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MAR / Refurbisher-Lizenz


jostrn
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Servus,

 

ich will einen 5 Jahre alten PC wiederbeleben und -surprise surprise- genau für diesen Zweck gibt es von Microsoft ein Refurbisher-Programm, allerdings nur für Partner, die das in größerem Umfang machen und nicht für mich als -in diesem Fall- Privatmann.

 

Bei einem Online-Softwarehandler finde ich nun genau diese MAR-Lizenz. Microsoft hält sich zu diesen Lizenzen leider sehr bedeckt, was ich von einem preisdifferenzierenden Anbieter auch nicht anders erwarten würde. Soweit ich verstehe, ist die MAR-Lizenz eine OEM-Lizenz, die Microsoft über Partner mit Refurbisher-Status vertreibt.

 

Dem Refurbisher-Vertrag entnehme ich, dass der Refurbisher gem. 2.4 die Software nicht anderseitig distribuieren darf, was unter 3.5 weiter ausgeführt wird. Gem. 2.11 (a) (1) (ii) muss das Gerät einen COA haben.

Ob diese AGB gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sind ist für uns irrelevant, als wir ja nicht die Händlerseite betrachten. Aus dem Erschöpfungsgrundsatz würde ich ableiten, dass ein nachstehender Verkauf der MAR-Lizenz zulässig ist, aber ich will die Lizenz ja direkt nutzen.

 

Da hilft der Refurbisher-Vertrag nicht weiter...

 

Aus der Diskussion in Beitrag 180765 konnte ich nur unbegründete Ablehnung entnehmen.

 

Weiß jemand von euch mehr?

 

Viele Grüße

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Wir haben einen Refurbisher Status bei MS.

 

Mir fehlt gerade die verbindliche Quelle, Ich kann dir aber sagen das der Vertrieb vom MAR Lizenzen ohne einen PC nicht zulässig ist.

 

Das wäre auch gegen jeden Gedanken den MS dabei hatte das Programm einzuführen.

 

 

Nebenbei:

Ob das dann unter ein anderes deutsches Recht fällt ist doch solange egal bis DU es gegen MS als Titel einmal durchgesetzt hast. Von daher finde ich diese Spielereien mit dem "Erschöpfungsgrundsatz" immer sehr gewagt. Ich halte mich da mal an die Boardregeln: -> Konsultiere diesbezüglich einen Anwalt deiner Wahl, alles andere ist unpofessionelles Rumgerate und hier unerwünschte Rechtsberatung.

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Mir fehlt gerade die verbindliche Quelle, Ich kann dir aber sagen das der Vertrieb vom MAR Lizenzen ohne einen PC nicht zulässig ist.

Deine verbindliche Quelle dürfte der von mir zitierte Refurbisher-Vertrag sein, der aber nur Unterzeichner bindet (und auch nur innerhalb gesetzlicher Grenzen).

 

Das wäre auch gegen jeden Gedanken den MS dabei hatte das Programm einzuführen.

So wie ich Microsoft kenne, dürfte der bestimmende Gedanke eine Preisdifferenzierung zur Abschöpfung weiterer Absatzpotentiale gewesen sein ;) Relevant ist aber nur, was in der Lizenz (EULA?) steht und die habe ich wohl erst nach Lieferung der Software.

 

Nebenbei:Ob das dann unter ein anderes deutsches Recht fällt ist doch solange egal bis DU es gegen MS als Titel einmal durchgesetzt hast.

Dass die Installation technisch funktioniert sichert der Software-Händler zu, ich muss also nichts gegenüber MS durchsetzen. Ich will es nur lizenzrechtlich sauber lösen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Wenn MS Entschädigungen wollte müßten sie die gegen mich durchsetzen.

 

Von daher finde ich diese Spielereien mit dem "Erschöpfungsgrundsatz" immer sehr gewagt. Ich halte mich da mal an die Boardregeln: -> Konsultiere diesbezüglich einen Anwalt deiner Wahl, alles andere ist unpofessionelles Rumgerate und hier unerwünschte Rechtsberatung.

Der alte PC hat sich leider mittlerweile als defekt herausgestellt :(

 

Die Thematik hat aber mein abstraktes Interesse geweckt. Neben einem Haftungsfall war sie war gestern schon unser Gespräch am Mittagstisch. Ausgehend von Hoeren(2010) Der Erschöpfungsgrundsatz bei Software S. 668 kamen wir über verschiende Streitfragen zu der Erkenntnis, dass wir den Fall erst dann umfassend beurteilen können, wenn wir den Lizenztext für den Nutzer vorliegen haben...

 

Du als MAR-Partner müßtest die Lizenz haben? Ist das die normale EULA?

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Du als MAR-Partner müßtest die Lizenz haben? Ist das die normale EULA?

 

Ok Ok, Achtung - Grundsatzdiskussion. Sicherlich interessant, leider habe ich als Selbstständiger oft nur die praktikable, also wirtschaftlich effiziente Lösung im Kopf.

 

Bzgl. Lizenz (MAR) standard Eula oder nicht.

Ich frage Montag den Kollegen in der Firma, lasse dir gern die Infos zukommen.

 

Grüße

Lars

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  • 4 Wochen später...
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