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Reimaging Recht


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Hallo zusammen,

 

das Reimaging-Recht ist mir ziemlich wackelig definiert. Zum einen schreibt Microsoft, dass die gleiche Version, Edition und Sprache verwendet sein müsste (Volume Licensing brief Reimaging licensed Microsoft software by using Volume Licensing media : http://download.microsoft.com/download/3/D/4/3D42BDC2-6725-4B29-B75A-A5B04179958B/Reimaging.pdf).

 

The following are examples that do not meet the eligibility criteria for reimaging with exceptions noted:

 Different products:

Windows Server 2012 R2 Standard and Windows Server 2012 R2 Essentials are not the same product and cannot be reimaged. This also applies to the Windows 8.1 and Windows 8.1 Pro operating systems.

 Different components:

The Microsoft Office system suites must have exactly the same component products. For instance, Microsoft Office Professional 2013 licensed through the OEM, system builder, or FPP channel and Microsoft Office Professional Plus 2013 licensed through Microsoft Volume Licensing are not the same product. They also do not share the same components. Therefore, you cannot reimage in this example.

 Different languages:

English and Multilingual User Interface (MUI) Packs are not the same language. Also, different languages such as English and French do not meet the criteria. Therefore, you cannot reimage in these examples.

 Different versions:

Windows Server 2012 R2 and Windows Server 2012 are not the same version, just as the Windows 7 Professional and Windows 8.1 Enterprise operating systems are not the same version or edition. Therefore, you cannot reimage among these examples. (See Windows Desktop Operating System section below.)

 

 

Zum anderen steht in dem gleichen Dokument : 

Downgrade Rights: Using Volume Licensing Media to Reimage a Device with an OEM License. OEM devices imaged with a Pro version of the Windows Desktop Operating System generally include limited downgrade rights. For example, customers purchasing a PC from an OEM with Windows 8.1 Pro have the right to downgrade to Windows 7 Professional. If a Volume Licensing customer wants to take advantage of these downgrade rights they may do so and use Volume Licensing media. In this example, Volume Licensing Windows 7 Professional bits may be used to reimage any of the customer’s devices licensed for Windows 7 Professional (either with an OEM Windows 7 Professional license or via OEM downgrade rights granted in the Windows 8 Pro and Windows 8.1 Pro OEM EULAs).

 

 

Wir haben einen SELECT PLUS und MPSA. Das Reimage-Recht steht uns also zu.

 

Wir haben Maschinen mit folgenden OEM-Lizenzen :

-Win7Pro

-Win8Pro

-Win8.1Pro

 

Ist es also möglich, dass wir auf all diesen Maschinen Win7Pro in einer SingleLanguage-Version reimagen ? Oder können wir nur auf Win7Pro-OEM-Geräten Win7Pro-SingleLanguage deployen ? Und Win8Pro-OEM = Win8Pro und Win8.1Pro = Win8.

 

Und hätte man das Recht, wenn Win8(.1)Pro deployed wird auch MUI zu verwenden (wir sind in der Schweiz, da ist das schon interessant, weil wegen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch)? 

 

Grundsätzlich finde ich das Thema recht schwer und ich habe keine deutsche Dokumentation dazu gefunden, die eingängig verständlich ist ..

 

Vielen Dank für eure Hilfe und noch einen schönen Tag

 

Gruss, Björn

 

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Hi Björn,

 

ja, das geht. Schau mal hier rein: http://blogs.technet.com/b/volume-licensing/archive/2014/02/13/licensing-how-to-reimaging-rights-top-5-questions.aspx

 

2 - May I use reimaging and downgrade rights together to deploy a prior version of the edition licensed?

Yes.  If the underlying OEM or Retail license you are reimaging offers downgrade or prior version rights, you are a Volume License (VL) customer, and have the appropriate VL media and keys available that match the edition and language for the underlying license, you are permitted to reimage a prior version.  For more information on your downgrade rights, see the license terms applicable to your product, or see the Downgrade Rights Licensing Brief.  For more information about access to prior product versions, please see the fulfillment website.

 

3 - May I use reimaging and down edition rights together to deploy a lower version of the version licensed?

Yes.  If the underlying OEM or Retail license you are reimaging offers down or lower edition rights, you are a Volume License (VL) customer, and have the appropriate VL media and keys available that match the down edition and language for the underlying license, you are permitted to reimage to a down edition.  For more information on down edition rights, see the license terms applicable to your product.  For example, Windows Server 2012 R2 (Standard or Datacenter) purchased via the OEM or Retail channels allow you to install a prior edition of Standard, Enterprise, Essentials, Web, or HPC editions in place of 2012 R2 on any of your OSE’s.  If desired, and you have access to the media and keys to do so, you may deploy these instances using an image created under your reimaging rights.  Please note that not all products provide down edition rights.  For example, Office Professional Plus does not provide the rights to install and use Office Standard.  Please refer to the license terms applicable to your product for your rights.

 

Have fun!
Daniel

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Hallo Daniel,

 

danke dir für die Erklärungen. Ich bin dennoch leider nicht 100% überzeugt und ausserdem stellt sich mir eine Anschlussfrage.

 

Überzeugt bin ich nicht, weil dieser Passus nicht in den Product Use Right oder in der Product List enthalten ist, sondern nur in "irgendeinem" TechNet-Artikel. Wie sicher ist diese Information ? Bzw. gibt es sie noch in sicher ? 

 

Zu meiner Anschlussfrage : mal angenommen wir haben Windows8Pro-OEM oder gar Windows7Pro-OEM mit den Geräten geliefert bekommen, darf ich dann auch Windows8.1Pro per VL-Image und Key installieren ? Insbesondere ein "Nein" bei Windows8Pro-OEM zu Windows8.1Pro würde ich - bzw. meine Kollegen - schwer verdauen, weil meines Wissens das Upgrade von Win8 zu Win8.1 kostenlos ist.

 

Vielen Dank und einen schönen Abend,

Björn

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OK, das mit dem Windows 7 ist ja auch irgendwie klar ;)

 

aber wie ist denn bei Windows 8 Pro ? Darf ich ein Windows8Pro-OEM mit Windows8.1Pro-VL reimagen ?

 

Oder vielleicht anders rum gefragt : welche möglichen Fallstricke existieren allenfalls ? Habt ihr da auch Tipps ?

Wie gesagt, ReImage-Recht ist mir irgendwie suspekt... und "handfeste" Informationen finde ich nicht (also PUR oder ProductList)

 

Danke und Gruss

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Grundsätzlich darfst du nur die Lizenzierte Software (diie über einen Volumenlizenzvertrag beschafft wurde) reimagen. Das gestehen dir die Produktnutzungsrechte zu.

 

Was darüber hinausgeht (reimagen von Vorgängerversionen, oder neueren Versionen) ist Teil des Downgraderechts, der eines etwaigen New Version Right aus einer SA.

 

Letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Was hast du als OEM Lizenz und was hast du in deinem Volumenlizenzvertrag?

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Hallo Dr. Melzer,

 

ich bin mir nicht sicher,ob ich die Frage richtig verstehe, aber antworte nun wie folgt :

 

OEM-Lizenzen beziehen wir im Paket zusammen mit unseren Leasinggeräten. Es handelt sich entweder (kommt auf das Beschaffungsdatum an) um Win7Pro, Win8Pro oder Win8.1Pro.

 

Folgende Volumenlizenzverträge haben wir :

Enterprise Agreement (hatten wir, aktuell nciht mehr)

Select Plus (aktuell)

MPSA (aktuell)

 

Im EA wurden seinerzeit Windows Vista Business U&SA beschafft, sodass wir Windows 7 Enterprise deployed haben.

Weitere Windows Client-OS Lizenzen haben wir nicht beschafft.

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jepp

Leasing ist ja speziell, wir hier zu lesen ist : http://www.microsoft.com/de-de/licensing/produktlizenzierung/faq/windows-betriebssystem.aspx

ob wir die OEM-Lizenzen überhaupt haben, bin ich schon seit drei Monaten am prüfen. Unser Zulieferer war etwas überrascht, dass ich da so pedantisch bin ;)

Hierzu muss ja ein Spezialabkommen zwischen Microsoft und dem Leasinggeber vorhanden sein, das liegt mir noch nicht vor, sollte aber bald mal bei mir eintreffen.

Das wir die OEM-Lizenzen wirklich trotz Leasings nutzen können, setze ich jetzt einfach mal voraus ..

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ob wir die OEM-Lizenzen überhaupt haben, bin ich schon seit drei Monaten am prüfen. Unser Zulieferer war etwas überrascht, dass ich da so pedantisch bin ;)

Das bedeutet im Klartext dass er nicht berechtigt ist die Lizenzen zu verleasen und ihr sie gar nicht nutzen dürft.

 

Hierzu muss ja ein Spezialabkommen zwischen Microsoft und dem Leasinggeber vorhanden sein, das liegt mir noch nicht vor, sollte aber bald mal bei mir eintreffen.

Das wir die OEM-Lizenzen wirklich trotz Leasings nutzen können, setze ich jetzt einfach mal voraus ..

Das solltet ihr zuerst klären, den aktuell benutzt ihr Raubkopien...

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naja, so dramatisch wird es wohl nicht werden. Ich gehe davon aus, dass der Hersteller unserer Leasinggeräte so ein Abkommen mit Microsoft gezeichnet hat.

Wenn nicht, ja, dann gibt es ja immer noch GGWA

Bei einer Prüfung interessiert es den Prüfer wenig wovon du ausgehst. da zählen nur belegbare Fakten. ;-)

 

Und nachdem dein Leasinggeber gar nicht wusste das es so etwas gibt gehe ich nicht davon aus dass er so etwas hat...

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