.com/article/microsoft-releases-new-license-terms-for-windows-10-no-surprises/
 

Gruß, Nils

bearbeitet von NilsK
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