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Lizenzierung von Rack-PC's ändern


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das kann aber mein Zero ja auch nicht.

 

Was kann er nicht?

 

Der kann selber auch nicht zugreifen. Meine ich. :D

 

Der Zero Client muss über TCP/IP eine verbindung zu dem Client im rack aufbauen.

 

Damit greit er auf den Client im Rack, über TCP/IP zu. das ist eine ganz normale Netzwerkverbindung (wie sie deine Tastatur oder dein Monitor eben nicht aufbauen kann)

 

Beschreib doch mal wie der Zero Client erfährt welche IP der Client hat auf den er zugreifen soll.

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Was er nicht kann: Auf den Computer an sich selber zugreifen. Er splitet nur Signale seines verbundenen 'Partners', der Hostkarte, und schickt ihm einen Stream mit den Eingaben welcher dieser dann wieder aufsplittet. Ein Bildschirm erhält auch ein Signal und splitet es auf und bearbeitet es und gibt es aus, ebenfals gibt es bei neueren Modellen (DVI/HDMI) quasi eine gegenseitige Authinfikation wegen der Kopierschutzfunktionen.

 

Verbindungsaufbau: Je nach dem was in der Firmware eingestellt ist. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten

 

Variante 1: Man stellt sowohl MAC als auch Ziel-IP in der Firmware des Zero und Hostkarte ein. Ändern kann dies ein User nicht. Funktion ist dann wie ein normaler Range-Extender.

 

Variante 2: Er sucht selber im Netz nach den Hostkarten, man wählt aus welche man möchte und verbindet sich. Funktion ist dann dem eines etwas intelligenterem KVM's als einfacher Hardware-Switch.

 

Variante 3: Man aktiviert einen ConnectionBrooker, welcher einem die Hostkarte oder den virtuellen Client aufgrund einer Anmeldung präsentiert.

 

Variante 4: Zero läuft im Kiosk-Modus und bekommt von einem Connection-Brooker den vordefinierten Desktop aufgrund seiner in der Firmware abgelegten Daten. User hat gar nix zu melden.

 

Worum es mir geht ist Variante 1. Entweder als Direktverbindung zwischen Host-Karte und Zero oder fals eine solche 'Verheiratung' ausreicht über den Switch. Variante 4 wäre ebenfalls schön.

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Ah jetzt fällts glaub. :)

Verstehe ich das richtig, sobald irgend eine Form von Gerät, Software oder dergleichen nicht aus Sicht des Hosts sondern in der Gegenrichtung eine Verbindung zu irgend etwas in der Leitung oder dem Host selbst initiert, ist es ein zugreifendes Gerät und somit Remote. Würde die Hostkarte die Verbindung anstossen und 'seinem' Client - wenn er da ist - die Infos schicken, wäre das ganze als lokales Erlebnis zu titeln, egal wie lange die Leitung ist? --> Sag das doch gleich so für Dummy's :P

 

Gleiches würde für einen KVM-over-IP oder Range-Extender gelten, initiert der Sendungsteil der zwei Kästchen das ganze, ist es lokal, initiert es der Empfänger ist es Remote?

 

Steht nun das Rack im gleichen Raum, ist es trotzdem Remote, weil eben ein zusätzliches Gerät die Verbindung anstösst und nicht der Host selbst?

 

Interessant, hat eine Logik. Gefallen tuts mir natürlich nicht, aber ist auch nicht relevant. Bis dato ging ich immer davon aus, dass sobald es physisch oder logisch unmöglich ist, dass von einem anderen Arbeitsplatz aus auf den Mühlen gearbeitet werden kann, das ganze als lokal durchgeht. Werde ich es also unterlassen, Mühlen die keinen Hauptbenutzer haben können auch ins Rack zu pflanzen oder eben entsprechend zu lizenzieren.

 

Ah ja, Vielen Dank für die Geduld. ;)

bearbeitet von Weingeist
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Ich war mehrfach der Meinung dies gemacht zu haben...
Naja, ich habe das zumindest nicht so herausgelesen, dass eben alles völlig irrelevant ist und nur Seite der Initierung einer Verbindung zählt. :rolleyes: *keksrüberreich* :D

 

Sehe halt gerne die eigentliche Logik hinter etwas und nicht nur geht nicht, den eigentliche Grund dafür aber nicht so richtig kenne/verstehe. Nicht das ich es in diesem Fall verstehe, dass es für ein Szenario mit fixer Verbindung keine Ausnahme gibt, weil im Endeffekt das Nutzverhalten das gleich ist, aber ist halt so.

 

Gerne aber viel länger hätte ich auch nicht mehr durchgehalten... ;)
Fein das die endgültige Klärung doch noch vorher kam. :cool:

 

Vielleicht macht ja Teradici nen Firmware-Update, welche die Initierung auf Wunsch umkehren kann. :D Sonst muss ich mir eben eine anderen Extender mit nativer USB-Unterstützung suchen

 

Alora, nochmals vielen Dank...

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Sonst muss ich mir eben eine anderen Extender mit nativer USB-Unterstützung suchen

 

Du wirst im Einzelfall sehr genau hinsehen müssen was der Extender genau macht. Am Ende des Tages musst nicht du daran glauben dass deine Lösung nicht unter die in den Nutzungsrechten definierten Szenatrien fällt sonder der Prüfer der bei euch das Lizenzaudit durchführt.

 

Wenn du ihn (genausowenig wie mich) überzeugen kannst hast du ein problem, weshalb ich von, aus meiner Sicht, dünnen Argumentationen absehen würde und lieber ausreichend Lizenzen kaufen würde.

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wenn aber der Host die Verbindung zum Empfänger initiert, dann sollte das ja kein Problem sein oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

 

Die Frage ist wo der benutzer sitzt der auf das Gerät im Rack zugreift.

 

In den Nutzungsrechten geht es nicht um zugreifende Geräte sondern um Benutzer die über Geräte auf das lizenzierte Gerät zugreifen.

 

Hier der relavante Passus jetzt zum vierten Mal:

 

...Nutzer sind berechtigt, ... von einem beliebigen Gerät aus ... zuzugreifen,

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OK, dann auch zum sicher 4-ten mal die Frage ;)

Gibt es irgend eine Form von Extender welches keine RDL/VDA benötigt um ein abgesetzte Konsole bei einem Desktop-OS mit mehreren User zu verwenden?

Fals ja, was muss ein solcher Extender für Kriterien erfüllen, damit es erlaubt ist.

 

Fals nein, hättest du von Anfang an sagen können, dass eine abgesetzte Konsole mit irgend einer Form von Signalverstärkung, Range-Extender etc. in keinem Fall erlaubt ist (ohne zusäztliche Lizenzen) und man die Sache vergessen und abhaken kann. ;)

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Gibt es irgend eine Form von Extender welches keine RDL/VDA benötigt um ein abgesetzte Konsole bei einem Desktop-OS mit mehreren User zu verwenden?

 

Aus meiner Sicht: Nein

 

Fals ja, was muss ein solcher Extender für Kriterien erfüllen, damit es erlaubt ist.

 

Er darf nicht mehr als ein langes Kabel (wirklich nur Kabel und nicht wie oben schon diskutiert "im Prinzip wie ein langes Kabel" ;) ) sein, alles andere (nach meiner Ansicht alles was irgendwas mit Elektronik zu tun hat und mit Strom versorgt werden muss) gilt als gerät und fällt damit unter die Kriterien welche in den Produktnutzungsrechten genannt werden.

 

 

Fals nein, hättest du von Anfang an sagen können, dass eine abgesetzte Konsole mit irgend einer Form von Signalverstärkung, Range-Extender etc. in keinem Fall erlaubt ist (ohne zusäztliche Lizenzen) und man die Sache vergessen und abhaken kann. ;)

 

Im Prinzip habe ich das mit dem einfachen "Nein" auch schon in diesem thread geschrieben, aber (vollkommen zu Recht) gibt sich hier niemand mit einer so einfachen Antwort zufrieden und will belege dafür um zu verstehen.

 

Inzwischen sind alle hier beteiligten auf dem besten Weg zu verstehen. ;) :D

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Juhuuu... Wir habens geschafft :D

 

Nun war für mich eben schon nicht so klar, weil Du zwischendurch Andeutungen gemacht hast wie "ich müsse genau schauen was mein Thin wirklich macht" usw., das weckt eben die Hoffnung, dass es unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich ist. Wie auch immer, ist ja nun geklärt. ;)

 

PS: Wo ist eigentlich die Antwort von 'Tanja Schneider' geblieben?

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Ja klar, muss ja sehen ob das nun wirklich so klar ist wie ich denke das es klar ist. :D

 

Maschinen mit Hauptbenutzer die ins Rack sollen:

1 Office + 1 Windows, wird zugeteilt durch einen Connection-Brooker oder an seinen Arbeitsplatz, sofern dieser überhaupt wechselt.

 

Maschinen die ins Rack sollen, aber keinen Hauptbenutzer haben:

Wird nach Möglichkeit vermieden, Maschinen eingesperrt, Löcher durch die Wand usw. damit einfaches Kabel reicht.

Wirds trotzdem gebraucht: RDL-Device + Office für Zeros und Windows + Office für PC

 

Virtuelle Maschinen:

- Entweder VDA für Windows oder explizit mehrere dem Server zugewiesene Lizenzen + RDL (In kleinen Umgebungen wo die VM's eh immer am gleichen Ort sind solange der Server 'lebt')

- Dazu Office, eines für den Server (hoffe das reicht) sowie jeweils eine für die Zeros.

 

 

Office werde ich wohl nach wie vor 2003 einsetzen:

Grund ist Speicherung auf Netzwerkgerät ist explizit erlaubt in den Produktnutzungsrechten. Ich meine ziemlich egal welche Version:

 

1.2Alternative Rechte für Speicherung/Netzwerkverwendung. Als Alternative zu Abschnitt 1.1(a) sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einer Netzwerk-Speichervorrichtung, wie z. B. einem Servercomputer, zu installieren und einem Zugriffsgerät, wie z. B. einem PC, zu erlauben, auf diese lizenzierte Kopie der Software über ein privates Netzwerk zuzugreifen und sie zu verwenden. Sie müssen für jedes zusätzliche Gerät, das auf die auf der Netzwerk-Speichervorrichtung installierte Software außer wie in Abschnitt 1.4 dieses EULAs gestattet zugreift und sie verwendet, eine Lizenz für die Software erwerben.

 

Geht also auch für VDI-Umgebungen. Nach meinem Wissensstand mit 2010 nicht mehr, sondern nur via Volumenlizenzen. Zwei teure Volumenlizenzen für einen Arbeitsplatz bereitstellen nur weil Bildschirmkabel mit Zusatzgeräten verlängert wird finde ich mehr als unfair. Oder geht das mit einer? Eine zusätzliche RDL finde ich ja noch OK (Feature-Erweiterung von Windows), aber bei Office hört der Spass irgendwie auf, habe keinerlei Zusatznutzen. Egal was ich anstelle, ich kann nur ein Office gleichzeitig ausführen. Bei SB mit zweien immerhin zum gleichen Preis wie VolumeLicence zu erreichen.

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