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Der richtige User-CAL (Academic, Produktspende oder BMI)


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Moin,

 

ich habe eine für mich etwas zu komplizierte Frage zur korrekten Lizensierung der CALs in einer gemischten Umgebung aus förderberechtigten und nicht förderberechtigten Einrichtungen.

 

Gegeben ist eine gemeinnützige Organisation, die innerhalb einer Gesellschaft aus förderberechtigten und nicht förderberechtigten Einheiten besteht. (Nicht förderberechtigt sind z.B. Einrichtungen der stationären Altenhilfe, förderberechtigt sind beispielsweise Einrichtungen im Bereich Migrantenintegration)

Es gibt ein zentrales Rechenzentrum, in dem Dienste für alle - förderberechtigte und nicht förderberechtigte - Einheiten bereitgestellt werden.

Förderberechtigte Einrichtungen dürfen ihre Lizenzen aus dem EDU/Academic Programm oder als Produktspende (stifter-helfen / TechSoup) beziehen.

Nicht förderberechtigte Einrichtungen müssen ihre Lizenzen aus dem Rahmenvertrag Wohlfahrt (angeleht an BMI) oder auf anderem Wege beziehen.

 

Die Situation ist nun folgende:

Die Server im Rechenzentrum sind mit Lizenzen aus dem BMI ausgestattet - OS, SystemCenter, Exchange etc.

Die Clients nicht förderberechtigter Einheiten sind ebenfalls mit Lizenzen aus dem BMI ausgestattet - OS und Office

Die User in nicht förderberechtigten Einheiten, haben User-CALs aus dem BMI - CoreCAL, SystemCenter, RDS

 

Die Clients in förderberechtigten Einheiten sind mit Lizenzen aus dem Spendenprogramm ausgestattet - OS und Office

 

Die Frage:

Aus welchem Lizenzprogramm müssen die Benutzer in den förderberechtigten Einheiten ihre CALs beziehen?

Aus dem Wohlfaht/BMI Programm, da die Server ihre Lizenzen aus diesem Programm bezogen haben, oder aus dem EDU/Academic bzw. als Produktspende, da die Mitarbeiter in einer förderberechtigten Einrichtung arbeiten.

 

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Hallo,

 

ist es wirklich so trivial?  :confused:

Es ist so, dass der Lizenznehmer für beide Programme berechtigt ist - aber leider nicht in Gänze einem Lizenzprogramm eindeutig zuzuordnen ist. Außer man entschiede sich für die teuerste Variante, dann wäre natürlich alles einfach - bezahlen und glücklich sein. Das Ziel ist es aber den wirtschaftlich besten Weg zu finden.

 

Es handelt sich um eine einzige GmbH mit verschiedenen Tätigkeiten im Sozialwesen.

Einige Einrichtungen sind berechtigt, ihren Lizenzbedarf aus Produktspenden (oder EDU) zu decken. Andere Einrichtungen sind dazu nicht berechtigt, dürfen aber Lizenzen über den Rahmenvertrag Wohlfahrt (angelehnt an BMI) beziehen.

 

Der Lizenznehmer der Server ist diese GmbH und alle Anwender sind Mitarbeiter dieser GmbH.

Für einen Teil dieser Mitarbeiter ist aufgrund ihrer Tätigkeit in förderberechtigten Einrichtungen, die Möglichkeit gegeben, Lizenzen aus dem Produktspendenprogramm zu beziehen. 

 

Können die CALs der "förderberechtigten Mitarbeiter" durch Produktspenden (oder EDU Lizenzen) abgedeckt werden, obwohl die Serverlizenz aus dem Rahmenvertrag Wohlfahrt stammt?

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Hi,

ich gebe dem Dr. Recht! Derjenige, der den Server betreibt ist verantwortlich für die richtige Lizenzierung.

 

Meines Wissens und meiner Meinung nach,
darf aber die "günstigere Abteilung" mit den "günstigeren CALs" auf die "teureren" Server zugreifen ...

 

Begründung:

1. Der Zugriff ist legal, da ja (ich sage jetzt mal) die "EDU-Abteilung" eine Tochterabteilung der "BMI-Abteilung"

    lizenzrechtlich ist, als mehrheitlich "beherrscht" ist.

 

2. Solange beide Abteilungen Ihren Lizenzbedarf über die für sie berechtigten Verträge separat nur für sich einkauft,

    ist es weiterhin korrekt!

3. Die "BMI-Abtl." darf lizenzrechtlich keine Lizenzen der "EDU-Abtl." für sich nutzen, weil ja nicht berechtigt.
4. Die "EDU-Abtl." darf natürlich alle Lizenzen der "BMIler" nutzen, da ja teurer ...

5. Es müssen für den Fall eines Audits natürlich schriftliche Aufzeichnungen geführt sein, steht ja so auch im Vertrag drin!

Die Situation ist also recht sauber zu lösen.

 

Noch ein ergänzendes Beispiel für "weitere Fälle", aber am Ende die gleiche Situation:

 

Deutsche GmbH mit 100 PC/Usern hat nun neuerdings eine 100%-Tochter mit 10 PC/Usern in den USA.

Die GmbH in Europa kann ja nur über einen OPEN-Vertrag in Europa einkaufen.

Die USA-Tochter kann ja nur über einen OPEN-Vertrag in USA einkaufen.

Da ja die OPEN-Lizenzen nur in den einzelnen Bereichen gelten, nicht weltweit,
würde man denken

... ups! da geht was nicht ...

 

...aber so böse ist Microsoft jetzt doch nicht :)

 

Die USA-WIN-CALs sind berechtigt auf den Europa-Server zuzugreifen.

Dies gilt auch für ein USA-Office, das z.B. auf dem TS-Dienst in Europa genutzt wird.

 

happy Ostern allen ...

Franz

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Hallo und vielen Dank für für die Ausführungen. :thumb1:
 

Meines Wissens und meiner Meinung nach,
darf aber die "günstigere Abteilung" mit den "günstigeren CALs" auf die "teureren" Server zugreifen ...

Das ist genau der Punkt, bei dem unsischer war. Leider habe ich dazu bisher keine eindeutigen Informationen gefunden.
 

Dafüh habe ich jetzt glatt auf "gefällt mir" gedrückt. ;) :) :D

+1

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Klar wird die Verwaltung bei gemischter Lizensierung und Beschaffung etwas aufwändiger - Es lebe die Bürokratie!

Bei dem Delta, könnte ich aber problemlos eine € 450,- Stelle für's Lizenmanagment schaffen und würde immer noch einen signifikaten Betrag einsparen können.

bearbeitet von Dunkelmann
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hi,

 

Deine Denkweise ist richtig.

Das wäre eine 3-fache Win-Situation.
Ihr führt ein sauberes nachhaltiges SAM ein,
was weitere Kosten spart und enorme Sicherheit in euren Prozessen bringt,
neben MS habt Ihr sicherlich weitere Rahmenverträge für die anderen Softwarehersteller,

diese sind dann auch über einen "compliant" Kunden glücklich,

und nebenbei schafft Ihr für jemanden einen bezahlten Arbeitsplatz,

aus der angedachten 450 €-Stelle wird sicherlich mehr!
 

Ich unterstütze da sehr gerne!

VG

Franz

 

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