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Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab


Dr.Melzer
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Interessant ist schon

 

 

.[...]Nachdem der Freifunker Gegenklage eingereicht hatte, zog die Vertriebsgesellschaft ihre Ansprüche zurück,[...]

 

Die Vertriebsgesellschaft sich also über ihr dünmnes Eis im Klaren. Oder?

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Die Vertriebsgesellschaft sich also über ihr dünmnes Eis im Klaren. Oder?

Das kann die eine Option sein. Eine weitere ist dass, wenn die Ansprüche zurückgezogen werden ist die Klage gegenstandslos und wird in der Regel nicht weiter zu Ende prozessiert, weil ja der Grund für den Prozess (die Forderung der Abmahner) weggefallen ist.

Damit verhindern solch Leute dass es einschlägige Urteile gibt die ihr Verhalten als unrechtmäßig belegen. Solange das aber nicht passiert kannst du nichts gegen sie machen und du bleibst auf deinen Kosten (Anwalt, Gericht, etc) sitzen.

 

Das besondere hier war dass das Gericht auch entschieden hat, obwohl die Klage gegenstandslos geworden war. Das ist ungewöhnlich, aber sehr gut.

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