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WS2008R2 Systembuilder in VM?


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Hallo zusammen!

 

Ich möchte gerne auf einem ESXi-Server in einer VM ein "Windows Server 2008 R2 Std. Ed., deutsch" (natürlich 64bit) installieren.

 

Darf ich das mit einer Systembuilder-Version machen?

 

- Lizenzmobilität, also "ständiges" Verschieben, brauche ich nicht.

 

- Nur im Defektfall würde ich die VM auf einer neuen Hardware weiterbetreiben wollen. (Ich gehe davon aus, daß ich soeine Übertragung der Lizenzzuweisung problemlos machen darf, da ich das SB-Prudukt separat gekauft habe, und daher "1 x" einsetzen darf, wo ich will.)

 

- Wenn ich das im Defektfall darf, müßte ich es doch auch aus "Lust & Laune" dürfen, wenn ich die VM einigermaßen dauerhaft auf einer anderen Maschine betreiben möchte (z.B. leistungsfähigerer Host nach 3 Jahren).

Oder z.B. temporär in einer Reparaturphase des Hosts.

 

- Sonstige Flexibilität brauche ich nicht (z.B. andere Sprachen oder Downgrade-Rechte).

 

- Ich rechne nicht damit, daß es später eine sinnvolle technische Upgrade-Möglichkeit geben wird, also wäre auch Upgrade-Fähigkeit egal.

 

 

Für diese einfache und typische Konstellation im Kleinunternehmen würde doch wohl keiner eine OPEN-NL License (ohne SA) kaufen, oder? (Immerhin doppelter Preis.)

 

 

Dürfte ich auf demselben Host ein paar duplizierte Kopien von der produktiven Instanz anlegen? (Als Backups mit verschiedenen Ständen, sowie zum Testen von Upgrades von Server-Apps von Drittanbietern [diese würde ich der Einfachheit halber auch länger liegen lassen, für neue spätere Tests, um nicht immer wieder neu duplizieren zu müssen].)

 

 

Habe durchaus schon PURs und EULAs (oder wie die jetzt neu heißen) studiert und auch im Forum gesucht. Aber so genau sehe ich eine Beantwortung meiner Fragestellung nicht.

 

 

Dank' Euch,

Harald

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  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen!

 

Scheint ja doch ziemlich unbekannt zu sein, das Thema.

 

In folgender Broschüre kann man erkennen, daß es (zumindest für Server) legal ist, Systembuilder-Lizenzen in VMs zu benutzen:

 

Servervirtualisierung

 

Ich gehe mal davon aus, daß sogar der Endkunde Systembuilder-Serverlizenzen selbst (also "unvorinstallierte") installieren darf (mir scheint der Vorinstallations-Passus in Deutschland ja unwirksam zu sein, da nicht bestandteil des Kaufvertrags).

 

Interessant auch, daß man offenbar beliebig viele Instanzen "erstellen" darf (duplizieren oder neu), solange man sie nicht benutzt (sie also nicht ausgeführt werden).

 

Schade, daß das Thema nicht prominenter veröffentlicht ist bzw. aus EULAs und PURs nicht eindeutig hervorgeht. (Und in den meisten Foren und Beiträgen wird schwammig rumgeeiert. Insbesondere die Microsoft-Mitarbeiter eiern absichtlich um eindeutige Aussagen, weil sie für den Verkauf von zu teuren Lizenzen sind.)

 

 

Aus Neugier wäre ich noch interessiert, ob dasselbe für ältere Server-Lizenzen gilt, und auch für Win7.

 

 

Grüße,

Harald

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Moin Harald,

 

hier findest du die aktuelle EULA zum nachlesen:

License Terms

 

Einzig vertragsrelevant ist aber nur die EULA, die Deinem genutzten SB-Server beiliegt!

 

Für mich etwas schwer nachzuvollziehen:

Bis heute waren die EULAs aber immer so geschrieben,

dass jeder Lösungen für seine Situationen gefunden hatte.

 

Also, vielleicht nochmals in Ruhe lesen.

 

Wenn man brav die 90 Tage abwartet, hätte man eine Lizenzmobilität,

aber ob das wirklich so hilft, ist fraglich.

SB-Lizenzen darf jeder kaufen.

 

VG, Franz

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In folgender Broschüre kann man erkennen, daß es (zumindest für Server) legal ist, Systembuilder-Lizenzen in VMs zu benutzen:

 

Servervirtualisierung

 

Wo genau in dem Dokument liest du das?

 

Ich gehe mal davon aus, daß sogar der Endkunde Systembuilder-Serverlizenzen selbst (also "unvorinstallierte") installieren darf (mir scheint der Vorinstallations-Passus in Deutschland ja unwirksam zu sein, da nicht bestandteil des Kaufvertrags).

 

Bist du Richter oder woher willst du wissen was rechtswirksam ist?

In Wahrheit ist es vollkommen irrelevant wovon du ausgehst. Rechtsverbindlich sind nur die Lizenzverträge und deren Bestandteile (ProductList und Produktnutzungsrechte)

 

Wenn du es besserweisst weil du davon usgehst dass sie unwirksam sind warum kaufst dui dann überhaupt Lizenzen und kopierst nicht einfach? Kannst ja einfach bei iener Prüfung sagen dass du davon ausgegangen bist dass der Passus in Deutschland eh unwirksam ist...

 

Interessant auch, daß man offenbar beliebig viele Instanzen "erstellen" darf (duplizieren oder neu), solange man sie nicht benutzt (sie also nicht ausgeführt werden).

 

Das ist schon sehr lange so sonst dürftest du ja keien Backups ziehen...

 

Schade, daß das Thema nicht prominenter veröffentlicht ist bzw. aus EULAs und PURs nicht eindeutig hervorgeht. (Und in den meisten Foren und Beiträgen wird schwammig rumgeeiert. Insbesondere die Microsoft-Mitarbeiter eiern absichtlich um eindeutige Aussagen, weil sie für den Verkauf von zu teuren Lizenzen sind.)

 

In der Regels ind EULAs und PURs sehr konkret. Was hast du denn dazu in der EULA (welche ausschließlich für dein SB Produkt relevant ist) gefunden?

 

Aus Neugier wäre ich noch interessiert, ob dasselbe für ältere Server-Lizenzen gilt, und auch für Win7.

 

Rechtsverbindlich ist dazu nur das EULA welches der jeweiligen Lizenz beilag. Bei Volumenlizenzen die Produktnutzungsrechte die gültig waren als das Produkt zum letzten mal in den Preislisten gelistet war.

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Wo genau in dem Dokument liest du das?

Relevant sind dafür die Seiten 30 und 31.

 

Ich zitiere von Seite 30:

"Lizenzen aus einem Volumenlizenzprogramm, Paketlizenzen und System-Builder-Lizenzen müssen dem lizenzierten Server mindestens 90 Tage zugewiesen bleiben. Erst nach dieser Frist darf eine Lizenz einem anderen Server neu zugewiesen werden. Die Neuzuweisung darf früher erfolgen, wenn der lizenzierte Server wegen eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst gestellt wird. Diese Regel gilt für alle Editionen von Windows Server 2008 R2"

 

Da dort von Systembuilder-Lizenz-Zuweisung zur Hardware geschrieben wird, kann man davon ausgehen, daß man diese eben auch auf genau dieser Hardware des Virtualisierungs-Hosts verwenden darf (egal ob direkt oder in einer VM).

 

 

Bist du Richter oder woher willst du wissen was rechtswirksam ist?

In Wahrheit ist es vollkommen irrelevant wovon du ausgehst. Rechtsverbindlich sind nur die Lizenzverträge und deren Bestandteile (ProductList und Produktnutzungsrechte)

Ich bezweifle, daß Richter es besser wissen (höchstens eine handvoll).

 

Um PURs geht's hier nicht (mit Volume-Lizenzen ist es ja eh gestattet), denn es ging mir ja um Systembuilder-Lizenzen.

 

Mir ist bekannt, daß EULAs nicht Bestandteil des Kaufvertrags von Systembuilder-Paketen sind.

 

Wenn du es besserweisst weil du davon usgehst dass sie unwirksam sind warum kaufst dui dann überhaupt Lizenzen und kopierst nicht einfach? Kannst ja einfach bei iener Prüfung sagen dass du davon ausgegangen bist dass der Passus in Deutschland eh unwirksam ist...

Ich gehe davon aus, daß ich mit einer Lizenz eine Instanz betreiben darf, und daß das geltendem Recht entspricht.

Leider macht Microsoft das absichtlich undurchsichtig, ich vermute, weil man den Verkauf von teuren Volumenlizenzen forcieren will, obwohl diese nicht nötig sind. Ist ja immer besser, mehr abzukassieren (durch Irreführung).

 

In der Regels ind EULAs und PURs sehr konkret. Was hast du denn dazu in der EULA (welche ausschließlich für dein SB Produkt relevant ist) gefunden?

Ich finde sie nicht so konkret. Schon gar nicht bei älteren Versionen, wo Virtualisierung noch kein Thema war.

 

Rechtsverbindlich ist dazu nur das EULA welches der jeweiligen Lizenz beilag.

Wieso sollten die rechtsverbindlich sein, wenn sie nicht Bestandteil des Kaufvertrages werden können, sofern nicht explizit erwähnt?

 

Bei Volumenlizenzen die Produktnutzungsrechte die gültig waren als das Produkt zum letzten mal in den Preislisten gelistet war.

a) Mit Volumenlizenzen hat man ja eh die Rechte.

b) Was helfen mir PURs, wo noch gar nichts zur Virtualisierung genannt wird bzw. bestimmte (und übliche) Anwendungsfälle gar nicht erwähnt sind?

 

 

Danke & Gruß,

Harald

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Hallo Franz!

 

Moin Harald,

 

hier findest du die aktuelle EULA zum nachlesen:

License Terms

Ich sehe dort keine EULAs für Systembuilder-Versionen.

 

Einzig vertragsrelevant ist aber nur die EULA, die Deinem genutzten SB-Server beiliegt!

EULAs werden doch gar nicht Bestandteil von Kaufverträgen für Systembuilder-Lizenzen.

 

Für mich etwas schwer nachzuvollziehen:

Bis heute waren die EULAs aber immer so geschrieben,

dass jeder Lösungen für seine Situationen gefunden hatte.

 

Also, vielleicht nochmals in Ruhe lesen.

Ich sehe keine Systembuilder-spezifischen Angaben in Deinen o.g. EULAs.

 

Wenn man brav die 90 Tage abwartet, hätte man eine Lizenzmobilität, aber ob das wirklich so hilft, ist fraglich.

SB-Lizenzen darf jeder kaufen.

Wie geschrieben, ist mir Lizenzmobilität egal. Ist keine Anforderung.

 

 

Danke & Gruß,

Harald

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Ich bezweifle, daß Richter es besser wissen (höchstens eine handvoll).

 

Mir ist bekannt, daß EULAs nicht Bestandteil des Kaufvertrags von Systembuilder-Paketen sind.

 

Wenn du so viel weisst können wir dir leider nicht helfen da du schlauer bist als wir und Microsoft zusammen.

 

 

Daher ist dieser Thread geschlossen da wir dir offensichtlich nicht helfen kommen.

 

Sollten wir mal Fragen haben weil wir nicht weiterwissen können wir uns ja vertrausenvoll an dich wenden. ;)

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Gast
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