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Lagerung von PCs damit ich diese nicht im EA lizenziert werden müssen


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Hallo zusammen,

 

wir haben uns in der Mittagspause darüber unterhalten wie wir denn die PCs , die wir gerne vorinstallieren würde, einlagern könnten - ohne dass diese im Sinne von Microsoft lizenziert werden müssten?

 

Ein Vorschlag war die Festplatte ausbauen und somit den PC nicht "betriebsfähig" machen.

Was haltet ihr davon? Oder wie macht ihr das?

 

Besten Dank für Eure Info!!

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Moin,

ich habe da zum speziellen Thema "Einlagerung" jetzt adhoc nichts gefunden.

Ich denke aber, hier greifen einige Hinweise aus der ProductList und PUR insoweit, dass

lizenziert werden muss, wenn ...

zugegriffen wird, laufen lassen, genutzt wird, also aktiv damit gearbeitet wird.

Ich kann mir beim EA-Audit nicht vorstellen, dass wenn in der Ecke eine Palette mit 20 neuen OEM-PCs steht,

(als Ersatz-PCs) dass eine KPMG/MS diese dann als "Aktiva" zählen würde.

Etwas hinkendes Beispiel:

Kaufst Du ein neues Auto und lässt es in der Garage "unangemeldet" stehen ... als Ersatz,

dann brauchst du auch keine KFZ-Steuer und Versicherung zahlen, erst wenn Du es anmeldest.

 

Den Fall hatte ich in 13 Jahren noch nie auf dem Tisch ... :)

 

Aber eine schriftliche Anfrage via Account-Manager wäre hier klärend.

Nicht, dass die NSA jetzt der Microsoft einen Umsatztip gibt :)

 

VG, Franz

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Werter Franz, das sehe ich anders.

 

der dafür relevante Passus aus den Produktnutzungsrechten ist dieser:

 

  1. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf dem Lizenzierten Gerät zu installieren.

Ohne Lizenz kein recht zur Kopie. ;) Bereits die Kopie (vulgo Installation) bedingt die Lizenz. Anderenfalls würd jeder bei einer Prüfung sagen: "Klar haben wir 10.000 Geräte installieret, genutzt werden aber nur 100 und die sind sauber lizenziert..."

 

Den Rechner musst du doch auch sofort bezahlen wenn du ihn beim Händler abholst und nicht erst wenn er zwei Jahre später benutzt wird. Warum sollte das für die Software anders sein?

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  • 2 Wochen später...

@Navy
das wäre wieder eine Handlung gemäß der Aussage von Dr.M. ... geht wohl dann nicht.

 

 

Von MS bekomme ich dazu gerade keine Antwort, scheinbar ist die Frage zu kompliziert .... :)

 

Aber ich weiß, es gibt eine banale Lösung, nur komme ich im Moment nicht drauf.

Aber ich grübel noch und wird schon eine einfache Lösung finden.

Ich melde mich dann.

 

VG, Franz

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Im Vertrag wird dir das Recht eingeräumt Kopien des Installationsdatenträgers anzufertigen. Wenn Ihr eine Deploymentlösung habt könnt Ihr doch die nutzen. Länger als das Einbauen einer Festplatte dürfte das Deployen der fertigen Installation über das Netzwerk auch nicht dauern.

 

Aber um deine Frage zu beantworten:

 

Ein Installationsimage auf einen Fileshare abzulegen ist zulässig, die Kopie der lauffähigen Software nicht.

 

Da ist zwar einiges an Raum für die berühmte "Grauzone" aber  so ist es nun mal...

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Moin,

 

das Warten auf eine MS-Antwort macht keinen Spaß.

 

diejenigen, die mich etwas länger kennen, werden jetzt wohl anfangen zu grinsen.

 

Dann greifen wir mal in die absolut legale Trick-Kiste:

 

Im EA-Vertrag(Agreement, ca. Seite-8) steht was von Schulungs-PCs:

der Beitrittsinhaber darf von einem Produkt jeweils 20 Lizenzen kostenfrei und
zeitlich unbegrenzt für Schulungs-PC auf seinem Firmengelände nutzen.

 

Also nehme ich 20 neuen PCs, deklariere Sie als Schulungs-PC für die Admins (Trainieren des Betankens (reimaging)).

und darf somit von jedem Produkt (WIN-OS-Enterprise, Office-STD und oder PRO (ist ja ein eigenständiges Produkt jeweils)

mache somit meine gewünschten Images und stelle diese 20 Schulungs-PCs wieder ins eigene Lager.

 

So, wem das noch nicht reicht, der hat ja hoffentlich einen SELECT an den EA gekoppelt ....

Mit dieser Kopplung meint ja MS, dass man bitte doch beide Verträge gleichzeitig nutzen sollte ....

machen wir jetzt mal ... und siehe, hier gibt es wiederum Schulungs-PCs :)

Also nutze ich doch auch noch diese 20 kostenfreien Lizenzen von jedem Produkt !

 

Einigen wird jetzt noch zusätzlich ein (LED-) Licht aufgehen ....

wer einen 2. EA-Beitritt hat, oder einen 2. SELECT-Beitritt, oder sogar weitere Beitritte ...

genau! jeder Beitritt darf 20 Lizenzen zusätzlich nutzen.

Die Adminschulung auf den Schulungs-PCs wird somit richtig sinnvoll, oder?

 

Und wer bitte jetzt traurig ist, dass er doch nur einen SELECT-PLUS hat,

der sollte doch bitte mal in der Firmenhistorie nachschauen, ob es damals schon alte SELECT-Beitritte gab,

da auch nach Vertragsende diese Rechte weiter existieren ....

 

@Hüttenwirt; viel Spaß beim Betanken und Einlagern.

 

... irgendwie höre ich jetzt schon ein Zähneknirschen aus Richtung Unterschleißheim ...

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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Moin Vicky4711,

 

die Aussage ist sehr interessant.

 

Seit 13 Jahren bin ich jetzt mit dem Thema Microsoft unterwegs, war auf der SAM-ACADEMY in Unterschleißheim und

hab auch mehrere Monate direkt bei MS gearbeitet (Lizenz-Spezialist) ...
Ich habe in keinem Vertragsbestandteil jemals einen "Konjunktiv" gefunden!

D.H. , dass es eine Vertrags-Formulierung gibt, wie "könnte".

In welchem Satz im Vertrag beschreibt MS die Lizenzierungspflicht "zu lizenzieren sind alle Quailified Desktops im Besitz des Vertragshalters" ? ...Ich habe da noch keinen gefunden ...

Bei 100 PCs sind das fast 100.000€ in 3 Jahren, dafür frage ich als Kunde doch mal vorsichtig nach, wo das bitte steht.

 

Da würde ich mal gerne den Richter hören :)

 

VG, Franz

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Hi,

 

Im EA-Vertrag, Seite-2 steht: (gekürzt):

"Qualified Desktop" sind "Devices", die genutzt werden und die Mindestanforderung für die Nutzung eines jeden Konzernproduktes erfüllen.

 

im MBA-Vertrag, Seite-2 steht (gekürzt):

"nutzen" bedeutet u.a. auch "installieren", "kopieren"

 

Somit wäre das "betanken" mit Office und/oder WIN-OS schon laut dem Vertrag eine Nutzung = Lizenz fällig,

auch wenn diese Devices wieder eingelagert sind ... da hat somit Dr.M. voll Recht!

Dies würde auch auf noch "nackte-Devices" zutreffen, da sie ja, wie o.g. ...die Mindestanforderung erfüllen ...

 

Somit vermute ich jetzt, dass so gut wie alle EA- und auch SELECT-Kunden hier immer unterlizenziert sind/sein müssten.

 

Das birgt einen sehr herben Beigeschmack!

 

In dieser Situation kann einzig nur die "Schulungs-PC-Thematik" eine legale "Lösung" sein.

Solange diese als Schulungs-PCs sauber deklariert sind, muss sich MS auch an seinen Vertragstext halten.

 

Oder übersehe ich jetzt noch was?

 

Eine weitere "legale Lösung" fällt mir jetzt auch noch ein,
da es ja nur die Teile eines Unternehmens betrifft, die Teil des Vertrages sind ...aber das poste ich mal hier nicht ...

 

VG, Franz

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