Dr.Melzer 191 Geschrieben 16. Januar 2015 Melden Geschrieben 16. Januar 2015 Das ist mal eine gute Nachricht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Freifunker-wehren-Filesharing-Abmahnung-ab-2518677.html 1
Stoni 10 Geschrieben 16. Januar 2015 Melden Geschrieben 16. Januar 2015 ja, das wird auch mal Zeit, das sich auf dieser Ebene was ändert. Der Rechtsjungel ist da eh schon eklatant.
lefg 276 Geschrieben 17. Januar 2015 Melden Geschrieben 17. Januar 2015 Interessant ist schon .[...]Nachdem der Freifunker Gegenklage eingereicht hatte, zog die Vertriebsgesellschaft ihre Ansprüche zurück,[...] Die Vertriebsgesellschaft sich also über ihr dünmnes Eis im Klaren. Oder?
Dr.Melzer 191 Geschrieben 17. Januar 2015 Autor Melden Geschrieben 17. Januar 2015 Die Vertriebsgesellschaft sich also über ihr dünmnes Eis im Klaren. Oder? Das kann die eine Option sein. Eine weitere ist dass, wenn die Ansprüche zurückgezogen werden ist die Klage gegenstandslos und wird in der Regel nicht weiter zu Ende prozessiert, weil ja der Grund für den Prozess (die Forderung der Abmahner) weggefallen ist. Damit verhindern solch Leute dass es einschlägige Urteile gibt die ihr Verhalten als unrechtmäßig belegen. Solange das aber nicht passiert kannst du nichts gegen sie machen und du bleibst auf deinen Kosten (Anwalt, Gericht, etc) sitzen. Das besondere hier war dass das Gericht auch entschieden hat, obwohl die Klage gegenstandslos geworden war. Das ist ungewöhnlich, aber sehr gut.
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