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DNS per Gruppenrichtlinie


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Geschrieben

Servus,

 

wir haben in unserem Netz (aus Gründen, die ich nicht näher darlegen möchte) feste Ip adressen vergeben (einschl. DNS server). Jetzt möchte ich die DNS Server Einträge übersteuern um eine einheitliche Struktur für primären und sekundären DNS auf allen PC zu schaffen. Ich habe in den Gruppenrichtlinien eine neue OU angelegt, die DNS Server im Schlüssel "DNS-Client" eingetragen und 2 PC zum Testen dieser Gruppe zugeteilt.

 

Die Richtlinie kommt auf den PC auch an (Registry, Schlüssel Policies).

 

Wenn ich nun auf den PC die manuellen DNS Einträge auf der Netzwerkkarte lösche, sollten nach MS Art. 294785 die per Gruppenrichlinie benannten DNS Server greifen. Aber denkste. ich bekomme Null Namensauflösung.

 

Hat jemand eine Idee?

 

Michael

Geschrieben

Hi,

 

wenn du den DNS am Client löschst wie soll dieser dann den DC finden für die Richtlinie

zu übernehmen ? Wie verhält sich denn ein Client welcher die Adresse per DHCP bezieht

oder einen anderen DNS in der Domain eingetragen hat ?

Geschrieben

hallo,

 

die richtlinie ist ja bereits übernommen. Ich habe das in der Registry geprüft. DHCP haben wir nicht im Betrieb. Der Client mit einem anderen DNS (also einem der nicht per Gruppenr. verteilt wird) greift auf diesen zu und löst auf. Genau diese PC sollen letztendlich vereinheitlich werden.

 

Michael

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